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1,4-Butandiol wird kontrolliert: Aufnahme ins Verzeichnis e der BetmVV-EDI
Mit der Änderung der BetmVV-EDI vom 2. November 2018 (AS 2018 4287), in Kraft seit 30. November 2018, wurde 1,4-Butandiol als Nummer 250 in Anhang 6, Verzeichnis e («Rohmaterialien und Erzeugnisse mit vermuteter betäubungsmittelähnlicher Wirkung»), aufgenommen. Der Eintrag lautet: «Von der Kontrolle ausgenommen ist die industrielle Verwendung. Der private Gebrauch ist nicht von der Kontrolle ausgenommen.» In der Vorgängerfassung vom 1. März 2018 fehlt 1,4-Butandiol. Die Fassung vom 13. März 2026 führt den Eintrag unverändert.
Der Verfahrensstand folgt den Quellen, nicht einer eigenen Prüfung der Akten.
Beteiligte
| Name | Rolle | Funktion | Partei |
|---|---|---|---|
| Eidgenössisches Departement des Innern (EDI) | Verordnungsgeber |
Namen erscheinen nur bei öffentlicher Funktion oder rechtskräftiger, namentlich berichteter Verurteilung. Für alle Personen ohne rechtskräftiges Urteil gilt die Unschuldsvermutung.
Einordnung der Redaktion, keine Tatsachenbehauptung aus den Quellen
Die Kontrolle erfasst nur den privaten Gebrauch; die industrielle Verwendung von 1,4-Butandiol bleibt ausgenommen. Ob die Aufnahme das 2009 vom Bundesrat skizzierte Modell umsetzt und wie das BAG-Faktenblatt vom Dezember 2025 die Kontrolle darstellt, belegt dieser Eintrag nicht; dafür ist auf die verknüpften Einträge zu verweisen.
Verbindungen
Motion 09.3945 Barthassat (2009 abgelehnt); BAG-Faktenblatt GHB/GBL/BD Dezember 2025; Interpellation 26.4661 Suter; Deutschland: Umgangsverbot GBL und 1,4-Butandiol 2025.
Zusammenhänge
1,4-Butandiol: 2009 abgelehnt, 2018 unterstellt, 2026 wieder Thema
Arbeitshypothese, Thematische Kette ohne Kausalbeleg
Arbeitshypothese. 2009 lehnte der Bundesrat die Unterstellung ab, 2018 folgte sie mit einer Ausnahme für die industrielle Verwendung. 2026 greift Suter die Ausnahme auf und verweist auf das Ausland. Einen ursächlichen Zusammenhang zwischen diesen Schritten belegt keine der Quellen.
Weitere Einträge: Motion 09.3945 Barthassat: 1,4-Butandiol auf die Betäubungsmittelliste, Bundesrat lehnt ab, Interpellation 26.4661 Suter: «Reinigungsmittel als ‹K.-o.-Tropfen›. Welche Massnahmen ergreift der Bundesrat?» (GBL, 1,4-Butandiol), Deutschland: Umgangsverbot für GBL und 1,4-Butandiol («Verbot von K.O.-Tropfen»)
Quellen
- BetmVV-EDI, Stand am 30. November 2018, Anhang 6 Nr. 250Fedlex, Systematische Rechtssammlung, 2018-11-30
- BetmVV-EDI, Stand am 1. März 2018 (ohne 1,4-Butandiol)Fedlex, Systematische Rechtssammlung, 2018-03-01
- SR 812.121.11 BetmVV-EDI, Stand am 13. März 2026Fedlex, Systematische Rechtssammlung, 2026-03-13
Eintrag 2018-11-30_1-4-butandiol-wird-kontrolliert-aufnahme-ins-verzeichnis-e-der-betmvv-edi. Letzte Prüfung der Quellen am 29.10.2026. Fehler oder fehlende Quellen bitte über Korrektur melden.