K.O.-Tropfen in der SchweizDas journalistische Gewissen

Politik

Interpellation 26.4661 Suter: «Reinigungsmittel als ‹K.-o.-Tropfen›. Welche Massnahmen ergreift der Bundesrat?» (GBL, 1,4-Butandiol)

Interpellation 26.4661 von Nationalrätin Gabriela Suter (SP, AG), am 02.10.2026 im Nationalrat eingereicht. Federführend ist das EDI. GBL und 1,4-BD werden industriell als Lösungs- und Ausgangsstoffe verwendet und im Körper zu GHB umgewandelt. In der Schweiz sind beide Stoffe kontrolliert, die industrielle Verwendung ist jedoch von der betäubungsmittelrechtlichen Kontrolle ausgenommen. Gemäss BAG sind sie leichter erhältlich als GHB und werden zunehmend als Ersatz verwendet. Die Interpellation verweist auf Frankreich, das die Abgabe an die Öffentlichkeit verbietet und bestimmte Produkte mit diesen Stoffen beschränkt, sowie auf Grossbritannien, das seine Regulierung überprüft, weil Händler die dortige Ausnahme für den Verkauf als vermeintliche «Reinigungsmittel» nutzen. Sie stellt drei Fragen: welche Schwachstellen der Bundesrat sieht, welche Massnahmen die Behörden prüfen und bis wann, und welche ausländischen Regulierungsansätze er für prüfenswert hält. Stand 28.10.2026: eingereicht, Antwort des Bundesrats ausstehend.

Der Verfahrensstand folgt den Quellen, nicht einer eigenen Prüfung der Akten.

Beteiligte

NameRolleFunktionPartei
Gabriela SuterUrheberinNationalrätin AGSP

Namen erscheinen nur bei öffentlicher Funktion oder rechtskräftiger, namentlich berichteter Verurteilung. Für alle Personen ohne rechtskräftiges Urteil gilt die Unschuldsvermutung.

Einordnung der Redaktion, keine Tatsachenbehauptung aus den Quellen

Der Vorstoss nimmt die Regulierungslücke bei GBL und 1,4-BD als GHB-Vorläuferstoffe direkt auf. Ob es weitere Bundesvorstösse mit diesem Fokus gibt, ist nicht abschliessend geprüft.

Verbindungen

20.5521 (Fragestunde-Frage Léonore Porchet, «Angriffe mit GHB. Welche Anpassung des gesetzlichen Rahmens?», erledigt)

Zusammenhänge

Gabriela Suter: Aufnahmen 2024, GBL 2026

belegt, Gleiche Person

Von Suter stammen die Anfrage zur Strafbarkeit von Aufnahmen und die Interpellation zu GBL und 1,4-Butandiol. In beiden Einträgen ist sie namentlich genannt.

Weitere Einträge: Anfrage 24.1063 Suter: «Sind der Besitz und die Verbreitung von Vergewaltigungsvideos und Videos von chemischen Unterwerfungen in der Schweiz strafbar?»

1,4-Butandiol: 2009 abgelehnt, 2018 unterstellt, 2026 wieder Thema

Arbeitshypothese, Thematische Kette ohne Kausalbeleg

Arbeitshypothese. 2009 lehnte der Bundesrat die Unterstellung ab, 2018 folgte sie mit einer Ausnahme für die industrielle Verwendung. 2026 greift Suter die Ausnahme auf und verweist auf das Ausland. Einen ursächlichen Zusammenhang zwischen diesen Schritten belegt keine der Quellen.

Weitere Einträge: Motion 09.3945 Barthassat: 1,4-Butandiol auf die Betäubungsmittelliste, Bundesrat lehnt ab, 1,4-Butandiol wird kontrolliert: Aufnahme ins Verzeichnis e der BetmVV-EDI, Deutschland: Umgangsverbot für GBL und 1,4-Butandiol («Verbot von K.O.-Tropfen»)

Quellen

  1. 26.4661 Reinigungsmittel als «K.-o.-Tropfen». Welche Massnahmen ergreift der Bundesrat?Curia Vista, parlament.ch, 2026-10-02
  2. Geschäftsdaten 26.4661Parlamentsdienste, OData-Schnittstelle, 2026-10-02

Eintrag 2026-10-02_interpellation-26-4661-suter-reinigungsmittel-als-k-o-tropfen-welche-massnahmen-. Letzte Prüfung der Quellen am 29.10.2026. Fehler oder fehlende Quellen bitte über Korrektur melden.