Chronik
Alle Einträge seit 2010 in zeitlicher Reihenfolge, nach Jahr gegliedert. Die Tabelle zeigt, was in welchem Jahr dokumentiert ist.
| Jahr | Alle | Urteile | Fälle | Politik | Politik und Drogen | Medien | Wissen |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2026 | 45 | 7 | 16 | 15 | 2 | 1 | 1 |
| 2025 | 43 | 8 | 13 | 12 | 2 | 1 | 1 |
| 2024 | 25 | 10 | 8 | 4 | 0 | 2 | 1 |
| 2023 | 13 | 3 | 4 | 0 | 1 | 3 | 2 |
| 2022 | 30 | 8 | 5 | 8 | 0 | 4 | 3 |
| 2021 | 16 | 4 | 6 | 3 | 0 | 3 | 0 |
| 2020 | 11 | 5 | 2 | 1 | 0 | 2 | 0 |
| 2019 | 10 | 5 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 |
| 2018 | 10 | 5 | 1 | 0 | 0 | 2 | 1 |
| 2017 | 6 | 5 | 0 | 0 | 0 | 1 | 0 |
| 2016 | 11 | 3 | 3 | 0 | 0 | 3 | 2 |
| 2015 | 14 | 7 | 5 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 2014 | 12 | 3 | 3 | 1 | 1 | 2 | 0 |
| 2013 | 9 | 6 | 2 | 0 | 1 | 0 | 0 |
| 2012 | 6 | 6 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 2011 | 8 | 2 | 5 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 2010 | 6 | 2 | 2 | 0 | 0 | 0 | 1 |
| 2009 | 1 | 0 | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 |
| 2008 | 2 | 0 | 1 | 1 | 0 | 0 | 0 |
2026 45 Einträge
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2. Oktober 2026CH
PolitikInterpellation 26.4661 Suter: «Reinigungsmittel als ‹K.-o.-Tropfen›. Welche Massnahmen ergreift der Bundesrat?» (GBL, 1,4-Butandiol)
Interpellation am 2.10.2026 im Nationalrat eingereicht und hängig, Antwort des Bundesrats ausstehend...
Interpellation 26.4661 von Nationalrätin Gabriela Suter (SP, AG), am 02.10.2026 im Nationalrat eingereicht. Federführend ist das EDI. GBL und 1,4-BD werden industriell als Lösungs- und Ausgangsstoffe verwendet und im Körper zu GHB umgewandelt. In der Schweiz sind beide Stoffe kontrolliert, die industrielle Verwendung ist jedoch von der betäubungsmittelrechtlichen Kontrolle ausgenommen. Gemäss BAG sind sie leichter erhältlich als GHB und werden zunehmend als Ersatz verwendet. Die Interpellation verweist auf Frankreich, das die Abgabe an die Öffentlichkeit verbietet und bestimmte Produkte mit diesen Stoffen beschränkt, sowie auf Grossbritannien, das seine Regulierung überprüft, weil Händler die dortige Ausnahme für den Verkauf als vermeintliche «Reinigungsmittel» nutzen. Sie stellt drei Fragen: welche Schwachstellen der Bundesrat sieht, welche Massnahmen die Behörden prüfen und bis wann, und welche ausländischen Regulierungsansätze er für prüfenswert hält. Stand 28.10.2026: eingereicht, Antwort des Bundesrats ausstehend.
Quellen: Curia Vista, parlament.ch, Parlamentsdienste, OData-Schnittstelle
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29. September 2026VD
PolitikVD 26_INT_136 Interpellation Graff: Chemische Unterwerfung im Privaten, Kontrolle zweckentfremdeter Medikamente
Interpellation am 06.10.2026 an den Staatsrat überwiesen; Antwort ausstehend, Frist 04.01.2027.
Objekt 26_INT_136, Interpellation von Grossrätin Séverine Graff für die SP-Fraktion mit 37 Mitunterzeichnenden aus mehreren Fraktionen (SP, Grüne, SVP, EP, GLP, FDP, Parteilose), eingereicht am 29.09.2026 (Traktandum 2.4, Urheberin will den Vorstoss im Rat begründen). Titel: «Soumission chimique dans la sphère privée: quelle prévention et quel contrôle des médicaments détournés dans le Canton de Vaud?». Gegenstand ist der Missbrauch legal erhältlicher Medikamente (Anxiolytika, Hypnotika, sedierende Antihistaminika). Sieben Fragen: Kontrollmöglichkeiten bei auffälligen oder wiederholten Verschreibungen und Abgaben, Sensibilisierung der Ärzteschaft, Statistiken und Kenntnisse über Fälle, Schutz vor Mehrfachverwendung von Rezepten und Mehrfachbezug bis zur obligatorischen elektronischen Verschreibung, Weiterbildung und Label für Apotheken nach dem Modell «Violence domestique-Ici vous pouvez en parler», Sensibilisierungskampagne in Apotheken und Arztpraxen nach dem Vorbild der französischen nationalen Kampagne vom Dezember 2024 sowie Zeitplan und Mittel. Bezug auf die Motion von Nationalrat Thomas Bläsi; laut Bundesrat liegt die Aufsicht über Verschreibung und Abgabe bei den Kantonen. Verweis auf die Interpellation Thalmann 24_INT_183 zu GHB. Federführend ist das DSAS, das DEIEP wirkt mit. Am 06.10.2026 an den Staatsrat überwiesen, Antwortfrist bis 04.01.2027.
Quellen: Grand Conseil Vaud, Objektdetail, Grand Conseil Vaud, Sitzung 29.09.2026
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23. September 2026CH
PolitikFragestunde 26.7982 Gantenbein: Bekämpfung von DFSA-Täternetzwerken (Projekt MEDUSA)
Fragestunde, vom Bundesrat beantwortet, erledigt (28.09.2026).
Mit der Frage 26.7982 in der Fragestunde will Nationalrätin Laura Gantenbein (Grüne) wissen, wie die Schweiz DFSA-Täternetzwerke (drug facilitated sexual abuse) länderübergreifend verfolgt. Neun Länder gehen im «Projekt Medusa» koordiniert gegen solche Netzwerke vor. Die Frage wurde am 23.09.2026 eingereicht. Der Bundesrat antwortete am 28.09.2026, zuständig ist das EJPD. Für die Ermittlungen sind die kantonalen Polizei- und Strafverfolgungsbehörden zuständig. Bei internationalen oder kantonsübergreifenden Bezügen koordiniert fedpol, auch mit Europol und INTERPOL. Die Schweiz ist zurzeit formell nicht an MEDUSA beteiligt. Eine Teilnahme setzt aktuelle DFSA-Fälle mit internationalem Bezug voraus. Fedpol erhebt deshalb mit den Kantonen Daten für ein gesamtschweizerisches Lagebild. Nach Ansicht des Bundesrats reichen die bestehenden Straftatbestände aus, um solche Taten zu verfolgen. Die Revision des Opferhilfegesetzes ist im Parlament hängig. Mit ihr sollen Opfer eine gerichtsmedizinische Untersuchung veranlassen und toxikologische Proben verlangen können. Zudem soll Anfang 2027 eine Strategie gegen häusliche, sexualisierte und geschlechtsspezifische Gewalt lanciert werden, die auch die chemische Unterwerfung behandelt.
Quellen: Curia Vista, parlament.ch, Parlamentsdienste, OData-Schnittstelle
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23. September 2026CH
PolitikFragestunde 26.8022 Bally: Rechtsgrundlagen der Kantone gegen Täter in Online-Netzwerken
Fragestunde Nationalrat, vom Bundesrat am 28.09.2026 beantwortet, erledigt.
Mit der Frage 26.8022 («Verfügen die Kantone über die rechtlichen Grundlagen, um Täter in Online-Netzwerken strafrechtlich verfolgen zu können?») wollte Nationalrätin Maya Bally (Mitte, AG) am 23.09.2026 wissen, wie sichergestellt wird, dass die Kantone die Rechtsgrundlagen haben, um Täter von Sexualdelikten unter Betäubungsmitteln (DFSA) auf Online-Plattformen zu identifizieren und zu verfolgen. Den Anlass bildete das internationale «Projekt Medusa». Der Bundesrat (EJPD) antwortete am 28.09.2026 gleich wie auf Frage 26.7982. Zuständig sind die kantonalen Polizei- und Strafverfolgungsbehörden. fedpol koordiniert, wenn ein Fall mehrere Kantone oder das Ausland betrifft. Die bestehenden Straftatbestände des StGB und des Betäubungsmittelrechts genügen. Die Schweiz ist formell zurzeit nicht an MEDUSA beteiligt. fedpol erstellt mit den Kantonen ein Lagebild zu DFSA-Fällen, von dem eine Beteiligung abhängt. Zudem nennt der Bundesrat die laufende Revision des Opferhilfegesetzes, die toxikologische Proben vorsieht, und eine Strategie gegen häusliche, sexualisierte und geschlechtsspezifische Gewalt, die Anfang 2027 lanciert werden soll.
Quellen: Curia Vista, parlament.ch, Open Data Parlament (ws.parlament.ch)
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23. September 2026CH
PolitikFragestunde 26.8024 Portmann: Zugang zu Therapie, Beratung und Betreuung bei DFSA-Fällen
Fragestunde, Frage im Nationalrat. Erledigt am 28.09.2026 mit schriftlicher Antwort des Bundesrats (EJPD).
Mit der Frage 26.8024 (Fragestunde, eingereicht am 23.09.2026) will Nationalrätin Barbara Portmann (GLP, AG) mit Verweis auf das «Projekt Medusa» wissen, wie DFSA-Fälle verhindert und aufgeklärt werden und wie Opfer niederschwellig Zugang zu Therapie, Beratung und Betreuung erhalten. Der Bundesrat antwortete am 28.09.2026 gleichlautend wie auf 26.7982. Zuständig für Ermittlung und Strafverfolgung seien die Kantone. fedpol koordiniere Fälle mit internationalem oder kantonsübergreifendem Bezug. Die Schweiz sei derzeit formell nicht an MEDUSA beteiligt, fedpol erstelle mit den Kantonen ein gesamtschweizerisches Lagebild. Opfer erhalten Hilfe bei den kantonalen Opferhilfe-Beratungsstellen. Die laufende OHG-Revision soll Opfern ermöglichen, eine gerichtsmedizinische Untersuchung zu veranlassen und toxikologische Proben zu verlangen. Chemische Unterwerfung soll zudem in die Strategie gegen häusliche, sexualisierte und geschlechtsspezifische Gewalt einfliessen, deren Lancierung für Anfang 2027 vorgesehen ist.
Quellen: Curia Vista, parlament.ch, Webservices Parlamentsdienste (ws.parlament.ch)
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23. September 2026CH
PolitikFragestunde 26.8031 Funiciello: Statistiken in Zusammenhang mit Medusa
Fragestunde, erledigt (28.09.2026).
Geschäftsnummer 26.8031, Frage von Nationalrätin Tamara Funiciello (SP, BE), eingereicht am 23.09.2026. Sie fragt, wie künftig belastbare Zahlen für politische und justizielle Entscheidungen zu Fällen von Betäubung zwecks sexualisierter Gewalt (DFSA) vorliegen sollen, und verweist auf das «Projekt Medusa» mehrerer Staaten gegen entsprechende Online-Täternetzwerke. Die Antwort des Bundesrats ist wortgleich mit jener zu 26.7982: Zuständig für Ermittlungen sind kantonale Polizei und Staatsanwaltschaften, fedpol koordiniert bei internationalen oder interkantonalen Bezügen. Zurzeit erhebt fedpol gemeinsam mit den Kantonen Daten und Erkenntnisse zu vorliegenden DFSA-Fällen. Eine Revision des Opferhilfegesetzes ist hängig; eine nationale Strategie gegen häusliche, sexualisierte und geschlechtsbezogene Gewalt, die chemische Unterwerfung einschliesst, soll Anfang 2027 starten. Stand: erledigt.
Quellen: Curia Vista, parlament.ch, Parlamentsdienste, Open-Data-Schnittstelle
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18. September 2026GE
ErmittlungenGenf: Ehemann seit Mai 2025 in Untersuchungshaft wegen mutmasslicher Betäubung, Vergewaltigung und Filmen der Ehefrau
Strafuntersuchung des Ministère public GE wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung. Untersuchungshaft...
Die Genfer Staatsanwaltschaft bestätigte gegenüber Keystone-ATS ein Verfahren wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung gegen einen im Kanton wohnhaften Mann. Er sitzt seit Mai 2025 in Untersuchungshaft. Er soll seine Ehefrau über Jahre mit Beruhigungsmitteln betäubt, im bewusstlosen Zustand vergewaltigt und gefilmt haben. Die Videos soll er in Online-Gruppen mit anderen Männern geteilt haben. Die kanadische Investigativjournalistin Avery Haines recherchierte in solchen Netzwerken. Sie identifizierte den Mann nach eigenen Angaben über soziale Netzwerke, LinkedIn und ein Hochzeitsvideo und übergab die Hinweise der Genfer Polizei. Gemäss Haines soll der Mann ihr gegenüber erklärt haben, dasselbe über rund zwanzig Jahre auch anderen Frauen angetan zu haben. Das ist kein Ermittlungsergebnis: Laut CH Media ist bisher kein weiterer Fall mit ihm verbunden. Publik wurde der Fall durch ein Interview mit Haines in den Zeitungen von CH Media.
Quellen: RTS, Radio Lac, 20 minutes, Léman Bleu
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14. September 2026CH
PolitikPostulat 26.4076 Schmaltz: Beteiligung am Europol-Projekt MEDUSA
Postulat eingereicht (Status per 28.10.2026: «Eingereicht»). Die Stellungnahme des Bundesrats steht aus,...
Geschäftsnummer 26.4076, Postulat von Nationalrätin Anna-Béatrice Schmaltz (Grüne, ZH), am 14.09.2026 im Nationalrat eingereicht. Offizieller Titel: «Beteiligung am Europol Projekt ‹MEDUSA› zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt». Der Bundesrat soll prüfen und in einem Bericht darlegen, wie sich die Schweiz am Europol-Projekt MEDUSA gegen betäubungsgestützte sexualisierte Gewalt (Drug Facilitated Sexual Abuse, DFSA) beteiligen kann. Weiter soll er klären, ob es für die Bekämpfung von DFSA und den damit verbundenen Online-Netzwerken eine stärkere nationale Koordination braucht und wie solche Fälle in der Schweiz besser erfasst werden können. Federführend ist das EJPD. Stand per 28.10.2026: eingereicht, die Stellungnahme des Bundesrats steht aus.
Quellen: Curia Vista, parlament.ch
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7. September 2026AI
ErmittlungenFest in Schwende AI: 17-Jährige mit Verdacht auf K.O.-Tropfen im Spital
Ermittlungen der Kantonspolizei Appenzell Innerrhoden aufgenommen; keine Tatverdächtigen genannt; Hergang...
In der Nacht auf Sonntag, 6. September 2026, fühlte sich eine 17-jährige Besucherin eines gut besuchten Festes in Schwende plötzlich sehr unwohl und hatte Erinnerungslücken. Der Rettungsdienst brachte sie ins Spital, wo erste Untersuchungen erfolgten. Die Kantonspolizei Appenzell Innerrhoden geht von einem «möglichen Vorfall mit K.-o.-Tropfen» aus, hat Ermittlungen aufgenommen und sucht Zeugen sowie weitere mögliche Betroffene. Was genau geschah, ist offen.
Quellen: 20 Minuten, Blick
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27. August 2026VD (Bund)
PolitikBlick Romandie: Porchet zu Versicherungsschutz bei chemischer Unterwerfung und «Dutzenden vergleichbaren Dossiers»
Parlamentarischer Vorstoss (Interpellation, Geschäftsnummer nicht genannt). Laut Blick plant der Bundesrat...
In einem Interview aus «L'illustré», das Blick Romandie übernommen hat, sagt die Waadtländer Grünen-Nationalrätin Léonore Porchet: Opfer, die nach der Gabe von Substanzen an Amnesie leiden, fielen nicht unter die Definition, die den Versicherungsschutz begründet. Nach ihren Worten hat ihre Interpellation eine Gesetzesänderung ausgelöst; der Bundesrat plane eine Reform, die den Versicherungsschutz verbessern soll. Porchet fordert mehr Prävention, besseren Zugang zur Justiz, eine Reform des Strafverfahrens, die Ausbildung von Fachpersonen und Magistratspersonen, kantonale Koordination, Sexualbildung und eine stärkere Kontrolle digitaler Plattformen. Zum Aargauer Fall Frei sagt sie, es gebe in der Schweiz bereits «Dutzende vergleichbare Dossiers». Der Artikel erwähnt zudem, dass Nationalrat Thomas Bläsi (SVP GE) den Zugang zu Medikamenten stärker einschränken will, die zum Betäuben missbraucht werden. Im Fall Frei waren zwei polnische Frauen zeitweise von einer Wegweisung bedroht.
Quellen: Blick Romandie (Interview aus L'illustré)
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11. August 2026international (Österreich)
ErmittlungenÖsterreich tritt Medusa bei; Grüne fordern Tatbestand für Besitz und Verbreitung von Vergewaltigungsvideos
Beitritt Österreichs zur Europol-Operation «Medusa» eingeleitet (Bestätigung des Bundeskriminalamts,...
Das österreichische Bundeskriminalamt bestätigte gegenüber ORF am 11.8.2026, den Beitritt zur Europol-Operation «Medusa» eingeleitet zu haben, nachdem «Der Standard» darüber berichtet hatte. Es spricht von einem «äusserst perfiden Kriminalitätsphänomen», will Informationen bündeln, die internationale Zusammenarbeit ausbauen und setzt auf eine «strategisch präventive Herangehensweise». Laut BK haben die Datensätze der Operation keinen Österreich-Bezug. Ein Mann aus Niederösterreich, der bereits im Vorjahr verurteilt wurde, stand jedoch in Verbindung mit einem inzwischen verstorbenen Mann aus Niedersachsen, der mit vielen mutmasslichen Tätern Kontakt hatte; auf ihn aufmerksam gemacht hatten deutsche Behörden. Die Grünen hatten die Nichtteilnahme Österreichs kritisiert. Ihre Frauensprecherin Meri Disoski fordert einen eigenen Straftatbestand für Besitz und Verbreitung von Vergewaltigungsvideos. Im Justizministerium wird laut ORF eine Verschärfung des Sexualstrafrechts geprüft. Bereits am 4.8.2026 hatte der Falter unter dem Titel «Gisèle Pelicot ist überall. Auch in Österreich» über Fälle in Österreich berichtet.
Quellen: ORF, Falter
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9. August 2026CH
BerichteBundesrätin Baume-Schneider: Prävention und Information gegen chemische Unterwerfung verbessern
Politische Stellungnahme. Zum erwähnten Aargauer Fall läuft ein Strafverfahren; für den Beschuldigten gilt...
In einem Interview mit dem SonntagsBlick, das die Agentur ATS aufnahm, sagte Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider, Prävention und Information müssten verbessert werden. Der Öffentlichkeit sei zu wenig bewusst, dass chemische Unterwerfung auch zu Hause geschehe. Sie verwies auf den Aargauer Fall, in dem ein ehemaliger SVP-Grossrat verdächtigt wird, mehrere Frauen, darunter eine Minderjährige, betäubt und sexuell missbraucht zu haben, und würdigte den Mut der zwei Frauen, die den Fall öffentlich machten. Das Betäubungsmittelgesetz verbiete bereits, Personen Substanzen zu verabreichen, um sie wehrlos zu machen; dennoch bestehe Verbesserungsbedarf, parlamentarische Vorstösse sollen Lücken etwa bei der Verfügbarkeit bestimmter Medikamente schliessen. Strafbehörden sollen konsequent verfolgen, Betroffene sich sofort an ein Spital wenden. EDI und EJPD bündeln ihre Massnahmen in einer gemeinsamen Strategie gegen häusliche und geschlechtsspezifische Gewalt, deren Lancierung für 2027 vorgesehen ist.
