K.O.-Tropfen in der SchweizDas journalistische Gewissen

13 Studien, Gutachten und Statistiken

Wissen und Forensik

Was über K.O.-Mittel belegt ist: Substanzen, Nachweisfenster, Spurensicherung in den Kantonen, Statistiken der Rechtsmedizin. Jeder Eintrag verweist auf Studie, Behörde oder Fachstelle.

Die Grundlagen in Kürze

Unter «K.O.-Tropfen» fallen mehrere Stoffgruppen: GHB und seine Vorläufer GBL und 1,4-Butandiol, Benzodiazepine und Z-Substanzen, daneben Alkohol als häufigstes Mittel. Die Einträge nennen die Substanz so, wie Quelle oder Gutachten sie nennen.

GHB ist im Blut wenige Stunden, im Urin etwa bis zwölf Stunden nachweisbar. Wer am nächsten Tag ins Spital geht, kommt für den Nachweis meist zu spät. Ein negativer Befund schliesst eine Verabreichung darum nicht aus. Die genauen Zahlen und ihre Quellen stehen in den Einträgen unten; die Seite Querverbindungen fasst zusammen, wie das Nachweisfenster über die Jahre die Verfahren beeinflusst hat.

Die Kantone regeln die vertrauliche rechtsmedizinische Spurensicherung unterschiedlich. Wo sie fehlt, hängt der Nachweis davon ab, ob die betroffene Person sofort Anzeige erstattet. Die Teilrevision des Opferhilfegesetzes soll das ändern; ihren Stand führt die Seite Politik.

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