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Deutschland: Umgangsverbot für GBL und 1,4-Butandiol («Verbot von K.O.-Tropfen»)
Der Bundestag beschloss am 13.11.2025 eine Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG). Gamma-Butyrolacton (GBL) und 1,4-Butandiol (BDO) kommen in eine neue Anlage 2; verboten sind Inverkehrbringen, Handel und Herstellung des Reinstoffs und von Zubereitungen mit über 20 Prozent Gehalt. Ausgenommen sind gewerbliche, industrielle und wissenschaftliche Verwendungen nach anerkanntem Stand von Wissenschaft und Technik sowie Arzneimittel und Medizinprodukte. Das Gesundheitsministerium begründet das Verbot damit, dass die Stoffe als K.O.-Tropfen bei Vergewaltigungs- und Raubdelikten missbraucht werden. Das Gesetz datiert vom 7.1.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 2) und trat am 12.4.2026 in Kraft. Grossbritannien eröffnete am 19.8.2026 eine eigene Konsultation zur verschärften Kontrolle von GBL und 1,4-BD (bis 11.11.2026).
Der Verfahrensstand folgt den Quellen, nicht einer eigenen Prüfung der Akten.
Beteiligte
| Name | Rolle | Funktion | Partei |
|---|---|---|---|
| Nina Warken | zitiert | Bundesgesundheitsministerin | |
| Hendrik Streeck | zitiert | Sucht- und Drogenbeauftragter der Bundesregierung |
Namen erscheinen nur bei öffentlicher Funktion oder rechtskräftiger, namentlich berichteter Verurteilung. Für alle Personen ohne rechtskräftiges Urteil gilt die Unschuldsvermutung.
Einordnung der Redaktion, keine Tatsachenbehauptung aus den Quellen
Zeigt den Regulierungsansatz bei Vorläuferstoffen von GHB. Wie GBL und 1,4-BD in der Schweiz heute erfasst sind, wurde für diesen Eintrag nicht geprüft. Eine Schweizer Medienrezeption liess sich nicht belegen.
Verbindungen
Paralleler britischer Ansatz (GBL-Konsultation 2026).
Zusammenhänge
1,4-Butandiol: 2009 abgelehnt, 2018 unterstellt, 2026 wieder Thema
Arbeitshypothese, Thematische Kette ohne Kausalbeleg
Arbeitshypothese. 2009 lehnte der Bundesrat die Unterstellung ab, 2018 folgte sie mit einer Ausnahme für die industrielle Verwendung. 2026 greift Suter die Ausnahme auf und verweist auf das Ausland. Einen ursächlichen Zusammenhang zwischen diesen Schritten belegt keine der Quellen.
Weitere Einträge: Motion 09.3945 Barthassat: 1,4-Butandiol auf die Betäubungsmittelliste, Bundesrat lehnt ab, 1,4-Butandiol wird kontrolliert: Aufnahme ins Verzeichnis e der BetmVV-EDI, Interpellation 26.4661 Suter: «Reinigungsmittel als ‹K.-o.-Tropfen›. Welche Massnahmen ergreift der Bundesrat?» (GBL, 1,4-Butandiol)
Politik reagiert auf Einzelfälle, der Bundesrat hält das geltende Recht für ausreichend
Muster über die Jahre
Quellen
- Bundestag verabschiedet Verbot von Lachgas und K.O.-TropfenBundesministerium für Gesundheit, 2025-11-14
- Gesetz zur Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes vom 7. Januar 2026buzer.de (konsolidiertes Bundesrecht), 2026-01-07
- Control of gamma-butyrolactone and 1,4-butanediolGOV.UK (Home Office), 2026-08-19
Eintrag 2025-11-13_deutschland-umgangsverbot-fur-gbl-und-1-4-butandiol-verbot-von-k-o-tropfen. Letzte Prüfung der Quellen am 29.10.2026. Fehler oder fehlende Quellen bitte über Korrektur melden.