Quellen: La Télé (ATS), Ticinonline (ATS)
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6. August 2026AG
ErmittlungenZweiter Aargauer Fall: Mann soll minderjährige Freundin jahrelang mit GBL betäubt und gefilmt haben
Strafuntersuchung der Staatsanwaltschaft Aargau; Beschuldigter seit rund einem Jahr in Untersuchungshaft....
Ein Mann soll zwischen 2017 und 2022 seine damals minderjährige Freundin mit GBL oder K.O.-Tropfen betäubt, im bewusstlosen Zustand sexuell missbraucht und dabei gefilmt haben. Sie entdeckte später eine versteckte Videokamera. Der Staatsanwaltschaft sind mindestens drei weitere Opfer bekannt; sie spricht von einem «serientatmässigen Vorgehen» und schliesst weitere Opfer nicht aus, da nicht alles Bildmaterial zugeordnet werden konnte. Aufnahmen soll der Mann auf Pornoplattformen hochgeladen haben. Er ist unter anderem wegen mehrfacher sexueller Nötigung und sexueller Handlungen mit Kindern vorbestraft. Das Obergericht wies seine Beschwerde gegen die verlängerte Untersuchungshaft ab (Verdunkelungsgefahr, laut Gutachten zudem Wiederholungsgefahr).
Quellen: SRF, 20 Minuten
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5. August 2026CH
BerichteNachfrage nach K.O.-Tropfentests steigt, keine Schweizer Statistik (Nau.ch, Ticinonline)
nicht anwendbar (Medienbericht); zum erwähnten Aargauer Strafverfahren gilt die Unschuldsvermutung
Nau.ch und Ticinonline (Wiedergabe gestützt auf Nau.ch) berichteten, nach dem Aargauer Fall eines ehemaligen Grossrats, dem die Verabreichung von K.O.-Mitteln vorgeworfen wird (es gilt die Unschuldsvermutung), und dem Fall Pelicot sei die Nachfrage nach Teststreifen und Armbändern gestiegen, die GHB im Getränk anzeigen sollen. Der Chef eines deutschen Start-ups bestätigt eine steigende Nachfrage, ein direkter Zusammenhang mit einzelnen Fällen sei nicht belegbar; ein anderer Anbieter meldet eine Nachfrage «deutlich unter den Erwartungen». In der Schweiz gibt es keine separate Statistik zu K.O.-Tropfen. Kriminologe Dirk Baier verweist darauf, dass nur zwölf Prozent der Vergewaltigungen angezeigt würden, und schätzt, dass es rund zehnmal mehr Delikte mit K.O.-Tropfen gibt als angezeigt. Laut der Opferhilfe Bern (bei Nau.ch) gelingt ein toxikologischer Nachweis oft nicht: im Urin bis zwölf, im Blut nur etwa sechs Stunden.
Quellen: Nau.ch, Ticinonline (gestützt auf Nau.ch)
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31. Juli 2026CH
KampagnenSchweiz beteiligt sich nicht an Medusa; Petition auf Campax mit über 30'000 Unterschriften
Petition/Kampagne, kein Verfahren. Über die fedpol-Stellungnahme hinaus ist keine behördliche Reaktion belegt.
Eine Online-Petition auf der Plattform Campax erreichte innert rund einer Woche über 30'000 Unterschriften, laut Blick rund 33'000 am 31.7.2026. Lanciert hat sie eine Privatperson. Die Petition verlangt eine nationale Arbeitsgruppe beziehungsweise Taskforce gegen drogenbegünstigte sexuelle Gewalt und Täternetzwerke. Weiter fordert sie, dass die Schweiz am Europol-Projekt Medusa teilnimmt, «statt nur zuzuschauen», sowie die systematische Erfassung der Fälle, Ressourcen und gesetzliche Grundlagen für die Kantone und spezialisierte Therapie- und Beratungsangebote für Betroffene. Adressaten sind die Bundesversammlung und der Bundesrat, namentlich Bundesrat Beat Jans. Bereits am 3.7.2026 erklärte fedpol gegenüber SRF, es sei nicht an der Operation beteiligt gewesen und für Ermittlungen seien die Kantone zuständig. Ein konkreter Fall im Zusammenhang mit Medusa sei nicht bekannt. Dem Tages-Anzeiger sagte fedpol laut Blick und blue News, die Schweiz sei aus «operativen Gründen» nicht beteiligt, ohne dies näher zu erläutern. Einzelne Anfragen würden an die Kantone weitergeleitet. Das BAZG übergibt an der Grenze sichergestellte K.O.-Tropfen umgehend der zuständigen Kantonspolizei.
Quellen: Blick, blue News, blue News (frz.), SRF
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22. Juli 2026BS
BerichteSRF 2026: IRM Basel zu Gesundheitsrisiken hoch dosierter K.O.-Mittel
Hintergrundfall: Die Staatsanwaltschaft Aargau hat Anklage erhoben, der Fall ist gerichtlich nicht...
Im SRF-Interview bezeichnet Götz Schlotterbeck, Toxikologe und Abteilungsleiter Forensische Chemie und Toxikologie am Institut für Rechtsmedizin der Universität Basel, das Risiko bei K.O.-Mitteln als «sehr gross». Je nach Menge kann die verlangsamte Atmung zu Bewusstlosigkeit oder Koma führen. Werden mehrere sedierende Substanzen kombiniert, steigt das Risiko einer Atemdepression deutlich. Hoch dosiertes GHB kann ins Koma führen, ohne medizinische Kontrolle droht ein Atemstillstand. Alle diese Substanzen wirken auf das zentrale Nervensystem und können abhängig machen, beim Absetzen sind Entzugssymptome möglich. Eine einmalige Gabe ist mit geringerem Risiko verbunden als wiederholte Gaben. Anlass ist die Anklage der Aargauer Staatsanwaltschaft gegen einen ehemaligen SVP-Grossrat, unter anderem wegen mehrfachen versuchten Mordes, mehrfacher Vergewaltigung und mehrfacher sexueller Handlungen mit Kindern. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine lebenslange Freiheitsstrafe. Der Mann sitzt seit Herbst 2023 in Untersuchungshaft und bestreitet laut Tages-Anzeiger einen Teil der Vorwürfe.
Quellen: SRF News
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21. Juli 2026ZH
Berichte20 Minuten 2026: IRM Zürich zu GHB-Nachweis und Symptomen
Hintergrundfall: Anklage gegen einen ehemaligen Aargauer Grossrat erhoben, nicht rechtskräftig beurteilt,...
20 Minuten zitiert Andrea Steuer, stellvertretende Abteilungsleiterin Forensische Pharmakologie und Toxikologie am Institut für Rechtsmedizin (IRM) der Universität Zürich: GHB ist im Blut bis maximal sechs Stunden und im Urin bis maximal 12 Stunden nach Einnahme nachweisbar; eine Haaranalyse kann unter Umständen einen längeren Nachweis ermöglichen. Eva Meixner, Leiterin Forensische Medizin und Bildgebung am IRM, nennt mögliche Symptome wie Benommenheit, Erinnerungslücken, Schwindel und Übelkeit und hält fest, dass diese auch andere Ursachen haben können und allein keine sicheren Schlüsse erlauben. Anlass ist die Anklage gegen einen ehemaligen Aargauer Grossrat.
Quellen: 20 Minuten
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21. Juli 2026Berichte
SRF 2026: Fachstelle zu Nachweisfenstern, endogenem GHB und neuem Protein-Marker
Hintergrundfall: Strafverfahren gegen einen ehemaligen Aargauer SVP-Kantonspolitiker (laut Medienberichten...
SRF berichtet aus Anlass des Strafverfahrens gegen einen ehemaligen Aargauer SVP-Kantonspolitiker. Brigitte Kämpf, Co-Leiterin der Fachstelle Frauenberatung Sexuelle Gewalt, erklärt im Interview: GHB verursache oft Erinnerungslücken. Es sei im Blut etwa 4 bis 8 Stunden und im Urin etwa 8 bis 12 Stunden nachweisbar. Betroffene verpassten dieses Fenster oft, weil sie bewusstlos waren. Wer sich innert 72 Stunden meldet, solle die Spuren durch eine Forensic Nurse sichern lassen, etwa DNA und Spermaspuren. Weil der Körper GHB selbst bildet, könne ein Test nur einen erhöhten Wert zeigen, und dieser sinke rasch. Forschende hätten ein Protein entdeckt, das sich offenbar nach künstlicher Zufuhr von GHB bildet. Ein darauf beruhender Test sei noch nicht einsatzbereit.
Quellen: SRF News
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20. Juli 2026AG
Politik und DrogenAargau 2023 bis 2026: Anklage gegen früheren SVP-Grossrat Patrick Frei, u.a. wegen mehrfach versuchten Mordes durch K.O.-Tropfen
Anklage erhoben am 20.07.2026, Verfahren hängig vor dem Bezirksgericht Baden. Prozesstermin in den Quellen...
In der Nacht auf den 4. September 2023 überraschte eine Mutter den damaligen SVP-Grossrat Patrick Frei laut Strafverfolgungsbehörden bei einer mutmasslichen Tat an ihrer minderjährigen Tochter und alarmierte die Polizei. Frei wurde festgenommen und sitzt seither in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft Baden eröffnete ein Strafverfahren, Frei trat aus dem Grossen Rat zurück (blue News, 18.09.2023). Am 20. Juli 2026 erhob die Staatsanwaltschaft beim Bezirksgericht Baden Anklage gegen den 57-Jährigen. Die Anklagepunkte laut Aargauer Zeitung: mehrfacher versuchter Mord, mehrfache qualifizierte Vergewaltigung, mehrfache qualifizierte sexuelle Nötigung, Schändung, mehrfache sexuelle Handlungen mit Kindern, mehrfache qualifizierte Körperverletzung, Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, Pornografie, Verletzung des Geheim- oder Privatbereichs durch Aufnahmegeräte und sexuelle Belästigung. Laut Anklage soll er drei Opfern heimlich K.O.-Tropfen verabreicht, sie im bewusstlosen Zustand missbraucht und die Taten gefilmt haben. Die Opfer sind zwei erwachsene Frauen und eine Minderjährige. Die Anklage wertet die Betäubung wegen Erstickungsgefahr als versuchten Mord. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine lebenslange Freiheitsstrafe und eine vollzugsbegleitende Therapie (ambulant laut Aargauer Zeitung und blue News). Laut SRF (22.07.2026, gestützt auf die Anklageschrift) soll er seine Ex-Frau zwischen Dezember 2008 und August 2021 rund 140-mal betäubt und missbraucht haben. 20 Minuten ordnet die 140 Fälle dagegen einer weiteren Frau zu, die nicht die Ex-Partnerin sei. Ab Sommer 2022 soll es gegenüber einer neuen Partnerin und vor allem deren minderjähriger Tochter innert eines Jahres zu 44 Übergriffen gekommen sein (SRF, 20 Minuten). Tio nennt für die Tochter mehr als 40 Betäubungen. Als Substanz nennt SRF gemäss Anklage GHB oder GBL. Frei bestreitet die Vorwürfe, laut 20 Minuten in wesentlichen Teilen. Es gilt die Unschuldsvermutung. Am 27. Juli 2026 nahmen laut swissinfo (Keystone-ATS) rund 400 Personen an einer Mahnwache der SP-Frauen Aargau für die Opfer in Untersiggenthal teil.
Quellen: SRF, blue News (Keystone-SDA), Aargauer Zeitung, Südostschweiz (SDA) und weitere
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7. Juli 2026GE
UrteileGenf: Verdacht auf «soumission chimique» nach Motorradunfall nicht erhärtet, Einstellung bestätigt
Beschwerde gegen die Einstellung abgewiesen (ACPR/653/2026). Die Beschwerde in Strafsachen ans...
Ein Motorradfahrer verunfallte im März 2023 nach einem Barbesuch schwer. Er machte geltend, er sei in der Bar ohne sein Wissen unter Drogen gesetzt worden, und erstattete Strafanzeige gegen Unbekannt wegen schwerer Körperverletzung und Gefährdung des Lebens. Laut den toxikologischen Analysen des CURML stammen die nachgewiesenen Substanzen Midazolam und Ketamin aus der medizinischen Behandlung. GHB wurde nicht nachgewiesen. Die Staatsanwaltschaft und die Kammer erklärten den Blackout mit dem hohen Alkoholwert von 1,53 bis 2,23 g/kg und den Unfallverletzungen. Eine polizeiliche Observation (2024) und die Durchsuchung des Lokals mit Drogenspürhund (2025) ergaben keine Hinweise auf eine Verabreichung. Die Chambre pénale de recours wies die Beschwerde gegen die Einstellung ab.
Quellen: opencaselaw (Cour de justice GE)
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3. Juli 2026CH
BerichteProject Medusa: SRF, Blick und blue News zu Betäubungs-Missbrauchsnetzwerken, Schweiz nicht beteiligt
Kein Verfahren. Vernehmlassung zur Unfallversicherung am 27.6.2026 abgeschlossen, parlamentarische...
SRF berichtete am 3.7.2026 über die Europol-Operation Project Medusa gegen Online-Netzwerke, in denen Männer ihre Partnerinnen betäuben, missbrauchen und Aufnahmen davon teilen; laut SRF wurden 156 Täter und ebenso viele Opfer identifiziert. Fedpol erklärte, nicht beteiligt zu sein und keinen konkreten Fall mit Bezug zur Schweiz zu kennen; zuständig für Ermittlungen seien die Kantone. SRF verwies zudem auf die Lücke in der Unfallversicherung für bewusstlose Opfer und den Vorschlag des Bundesrats, dessen Vernehmlassung am 27.6.2026 endete. Blick (31.7.2026) und blue News (1.8.2026) berichteten über eine Petition auf der Plattform Campax mit rund 30'000 Unterschriften. Sie fordert die Teilnahme der Schweiz an Project Medusa, eine nationale Taskforce, die systematische Erfassung solcher Fälle und Unterstützung für Betroffene. Fedpol begründete die Nichtteilnahme laut Blick mit operativen Gründen.
Quellen: SRF, Blick, blue News
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2. Juli 2026international
ErmittlungenEuropol «Project Medusa»: erste europäische Operation gegen Online-Netzwerke für betäubungsgestützte Sexualgewalt
Ermittlungen in mehreren Staaten laufen. Seit April 2026 gab es 57 Festnahmen und 113...
Im April 2026 startete Europol das Projekt Medusa gegen Online-Netzwerke, in denen vor allem Männer ihre Partnerinnen betäuben, sexuell missbrauchen und die Aufnahmen in frauenfeindlichen Online-Gemeinschaften teilen. Unter Leitung Deutschlands und Grossbritanniens führten Ermittlerinnen und Ermittler vom 22. bis 24. Juni 2026 bei der National Crime Agency in London eine Operationswoche durch. Laut Keystone-SDA und ZDF waren neun Länder beteiligt, eucrim nennt sieben Staaten. Ergebnis der Operationswoche: 156 mutmassliche Opfer und Täter identifiziert, 274 neue Spuren und vier neue Online-Gemeinschaften. In den Niederlanden wurden im Juni vier mutmassliche Täter festgenommen. Seit dem Projektstart zählt Europol 113 Ermittlungsverfahren, 57 Festnahmen und 158 Opfer, die in Sicherheit gebracht wurden. Laut tio.ch beteiligten sich neben Deutschland und Grossbritannien Brasilien, Frankreich, Kanada, die Niederlande, Spanien, Ungarn und die USA.
Quellen: eucrim (Wiedergabe Europol-Mitteilung), blue News (Keystone-SDA), SRF, tio.ch und weitere
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1. Juli 2026JU
PolitikJura 2026: Regierung verurteilt Sexismus an Festen, Antwort auf Frage zur «Soirée GHB»
Mündliche Frage im Parlament, beantwortet am 1.7.2026. Kein Verfahren.
In der Fragestunde des jurassischen Parlaments vom 1. Juli 2026 fragte Héloïse Girardin (SP) nach den sexistischen Entgleisungen an Festen: dem Shot «fille facile» in Glovelier und der Abkürzung «GHB» einer Brauerei. Regierungspräsidentin Rosalie Beuret Siess antwortete laut RFJ, Botschaften, die Sexismus, sexuelle Gewalt oder damit verbundene Substanzen verharmlosen, hätten keinen Platz. Die Veranstalter hätten sich entschuldigt. Das am selben Tag behandelte Gesetz gegen häusliche Gewalt enthalte Präventionsmassnahmen; das Büro der Gleichstellungsdelegierten setze die Sensibilisierung der Festbranche fort.
Quellen: RFJ
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24. Juni 2026JU
WeiteresJura 2026: «Soirée GHB» einer Brauerei und Shot «La fille facile» lösen Empörung aus
Kein Verfahren. Öffentliche Entschuldigung der Veranstalter, politische Debatte im Parlament am 1.7.2026.
Eine jurassische Brauerei bewarb im Juni 2026 einen Abend als «Soirée GHB», laut Veranstalter als Abkürzung für «Gatsby, Homard et Bulles». Viele lasen es als Anspielung auf die Substanz. Die Veranstalter räumten den Fehler ein und entschuldigten sich in den sozialen Medien. Am Dorffest in Glovelier bot die Jeunesse am Vorwochenende einen Shot namens «La fille facile» mit rosa Plakat an. Die kantonale Gleichstellungsdelegierte Leïla Hanini sagte laut 20 minutes, solche Scherze normalisierten problematisches Verhalten.
Quellen: 20 minutes, Le Temps
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23. Juni 2026BE
ErmittlungenBern und Lyss: Zwei Frauen sollen Opfer betäubt und ausgeraubt haben
Untersuchungshaft seit 19. Februar 2026; Strafuntersuchung der Regionalen Staatsanwaltschaften...
Laut Kantonspolizei Bern lernte ein Mann in Bern am 6. November 2025 kurz zuvor eine Frau kennen; in seiner Wohnung soll sie ihm ein verschreibungspflichtiges Medikament ins Getränk gegeben und Wertgegenstände entwendet haben, unterstützt von einer zweiten Frau. Am 18. November 2025 soll sich in Lyss eine Frau unter dem Vorwand einer Notlage Zutritt zu einer Wohnung verschafft, die Bewohnerin oder den Bewohner nach derselben Methode betäubt und Wertsachen mitgenommen haben; die Polizei geht von derselben Person aus. Im Februar 2026 wurden zwei Frauen angehalten; sie sitzen seit 19. Februar 2026 in Untersuchungshaft und sind teilgeständig. Sie und mutmasslich weitere Personen aus ihrem Umfeld stehen im Verdacht weiterer Vermögensdelikte im Kanton Bern zwischen Anfang November 2025 und Anfang Februar 2026.
Quellen: Kantonspolizei Bern, 20 Minuten, Plattform J
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19. Juni 2026ZG
UrteileObergericht Zug reduziert Gewinnherausgabe auf 139'228 Franken, Anspruch bestätigt
Zweitinstanzlich entschieden, nicht rechtskräftig. Den Weiterzug ans Bundesgericht nennt nur die...
