Politik
Motion 09.3945 Barthassat: 1,4-Butandiol auf die Betäubungsmittelliste, Bundesrat lehnt ab
Nationalrat Luc Barthassat (CVP, GE) reichte am 25. September 2009 die Motion «Legal highs. Verbot von gefährlichen, aber legalen Betäubungsmitteln» ein. Er verlangte die Aufnahme von BZP-verwandten Piperazinen und von 1,4-Butandiol (1,4-BD) in das Betäubungsmittelverzeichnis; 1,4-BD wirke im Körper ähnlich wie GHB. Er schlug vor, das Verbot auf Besitz und Weitergabe zu beschränken, die nicht dem Eigenkonsum dienen, und den industriellen Bedarf zu berücksichtigen. Der Bundesrat beantragte am 18. November 2009 die Ablehnung. Zu den Piperazinen hielt er fest, für BZP laufe ein Aufnahmeverfahren, die Aufnahme werde ab Frühjahr 2010 erwartet. Zu 1,4-BD: Der Stoff werde weltweit in rund 1 Million Tonnen pro Jahr hergestellt, eine Unterstellung unter das BetmG führe zu «unlösbaren Problemen» für die chemische Industrie und dämme den Missbrauch nicht wirksam ein. Nach Beobachtungen der Strafverfolgungsbehörden bestehe zu 1,4-BD kein signifikantes Problem in der Drogenszene; GHB und GBL seien attraktiver, unterstünden aber bereits der Betäubungsmittelgesetzgebung. Der Bundesrat kündigte an, im Rahmen der Verordnungsrevision Lösungen zu suchen, etwa ein Verkaufsverbot an Private. Die neuen Verordnungen sollten Ende 2010/Anfang 2011 in Kraft treten. Curia Vista führt das Geschäft seit dem 30. September 2011 als erledigt.
Der Verfahrensstand folgt den Quellen, nicht einer eigenen Prüfung der Akten.
Beteiligte
| Name | Rolle | Funktion | Partei |
|---|---|---|---|
| Luc Barthassat | Motionär | Nationalrat GE | CVP |
| Bundesrat | Antwort | Federführung EDI |
Namen erscheinen nur bei öffentlicher Funktion oder rechtskräftiger, namentlich berichteter Verurteilung. Für alle Personen ohne rechtskräftiges Urteil gilt die Unschuldsvermutung.
Einordnung der Redaktion, keine Tatsachenbehauptung aus den Quellen
Früher Bundesvorstoss, der einen GHB-Vorläuferstoff ausdrücklich thematisiert. Die Antwort zeigt die damalige Logik: Industrieinteressen und Mengenverhältnis wogen schwerer als eine Unterstellung unter das BetmG; als Alternative skizzierte der Bundesrat eine Lösung über ein Verkaufsverbot an Private. Der K.O.-Aspekt (Missbrauch zur Betäubung Dritter) spielt weder im Vorstoss noch in der Antwort eine Rolle; argumentiert wird mit dem Eigenkonsum.
Verbindungen
Verordnungsrevision BetmVV-EDI 2011; spätere Unterstellung von 1,4-Butandiol (Verordnung des EDI 2018, in diesem Durchgang nicht geprüft); Interpellation 26.4661 Suter (GBL, 1,4-Butandiol, 2026).
Zusammenhänge
Regulierung GHB und GBL: Motion 2009, Verordnung 2011, Bundesgericht 2014, BAG 2025
belegt, Vorstoss und Verordnung, Urteil zur Auslegung
Bei der Motion Barthassat kündigte der Bundesrat 2009 Lösungen über die Revision der Verordnungen an. Die BetmVV-EDI trat 2011 in Kraft und nimmt GBL nur bei industrieller Verwendung aus. Das Bundesgericht hielt 2014 fest, GBL sei schon nach altem Recht erfasst gewesen, und verweist auf ein BAG-Faktenblatt. Das BAG-Faktenblatt 2025 bestätigt die heutige Rechtslage.
Weitere Einträge: BetmVV-EDI tritt in Kraft: GHB kontrolliert, GBL nur bei industrieller Verwendung ausgenommen, GBL als Betäubungsmittel: Bundesgericht bestätigt vier Jahre für Handel mit 814 Litern, BAG-Faktenblatt GHB, GBL, 1,4-Butandiol: Unterstellung 2002, Tox-Info-Fallzahlen 1997 bis 2005
1,4-Butandiol: 2009 abgelehnt, 2018 unterstellt, 2026 wieder Thema
Arbeitshypothese, Thematische Kette ohne Kausalbeleg
Arbeitshypothese. 2009 lehnte der Bundesrat die Unterstellung ab, 2018 folgte sie mit einer Ausnahme für die industrielle Verwendung. 2026 greift Suter die Ausnahme auf und verweist auf das Ausland. Einen ursächlichen Zusammenhang zwischen diesen Schritten belegt keine der Quellen.
Weitere Einträge: 1,4-Butandiol wird kontrolliert: Aufnahme ins Verzeichnis e der BetmVV-EDI, Interpellation 26.4661 Suter: «Reinigungsmittel als ‹K.-o.-Tropfen›. Welche Massnahmen ergreift der Bundesrat?» (GBL, 1,4-Butandiol), Deutschland: Umgangsverbot für GBL und 1,4-Butandiol («Verbot von K.O.-Tropfen»)
Politik reagiert auf Einzelfälle, der Bundesrat hält das geltende Recht für ausreichend
Muster über die Jahre
Quellen
- 09.3945 Motion Barthassat Luc: Legal highs. Verbot von gefährlichen, aber legalen BetäubungsmittelnCuria Vista, Bundesversammlung, 2009-11-18
- Geschäftsdaten 09.3945 inkl. Antwort des BundesratesOpen-Data-Schnittstelle Parlamentsdienste
Eintrag 2009-09-25_motion-09-3945-barthassat-1-4-butandiol-auf-die-betaubungsmittelliste-bundesrat-. Letzte Prüfung der Quellen am 29.10.2026. Fehler oder fehlende Quellen bitte über Korrektur melden.