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Genf: Gemeinsame Untersuchung durch Gynäkologie und Rechtsmedizin, Proben ein Jahr am CURML

Fachbeitrag von R. La Harpe (CURML, Standort Genf) und A.-T. Vlastos (Département de gynécologie et obstétrique, Genf) im Journal de Médecine Légale Droit Médical 2010. Es handelt sich um den Tagungsbericht der 50e Réunion Italo-Belgo-Franco-Suisse (Toulouse, 24. und 25. September 2010). Die Zahl der Frauen, die sich nach sexuellen Übergriffen an der Maternité Genf meldeten, stieg von rund 20 pro Jahr Ende der 1990er-Jahre auf rund 100 Ende der 2000er-Jahre. Seit etwa 15 Jahren untersuchen eine gynécologue oder ein gynécologue und eine Rechtsmedizinerin oder ein Rechtsmediziner die Fälle gemeinsam. Die Rechtsmedizin stellt sicher, dass die Proben korrekt genommen werden, damit später eine Expertise möglich ist, falls die Patientin Anzeige erstattet. Der medizinische Befund (constat) führt unter anderem Vaginal- und Analabstriche sowie Blut- und Urinproben auf; bei Verdacht auf soumission chimique kommen toxikologische Analysen hinzu. Alle Proben werden ein Jahr am CURML aufbewahrt. Die Rechtsmedizin kann die Patientin erneut aufbieten, etwa für Haarproben. Für ein DNA-Profil braucht es eine separate Einwilligung der Patientin. Die Rechtsmedizinerin oder der Rechtsmediziner kann als Expertin oder Experte für die Interpretation toxikologischer Analysen bei soumission chimique ernannt werden.

Der Verfahrensstand folgt den Quellen, nicht einer eigenen Prüfung der Akten.

Beteiligte

NameRolleFunktionPartei
R. La HarpeAutorCentre Universitaire Romand de Médecine Légale (CURML), Standort Genf
A.-T. VlastosAutorinDépartement de gynécologie et obstétrique, Genf

Namen erscheinen nur bei öffentlicher Funktion oder rechtskräftiger, namentlich berichteter Verurteilung. Für alle Personen ohne rechtskräftiges Urteil gilt die Unschuldsvermutung.

Einordnung der Redaktion, keine Tatsachenbehauptung aus den Quellen

Ältere Praxisbeschreibung aus einem Tagungsbericht; den aktuellen Stand in Genf habe ich nicht überprüft. Laut anderen Einträgen dieser Dokumentation entspricht die Aufbewahrungsfrist von einem Jahr der Praxis in Basel-Stadt, nicht jener in Bern oder Zürich (15 Jahre). Diese Quelle belegt den Vergleich nicht.

Verbindungen

Vgl. HUG-Konsultation 2025 (ohne sexuelle Gewalt).

Zusammenhänge

Spurensicherung ohne Anzeige: Flickenteppich, Kosten, Bundesrevision hängig

Muster über die Jahre

Zum Muster

Quellen

  1. Prise en charge des victimes d'agressions sexuelles: exemple genevoisJournal de Médecine Légale Droit Médical, Vol. 53, Nr. 4-5, S. 219-221, 2010

Eintrag 2010_genf-gemeinsame-untersuchung-durch-gynakologie-und-rechtsmedizin-proben-ein-jahr. Letzte Prüfung der Quellen am 29.10.2026. Fehler oder fehlende Quellen bitte über Korrektur melden.