Mit Urteil Z1 2025 4 vom 19. Juni 2026 hiess das Obergericht des Kantons Zug die Berufung der Ringier AG gegen den Entscheid des Kantonsgerichts Zug vom 22. Januar 2025 teilweise gut. Den herauszugebenden Gewinn für vier Artikel setzte es auf CHF 139'228 nebst 5 % Zins fest. Das Kantonsgericht hatte CHF 309'531 zugesprochen. Für die Online-Artikel rechnete das Obergericht mit drei statt fünf bzw. sechs Werbeeinblendungen pro Aufruf. Beim Print-Werbeerlös stützte es sich auf die von Ringier offengelegten Zahlen. Die Rügen, es sei die falsche Gesellschaft eingeklagt worden und der Anspruch sei verjährt, verwarf es. Die Gerichtskosten beider Instanzen tragen die Parteien je zur Hälfte. Parteientschädigungen sprach das Gericht keine zu. Die Vorinstanz hatte der Klägerin CHF 112'495.50 zugesprochen. Gemäss Falldossier der Klägerin bestätigte Ringier am 4. September 2026 gegenüber SRF den Weiterzug ans Bundesgericht.
Quellen: Kanton Zug, Gerichte, Obergericht des Kantons Zug, jolandaspiess.ch (Parteiquelle)
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8. Juni 2026AG
UrteileFilmriss nach Barbesuch: GHB weder in Blut, Urin noch Haar, Freispruch von Schändung
Freispruch von der mehrfachen, teilweise versuchten Schändung zweitinstanzlich (Obergericht AG, 8.6.2026),...
Eine Privatklägerin machte geltend, ihr seien «KO-Tropfen oder eine ähnliche Substanz» verabreicht worden; sie habe mehrere Stunden Filmriss mit einzelnen Erinnerungsfetzen. Bei ihr wies das toxikologische Gutachten nur Kokain nach, GHB war im Urin nicht nachweisbar; das Gericht hielt freiwilligen Konsum für wahrscheinlich. Bei einer zweiten Privatklägerin konnte GHB weder im Blut noch im Urin nachgewiesen werden, auch die Haaranalyse ergab keine eindeutigen Hinweise auf GHB oder Vorläuferstoffe; nachgewiesen wurde Kokain, dessen heimliche Beibringung durch den Beschuldigten nicht erstellt war. Das Bezirksgericht Bremgarten hatte den Beschuldigten am 13. Februar 2025 der mehrfachen Schändung schuldig gesprochen. Auf seine Berufung sprach ihn das Obergericht Aargau von der mehrfachen, teilweise versuchten Schändung frei; die Freisprüche von Vergewaltigung und sexueller Nötigung waren bereits rechtskräftig. Rechtskräftig verurteilt ist er einzig wegen Strassenverkehrsdelikten (u.a. Fahren in fahrunfähigem Zustand). Die Genugtuungsforderungen beider Privatklägerinnen wurden abgewiesen.
Quellen: opencaselaw (Obergericht AG)
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2. Juni 2026BS
UrteileMichèle Binswanger wegen Verleumdung rechtskräftig verurteilt (BGer 6B_747/2025)
Rechtskräftig. Bundesgericht, 2.6.2026: Beschwerde abgewiesen, soweit darauf eingetreten wurde (6B_747/2025).
Das Bundesgericht wies die Beschwerde der Tamedia-Journalistin Michèle Binswanger gegen ihre Verurteilung wegen Verleumdung (Art. 174 StGB) ab, soweit es darauf eintrat. Binswanger hatte am 4.5.2020 auf Twitter geschrieben, Spiess-Hegglin entscheide sich seit 5,5 Jahren bewusst, einen Unschuldigen der Vergewaltigung zu bezichtigen. Nach dem Bundesgericht ergibt sich die Unwahrheit insbesondere aus der rechtskräftigen Einstellung des Verfahrens gegen Spiess-Hegglin wegen falscher Anschuldigung (7.5.2018), die wie ein Freispruch wirkt; gestützt wird dies durch die Einstellung des Verfahrens gegen den Mann (Zug, 27.8.2015) und die Verurteilung eines anderen Journalisten (Obergericht Zürich, 18.6.2019). Binswanger kannte die Einstellungsverfügungen; das Gericht bejahte direkten Vorsatz bzw. Handeln wider besseres Wissen. Strafe: bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen à Fr. 190 (Appellationsgericht Basel-Stadt, 17.6.2025, SB.2023.67; erste Instanz Strafgericht Basel-Stadt, 24.5.2023, Tagessatz Fr. 200). Eine strafmindernde mediale Vorverurteilung verneinte das Bundesgericht. Gerichtskosten vor Bundesgericht: Fr. 3'000 zulasten der Beschwerdeführerin.
Quellen: Bundesgericht, blue News, jolandaspiess.ch (Parteiquelle)
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13. Mai 2026international (Deutschland)
PolitikDeutschland: Gesetzentwurf, K.O.-Tropfen sollen wie Waffe gelten (Mindeststrafe fünf Jahre)
Regierungsentwurf (BT-Drs. 21/7560) im Bundestag hängig: 1. Lesung 23.9.2026, Anhörung im Rechtsausschuss...
Der BGH entschied am 8.10.2024 (5 StR 382/24), dass heimlich verabreichte K.O.-Tropfen kein «gefährliches Werkzeug» im Sinne von § 177 Abs. 8 Nr. 1 StGB sind. Darauf folgten ein Entschliessungsantrag Berlins (BR-Drs. 28/25) und ein Gesetzentwurf aus Nordrhein-Westfalen (BR-Drs. 128/25). Diesen beschloss der Bundesrat am 23.5.2025 zur Einbringung in den Bundestag (BT-Drs. 21/551). Am 13.5.2026 billigte das Bundeskabinett einen Entwurf von Justizministerin Stefanie Hubig (SPD). Danach sollen in § 177 Abs. 8 Nr. 1 und § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB neben Waffen und gefährlichen Werkzeugen auch gefährliche «Mittel» genannt werden. Wer K.O.-Tropfen bei Vergewaltigung oder Raub einsetzt, soll mindestens fünf Jahre Freiheitsstrafe erhalten (BT-Drs. 21/7560). Der Bundesrat schlug stattdessen «Gift oder andere gesundheitsschädliche Stoffe» vor, eingesetzt «zur Ausführung der Tat», weil er Probleme beim Merkmal «bei der Tat» sah. Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und Deutscher Anwaltverein (DAV) sehen keine Regelungslücke. Die BRAK verweist auf fehlende gesicherte empirische Erkenntnisse. Die 1. Lesung im Bundestag fand am 23.9.2026 statt, die Anhörung im Rechtsausschuss am 5.10.2026.
Quellen: Legal Tribune Online, beck-aktuell, Land NRW, KriPoz (Kriminalpolitische Zeitschrift)
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7. Mai 2026AI
ErmittlungenLandsgemeinde Appenzell: Person mit K.O.-Mitteln betäubt, Polizei ermittelt
Ermittlungen der Kantonspolizei Appenzell Innerrhoden gegen unbekannte Täterschaft laufen (Stand Mai 2026).
Am 26. April 2026 wurden einer Person aus Appenzell an der Landsgemeinde laut Kantonspolizei Appenzell Innerrhoden Substanzen aus dem Bereich der K.O.-Mittel verabreicht. Die Meldung ging zwei Tage später bei der Polizei ein. Die Polizei nahm umgehend Ermittlungen auf und rief Zeuginnen und Zeugen sowie weitere mögliche Betroffene auf, sich zu melden. Weitere Vorfälle waren nicht bekannt.
Quellen: 20 Minuten, watson
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29. April 2026international (Grossbritannien)
WeiteresGrossbritannien: Eigener Straftatbestand für «spiking» mit Crime and Policing Act 2026
Gesetz verabschiedet (Royal Assent 29.4.2026); das Inkrafttreten der Spiking-Bestimmung ist mit den...
Der Crime and Policing Act 2026 (vormals Crime and Policing Bill, im Parlament eingebracht am 25.2.2025) erhielt am 29.4.2026 Royal Assent. Laut Factsheet des Justizministeriums hebt er die Sections 22, 23 und 25 des Offences against the Person Act 1861 auf und ersetzt Section 24 durch einen einheitlichen Tatbestand des Verabreichens eines schädlichen Stoffes, ausdrücklich einschliesslich spiking. Strafbar ist das unrechtmässige Verabreichen mit der Absicht, zu verletzen, zu kränken oder zu belästigen. Erfasst sind auch Fälle wie das Besprühen mit Pfefferspray. Die Regierung kündigte bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe an. Laut Factsheet gingen von Mai 2022 bis April 2023 bei der Polizei 6732 Meldungen zu spiking ein, davon 957 zu needle spiking. Die Nordirland-Versammlung stimmte am 23.6.2025 per Legislative Consent Motion der Ausdehnung des Tatbestands auf Nordirland zu. Schottland kennt keinen eigenen Tatbestand und erfasst spiking über das Common-Law-Delikt «drugging», Körperverletzung und Section 11 des Sexual Offences (Scotland) Act 2009. Ob ein eigener Tatbestand nötig ist, hat die schottische Regierung 2026 in eine Konsultation gegeben.
Quellen: GOV.UK, GOV.UK (Ministry of Justice), Open University, Centre for Policing Research, Night Time Industries Association (Wiedergabe der Regierungsankündigung) und weitere
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8. April 2026VD
WissenJovanovic et al. 2026: Piqûres malveillantes, medizinische und soziale Fragen (CHUV, CURML, EPFL)
nicht anwendbar (Fachartikel)
Übersichtsartikel in der Revue médicale suisse von Autorinnen und Autoren der Notfallabteilung des CHUV, des CURML (Toxikologie und forensische Chemie) und des Labors für Stadtsoziologie der EPFL. «Piqûres malveillantes» (englisch «needle spiking») bezeichnet das Stechen einer Person mit einem spitzen Gegenstand ohne ihre Einwilligung, meist im Festkontext. Betroffene sorgen sich um eine Substanzgabe mit soumission chimique, um die Übertragung von HIV, Hepatitis B und C und um die Verletzung ihrer körperlichen Integrität. Der Artikel nennt Fallzahlen: 1382 Meldungen in Grossbritannien zwischen September 2021 und Januar 2022, rund 350 Anzeigen in Frankreich im Frühling 2022 und 10 von der Polizei gemeldete Fälle im Kanton Waadt im Jahr 2022. Die rechtsmedizinischen Abklärungen im Kanton Waadt fanden keine Substanzen ausser solchen, welche die Betroffenen selbst eingenommen hatten. Bisher wurde nach einer solchen Stichattacke nirgends eine schädliche Substanz nachgewiesen. Die Autorinnen und Autoren halten eine heimliche Injektion sedierender Substanzen wie GHB, Ketamin oder Benzodiazepine für sehr unwahrscheinlich. Sie empfehlen trotzdem, rasch Blut und Urin zu entnehmen und mit chromatographischen und massenspektrometrischen Verfahren zu analysieren. Eine HIV-PEP oder eine PEP gegen Hepatitis C wird nach französischen Expertenempfehlungen nicht empfohlen. Bei fehlender oder unvollständiger Hepatitis-B-Impfung wird eine Impfung empfohlen. Für die Versorgung empfiehlt der Artikel aufmerksames Zuhören, ergänzt durch klinische und biologische Abklärungen, sowie bei Bedarf eine rechtsmedizinische und psychologische Begleitung.
Quellen: Revue médicale suisse 22(957), S. 670-673
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7. April 2026BS
BerichteBasel-Stadt: Behördeninformation zu K.O.-Tropfen (Nachweis maximal etwa 12 Stunden)
nicht anwendbar (Behördeninformation)
Die Informationsseite des Kantons Basel-Stadt (Kantonspolizei) nennt als Nachweisfenster für K.O.-Mittel höchstens etwa 12 Stunden. Sie rät, sofort die Polizei (117) zu verständigen, möglichst bald ein Spital aufzusuchen, vorher nicht zu duschen und die Kleidung nicht zu wechseln oder ungewaschen mitzubringen. Wer zu geschwächt ist, soll Urin in ein sauberes Glas abfüllen und im Kühlschrank lagern. Nach Opferhilfegesetz besteht Anspruch auf kostenlose Beratung; die Opferhilfe übernimmt ungedeckte Kosten für Untersuchung und Beweissicherung. Spuren können im Spital gesichert werden, über eine Anzeige kann später entschieden werden. Die Verabreichung gilt als Körperverletzung (Art. 123 StGB) und ist grundsätzlich ein Antragsdelikt. Als Vergiftung und bei sexuellen Handlungen an einer urteils- oder widerstandsunfähigen Person (Art. 191 StGB) wird von Amtes wegen verfolgt; je nach Substanz kommt Lebensgefährdung (Art. 129 StGB) in Betracht.
Quellen: Kanton Basel-Stadt
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7. April 2026CH
PolitikBundesrat will Folgen sexueller Übergriffe auf Betäubte als Unfall versichern («Nach Fall Pelicot»)
Vernehmlassung vom 1.4. bis 7.7.2026 abgeschlossen; EDI wertet die Stellungnahmen aus (Stand Beobachter...
Der Bundesrat eröffnete am 1. April 2026 eine Vernehmlassung zur Änderung des Unfallversicherungsgesetzes (Art. 6 Abs. 3 UVG). Gesundheitsschäden nach Vergewaltigung, sexueller Nötigung oder sexuellem Übergriff sollen künftig als Unfall gelten, auch wenn das Opfer urteils- oder widerstandsunfähig war, etwa durch K.O.-Tropfen. Nach geltender Rechtsprechung fehlt in solchen Fällen teilweise das Merkmal der Plötzlichkeit. Die SP nennt in ihrer Vernehmlassungsantwort das Bundesgerichtsurteil 8C_548/2023 vom 21. Februar 2024 als Auslöser. SRF übernahm am 7.4.2026 einen RTS-Beitrag (La Matinale, 2.4.2026) unter dem Titel «Nach Fall Pelicot: Folgen einer Vergewaltigung sollen als Unfall gelten». Laut SRF/RTS würden Übergriffe wie jene auf Gisèle Pelicot nach geltendem UVG nicht als Unfall anerkannt. Der Bundesrat rechnet mit 40 bis 150 zusätzlich anerkannten Fällen pro Jahr (SRF) und mit Mehrkosten von 300'000 bis 1 Million Franken pro Jahr (Beobachter). Nationalrätin Léonore Porchet (Grüne, VD), die früher eine Interpellation zum Thema eingereicht hatte, nannte die bisherige Lage gegenüber RTS «inakzeptabel». Die Vernehmlassung endete am 7. Juli 2026. FDP, Mitte und die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren unterstützen die Änderung. Die Mitte spricht von einer «inakzeptablen Lücke», die SP von einer «längst überfälligen Korrektur». Die SVP lehnt die Vorlage als systemwidrige Speziallösung ab und will keine Leistungen ohne Strafanzeige (RSI, Beobachter).
Quellen: Bundesrat (Medienmitteilung), SRF (RTS), SP Schweiz, Beobachter und weitere
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31. März 2026AG
UrteileHaftverlängerung bestätigt: Vorwurf selbst hergestellter KO-Tropfen aus GHB-haltigem Gel-Entferner
Strafuntersuchung hängig, keine Anklage bekannt. Die Beschwerde gegen die Haftverlängerung...
Die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts Aargau wies die Beschwerde gegen die Verlängerung der Untersuchungshaft ab. Das Zwangsmassnahmengericht hatte die Haft um drei Monate bis 22. Mai 2026 verlängert, die Staatsanwaltschaft hatte sechs Monate beantragt. Das Gericht bejahte Kollusions- und Wiederholungsgefahr. Der Beschuldigte ist einschlägig vorbestraft. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, eine Frau mit GBL- oder KO-Tropfen betäubt zu haben. Nach einem Bananenmilchshake sei sie mehrfach kurz bewusstlos geworden. Aufnahmen sollen sexuelle Handlungen an ihr im bewusstlosen Zustand zeigen. Weitere Vorwürfe betreffen andere Frauen. Bei der Hausdurchsuchung wurden ein GHB-haltiger «Gel remover» und ein benutzter Destillierkolben sichergestellt. Auf dem Mobiltelefon fand sich die Suchanfrage «gbl from ghb gel remover». Geprüft wurde unter anderem Art. 191 StGB in der seit 1. Juli 2024 geltenden Fassung, alternativ in der früheren Fassung. Das Gericht liess offen, welche Fassung massgeblich ist.
Quellen: opencaselaw (Obergericht AG)
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26. März 2026ZH
UrteileHeimlich MDMA in den Prosecco: Obergericht kippt Freispruch und verurteilt wegen Vergewaltigung
Das Urteil ist zweitinstanzlich und nicht rechtskräftig. Der Weiterzug ans Bundesgericht (6B_464/2026) ist...
Das Bezirksgericht Zürich sprach den Beschuldigten vom Vorwurf der Vergewaltigung frei. Es verurteilte ihn wegen qualifizierter einfacher Körperverletzung und wegen eines Vergehens gegen das BetmG. Laut Gericht hatte er der Privatklägerin am Abend des 7. August 2023 heimlich MDMA verabreicht, mutmasslich im Prosecco. Am 8. August 2023 wurde MDMA in ihrem Blut und Urin nachgewiesen. Die beiden befanden sich in einer Kennenlernphase. Das Obergericht Zürich (I. Strafkammer) erwog, das MDMA habe ihre Hemmschwelle nicht bloss herabgesetzt. Es habe ihre Willensbildung so bestimmt, dass sie mitmachte, obwohl sie am selben Abend kurz zuvor abgelehnt hatte. Ihre äusserliche Zustimmung habe auf einer durch das MDMA verfälschten Willensbildung beruht. Entscheidend sei nicht die generelle Wirkung von MDMA, sondern die konkrete Ausprägung im Einzelfall. Nach den Feststellungen des Gerichts verabreichte der Beschuldigte das MDMA, um die Privatklägerin sexuell gefügig zu machen. Ihre Google-Suchanfragen am Tatabend und am folgenden Morgen wertete das Gericht als stark belastendes Beweismittel gegen eine Selbsteinnahme. Das Obergericht sprach ihn schuldig wegen Vergewaltigung (Art. 190 Abs. 1 aStGB), qualifizierter einfacher Körperverletzung (Art. 123 Ziff. 2 Abs. 1 StGB) und eines Vergehens gegen das BetmG (Art. 19 Abs. 1 lit. d BetmG). Die Strafe beträgt 24 Monate Freiheitsstrafe und 180 Tagessätze Geldstrafe, beide bedingt bei zwei Jahren Probezeit. Dazu kommen eine Genugtuung von Fr. 10'000 und eine Landesverweisung von sechs Jahren mit Ausschreibung im SIS.
Quellen: opencaselaw (Obergericht ZH), gerichte-zh.ch
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20. März 2026CH
PolitikInterpellation 26.3482 Porchet: Versuchte chemische Unterwerfung. Wie können Betroffene besser geschützt werden?
Interpellation, eingereicht im Nationalrat am 20.03.2026; Stellungnahme des Bundesrats vom 20.05.2026...
