Urteile
Zug 2018: Haaranalyse mit K.O.-Spuren im Prozess um Vergewaltigung einer Reinigungsangestellten
Vor dem Strafgericht Zug stand im April 2018 ein inzwischen pensionierter, 67-jähriger Mann, der in seiner Firma für die Einteilung des Reinigungspersonals zuständig war. Laut Anklage soll er einer ihm unterstellten Reinigungsangestellten K.O.-Tropfen in ein Getränk gemischt und sie zweimal vergewaltigt haben, zudem wurde ihm sexuelle Nötigung und mehrfaches Ausnützen einer Notlage vorgeworfen. Nach der Anzeige wurden laut Zuger Zeitung und zentralplus Spuren von K.O.-Tropfen an ihren Haaren nachgewiesen. Der Beschuldigte sprach von gegenseitigem Einverständnis. Die Staatsanwaltschaft forderte viereinhalb Jahre, die Verteidigung einen Freispruch. Das Urteil wurde schriftlich eröffnet.
Der Verfahrensstand folgt den Quellen, nicht einer eigenen Prüfung der Akten.
Beteiligte
| Name | Rolle | Funktion | Partei |
|---|---|---|---|
| nicht genannt | Beschuldigter | 67-jähriger pensionierter Angestellter, zuständig für das Reinigungspersonal | |
| nicht genannt | Privatklägerin | Reinigungsangestellte, nicht namentlich genannt |
Namen erscheinen nur bei öffentlicher Funktion oder rechtskräftiger, namentlich berichteter Verurteilung. Für alle Personen ohne rechtskräftiges Urteil gilt die Unschuldsvermutung.
Einordnung der Redaktion, keine Tatsachenbehauptung aus den Quellen
Ein seltener Fall mit positiver Haaranalyse. Dass das Gericht den Befund für den Vergewaltigungsvorwurf nicht gelten liess, weil der Zeitpunkt der Aufnahme unklar blieb, zeigt die Grenze der Haaranalyse als Beweis. Beide Schlagzeilen vom Prozesstag formulieren den Vorwurf als Tatsache.
Quellen
- Strafgericht Zug: Betäubt und vergewaltigtZuger Zeitung, 2018-04-06
- Putzfrau mit K.O-Tropfen betäubt und vergewaltigtzentralplus, 2018-04-06
Eintrag 2018-04-06_zug-2018-haaranalyse-mit-k-o-spuren-im-prozess-um-vergewaltigung-einer-reinigung. Letzte Prüfung der Quellen am 29.10.2026. Fehler oder fehlende Quellen bitte über Korrektur melden.