Geschäftsnummer 26.3482, Interpellation von Nationalrätin Léonore Porchet (Grüne, VD), eingereicht im Nationalrat am 20.03.2026. Anlass gemäss Vorstoss: Ein Mann soll einer Frau bei einem Treffen in einer Bar eine Tablette mit sedierendem Wirkstoff ins Glas gegeben haben. Das Strafgericht Lausanne sprach ihn frei, weil ein eindeutiger Vorsatz nicht nachgewiesen werden konnte und die Handlung als blosse Vorbereitung, nicht als Versuch sexueller Nötigung, gewertet wurde. Der Entscheid ist laut Bundesrat erstinstanzlich und nicht rechtskräftig; es gilt die Unschuldsvermutung. Die Interpellation fragt, ob das geltende Recht versuchte chemische Unterwerfung ausreichend erfasst, wie die Prävention verbessert werden kann und ob eine Änderung des StGB vorgesehen ist. Antwort des Bundesrats (20.05.2026): Erstinstanzliche, nicht rechtskräftige Einzelentscheide liessen nicht ohne Weiteres Rückschlüsse auf Gesetzeslücken zu. Mit Verweis auf seine Stellungnahme zum Postulat 24.4607 Jaccoud hält er fest, dass eine Bestrafung gestützt auf Art. 189 und 190 StGB möglich und auch der blosse Versuch strafbar ist. Prävention liege primär bei den Kantonen; das Thema werde in der nationalen Strategie zur Prävention und Bekämpfung häuslicher, sexualisierter und geschlechtsbezogener Gewalt aufgegriffen, die 2027 lanciert wird. Stand per 28.10.2026: Stellungnahme liegt vor.
Quellen: Curia Vista, parlament.ch
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5. März 2026ZG
PolitikZuger Postulat Küng: Kampagne «Ist Luisa hier?» im Kanton Zug einführen
Postulat am 5. März 2026 eingereicht. Eine Überweisung durch den Kantonsrat und ein Bericht des...
Am 5. März 2026 ging beim Zuger Kantonsrat das Postulat von Julia Küng betreffend Einführung der Kampagne «Ist Luisa hier?» in Bars und Clubs ein (Vorlage Nr. 4075.1, Laufnummer 18509). Der Regierungsrat soll prüfen und berichten, wie die Präventions- und Sicherheitskampagne im Kanton Zug eingeführt und mit Gastronomiebetrieben, Clubs und Veranstaltenden umgesetzt werden kann. Das Postulat verlangt fünf Punkte: ein kantonales Umsetzungskonzept mit Gastronomie, Sicherheitsdirektion, Opferberatung und Opferhilfe, die Sensibilisierung und Schulung von Bar- und Clubpersonal, Informationsmaterial und Handlungsleitfäden, die Prüfung finanzieller oder organisatorischer Unterstützung für teilnehmende Betriebe sowie begleitende Öffentlichkeitsarbeit. Als bestehende Umsetzungen nennt die Begründung Münster, Freiburg im Breisgau, Zürich, Bern und die Opferhilfe Basel.
Quellen: Kantonsrat Zug
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11. Februar 2026BE
PolitikBerner Regierung: zwölf Verdachtsmeldungen seit 2022, zwei männliche Opfer
Regierungsantwort auf die Interpellation 251-2025 (RRB 134/2026 vom 11. Februar 2026,...
In seiner Antwort auf die Interpellation 251-2025 «Was tut der Kanton Bern gegen chemische Unterwerfung?» (Geschäftsnummer 2025.GRPARL.522, eingereicht am 10. September 2025 von vier Grossratsmitgliedern der GRÜNEN) nennt der Regierungsrat Zahlen der Kantonspolizei: Seit 2022 gingen zwölf Meldungen mit Verdacht auf Verabreichung chemischer Substanzen und anschliessendem Sexualdelikt ein, in neun Fällen erfolgte eine Anzeige. In drei Fällen kannte das Opfer den mutmasslichen Täter vor dem Ereignis. In zwei Fällen lief der Kontakt über eine Dating-Plattform, in vier Fällen geschah das Ereignis im Ausgang. Sieben der Opfer sind weiblich, zwei männlich, alle bekannten Tatverdächtigen männlich. Laut Regierungsrat lässt sich die Verwendung chemischer Substanzen in vielen Fällen nicht verifizieren, weil zwischen mutmasslicher Handlung und Anzeige zu viel Zeit vergangen ist. Ein spezifisches Präventionsangebot zur chemischen Unterwerfung besteht nicht. Bei Opfern sexualisierter Gewalt, die mit der Polizei ins Inselspital kommen, werden umgehend Blut- und Urinproben entnommen.
Quellen: Grosser Rat Kanton Bern (Regierungsantwort)
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6. Februar 2026LU
PolitikLuzern 2026: 20 Verdachtsfälle in sechs Jahren, kein Nachweis, keine Verurteilung (A 541)
Parlamentarische Anfrage, beantwortet am 6.2.2026, im Kantonsrat behandelt am 23.3.2026. Kein Verfahren.
Der Luzerner Regierungsrat beantwortete am 6. Februar 2026 die Anfrage A 541 von SVP-Kantonsrat Mario Bucher zum Schutz vor K.O.-Tropfen im Nachtleben und an Grossanlässen. Die Tabelle nennt rapportierte Verdachtsfälle: 2020: 1, 2021: 2, 2022: 1, 2023: 6, 2024: 4, 2025: 6 (Stand 31.12.2025), zusammen 20. In keinem Fall konnte ein definitiver Nachweis von K.O.-Tropfen erbracht werden; es kam zu keiner Verurteilung. Mehrere Verfahren wurden eingestellt, an andere Kantone abgetreten oder sind pendent. Der Kantonsrat behandelte die Anfrage am 23. März 2026.
Quellen: Kanton Luzern, Regierungsrat, Kantonsrat Luzern, Luzerner Zeitung
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27. Januar 2026international (Frankreich)
Politik und DrogenFrankreich: Ex-Senator wegen Betäubung der Abgeordneten Sandrine Josso erstinstanzlich verurteilt
Erstinstanzliches Urteil des Tribunal correctionnel de Paris vom 27. Januar 2026, ohne vorläufige...
Das Tribunal correctionnel de Paris sprach am 27. Januar 2026 den früheren Senator Joël Guerriau schuldig, der Abgeordneten Sandrine Josso (MoDem) im November 2023 MDMA verabreicht zu haben, in der Absicht, eine Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung zu begehen. Strafe: vier Jahre Freiheitsstrafe, davon 18 Monate unbedingt und 30 Monate bedingt bei zwei Jahren Probezeit, mit Behandlungsauflage; fünf Jahre Nichtwählbarkeit; 5000 Euro Genugtuung. Eine Eintragung ins Register für Sexualstraftäter ordnete das Gericht nicht an. Guerriau hatte geltend gemacht, die Droge sei versehentlich in das Glas gelangt; das Gericht verwarf diese Darstellung. Das Urteil erging ohne vorläufige Vollstreckung, sein Anwalt kündigte Berufung an. Guerriau war im Oktober 2025 als Senator zurückgetreten.
Quellen: Public Sénat, Le Club des Juristes, blue News (frz.)
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23. Januar 2026international (Grossbritannien)
UrteileGrossbritannien: Ehemaliger Stadtrat bekennt sich schuldig, Ex-Frau über Jahre betäubt und vergewaltigt zu haben
Philip Young: Schuldbekenntnis in 48 Anklagepunkten am 23.1.2026 (Winchester Crown Court), Strafmass nicht...
Philip Young, 49, ehemaliger konservativer Stadtrat in Swindon, bekannte sich am 23. Januar 2026 vor dem Winchester Crown Court in 48 Anklagepunkten schuldig, begangen zwischen 2010 und 2023 an seiner Ex-Frau: darunter 11-mal Vergewaltigung, 11-mal Verabreichen eines Stoffes in Betäubungsabsicht zur Ermöglichung sexueller Handlungen, 14-mal Voyeurismus, 7-mal Eindringen («assault by penetration»), 4-mal sexuelle Nötigung und einmal Veröffentlichung obszönen Materials. Acht weitere Anklagen wegen kinder- und extremer pornografischer Bilder bestritt er damals; der Prozess dazu war auf den 5. Oktober 2026 angesetzt. Die Geschädigte hat auf ihr Recht auf Anonymität verzichtet. Fünf weitere Männer sind im Zusammenhang mit Taten zum Nachteil der Geschädigten angeklagt; sie plädierten nicht schuldig oder hatten noch kein Plädoyer abgegeben, ihr Prozess war ab 5. Oktober 2026 angesetzt.
Quellen: Crown Prosecution Service, Al Jazeera
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1. Januar 2026international (Frankreich)
WeiteresFrankreich: Krankenversicherung übernimmt toxikologische Analysen ohne Strafanzeige (Pilot in drei Regionen)
In Kraft seit 1.1.2026 als befristetes Experiment (3 Jahre) in drei Regionen, Ausweitung auf Guadeloupe...
Gestützt auf Art. 68 des Gesetzes Nr. 2025-199 vom 28. Februar 2025 (Sozialversicherungsfinanzierung 2025) sowie ein Dekret und einen Erlass vom 11. Dezember 2025 übernimmt die Assurance maladie seit 1. Januar 2026 für drei Jahre die Konsultation und die Analysen zum Nachweis chemischer Unterwerfung vollständig, ohne dass vorher Anzeige erstattet werden muss. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung in einer der Pilotregionen Hauts-de-France, Île-de-France und Pays de la Loire; Guadeloupe soll folgen. Proben: Blut und Urin bis 5 Tage, Haare von mehr als 5 Tagen bis 6 Monate nach dem Vorfall. Die Analysen erfolgen in spezialisierten Toxikologielaboren (CHU Lille, CHU Nantes, AP-HP Garches), die Resultate gehen an die verordnende Ärztin oder den verordnenden Arzt, die Proben werden für eine Gegenexpertise aufbewahrt. Ausserhalb des Experiments werden die Analysen nur nach einer Anzeige erstattet. Das CRAFS wertet die anonymisierten Daten jährlich aus. Offizielle Lancierung am 30. Januar 2026 am CHU Nantes in Anwesenheit von Ministerin Aurore Bergé und der Abgeordneten Sandrine Josso.
Quellen: Vidal, ARS Hauts-de-France, Santé Mentale, La Gazette France
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2026CH
BerichtePolizeiliche Kriminalstatistik: Art. 191 StGB (Schändung) Schweiz 2009 bis 2025
Amtliche Statistik (polizeilich registrierte Straftaten, keine Verurteilungen; für alle erfassten...
Das Bundesamt für Statistik weist in der Polizeilichen Kriminalstatistik (Tabelle «Polizeilich registrierte Straftaten gemäss Strafgesetzbuch», Straftat 311.00.191.00 «Schändung (Art. 191)») für die ganze Schweiz folgende registrierte Straftaten aus (Total, davon aufgeklärt): 2009: 142 (101); 2010: 139 (109); 2011: 218 (188); 2012: 141 (111); 2013: 153 (109); 2014: 168 (140); 2015: 176 (142); 2016: 199 (167); 2017: 215 (184); 2018: 219 (189); 2019: 220 (178); 2020: 216 (188); 2021: 239 (209); 2022: 264 (222); 2023: 281 (247); 2024: 253 (217); 2025: 299 (253). Versuche sind selten, es sind zwischen 0 und 8 pro Jahr. Zum Vergleich die Vergewaltigung (Art. 190): 2010: 543, 2019: 679, 2023: 839, 2024: 1086, 2025: 1402. Sexuelle Nötigung (Art. 189): 2010: 642, 2019: 626, 2025: 641. Seit dem 1. Juli 2024 trägt Art. 191 StGB nach der Revision des Sexualstrafrechts die Sachüberschrift «Missbrauch einer urteilsunfähigen oder zum Widerstand unfähigen Person». Das BFS führt die Kategorie in der Tabelle weiterhin als «Schändung (Art. 191)».
Quellen: Bundesamt für Statistik, STAT-TAB, Fedlex
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2026ZH, BE, VD, GE, BS, BL, SG, AG, TI, NE, ZG
BerichtePolizeiliche Kriminalstatistik: Art. 191 StGB nach Kantonen 2009 bis 2025
Amtliche Statistik: polizeilich registrierte Straftaten, keine Verurteilungen, keine Aussage zu Tatumständen
BFS-Tabelle der polizeilich registrierten Straftaten nach Art. 191 StGB («Schändung», Ausführungsgrad und Aufklärungsgrad je Total), Jahre 2009 bis 2025 in dieser Reihenfolge. Zürich: 36, 29, 47, 39, 49, 42, 47, 54, 42, 36, 47, 50, 44, 32, 39, 37, 66. Bern: 21, 12, 64, 9, 8, 10, 7, 17, 13, 16, 24, 22, 20, 28, 24, 41, 31. Waadt: 25, 13, 20, 20, 20, 22, 27, 22, 30, 29, 25, 31, 38, 40, 40, 39, 52. Genf: 2, 8, 6, 14, 11, 14, 7, 21, 11, 15, 24, 21, 32, 21, 20, 23, 19. Basel-Stadt: 8, 13, 14, 12, 9, 8, 4, 7, 9, 14, 12, 18, 11, 10, 10, 6, 3. Basel-Landschaft: 2, 2, 3, 2, 0, 7, 3, 0, 2, 3, 2, 6, 2, 2, 6, 5, 11. St. Gallen: 3, 1, 4, 3, 4, 5, 2, 4, 19, 25, 13, 4, 11, 11, 9, 10, 4. Aargau: 5, 11, 7, 3, 9, 5, 8, 6, 6, 9, 12, 9, 7, 10, 22, 11, 17. Tessin: 7, 7, 2, 2, 1, 5, 4, 1, 13, 8, 4, 4, 13, 11, 23, 10, 8. Neuenburg: 3, 7, 13, 7, 4, 5, 9, 8, 12, 10, 11, 14, 10, 10, 15, 8, 10. Zug: 2, 2, 2, 1, 2, 1, 3, 3, 0, 0, 1, 1, 1, 2, 0, 5, 2.
Quellen: Bundesamt für Statistik, STAT-TAB
2025 43 Einträge
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19. Dezember 2025international (Deutschland)
WissenDeutschland: Nachweisproblem bei K.O.-Mitteln (kurze Nachweisfenster, hohes Dunkelfeld)
Fachliche Angaben und Stellungnahmen, kein Verfahren.
Für GHB, eines der bekanntesten K.O.-Mittel, nennen Fachinformationen ein Nachweisfenster von etwa 8 Stunden im Blut und etwa 12 Stunden im Urin. Andere Substanzen bleiben teils mehrere Tage nachweisbar. Die länderübergreifende, nicht repräsentative Studie «Don't knock me out» der TU Chemnitz lässt vermuten, dass nur etwa jeder zehnte Verdacht der Polizei gemeldet wird. Der Weisse Ring hält in seiner Stellungnahme vom 19.12.2025 zum Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums fest: Betroffene wenden sich wegen Erinnerungslücken oft erst verzögert an Arzt oder Polizei. Deshalb gelingt der chemisch-toxikologische Nachweis häufig nicht mehr, und ohne Nachweis kommt es in der Regel zu keiner Strafverfolgung. In der Schweiz zitierte nau.ch am 5.8.2026 die Opferhilfe Bern: «Ein toxikologischer Nachweis gelingt wegen der kurzen Nachweiszeiten häufig nicht». Genannt werden bis zu 12 Stunden im Urin und etwa 6 Stunden im Blut. Kriminologe Dirk Baier schätzt, ausgehend von einer Anzeigequote von 12 Prozent bei Vergewaltigungen, dass es etwa zehnmal mehr Delikte mit K.O.-Tropfen gibt, als angezeigt werden.
Quellen: Weisser Ring, nau.ch, PTAheute, Apotheken Umschau
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4. Dezember 2025ZH
UrteileK.O.-Tropfen im Club: Einstellung bestätigt, Haaranalyse zeigt GHB, Verabreichung keiner Person zuordenbar
Die Einstellung ist rechtskräftig: Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Privatklägerin am 4.12.2025...
Gegen einen Clubmitarbeiter lief ein Verfahren wegen Sexualdelikten und Körperverletzung. Ihm war vorgeworfen worden, einer Frau im August 2022 K.O.-Tropfen verabreicht und sie danach in einem Nebenraum vergewaltigt zu haben. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren am 21. September 2023 ein. Das Obergericht Zürich wies die Beschwerde der Privatklägerin am 16. Januar 2025 ab. Das Bundesgericht prüfte nur, ob die Vorinstanz willkürlich von einer klaren Beweislage ausgegangen war (Massstab «in dubio pro duriore»). Es wies die Beschwerde ab, soweit es darauf eintrat. Laut dem Gutachten des IRM Zürich vom 13. April 2023 umfasst die Haaranalyse einen Einnahmezeitraum von mehreren Wochen. Zeitpunkt und Dosis des GHB liessen sich deshalb nicht mehr ermitteln. Der Beschuldigte habe zwar ein mögliches Motiv gehabt. Es fehlten aber konkrete Beweise dafür, dass gerade er das GHB verabreicht habe. Auch viele andere Personen im Club kämen in Frage, etwa das Barpersonal oder die Gäste der gemieteten Lounge. Die Beschwerdeführerin habe nicht konkret dargelegt, dass zum Tatzeitpunkt tatsächlich GHB-Wirkungen vorlagen. Zeugenanträge in antizipierter Beweiswürdigung abzuweisen, sei nicht willkürlich. Die erst vor Bundesgericht eingereichten Unterlagen zur Wirkung von GHB waren unzulässige Noven (Art. 99 Abs. 1 BGG). Anwendbar war das alte Sexualstrafrecht.
Quellen: opencaselaw (Bundesgericht)
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Dezember 2025CH
BerichteBAG-Faktenblatt GHB, GBL, 1,4-Butandiol: Unterstellung 2002, Tox-Info-Fallzahlen 1997 bis 2005
Behördliche Information (kein Rechtsakt)
Das Bundesamt für Gesundheit (Direktionsbereich Gesundheitsschutz) veröffentlichte im Dezember 2025 ein Faktenblatt zu GHB, GBL und 1,4-Butandiol (BD). GHB wurde in der Schweiz 2002 dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt, nachdem die Vergiftungsfälle nach 1998 stark auf 30 bis 50 pro Jahr gestiegen waren. Die Beratungen von Tox Info Suisse zu GHB-Vergiftungen nahmen danach nur vorübergehend leicht ab. Tox Info Suisse verzeichnete von 1997 bis 2005 334 GHB-Vergiftungsfälle (271 akut beabsichtigt, 28 akut unbeabsichtigt, 23 chronisch beabsichtigt). Zu 187 Fällen lagen ärztliche Verlaufsberichte vor, darunter 80 schwere Fälle und ein Todesfall. Hinzu kamen 101 GBL-Fälle, alle durch Missbrauch, und 4 BD-Fälle (3 Missbrauch, 1 akzidentiell). Laut Faktenblatt kommen Vergiftungen mit den drei Substanzen in der Schweiz praktisch ausschliesslich bei Missbrauch vor. 2005 waren in der Schweiz über 200 chemische Produkte mit GBL (bis 100 Prozent) registriert. GHB ist im Blut bis zu 8 Stunden und im Urin bis zu 12 Stunden nachweisbar. Das Faktenblatt führt «K.O.-Tropfen» als Strassennamen von GHB und nennt ausdrücklich den Einsatz als «date rape drug». Rechtslage: GHB und GBL sind kontrollierte Substanzen nach Anhang 2 Verzeichnis a BetmVV-EDI; ausgenommen ist GBL bei industriellem Einsatz.
Quellen: Bundesamt für Gesundheit
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21. November 2025SO
WeiteresKofmehl Solothurn: Zwei Frauen mutmasslich mit K.O.-Tropfen betäubt
Verdacht; ob Anzeige erstattet wurde oder ein Verfahren läuft, geht aus dem frei zugänglichen Teil der...
Laut Solothurner Zeitung sollen im Oktober 2025 zwei Frauen im Kulturzentrum Kofmehl in Solothurn mutmasslich K.O.-Tropfen verabreicht worden sein. Beide hatten einen kompletten Filmriss. Gemäss Zeitung verlief der Vorfall glimpflich, war für die Beteiligten aber belastend. Zu Tests, Polizei und Verfahren macht der frei zugängliche Teil des Artikels keine Angaben.
Quellen: Solothurner Zeitung
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13. November 2025international (Deutschland)
WeiteresDeutschland: Umgangsverbot für GBL und 1,4-Butandiol («Verbot von K.O.-Tropfen»)
In Kraft seit 12.4.2026 (Gesetz vom 7.1.2026, BGBl. 2026 I Nr. 2, Art. 2; gemäss konsolidierter Fassung...
Der Bundestag beschloss am 13.11.2025 eine Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG). Gamma-Butyrolacton (GBL) und 1,4-Butandiol (BDO) kommen in eine neue Anlage 2; verboten sind Inverkehrbringen, Handel und Herstellung des Reinstoffs und von Zubereitungen mit über 20 Prozent Gehalt. Ausgenommen sind gewerbliche, industrielle und wissenschaftliche Verwendungen nach anerkanntem Stand von Wissenschaft und Technik sowie Arzneimittel und Medizinprodukte. Das Gesundheitsministerium begründet das Verbot damit, dass die Stoffe als K.O.-Tropfen bei Vergewaltigungs- und Raubdelikten missbraucht werden. Das Gesetz datiert vom 7.1.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 2) und trat am 12.4.2026 in Kraft. Grossbritannien eröffnete am 19.8.2026 eine eigene Konsultation zur verschärften Kontrolle von GBL und 1,4-BD (bis 11.11.2026).
Quellen: Bundesministerium für Gesundheit, buzer.de (konsolidiertes Bundesrecht), GOV.UK (Home Office)
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3. November 2025SO
Politik und DrogenSolothurn 2025: SVP-Kantonsrat wegen Verdachts auf Betäubungsmitteldelikte in Untersuchungshaft
Strafuntersuchung der Staatsanwaltschaft Solothurn. Untersuchungshaft gegen mehrere Personen bestätigt...
Nach einem Polizeieinsatz am Donnerstag, 30. Oktober 2025, bestätigte die Staatsanwaltschaft Solothurn gegenüber SRF, dass gegen mehrere Personen Untersuchungshaft wegen mutmasslicher Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz angeordnet wurde. Darunter ist ein Mitglied der 25-köpfigen SVP-Fraktion im Kantonsrat. Blick schreibt im Lead von angeordneter, im Fliesstext von beantragter U-Haft. SVP-Fraktionspräsident Beat Künzli sagte, ihm sei der Fall nicht bekannt, er würde ein Verfahren gegen ein Fraktionsmitglied bedauern; bei einer Verurteilung würde die SVP den Rücktritt fordern. Laut Tele M1 blieb der Sitz des Kantonsrats in der Session vom 4. November 2025 leer. Art und Menge der Betäubungsmittel nennen die Quellen nicht.
Quellen: SRF, Blick, 20 Minuten, Tele M1
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22. Oktober 2025CH
WeiteresBundesratsgeschäft 25.080: Teilrevision Opferhilfegesetz mit kostenloser rechtsmedizinischer Dokumentation
Gesetzgebungsprojekt: Nationalrat (Erstrat) hat am 03.06.2026 angenommen; Ständerat hängig, RK-S am...
Geschäftsnummer 25.080, Botschaft des Bundesrats vom 22.10.2025 (EJPD). Inhalt: Zugang zu spezialisierter medizinischer Erstversorgung, kostenlose rechtsmedizinische Dokumentation unabhängig von einer Anzeige, Fristen für die Aufbewahrung von Daten und Spuren, Schutzunterkünfte, Informationspflicht der Kantone. Gemäss SDA setzt die Vorlage Motionen zu Krisenzentren für Opfer sexueller und häuslicher Gewalt um. Der Nationalrat nahm die Vorlage am 03.06.2026 mit 139 zu 55 Stimmen ohne Enthaltungen an; einen SVP-Minderheitsantrag, die Pflicht zu genügend Schutzunterkünften zu streichen, lehnte er mit 131 zu 63 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab. Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerats trat am 02.09.2026 ohne Gegenantrag ein; die Detailberatung folgt. Gemäss Antwort des Bundesrats zur Frage 26.7982 sollen Opfer mit der Reform eine gerichtsmedizinische Untersuchung veranlassen und toxikologische Proben verlangen können, zum Beispiel bei Verdacht auf einen Übergriff durch chemische Beeinflussung. Stand per 28.10.2026: in Kommission des Ständerats.
Quellen: Curia Vista, parlament.ch (inkl. SDA-Meldung 03.06.2026 und Medienmitteilung RK-S 02.09.2026), Open Data Parlamentsdienste (OData), Geschäft 25.080, Open Data Parlamentsdienste (OData), Fragestunde 26.7982, Antwort des Bundesrats
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17. Oktober 2025VD
UrteileWaadtländer Berufungsgericht: Täter anerkennt Schuld, Massnahme statt Verwahrung
Berufungsurteil der Cour d'appel pénale vom Oktober 2025; Schuldsprüche vom Berufungsführer anerkannt,...
Laut Medienmitteilung des Kantonsgerichts Waadt vom 17. Oktober 2025 erschien der Hauptverurteilte im Lausanner Fall von Vergewaltigung unter chemischer Unterwerfung am 13. Oktober 2025 vor der Cour d'appel pénale. Die Verhandlung fand zum Schutz des Opfers unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Konfrontiert mit den von ihm gefilmten Taten anerkannte er die volle Verantwortung und seine Schuld für alle Delikte und beschränkte die Berufung auf die Verwahrung. Gestützt auf die Gutachten, wonach die Behandlung seiner psychischen Störung nicht aussichtslos sei, ordnete das Gericht statt der Verwahrung eine stationäre therapeutische Massnahme an. Die erstinstanzliche Freiheitsstrafe von 20 Jahren, unter anderem wegen versuchter Tötung und Vergewaltigung mit grausamem Vorgehen, bleibt bestehen. Das Urteil wird zum Schutz des Opfers nicht online publiziert.
Quellen: Etat de Vaud, Ordre judiciaire (Communiqué), Blick Romandie
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9. Oktober 2025international (Frankreich)
UrteileBerufungsprozess Nîmes: Letzter Mitangeklagter erhält 10 statt 9 Jahre
Rechtskräftig: Laut seinem Anwalt Jean-Marc Darrigade gegenüber AFP akzeptiert der Verurteilte das Urteil...
Von den 51 in Avignon Verurteilten hielt nur Husamettin Dogan an der Berufung fest. Die Cour d'assises d'appel du Gard in Nîmes verurteilte ihn nach einem Prozess vom 6. bis 9. Oktober 2025 wegen schwerer Vergewaltigung zu 10 Jahren Freiheitsstrafe, ein Jahr mehr als in erster Instanz, sowie zu fünf Jahren Behandlungsauflage; die Anklage hatte 12 Jahre verlangt. Dominique Pelicot sagte am 7. Oktober 2025 als Zeuge aus, er habe eine Person gesucht, um seine Frau ohne ihr Wissen zu missbrauchen, und dabei Dogan gefunden. Dogan machte geltend, er habe an ein einvernehmliches Spiel geglaubt. Laut seinem Anwalt akzeptiert Dogan das Urteil, bestreitet aber weiterhin, jemanden vergewaltigt zu haben.
Quellen: La Libre Belgique (Agenturmeldung), RTBF, eNCA (AFP)
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3. Oktober 2025ZH
ErmittlungenZürcher Club an der Langstrasse: Gast meldet Betäubung und 5000 Franken Abbuchungen
Polizeiliche Ermittlung laufend (Stand Oktober 2025), Anzeige erstattet. Es gilt die Unschuldsvermutung...
Ein 46-jähriger Mann (Name geändert) gibt an, ihm seien in der Nacht auf den 12. Juli 2025 in einem Club an der Langstrasse in Zürich K.O.-Tropfen verabreicht worden. Er vermutet sie im dritten Gin Tonic. Ein Nachweis war nicht mehr möglich, weil nach rund 20 Stunden keine Rückstände mehr feststellbar waren. Innert gut elf Minuten wurden über seine Kreditkarte, bezahlt mit der Apple Watch, in drei Abbuchungen rund 5000 Franken belastet. Gemäss seinen Angaben wurden 14 Flaschen Champagner abgerechnet. Ein Sprecher des Clubs weist alle Vorwürfe zurück: Es seien keine K.O.-Tropfen verabreicht worden und die Bestellung sei belegt. Der Club kooperiere mit der Polizei. Der Mann hat Anzeige erstattet. Die Stadtpolizei Zürich ermittelt mit einem spezialisierten Ermittlungsdienst. Über den Abschluss des Verfahrens entscheidet sie zusammen mit der Staatsanwaltschaft.
Quellen: Blick
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18. September 2025ZH
WeiteresLangstrasse: 59-Jähriger gibt an, nach Bordellbesuch betäubt und um 9000 Franken gebracht worden zu sein
Strafanzeige gegen zwei unbekannte Frauen bei der Stadtpolizei Zürich. Die Staatsanwaltschaft Zürich...
Ein 59-jähriger Unternehmer gibt an, er sei in der Nacht auf den 9. Juni 2024 an der Zürcher Langstrasse in einer Wohnung mit zwei Frauen betäubt, ausgeraubt und missbraucht worden. Er vermutet ein Betäubungsmittel in einem angebotenen Getränk. Zwischen 23.43 und 7.02 Uhr wurden mit seiner Karte in sechs Transaktionen 9'087.80 Franken abgebucht. Er hatte einen Bluterguss am Bauch und eine Verbrennung im Mund; die Ursache der Verbrennung ist nicht belegt. Eine Urinprobe innerhalb der Nachweisfrist von zwölf Stunden war nicht mehr möglich. Ein ehemaliger Mitarbeiter einer Bar sagte aus, der Mann habe selbst mit seiner Karte bezahlt und normal gewirkt. Am Montag nach der Tat erstattete er bei der Stadtpolizei Zürich Anzeige. Die Staatsanwaltschaft Zürich teilte am 11. Juli 2024 mit, mangels Beweisen seien die Voraussetzungen für eine Untersuchung nicht gegeben. Er hat diesen Entscheid nicht angefochten.
Quellen: Blick
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10. September 2025BE
PolitikBE 251-2025 Interpellation Dubler: Was unternimmt der Kanton Bern gegen chemische Unterwerfung?
Interpellation vom Regierungsrat beantwortet (RRB 134/2026 vom 11.02.2026).
Vorstoss-Nr. 251-2025 (Geschäft 2025.GRPARL.522): Interpellation von Dubler (Grüne, Bern, Sprecher/in) mit Bühlmann, Ruch und Patzen (alle Grüne, Bern), eingereicht am 10.09.2025. Sieben Fragen betreffen Wissensstand, Erfassung und Definition, Fallzahlen, Einschätzung, Prävention, Weiterbildung und Massnahmen. Antwort des Regierungsrats (RRB 134/2026 vom 11.02.2026): Chemische Unterwerfung wird strafrechtlich als «zum Widerstand unfähig machen» nach Art. 189 Abs. 2 und 190 Abs. 2 StGB erfasst, je nach Umständen auch nach Art. 191 StGB. Seit 2022 gingen bei der Kantonspolizei zwölf Meldungen mit Verdacht auf Substanzverabreichung und anschliessendes Sexualdelikt ein, neun davon führten zu einer Anzeige. In drei Fällen kannten sich Opfer und Täter vorher, in zwei Fällen lief der Erstkontakt über eine Dating-Plattform, in vier Fällen wurde die Substanz vermutlich im Ausgang ins Getränk gemischt. Bei den neun Anzeigen waren sieben Opfer Frauen und zwei Männer. Alle bekannten Täter sind Männer. Die Aufklärung scheitert oft am Zeitablauf zwischen Tat und Meldung. Ein Präventionsangebot speziell zu chemischer Unterwerfung gibt es nicht. Die Kantonspolizei bietet aber altersgerechte Schulmodule an (8H, 10H mit Schwerpunkt Substanzen, 11H sowie ein Modul für 13- bis 17-Jährige) und unterstützt die SKP-Kampagne «Gemeinsam gegen sexuelle Gewalt». GHB ist Thema der Aus- und Weiterbildung in den kantonalen Fachstellen. Begleitet die Polizei Opfer sexueller Gewalt ans Inselspital, werden dort sofort Blut- und Urinproben entnommen (Berner Modell). Eine kantonale Weiterbildung für die Opferberatung besteht nicht und ist nicht geplant. Der Regierungsrat verweist dazu auf die Zuständigkeit des Bundes nach Art. 31 OHG.
Quellen: Grosser Rat Bern, Antwort des Regierungsrats (französisch), Grosser Rat Bern, Vorstosstext (französisch)
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10. September 2025LU
BerichteLuzern: Keine strukturierte vertrauliche Spurensicherung, Postulat erheblich erklärt
nicht anwendbar (parlamentarisches Geschäft; Postulat am 27. November 2025 entgegen Antrag des Stadtrats...
Das Postulat 82 (eingereicht am 22. Mai 2025 namens der Fraktionen Mitte, SP/JUSO und GRÜNE/JG) hält fest, dass im Kanton Luzern keine strukturierte Möglichkeit besteht, bei häuslicher oder sexueller Gewalt eine vertrauliche Spurensicherung unabhängig von einer polizeilichen Anzeige durchführen zu lassen. Der Stadtrat verweist in seiner Stellungnahme vom 10. September 2025 (StB 668) auf den kantonalen Massnahmenplan «Häusliche Gewalt»: Der Kanton skizziere eine Lösung, die sich an den Angeboten in Bern, Graubünden und Zürich orientiert. Rechtsmedizinische Leistungen, die nicht durch das KVG gedeckt sind, sollen künftig über die Opferhilfe finanziert werden; dafür braucht es eine Revision des Opferhilfegesetzes, deren Inkrafttreten der Bundesrat noch nicht terminiert hat. Der Stadtrat beantragte teilweise Erheblicherklärung und wollte keine eigenen Prüfungen neben den kantonalen Arbeiten. Der Grosse Stadtrat erklärte das Postulat am 27. November 2025 entgegen diesem Antrag vollständig erheblich. Für diesen Fall rechnete der Stadtrat mit Abklärungskosten von rund 50 000 Franken.
Quellen: Stadtrat Luzern
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5. September 2025international (Österreich)
BerichteÖsterreich: Untersuchungsstelle für Gewaltbetroffene in Wien, 8 Prozent der Fälle mit Verdacht auf K.O.-Tropfen
Pilotprojekt, in Betrieb (Stand September 2025). Die zuständigen Ministerinnen sagen den Fortbestand trotz...
Die Untersuchungsstelle für Gewaltbetroffene ist ein Pilotprojekt der MedUni Wien am Zentrum für Gerichtsmedizin und seit Anfang 2025 in Betrieb. Gewaltbetroffene können sich dort kostenlos untersuchen lassen, unabhängig von einer Anzeige und ohne E-Card. Verletzungen werden gerichtsfest dokumentiert und Spuren gesichert. Laut ORF kamen in den ersten acht Monaten 400 Personen, in 293 Fällen fanden klinisch-forensische Untersuchungen statt. 24 Prozent der Fälle betrafen sexualisierte Gewalt, in 8 Prozent bestand der Verdacht auf K.O.-Tropfen. In 53 Prozent der Fälle wurde Anzeige erstattet. Ohne Anzeige bleiben Daten und Spuren bis zu zehn Jahre gespeichert, damit sie in einem späteren Strafverfahren verwendet werden können. Eine zweite Gewaltambulanz gibt es in Graz.
Quellen: ORF, Kanton Zürich
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3. September 2025CH
WeiteresBundesratsgeschäft 25.074: Heilmittelgesetz Revision 3a, Pflicht zum E-Rezept
Gesetzgebungsprojekt: Beide Räte haben in der Gesamtabstimmung zugestimmt, die Differenzbereinigung ist...
Geschäftsnummer 25.074, Botschaft des Bundesrats vom 3.9.2025 zur Änderung des Heilmittelgesetzes (EDI). Inhalt: Verschreibungen müssen künftig elektronisch ausgestellt und eingelöst werden, elektronischer Medikationsplan, Dosierungssysteme in der Pädiatrie, klarere Regulierung von Arzneimitteln für neuartige Therapien. Gemäss Bundesrat soll das E-Rezept Fälschungen und missbräuchliche Mehrfacheinlösungen von Verschreibungen verringern. Nationalrat Gesamtabstimmung 12.3.2026: 128 zu 62 Stimmen bei 1 Enthaltung; Ständerat 11.6.2026: 33 zu 1 Stimmen, mit Differenzen in rund einem Dutzend Bestimmungen. Die SGK-N hat am 3.7.2026 Anträge zu den Differenzen beschlossen. Stand per 28.10.2026: in Kommission des Nationalrats (Differenzbereinigung), Beratung im Nationalrat für die Wintersession vorgesehen.
Quellen: Curia Vista, parlament.ch (inkl. SDA-Meldungen), Webservice der Parlamentsdienste (OData)
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21. August 2025BE
WeiteresReitschule Bern warnt nach «Wanna be Party» vor K.O.-Tropfen
Meldungen an die Veranstalter; Anzeigen oder Polizeiermittlungen werden in der Quelle nicht erwähnt.
Nach der «Wanna be Party» in der Reitschule Bern vom 25. Juli 2025 meldeten mehrere Personen, dass an diesem Abend K.O.-Tropfen im Umlauf gewesen sein sollen. Die Veranstalter zeigten sich auf Instagram «schockiert», baten die Gäste, Getränke nicht unbeaufsichtigt stehen zu lassen, und riefen Betroffene auf, bei Verdacht sofort das Personal zu informieren.
Quellen: Nau.ch
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17. Juli 2025AG, BS, ZH
BerichteBeobachter 2025: Kantonsvergleich Aargau, Basel-Stadt, Zürich
nicht anwendbar (Medienbericht)
Der Beobachter vergleicht die Regierungsantworten auf Vorstösse in drei Kantonen. Aargau stuft K.O.-Tropfen als «seltenes Phänomen» ein, sieht keinen Bedarf für neue Massnahmen und setzt auf Rechtsmedizin, Opferberatung und Polizei. Basel-Stadt bezeichnet sie als «ernst zu nehmendes Phänomen», behält die Forensic Nurses am Universitätsspital bei, prüft zusätzliche Massnahmen und will Erfahrungen aus dem Gewaltschutzkonzept des Eurovision Song Contest nutzen. Zürich verweist auf das Pilotprojekt mit mobilen Forensic Nurses. In Zürich wurden nach Sexualdelikten im Vorjahr 18 Haaranalysen auf psychoaktive Substanzen gemacht, 2020 waren es sechs. Untersucht wird so nur ein Bruchteil der Verdachtsfälle. Die Basler Opferberatung meldet mehr Anfragen und geht von einer hohen Dunkelziffer aus. Mandy Abou Shoak (SP, ZH) fordert einen Gesamtplan aus Prävention, Beweissicherung und statistischer Erfassung und bereitet dazu ein Postulat vor. Jessica Brandenburger (SP, BS) fordert eine systematische Erfassung der Fälle und eine Sensibilisierung von Polizei und Spitalpersonal.
Quellen: Beobachter
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20. Juni 2025CH
PolitikMotion 25.3813 Bläsi: Eindämmung des Schwarzmarktes von psychotropen Substanzen, Off-Label-Verschreibungen
Motion im Nationalrat hängig. Der Bundesrat beantragt am 03.09.2025 die Ablehnung. Im Rat ist die Motion...
Thomas Bläsi (SVP, GE) reichte die Motion 25.3813 am 20.06.2025 im Nationalrat ein. Sie verlangt Rechtsanpassungen, damit die Kantone ihre Regulierungskompetenz im Suchtbereich ausüben können. Ausserdem sollen Off-Label-Entzugsbehandlungen mit beliebigen Wirkstoffen und Dosierungen nicht mehr zulässig sein. Als Beispiele nennt die Motion Codein und Benzodiazepine. Der Bundesrat beantragte am 03.09.2025 die Ablehnung. Nach seiner Darstellung verfügen die Kantone bereits über die nötigen Instrumente (Art. 3e und Art. 11 Abs. 1bis BetmG). Das BAG prüft mit Swissmedic und den Kantonen den Handlungsbedarf bei der Off-Label-Verschreibung codeinhaltiger Arzneimittel im Suchtbereich (Verweis auf Ip. 25.3789). Stand 28.10.2026: Die Stellungnahme liegt vor, im Rat ist die Motion noch nicht behandelt.
Quellen: Curia Vista, parlament.ch, Parlamentsdienste, OData-Schnittstelle
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5. Juni 2025Bund (SRF)
BerichteSRF DOK «Betäubt und missbraucht: Der Fall Pelicot»
Medienbeitrag (Dokumentarfilm). Kein Verfahren Gegenstand des Eintrags.
SRF 1 strahlte am 5. Juni 2025 um 20.50 Uhr einen Dokumentarfilm über den Fall Pelicot aus. Erzählerin und Protagonistin ist Caroline Darian, die Tochter von Gisèle Pelicot. Sie schildert den Prozess in Avignon und befasst sich mit der chemischen Unterwerfung («soumission chimique»). Laut Programmtext hält Darian die verbreitete Annahme für falsch, Täter setzten vor allem K.O.-Tropfen ein: Meist würden Schlaf- oder Schmerzmittel verwendet, teils sogar Antihistaminika aus der Hausapotheke. Der Film zeigt weitere Betroffene, darunter eine Frau, die mit 15 Jahren auf einem Stadtfest betäubt und vergewaltigt wurde, sowie eine Parlamentarierin, die sich aus eigener Erfahrung für Betroffene einsetzt. Darian ist Präsidentin und Mitgründerin des Vereins «#M'endors pas: Stop à la soumission chimique».
Quellen: fernsehserien.de (SRF-Programmtext), HelloAsso (Vereinsseite)
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28. Mai 2025VD
PolitikWaadt: Interpellation Thalmann fordert Freiburger Modell; Staatsrat lehnt eigene Weisung ab
Interpellation eingereicht am 18. Dezember 2024 und am 14. Januar 2025 dem Staatsrat überwiesen. Der...
Grossrätin Muriel Thalmann (SP) reichte am 18. Dezember 2024 die Interpellation 24_INT_183 ein. Sie fragt, ob der Kanton wie Freiburg eine Weisung erlässt, die sofortiges Eingreifen der Polizei erlaubt. Weiter fragt sie, ob er bei Zufallsfunden anderer verbotener Substanzen auf Verfahren nach Betäubungsmittelgesetz verzichtet und ob Betroffene keine Kosten tragen müssen; diese sollen die Krankenversicherung und subsidiär der Staat übernehmen. Sie verweist auf Prozesse in Frankreich, der Schweiz und Deutschland. In seiner Antwort vom 28. Mai 2025 (25_REP_24) beschreibt der Staatsrat die bestehenden Abläufe der Strafverfolgung und hält eine eigene Weisung nicht für nötig. Meldungen zu soumission chimique und Nadelstichen werden prioritär behandelt, weil GHB nur wenige Stunden nachweisbar ist. Zuständig ist die Brigade des mœurs der Police de sûreté. Einen generellen Verzicht auf die Verfolgung von Betäubungsmittel-Übertretungen der Opfer per Weisung hält er für unzulässig und verweist dazu auf BGer 7B_853/2023. Ordnet die Staatsanwaltschaft Analysen an, trägt der Staat die Kosten. Für Opfer sexueller Übergriffe besteht eine gemeinsame Betreuung durch eine Fachärztin und einen Rechtsmediziner des CURML mit constat médico-légal und Probenahme. Diese finanziert das Gesundheitsdepartement oder die Staatsanwaltschaft. Bei einer Probenahme auf der Notfallstation aus klinischer Indikation zahlt die Krankenversicherung.
Quellen: Grand Conseil VD, Etat de Vaud, Décisions du Conseil d'Etat, Grand Conseil VD, Grand Conseil VD
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22. Mai 2025BE
PolitikBerner Postulat Osmani/Hodel: «Mille Grazie» weiterführen, Awareness-Kampagne in Clubs, Präventionswissen als Bewilligungspflicht
Postulat eingereicht am 22. Mai 2025; das Büro des Stadtrats lehnte die Dringlichkeit ab. Der Gemeinderat...
Shasime Osmani und Dominique Hodel (SP) reichten am 22. Mai 2025 im Berner Stadtrat das Postulat «Prävention sexualisierter Gewalt im Berner Nachtleben» ein (2025.SR.0163). Es verlangt drei Prüfungen: erstens, wie sich die Stadt beim Kanton dafür einsetzen kann, dass die verantwortliche Person in Betrieben mit Überzeitbewilligung gestützt auf Art. 21 Abs. 1 lit. a Gastgewerbegesetz nachweislich Kenntnisse zur Prävention sexualisierter Gewalt hat; zweitens, ob das Pilotprojekt «Mille Grazie» weitergeführt und finanziert werden kann; drittens, ob eine städtische Sensibilisierungskampagne in Clubs und Bars als Ergänzung zu «Bern schaut hin» sinnvoll ist. Laut Begründung ist die Dunkelziffer insbesondere bei Fällen mit K.O.-Tropfen hoch, und es fehle ein einheitliches Konzept zum Umgang mit sexualisierter Gewalt und dem Einsatz von Betäubungsmitteln im Nachtleben. Das Büro des Stadtrats lehnte die Dringlichkeit ab. Der Gemeinderat beantragte am 12. November 2025 die Erheblicherklärung. Der Stadtrat erklärte das Postulat am 11. Juni 2026 mit 56 zu 5 Stimmen erheblich.
Quellen: Stadt Bern, Ratsinformationssystem, Stadt Bern, Ratsinformationssystem
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14. Mai 2025ZH
BerichteTsüri 2025: Stadtpolizei Zürich 35 Fälle 2024, Kosten umfassender Analysen 1500 bis 2000 Franken
nicht anwendbar (Medienbericht)
Laut Tsüri.ch registrierte die Stadtpolizei Zürich 2024 35 Fälle von Betroffenen von K.O.-Tropfen. Die Tendenz ist gegenüber den Vorjahren eher rückläufig. Eine Gemeinderatsanfrage von 2019 ergab für 2014 bis 2019 142 Vorfälle in der Stadt Zürich, davon 63 Prozent Frauen und 37 Prozent Männer. Umfassende Untersuchungen am Institut für Rechtsmedizin kosten laut Artikel 1500 bis 2000 Franken. Die Analysen erfolgen im Auftrag der Staatsanwaltschaft, ohne Strafanzeige tragen Betroffene die Kosten selbst. Genannte Nachweisfenster: Urin 8 bis 12 Stunden, Blut 6 Stunden, Haare bis zu drei Monate. Zitiert werden der Co-Teamleiter des Drogeninformationszentrums (DIZ) Zürich und die Co-Geschäftsleiterin der Frauenberatung sexuelle Gewalt Zürich.
Quellen: Tsüri.ch
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12. Mai 2025international (Frankreich)
BerichteFrankreich: Regierungsmission Josso/Guillotin legt 50 Empfehlungen zur chemischen Unterwerfung vor
Bericht im Auftrag der Regierung vom 12. Mai 2025, ohne Bindungswirkung. Seit 1. Juli 2025 läuft gestützt...
Die Abgeordnete Sandrine Josso (MoDem) und die Senatorin Véronique Guillotin (RDSE) haben am 12. Mai 2025 den Bericht der Regierungsmission zur «soumission chimique» an Ministerin Aurore Bergé übergeben. Er enthält 50 Empfehlungen, davon 15 prioritär, zu Prävention, Betreuung der Opfer, langfristiger Begleitung und justizieller Behandlung. Dazu gehören: eine erschwerende Tatbestandsvariante, wenn das Opfer bei Vergewaltigung oder sexueller Nötigung unter Alkohol oder Drogen stand; die Aufhebung der ärztlichen Schweigepflicht auch ohne Anzeigewillen des Opfers; die Spurensicherung im Spital ohne Anzeige; ein Referenzrahmen der Haute Autorité de santé zu Erkennung und Orientierung (Empfehlung 23); eine nationale Sensibilisierungskampagne ab 2025, jährlich wiederholt (Empfehlung 4). Zudem empfiehlt der Bericht, die Kostenübernahme toxikologischer Analysen ohne Anzeige allgemein einzuführen. Diese Kostenübernahme wird bereits erprobt: Ein Experiment gestützt auf Art. 68 des Sozialversicherungsfinanzierungsgesetzes 2025 läuft seit 1. Juli 2025 für drei Jahre in höchstens drei Regionen und geht auf einen Änderungsantrag von Josso zurück. Zitierte Zahlen: Das CRAFS analysierte 2022 1229 wahrscheinliche Fälle chemischer Unterwerfung oder Vulnerabilität; 2023 wurden 127 Personen allein wegen chemischer Unterwerfung beschuldigt. Die Mission war wegen der Auflösung der Nationalversammlung am 9. Juni 2024 unterbrochen und im November 2024 neu erteilt worden. Im Januar 2026 sagte Guillotin laut Public Sénat, es gebe einen kollektiven Willen, nun müsse das passende Gesetzesvehikel gefunden werden.
Quellen: Public Sénat, vie-publique.fr (Bericht Tome 1), Public Sénat
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10. Mai 2025BS
KampagnenESC Basel 2025: Schutzkonzept mit Safer Spaces, mobilen Awareness-Teams und 24-Stunden-Hotline
Kein Verfahren; kantonales Pilotprojekt.
Für den Eurovision Song Contest in Basel (10. bis 17. Mai 2025) setzte der Kanton Basel-Stadt als Pilotprojekt ein Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt, Anfeindungen und Diskriminierung um. Erfasst waren auch Queerfeindlichkeit, Rassismus, Antisemitismus und Ableismus. Federführend waren die Fachstelle Gewaltschutz und Opferhilfe (Justiz- und Sicherheitsdepartement), die Fachstelle Gleichstellung (Präsidialdepartement) und die Opferhilfe beider Basel. Umsetzungspartner waren nachtsam, Taktvoll Sicherheitskultur AG und die Dargebotene Hand. Zu den Massnahmen gehörten Safer Spaces an den Veranstaltungsorten, die die Opferhilfe beider Basel betrieb, gemischte mobile Awareness-Teams, eine kostenlose Hotline und E-Mail-Adresse rund um die Uhr, ein gemeinsames Handlungskonzept mit Schulungen sowie eine Kommunikationskampagne. Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann unterstützte das Projekt finanziell. Alle Aktivitäten wurden evaluiert. Ab November 2025 geht die Hotline in die kantonale Regelstruktur über.
Quellen: Kanton Basel-Stadt
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6. Mai 2025SO, AG, BS, ZH, BE
PolitikKantonale Vorstösse zur «chemischen Unterwerfung» mit ausdrücklichem Bezug auf Pelicot
Parlamentarische Vorstösse auf Kantonsebene. Die Antworten der Regierungen liegen vor für SO (17.6.2025),...
Im Kanton Solothurn reichte Kantonsrätin Marlene Fischer (Grüne, Olten) am 6.5.2025 die Kleine Anfrage K 0106/2025 «Was tut der Kanton Solothurn gegen chemische Unterwerfung?» ein. Sie begründet die Anfrage mit Gisèle Pelicot, die 2024 die Öffentlichkeit aufgerüttelt habe; der öffentlich geführte Prozess und der von ihrer Tochter Caroline Darian gegründete Verein «#M'endors pas» hätten ein neues Bewusstsein geschaffen. Gefragt wird nach Erfassung, eigenem Tatbestand, Daten, Prävention und Weiterbildung. Mit RRB 2025/1014 vom 17.6.2025 antwortete der Regierungsrat: Die Handlungen seien von Art. 181, 189 und 190 StGB erfasst. Ein eigener Tatbestand sei nicht nötig, eine eigene Statistik werde nicht geführt, und weiteren Handlungsbedarf sehe er nicht. Im Kanton Bern reichten vier Grossratsmitglieder der Grünen (Sprecherin/Sprecher: Dubler) am 10.9.2025 die Interpellation 251-2025 ein, die fast denselben Wortlaut hat. Der Regierungsrat antwortete am 11.2.2026 (RRB 134/2026): Die bestehenden Tatbestände des Sexualstrafrechts genügten, das Ausmass sei schwer einzuschätzen. In Zürich reichte Kantonsrätin Mandy Abou Shoak (SP) am 24.3.2025 die Anfrage KR-Nr. 86/2025 ein, ebenfalls mit Verweis auf den Fall Pelicot. Der Regierungsrat hielt am 11.6.2025 fest, dass die Kantonspolizei Fälle chemischer Unterwerfung nicht gesondert abbildet. Der Beobachter berichtete am 17.7.2025 über weitere Vorstösse: eine Interpellation von Lelia Hunziker (SP) und Stephan Müller (SVP) im Aargau vom 4.3.2025, die die Regierung als «seltenes Phänomen» beantwortete, sowie die Interpellation Nr. 23 von Jessica Brandenburger (SP) in Basel-Stadt, in deren Antwort die Regierung von einem «ernst zu nehmenden Phänomen» spricht. Laut demselben Bericht bereitete Abou Shoak zusätzlich ein Postulat vor; Zürich führt seit 2024 ein Pilotprojekt mit mobilen Forensic Nurses.
Quellen: Kantonsrat Solothurn, Regierungsrat Solothurn, Beobachter, Regierungsrat Zürich und weitere
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22. April 2025VD
UrteileLausanne: Vorwurf sexueller Berührung während Endoskopie-Sedierung, Bundesgericht tritt nicht ein (7B_297/2024)
Nichtanhandnahme rechtskräftig: Das Kantonsgericht bestätigte sie, und das Bundesgericht trat nicht auf...
Eine Patientin zeigte am 27. Oktober 2022 einen Pfleger eines öffentlichen Spitals an. Nach ihren Angaben berührte er bei einer Endoskopie am 24. Oktober 2022 am CHUV in Lausanne ihre Brustwarze, als sie aus der Propofol-Sedierung aufwachte. Die Anzeige lautete auf Art. 189 Abs. 1, 191 und 192 Abs. 1 StGB. Das Spital wies die Vorwürfe nach einer internen Untersuchung zurück und hielt eine Reaktion auf Propofol für möglich. Der Pfleger bestritt die Vorwürfe in der polizeilichen Einvernahme. Am 25. Juli 2023 verfügte die Staatsanwaltschaft des Bezirks Lausanne die Nichtanhandnahme. Mit Entscheid PE22.022452 vom 15. Januar 2024 wies die Chambre des recours pénale des Kantonsgerichts Waadt die Beschwerde ab. Ein Gutachten zu Propofol lehnte sie ab; sie stützte sich auf die Aussage des Chefarztes, Propofol könne auch taktile Halluzinationen mit sexuellem Bezug auslösen. Das Bundesgericht trat mit Urteil 7B_297/2024 vom 22. April 2025 nicht auf die Beschwerde ein. Weil der Pfleger in einem öffentlichen Spital angestellt war, hat die Beschwerdeführerin keine Zivilansprüche gegen ihn. Den für eine Ausnahme nach Art. 10 Abs. 3 BV und Art. 3 EMRK nötigen Schweregrad sah das Gericht nicht erreicht. Es hielt zudem fest, das geschilderte Verhalten falle eher unter Art. 198 StGB.
Quellen: Bundesgericht (via opencaselaw.ch), Tribunal cantonal vaudois (via opencaselaw.ch)
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22. April 2025ZH, BS, AG
PolitikSP-Vorstösse in Zürich, Basel-Stadt und Aargau zu K.O.-Tropfen
Parlamentarische Vorstösse in ZH, BS und AG. Basel-Stadt hatte im April 2025 geantwortet, Zürich und...
SP-Politikerinnen haben in drei Kantonen Vorstösse eingereicht. Sie wollen mehr über das Ausmass und den Opferschutz erfahren. Die Opferhilfe Zürich geht von mehreren Dutzend Fällen pro Jahr aus, die Kantonspolizei St. Gallen von einer Handvoll bis einem Dutzend. In Bern und Aargau ist von Einzelfällen die Rede, die Opferhilfe beider Basel meldet eine Zunahme ohne Zahlen. Offizielle Statistiken fehlen. Basel-Stadt verwies auf Opferberatung, Forensic Nurses und Präventionskampagnen sowie auf ein Gewaltschutzkonzept für den ESC 2025. Der forensische Toxikologe Wolfgang Weinmann (Universität Bern) sagt, es gebe keine Schnelltests. GHB sei etwa sechs Stunden im Blut und zehn bis zwölf Stunden im Urin nachweisbar, viele Betroffene meldeten sich aber erst nach über 24 Stunden. Andere sedierende Substanzen seien oft länger nachweisbar. Laut Christoph Erdös (Opferhilfe Zürich) werden Strafverfahren häufig eingestellt, weil sich die Substanz nicht ausreichend nachweisen lasse, obwohl die Täter oft bekannt seien. Bis Juli 2025 haben auch Zürich und Aargau geantwortet. Der Aargau stuft K.O.-Tropfen als «seltenes Phänomen» ein.
Quellen: Blick, Beobachter
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11. April 2025FR
BerichteFreiburg 2025: 35 Meldungen seit 2022, kein nachgewiesener Fall, Weisung bleibt
Behördenmitteilung. Keine bestätigten Fälle in fast drei Jahren (Stand 11.4.2025). Zahl pendenter...
Die Kantonspolizei Freiburg teilte am 11. April 2025 mit, seit Einführung des koordinierten Verfahrens bei Verdacht auf GHB-Intoxikation am 24. Juni 2022 seien ihr 35 Opfer gemeldet worden. Analysen und Verfahren hätten keinen bestätigten Fall («cas avérés») ergeben. Die Weisung Nr. 1.17 des Generalstaatsanwalts bleibe bestehen; ärztliche Analysen sollten spätestens sechs Stunden nach dem Ereignis erfolgen. Die Behörden werteten das Verfahren als positiv.
Quellen: Staat Freiburg, Kantonspolizei
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24. März 2025ZH
PolitikZH Anfrage 86/2025 Abou Shoak: Was tut der Kanton Zürich gegen chemische Unterwerfung? Antwort mit Haaranalysen 2020 bis 2025
Anfrage beantwortet (RRB Nr. 615 vom 11.06.2025), Geschäft erledigt.
KR-Nr. 86/2025: Anfrage von Kantonsrätin Mandy Abou Shoak (SP, Zürich), mitunterzeichnet von Ratsmitgliedern aus AL, Grünen, EVP, GLP, Mitte, FDP und SVP, eingereicht am 24.03.2025. Sie fragt nach Zahlen, der Beurteilung durch den Regierungsrat, spezialisierten Stellen, der Anordnung von Analysen (Haaranalysen) und nach Prävention. Antwort des Regierungsrats vom 11.06.2025 (RRB 615): Weder Kantonspolizei noch Staatsanwaltschaft noch Opferberatung erfassen chemische Unterwerfung gesondert. Die Fälle laufen als Vergewaltigung oder Schändung bzw. unter Art. 191 StGB. Als Substanzen nennt der Regierungsrat Alkohol, Benzodiazepine, GHB, GBL und Ketamin. Die Rolle des Alkohols werde in der öffentlichen Wahrnehmung häufig unterschätzt. Er verweist auf Bezugskontrollen und die Meldepflichten der Apotheken. Seit Frühling 2024 läuft am IRM-UZH das Pilotprojekt «Aufsuchender Dienst Forensic Nurses» (ADFN). Es sichert Spuren und Proben, wenn Betroffene auf eine Anzeige verzichten. Die Kantonspolizei hat für schwere Sexualdelikte einen spezialisierten Pikettdienst. Er rückt rund um die Uhr aus, wenn das Ereignis höchstens 72 Stunden vor der Anzeige stattfand. Gelingt die Sicherung von Blut und Urin innert 6 bis 8 Stunden, längstens 12 Stunden, wird der Beweis darüber geführt. Gelingt sie nicht, «was den Regelfall darstellt», versucht man den Nachweis über Haarproben und ein Gutachten des IRM-UZH, namentlich für GHB. Haaranalysen in Fällen mit psychoaktiven Substanzen (in Klammern der Anteil Sexualdelikte): 2020: 9 (67 %), 2021: 17 (88 %), 2022: 21 (81 %), 2023: 23 (83 %), 2024: 21 (86 %), 2025 bis 10. April: 7 (71 %). Insgesamt betreffen rund 80 % Sexualdelikte, der Rest Raub oder Körperverletzung mit K.O.-Mitteln. Forensische Toxikologinnen und Toxikologen absolvieren eine von der SGRM anerkannte, mindestens fünfjährige Weiterbildung.
Quellen: Kantonsrat Zürich, Geschäftsdatenbank, Kantonsrat Zürich, Datenschnittstelle, Regierungsrat Kanton Zürich, Beobachter
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19. März 2025BS
PolitikBS 25.5131 Interpellation Brandenburger: Chemische Unterwerfung, Ausprägung, Massnahmen, Sensibilisierung und Opferschutz
Interpellation schriftlich beantwortet (RRB 01.04.2025), im Grossen Rat am 10.04.2025 erledigt (Beschluss...
Geschäftsnummer 25.5131 (Interpellation Nr. 23), Grossrätin Jessica Brandenburger (SP), Text datiert 17.03.2025, eingereicht vor der Grossratssitzung vom 19.03.2025. Fünf Fragen zu Fallzahlen, spezialisierten Stellen bei Polizei, Rechtsmedizin, Staatsanwaltschaft und Opferschutz, Prävention, Schulung der Fachstellen und Sensibilisierung der Öffentlichkeit. Antwort des Regierungsrats (RRB 01.04.2025, Schreiben 02.04.2025, zugestellt 04.04.2025): In Basel-Stadt erfolgt keine spezifische statistische Erfassung, die Dunkelziffer dürfte hoch sein, eine Schätzung ist nicht möglich. Das Institut für Rechtsmedizin (IRM) kann in Verdachtsfällen unabhängig von einer Anzeige beigezogen werden; am Universitätsspital Basel arbeiten spezialisierte Forensic Nurses, die Opferhilfe beider Basel verfügt über geschulte Beratende. Prävention über Kampagnen wie «GUT AUSGEGANGEN?» und den Schulworkshop «Start?Klar!». Am ESC 2025 wird erstmals ein Gewaltschutzkonzept mit Awareness-Teams, Safer Spaces, 24/7-Hotline und «Cup Condoms» getestet, mehrere hundert Einsatzkräfte werden geschult; das Konzept wird nach dem ESC evaluiert. Im geplanten Massnahmenpaket gegen sexualisierte Gewalt sollen Lücken bei der Spurensicherung ohne Anzeigepflicht und bei der Aufbewahrungsdauer von Asservaten geprüft werden.
Quellen: Grosser Rat Basel-Stadt, Regierungsrat Basel-Stadt, Antwort
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19. März 2025GE
Politik und DrogenGrand-Saconnex 2025: Grüne Gemeinderätin bei Razzia gegen Drogenring festgenommen
Festnahme am 19.3.2025 (erschlossen), Untersuchungshaft, Strafuntersuchung der Genfer Staatsanwaltschaft....
Bei einer Razzia gegen ein mutmasslich organisiertes Drogennetzwerk («Happy Mania») nahm die Genfer Polizei an einem Mittwoch im März 2025 neun Personen fest. Darunter waren eine Gemeinderätin der Grünen aus Grand-Saconnex, ihr Ehemann und ihr 35-jähriger Sohn, der im Verdacht steht, das Netzwerk angeführt zu haben. Beschlagnahmt wurden rund 3 kg Kokain sowie Ketamin, Ecstasy/MDMA, Cannabis und über 100'000 Franken, bei der Familie über 1 kg Kokain. Acht der neun Personen kamen in Untersuchungshaft, die Gemeinderätin laut swissinfo in Champ-Dollon. Die Grünen Grand-Saconnex forderten ihren Rücktritt und kündigten ein Ausschlussverfahren an, falls sich die Vorwürfe erhärten. Bis Oktober 2025 stieg die Zahl der Beschuldigten auf 12. Die Ermittler schätzen den Umsatz 2024 auf rund 2,5 Millionen Franken. Das Ehepaar bestreitet die Vorwürfe.
Quellen: Blick, swissinfo.ch, blue News, Blick Romandie
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10. März 2025CH
PolitikInterpellation 25.3070 Porchet: Zugang zur Justiz für Opfer chemischer Unterwerfung
Interpellation, Stellungnahme des Bundesrats vom 14.05.2025 liegt vor. Im Nationalrat noch nicht behandelt...
Interpellation 25.3070 «Wie kann für Opfer chemischer Unterwerfung der Zugang zur Justiz verbessert werden?» von Nationalrätin Léonore Porchet (Grüne, VD), eingereicht im Nationalrat am 10.03.2025. Die Interpellantin hält fest: Die Substanzen werden rasch abgebaut und lassen sich nur im Labor nachweisen. Ist der Befund negativ, tragen die Opfer die Laborkosten. Fachpersonen raten deshalb häufig von Analyse und Anzeige ab. Sie fragt nach Massnahmen für einen besseren Justizzugang, nach einer systematischen Vergütung der Laborkosten und nach der Beratungspraxis. Antwort des Bundesrats vom 14.05.2025 (EJPD): Er verweist auf den Forschungsauftrag zu den Postulaten 22.4565 und 22.4566. Neue Massnahmen zur chemischen Unterwerfung sollen gegebenenfalls in die Prüfung zum NAP-IK-Schlussbericht 2026 einfliessen. Der Vorentwurf zur OHG-Revision sah ein Recht aller Opfer auf eine kostenlose rechtsmedizinische Dokumentation vor, auch ohne Strafverfahren, etwa mit toxikologischen Proben. Die Kosten kann die Opferhilfe subsidiär als Soforthilfe übernehmen (Art. 4 OHG). Zur Beratungspraxis von Fachpersonen äussert sich der Bundesrat nicht. Stand per 28.10.2026: Die Stellungnahme liegt vor, im Rat ist das Geschäft noch nicht behandelt.
Quellen: Curia Vista, parlament.ch, Webservice der Parlamentsdienste, parlament.ch
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10. März 2025CH
PolitikInterpellation 25.3072 Porchet: Opfer sexueller Gewalt im UVG nach BGer-Urteil 8C_548/2023
Interpellation, Stellungnahme des Bundesrats vom 21.05.2025 liegt vor. Prüfzusage zur Anpassung der...
Interpellation 25.3072 von Nationalrätin Léonore Porchet (Grüne, VD), eingereicht am 10.03.2025. Anlass ist das Urteil 8C_548/2023 des Bundesgerichts vom 21.02.2024. Darin verneinte das Bundesgericht bei der Schändung einer urteils- oder widerstandsunfähigen Person einen Unfall im Sinne von Art. 4 ATSG, weil die Betroffene den Vorgang nicht bewusst wahrgenommen hatte. Die Folge: keine Taggelder und keine Vergütung der medizinischen Untersuchungen nach Art. 10 UVG. Die Interpellation stellt fünf Fragen: zur Gleichbehandlung der Opfer sexueller Gewalt in UVG und UVV, zur Praxis seit dem Urteil, zur Berücksichtigung der Traumatisierung, zur Einstufung chemischer Unterwerfung als Unfall und zu einer Änderung von UVG oder UVV. Antwort des Bundesrats vom 21.05.2025: Das Urteil bestätige die ständige Rechtsprechung zu schreckbedingten psychischen Einwirkungen, eine Praxisänderung sei nicht festgestellt worden. In den meisten Fällen sexueller Gewalt seien die Merkmale eines Unfalls erfüllt. Eine chemische Unterwerfung schliesse einen Unfall nicht generell aus. Der Bundesrat werde prüfen, ob und wie die Rechtsgrundlagen angepasst werden können, damit eine Vergewaltigung bei chemischer Unterwerfung immer als Unfall gilt.
Quellen: Curia Vista, parlament.ch, Open Data Parlament, ws.parlament.ch
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4. März 2025AG
PolitikAG 25.76 Interpellation Hunziker/Müller: Chemische Unterwerfung im Kanton Aargau
Interpellation am 07.05.2025 vom Regierungsrat beantwortet, am 24.06.2025 im Grossen Rat behandelt (GRB...
Geschäftsnummer 25.76, Interpellation von Grossrätin Lelia Hunziker (SP, Aarau, Sprecherin) und Grossrat Stephan Müller (SVP, Möhlin), eingereicht am 04.03.2025. Fragen zu Fallzahlen, spezialisierten Stellen, Prävention, Sensibilisierung und Schulung. Antwort des Regierungsrats vom 07.05.2025 (versandt am 16.05.2025): Die Strafverfolgungsbehörden führen keine Statistik. Der Kantonspolizei ist in den letzten Jahren nur ein Fall mit Bezug zum Thema bekannt geworden: 2024 wurde eine geringe Menge K.O.-Tropfen sichergestellt, die nicht zur chemischen Unterwerfung eingesetzt, sondern von Süchtigen konsumiert wurde. Nach Erfahrung der Strafverfolgungsbehörden ist die gezielte Verabreichung selten. Bei Polizei und Staatsanwaltschaft gibt es keine Spezialisierung. Das IRM am KSA untersucht rund um die Uhr. Asservate werden aber nur bei einer Anzeige im Auftrag der Staatsanwaltschaft ausgewertet, ohne Anzeige werden sie nach einem Jahr entsorgt. Die Opferhilfe übernimmt die Kosten der rechtsmedizinischen Untersuchung als Soforthilfe. Spezifische Präventionsangebote gibt es keine und sie sind nicht geplant. Der Regierungsrat verweist auf die SKP-Kampagne «Gut Ausgegangen». Eine separate Schulung bei der Kantonspolizei ist nicht vorgesehen. Behandlung im Grossen Rat am 24.06.2025 (GRB 2025-0209). Die Aargauer Zeitung berichtete am 13.06.2025 über die Antwort.
Quellen: Grosser Rat Aargau, GR-Web, Regierungsrat Aargau, Beantwortung, Aargauer Zeitung
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5. Februar 2025SG
BerichteKantonspolizei St. Gallen: bis zu einem Dutzend K.O.-Meldungen pro Jahr
Behördenangaben, keine Einzelverfahren.
Laut St. Galler Tagblatt erhält die Kantonspolizei St. Gallen nach eigenen Angaben höchstens zwölf Meldungen pro Jahr wegen mutmasslicher K.O.-Tropfen, meist im Zusammenhang mit dem Ausgang. Eine spezifische Statistik führt die Polizei nicht; auch die Opferhilfe der Kantone St. Gallen und beider Appenzell hat keine konkreten Zahlen. Die Polizei rät Betroffenen, sich so rasch wie möglich ärztlich behandeln zu lassen und Anzeige zu erstatten. Die Opferhilfe weist darauf hin, dass viele Betroffene eine automatische Anzeige fürchten, und bietet zusammen mit dem Kantonsspital eine Soforthilfe ohne Anzeigepflicht an.
Quellen: St. Galler Tagblatt
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28. Januar 2025BE
UrteileBenzodiazepin und GBL im Getränk: Verabreichung gilt als Gewalt, deshalb Vergewaltigung statt Schändung
Urteil zweitinstanzlich (Obergericht BE, 1. Strafkammer, 28. Januar 2025). Schuldspruch wegen...
Gemäss Anklage und den Feststellungen des Obergerichts hatte die Frau dem Beschuldigten ausdrücklich erklärt, keinen Geschlechtsverkehr zu wollen. In der Nacht vom 24. auf den 25. Mai 2020 mischte er ihr ein benzodiazepinhaltiges Mittel und GBL in Lebensmittel oder Getränke und vollzog an der tief schlafenden Frau den Geschlechtsverkehr. Bei der Hausdurchsuchung vom 29. Mai 2020 wurden im Kühlschrank eine Flüssigkeit mit Diazepam und Trazodon und in einer Laptoptasche eine Flüssigkeit mit GBL sichergestellt. Im Urin der Frau fiel der immunologische Vortest positiv auf Lorazepam (Benzodiazepine) aus. GBL war wegen des zeitlichen Abstands nicht mehr nachweisbar. Das Obergericht Bern folgte in der rechtlichen Würdigung der Vorinstanz: Die Verabreichung der narkotisierenden Stoffe gilt als Gewalt im Sinne von Art. 190 StGB (alte Fassung). Weil der Beschuldigte die Widerstandsunfähigkeit selbst herbeigeführt hatte, liegt Vergewaltigung vor und nicht die eventualiter angeklagte Schändung (Art. 191 StGB). Das Gericht stellte eine Verletzung des Beschleunigungsgebots fest und verhängte eine Freiheitsstrafe von 22 Monaten: Einsatzstrafe 24 Monate, Abzug 2 Monate. Der Vollzug ist bei 4 Jahren Probezeit aufgeschoben. Für die Betäubungsmitteldelikte kam eine bedingte Geldstrafe dazu.
Quellen: opencaselaw (Obergericht BE)
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28. Januar 2025VD
UrteileWaadt: 20 Jahre Freiheitsstrafe für Vergewaltigung einer chemisch betäubten Frau
Erstinstanzliches Urteil des Tribunal criminel vom 28.1.2025. Der Haupttäter erhob Berufung, anerkannte...
Ein Waadtländer Strafgericht (Tribunal criminel) verurteilte den Hauptangeklagten, einen Mann um die 40, unter anderem wegen versuchten Mordes und wegen Vergewaltigung mit Grausamkeit, begangen in Mittäterschaft, zu 20 Jahren Freiheitsstrafe, der Höchststrafe, und ordnete die Verwahrung an. Die Tat geschah im Sommer 2022 in seiner Wohnung. Das Opfer war mit einer psychotropen Substanz bewusstlos gemacht worden, und der Hauptangeklagte filmte die Tat heimlich. Der zweite Angeklagte erhielt 42 Monate Freiheitsstrafe und eine stationäre Massnahme. Er war während eines Teils der Tat unter dem Einfluss von Psychopharmaka eingeschlafen. Die verwendete Substanz nennen die Berichte nicht.
Quellen: Blick Romandie, Blick Romandie, 20 minutes, Tribunal cantonal VD, Medienmitteilung
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27. Januar 2025ZH
UrteileSchwere Analverletzungen, kein GHB-Nachweis: Obergericht Zürich bestätigt Schuldspruch wegen Schändung
Zweitinstanzliches Urteil des Obergerichts Zürich vom 27. Januar 2025, Beschwerde ans Bundesgericht...
In der Nacht vom 11. auf den 12. Mai 2022 erlitt ein männlicher Privatkläger in der Wohnung des Beschuldigten mehrfache Perforationen des Analkanals, des Rektums und des Dickdarms. Laut Gutachten ist eine lebenslange Einschränkung der Stuhlfunktion nicht ausgeschlossen. Beide standen unter Alkohol- und Kokaineinfluss, der Privatkläger hat keine Erinnerung an die Nacht. Der Beschuldigte machte Einvernehmlichkeit geltend und bestritt, K.O.-Tropfen verwendet zu haben. Laut Haaranalyse des Instituts für Rechtsmedizin hatte der Privatkläger wenige Stunden bis Tage vor der Probenahme vom 15. Mai 2022 Kokain eingenommen. GHB und seine Vorläuferverbindung wurden nicht festgestellt. Das Bezirksgericht Zürich hatte den Beschuldigten am 14. September 2023 schuldig gesprochen und vom Vorwurf der Unterlassung der Nothilfe freigesprochen. Dieser Freispruch ist rechtskräftig. Das Obergericht Zürich bestätigte die Schuldsprüche wegen schwerer Körperverletzung (Art. 122 Abs. 1 aStGB) und Schändung (Art. 191 aStGB): 42 Monate Freiheitsstrafe, eine Busse von Fr. 200 und eine Genugtuung von Fr. 70'000.
Quellen: gerichte-zh.ch
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23. Januar 2025GE
BerichteGenf: Medizinisch-rechtliche Konsultation der HUG für Gewaltopfer ohne Anzeige
nicht anwendbar (Spitalangebot)
Die HUG eröffneten Anfang 2025 die kostenlose und vertrauliche Consultation médico-légale pour adultes victimes de violences (CMLV). Sie ist dem CURML angegliedert und wird als Mission d'intérêt général vom Departement für Gesundheit und Mobilität (DSM) finanziert, Budget im ersten Jahr 859'000 Franken. Die CMLV erstellt medizinisch-rechtliche Konstatate mit Fotos der Verletzungen, unabhängig von einer Anzeige, bei Gewalt im öffentlichen Raum, am Arbeitsplatz, in der Partnerschaft und in der Familie. Bis Ende 2024 erfolgten solche Konstatate am Notfall. Sexuelle Gewalt ist ausdrücklich ausgenommen: Frauen werden am gynäkologisch-geburtshilflichen Notfall, Männer am Erwachsenennotfall betreut. Eine Weiterverweisung an die Unité interdisciplinaire de médecine et de prévention de la violence (UIMPV) der HUG ist möglich.
Quellen: HUG, HUG, Medienmitteilung
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22. Januar 2025ZG
UrteileKantonsgericht Zug: Ringier muss 309'531 Franken Gewinn aus vier Blick-Artikeln herausgeben
Erstinstanzliches Urteil des Kantonsgerichts Zug vom 22.1.2025. Ringier erhob Berufung, und das...
Das Kantonsgericht Zug verpflichtete Ringier, 309'531 Franken plus 5 Prozent Zins herauszugeben. Es handelt sich um den Gewinn aus vier persönlichkeitsverletzenden Blick-Artikeln aus den Jahren 2014 und 2015. Dazu kommen rund 112'500 Franken Entschädigung, etwa für Anwalts- und Gutachterkosten. Die Klägerin hatte über 430'000 Franken verlangt. Ringier bezifferte den Gewinn auf 5'000 Franken und stützte sich auf ein PwC-Gutachten. Das Gericht folgte der Berechnungsmethode der Klägerin. Ringier focht das Urteil an. Gegenüber SRF ordnete Roland Fankhauser, Professor für Zivilrecht an der Universität Basel, das Urteil als Umsetzung der Bundesgerichtspraxis seit dem Fall Patty Schnyder (2006) ein. Die Bundesgerichtsurteile seien als «Stoppschilder» zu verstehen, die nun ein «Preisschild» erhalten hätten.
Quellen: SRF, SRF, Kanton Zug, Medienmitteilung Obergericht
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16. Januar 2025Westschweiz, Tessin, BE, VD
BerichteRTS «Temps présent» und RSI: Betroffene chemischer Unterwerfung in der Schweiz brechen das Schweigen
Medienbericht. Genannte Verfahren: Verurteilung im Kanton VD 2019 zu zwölf Jahren Freiheitsstrafe, eine...
Die RTS-Sendung «Temps présent» strahlte am 16. Januar 2025 den 48-minütigen Beitrag «Soumission chimique, cauchemars en Suisse romande» aus. Frauen berichten darin, wie Partner oder Bekannte sie in der Schweiz heimlich betäubt und vergewaltigt haben. Der begleitende Artikel von Sofia Pekmez (RTS, 17.1.2025) erschien am 22.1.2025 auch bei swissinfo.ch. Eine italienische Fassung brachte RSI am 15.2.2025. Drei Fälle stehen im Zentrum. Eine rund 50-jährige Bernerin wurde vier Jahre lang von ihrem Ehemann betäubt und vergewaltigt. Er ist inzwischen verstorben, ein Strafverfahren gab es nicht. Eine 21-Jährige gibt an, im Januar 2022 von einem Freund der Familie betäubt und vergewaltigt worden zu sein. Der Beschuldigte wurde erstinstanzlich mangels Beweisen freigesprochen, die Betroffene hat Berufung eingelegt. Im dritten Fall betäubte und vergewaltigte ein Unternehmer aus der Region Vevey (VD) über mehr als zehn Jahre mehrere Frauen aus seinem Umfeld, darunter seine Tochter. Er wurde 2019 zu zwölf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Laut den Berichten geschehen nachgewiesene Taten mit chemischer Unterwerfung überwiegend im privaten Umfeld, oft durch Vertrauenspersonen.
Quellen: RTS, SWI swissinfo.ch, RSI
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9. Januar 2025BS
PolitikBS 25.5004 Interpellation Schweizer: Schutz vor K.O.-Tropfen, Massnahmen für sichere (Gross)anlässe
Interpellation am 15.01.2025 stillschweigend mündlich erledigt (Beschluss Nr. 25/03/21.02G), abgeschlossen.
Geschäftsnummer 25.5004 (Interpellation Nr. 154), eingereicht von Grossrätin Silvia Schweizer (FDP), Text vom 09.01.2025. Anlass laut Vorstoss: mehrere Vorfälle mit K.O.-Tropfen in der Silvesternacht im Hirscheneck sowie Grossanlässe in Basel 2025 (Eurovision Song Contest, Frauen-Fussball-EM). Der Vorstoss verweist auf die bisherige Abgabe von K.O.-Testarmbändern durch die Polizei, unter anderem im Rahmen der Rhylax-Kampagne. Er stellt fünf Fragen: zur weiteren Gratisabgabe der Armbänder, zu Umfang und Kommunikation, zu festen Abgabestellen und zu weiteren präventiven Massnahmen für Grossanlässe. Der Grosse Rat erklärte die Interpellation am 15.01.2025 stillschweigend für mündlich erledigt.
Quellen: Grosser Rat Basel-Stadt, Grosser Rat Basel-Stadt, Interpellationstext, Grosser Rat Basel-Stadt, Beschluss, Luzerner Zeitung
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7. Januar 2025BS
ErmittlungenBasel, Hirscheneck: Mehrere Gäste an Silvester mutmasslich betäubt
Mindestens eine Anzeige gegen Unbekannt (17-jähriger Betroffener). Die Staatsanwaltschaft äusserte sich...
Das Kleinbasler Szenelokal Hirscheneck meldete auf Instagram, in der Silvesternacht 2024/25 seien Menschen im und vor dem Lokal mutmasslich mit K.O.-Tropfen betäubt worden. Eine Person sei positiv auf Betäubungsmittel getestet worden. Das Universitätsspital Basel bestätigte einige Fälle mit «unklarem Koma» auf der Notfallstation, ohne sie einem bestimmten Ereignis zuzuordnen. Laut SRF hatte ein 17-jähriger Schüler nach vier Bieren kaum Erinnerung an die Nacht. Sechs Bekannte schilderten ähnliche Symptome. Er erstattete Tage später Anzeige gegen Unbekannt, ein Spitaltest erfolgte nicht. Die Staatsanwaltschaft äusserte sich nicht zu Anzeigen. FDP-Grossrätin Silvia Schweizer reichte einen Vorstoss für präventive Schutzmassnahmen im Hinblick auf die Grossanlässe 2025 ein, namentlich den ESC. Laut Regierungsrätin Stephanie Eymann lag für den ESC bereits ein Schutzkonzept vor. Die Kantonspolizei gab an, die 2021 verteilten Testarmbänder seien weder zuverlässig noch benutzerfreundlich gewesen. Nachweisfenster laut SRF: rund sechs Stunden im Blut, bis zwölf Stunden im Urin.
Quellen: 20 Minuten, SRF, bz Basel
2024 25 Einträge
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20. Dezember 2024CH
PolitikAnfrage 24.1063 Suter: «Sind der Besitz und die Verbreitung von Vergewaltigungsvideos und Videos von chemischen Unterwerfungen in der Schweiz strafbar?»
Anfrage, erledigt (Antwort des Bundesrats vom 19.02.2025).
Geschäftsnummer 24.1063, Anfrage von Nationalrätin Gabriela Suter (SP, AG), eingereicht am 20.12.2024, zuständig ist das EJPD. Die Fragen: Wie ist die Rechtslage zum Besitz und zur Verbreitung von Aufnahmen, die Vergewaltigungen Erwachsener zeigen? Gilt chemische Unterwerfung als Vergewaltigung? Welche Gesetzesänderungen wären für ein Verbot nötig? Antwort des Bundesrats vom 19.02.2025: Einschlägig ist vor allem Art. 179quater StGB. Er erfasst die Aufnahme, das Aufbewahren beziehungsweise den Besitz und das Zugänglichmachen gegenüber Dritten. Je nach Umständen kommen Art. 197, Art. 197a, Art. 173 ff. und Art. 135 StGB hinzu. Sexuelle Handlungen an einem betäubten Opfer gelten je nach Art als Vergewaltigung (Art. 190 Abs. 2 und 3 StGB) oder als sexuelle Nötigung (Art. 189 Abs. 2 und 3 StGB). Gesetzgeberischen Handlungsbedarf sieht der Bundesrat nicht. Stand: erledigt.
Quellen: Curia Vista, parlament.ch, Webservices des Schweizer Parlaments
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20. Dezember 2024international (Frankreich)
WissenFrankreich: Nationale Addictovigilance-Erhebung «soumission chimique» und Massnahmen der ANSM
Behördliche Erhebung und Verwaltungsmassnahme auf freiwilliger Basis, kein Verfahren.
Die französische Arzneimittelbehörde ANSM lässt seit 2003 durch das CEIP-A Paris jährlich eine Erhebung zur «soumission chimique» durchführen; ausgewertet werden Meldungen der 13 CEIP-A-Zentren. Für 2022 wurden 1229 Verdachtsmeldungen erfasst (2021: 727, 2020: 539), ein Plus von 69 Prozent gegenüber dem Vorjahr; 97 Fälle galten als plausibel («vraisemblables»). Psychoaktive Arzneimittel machten laut ANSM 56,7 Prozent der beteiligten Substanzen aus. Am 20.12.2024 kündigte die ANSM an, ab Januar 2025 die Zulassungsinhaber missbrauchsgefährdeter Medikamente um Formulierungsänderungen zu bitten (auffällige Färbung oder Textur, erkennbarer Geruch oder Geschmack), auf freiwilliger Basis. Le Temps hielt in der Berichterstattung zur RTS-Sendung Temps présent (Januar 2025) fest, dass die Schweiz über keine statistischen Angaben zur chemischen Unterwerfung verfügt.
Quellen: ANSM, Le Temps
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20. Dezember 2024CH
PolitikInterpellation 24.4567 Jaccoud: Gewalt gegen Frauen. Was tut die Schweiz gegen chemische Unterwerfung?
Interpellation, Stellungnahme des Bundesrats vom 19.02.2025 liegt vor; im Nationalrat noch nicht behandelt...
Geschäftsnummer 24.4567, Interpellation von Nationalrätin Jessica Jaccoud (SP, VD), eingereicht am 20.12.2024 im Nationalrat. Sie fragt, wie die chemische Unterwerfung im Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention 2022 bis 2026 (NAP IK) berücksichtigt wird: bei Gesundheitsfachpersonen (Massnahmen 18, 19, 20), bei Justiz und Polizei, in der Statistik zur sexualisierten Gewalt (Massnahme 42) und mit weiteren Massnahmen. Antwort des Bundesrats vom 19.02.2025 (federführend EDI): Das Thema werde in Schulungen für Gesundheitsberufe und im Rahmen von Forensic Nursing aufgegriffen; die Weiterbildung von Justiz und Strafverfolgung sei Sache der Kantone; Verweis auf die Vernehmlassung zur Teilrevision des Opferhilfegesetzes mit einem Recht auf unentgeltliche rechtsmedizinische Dokumentation unabhängig von einem Strafverfahren. Die polizeiliche Kriminalstatistik erfasst bei Sexualdelikten keine Tatmittel im Sinn der chemischen Unterwerfung. Neue Massnahmen sollen mit dem Schlussbericht zum NAP IK 2026 geprüft werden. Stand per 28.10.2026 laut Curia Vista: Stellungnahme liegt vor, im Rat nicht behandelt.
Quellen: Curia Vista, parlament.ch
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20. Dezember 2024CH
PolitikPostulat 24.4607 Jaccoud: Chemische Unterwerfung. Definition und Handlungsspielraum der Justiz
Postulat hängig. Der Bundesrat beantragt Ablehnung (Stellungnahme vom 19.02.2025). Im Nationalrat ist es...
Geschäftsnummer 24.4607. Postulat von Nationalrätin Jessica Jaccoud (SP, VD), eingereicht am 20.12.2024 im Nationalrat. Auftrag: Der Bundesrat soll in einem Bericht den Begriff der chemischen Unterwerfung definieren und die bestehenden Rechtsgrundlagen zur Identifizierung und Verfolgung der Täterschaft oder die nötigen Anpassungen aufzeigen. Die Begründung verlangt zudem eine Bestandsaufnahme der in der Schweiz erfassten Fälle und verweist auf den Fall Pelicot in Frankreich. In seiner Stellungnahme vom 19.02.2025 beantragt der Bundesrat die Ablehnung. Solche Taten seien als Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung (Art. 190 und 189 StGB) strafbar. Er verweist auf die Bundesgerichtsurteile 6P.12/2006 vom 29.03.2006 (Schlafmittel, Rohypnol) und 6B_1274/2017 vom 24.09.2018 (GHB, sogenannte K.O.-Tropfen). Eine Definition könnte nach Ansicht des Bundesrats die Anwendung der Strafbestimmungen eher erschweren. Stand per 28.10.2026: Die Stellungnahme liegt vor, im Rat ist das Postulat noch nicht behandelt.
Quellen: Curia Vista, parlament.ch
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19. Dezember 2024international (Frankreich)
UrteileUrteil von Avignon im Fall Pelicot (Mazan): 51 Schuldsprüche, 20 Jahre für den Hauptangeklagten
Hauptangeklagter: rechtskräftig verurteilt (20 Jahre, Verzicht auf Berufung). Mitangeklagte:...
Das Strafgericht in Avignon sprach Dominique Pelicot der schweren Vergewaltigung seiner damaligen Ehefrau schuldig und verhängte die Höchststrafe von 20 Jahren. Laut SRF hatte er sie fast zehn Jahre lang mit Medikamenten betäubt und von Dutzenden fremden Männern missbrauchen lassen. Der Fall flog 2020 auf, als die Polizei auf seinem Computer Hunderte Fotos und Videos fand. Das Gericht sprach auch alle 50 Mitangeklagten schuldig, mit Strafen zwischen 3 und 15 Jahren. Dominique Pelicot verzichtete auf eine Berufung. Die Geschädigte hatte sich bewusst für einen öffentlichen Prozess entschieden. SRF und ZDFheute berichteten am Urteilstag, Blick über den Berufungsverzicht.
Quellen: SRF, SRF, ZDFheute, Blick und weitere
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18. Dezember 2024BS, BL
KampagnenOpferhilfe beider Basel: «Ist Luisa hier?» und Awareness-Konzept mit dem Imagine-Festival
Kein Verfahren. Der Regierungsrat BS beantragte, den Anzug Braun stehen zu lassen; das Zuger Postulat war...
Der Regierungsrat Basel-Stadt nennt in seinem Bericht vom 18. Dezember 2024 zum Anzug Beat Braun und Konsorten (22.5473.02) die Kampagne «Ist Luisa hier?» der Opferhilfe beider Basel: Frauen können sich mit dieser Frage unauffällig an das Personal einer Bar oder eines Clubs wenden, um diskret Hilfe zu erhalten. Zudem hat die Opferhilfe beider Basel mit dem Imagine-Festival ein Awareness-Konzept entwickelt: Ein Awareness-Team wirkt vor Ort als Vertrauensinstanz und Schnittstelle zwischen Festivalleitung und Sicherheitsdienst; die Opferhilfe will das Konzept künftig auch bei weiteren Veranstaltungen anwenden. Ein Zuger Postulat vom März 2026 hält in seiner Begründung fest, dass die Opferhilfe Basel die Luisa-Kampagne übernommen hat.
Quellen: Regierungsrat Basel-Stadt, Kantonsrat Zug
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17. Dezember 2024international (Deutschland)
BerichteSTRG_F-Recherche: Telegram-Netzwerk, in dem Männer das Betäuben von Frauen besprechen
Journalistische Recherche. Laut STRG_F erklärte das deutsche Bundeskriminalamt, Hinweise auf solche...
Das Recherchekollektiv STRG_F (funk/NDR) infiltrierte ab Sommer 2023 Dutzende Telegram-Gruppen mit teils Zehntausenden Mitgliedern. Dort tauschen Nutzer Anleitungen zum heimlichen Betäuben aus und teilen Bilder und Videos betäubter Frauen, oft aus dem eigenen Umfeld. Die Recherche erschien am 17.12.2024. STRG_F bestellte ein als Haarserum getarntes K.O.-Mittel. Laut dem Toxikologen Volker Auwärter (Universitätsklinikum Freiburg) enthielt es Medetomidin, Flualprazolam und Scopolamin. Gelöschte Gruppen entstehen über neue Einladungslinks wieder. Blick übernahm die Recherche am 18.12.2024. Der Beitrag hält fest, dass in der Schweiz der Missbrauch Bewusstloser nach Art. 191 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren bedroht ist. Beim Besitz solcher Aufnahmen Erwachsener bestehe zumindest teilweise eine Lücke.
Quellen: funk / STRG_F, Blick, Blick Romandie
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16. Dezember 2024ZH
UrteileGHB im Getränk: Zürcher Obergericht verurteilt wegen sexueller Nötigung, Haaranalyse als zentrales Indiz
Zweitinstanzliches Urteil des Obergerichts Zürich vom 16. Dezember 2024. Nur die nicht angefochtenen...
Laut Anklage nahm der Beschuldigte am Abend des 22. Dezember 2021 eine alkoholisierte, ihm fremde Frau unter einem Vorwand in seine Wohnung mit, gab ihr ohne ihr Wissen GHB in einer Teetasse und nahm sexuelle Handlungen an ihr vor. Das Obergericht Zürich hielt fest, dass er ihr ein Getränk mit GHB zu trinken gab. «Ganz wesentlich» belastend waren zwei Haarproben der Privatklägerin. Sie zeigten Hinweise auf eine GHB-Einnahme im tatrelevanten Zeitraum, die über die körpereigene Menge hinausging. Das belege zwar nicht «hieb- und stichfest», dass der Beschuldigte die Substanz verabreichte, lasse ihre Aussagen aber «umso valider» erscheinen. Hinweise auf eine Selbstintoxikation fand das Gericht keine. Mit den rechtsmedizinischen und toxikologischen Gutachten, einem Telefonat mit der Taxizentrale und einem zerrissenen Büstenhalter ergebe sich ein «fest verflochtenes Mosaik» von Indizien. Das Gericht sprach den Beschuldigten der sexuellen Nötigung, der Freiheitsberaubung und der Veruntreuung schuldig. Es verhängte 3½ Jahre Freiheitsstrafe als Zusatzstrafe zu einem Strafbefehl vom 28. April 2023 und eine Landesverweisung von sieben Jahren. Der Privatklägerin sprach es eine Genugtuung von CHF 12'000 zu.
Quellen: opencaselaw (Obergericht ZH)
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12. Dezember 2024TG
UrteileBezirksgericht Frauenfeld: 15 Jahre Freiheitsstrafe nach Betäubung und Missbrauch von sieben Mädchen und acht Frauen
Urteil erstinstanzlich, nicht rechtskräftig. Die Verteidigung hat Berufung eingelegt (laut 20 Minuten), es...
Das Bezirksgericht Frauenfeld verurteilte einen 39-jährigen Mann zu 15 Jahren unbedingter Freiheitsstrafe und zu 15 Jahren Landesverweis. Es folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Laut Anklage hatte er die Opfer, grösstenteils zwischen 2016 und 2020, betäubt und sich danach an ihnen vergangen: sieben Mädchen und acht Frauen. Das jüngste Opfer war zur Tatzeit vier Jahre alt. Viele Übergriffe filmte er mit dem Handy. Verurteilt wurde er unter anderem wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit Kindern, sexueller Nötigung, Vergewaltigung, Schändung, Pornografie und Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Er gestand den Grossteil der Taten. Die Verteidigung hatte sieben Jahre Freiheitsstrafe ohne Landesverweis gefordert. Laut 20 Minuten legte die Verteidigerin Berufung ein.
Quellen: SRF, 20 Minuten, Thurgauer Zeitung
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4. Dezember 2024CH
BerichteBeobachter-Ratgeber: «Das unsichtbare Gift», Schutz vor K.O.-Tropfen
nicht anwendbar
Der Beobachter erklärte Wirkung und Einsatz von K.O.-Tropfen im Ausgang. Gestützt auf das Bundesamt für Gesundheit beschrieb er, dass die Wirkung nach rund 15 Minuten einsetzt und bis zu Gedächtnisverlust und tödlicher Vergiftung reichen kann. Die Substanzen sind farb- und geschmacklos, ein versetztes Getränk bleibt deshalb meist unbemerkt. Ein Nagellack-Test sollte nur drei Substanzen erkennen und kam nicht auf den Markt; ein Testarmband prüft nur auf GHB. Empfohlen wurden Getränkeabdeckungen, Awareness-Teams und der sofortige Gang zu Bar-, Club- oder Sicherheitspersonal. Ein Vorfall wird nach einer Schilderung im «Blick» wiedergegeben. Eigene Interviews mit Fachpersonen enthält der Text nicht, Schweizer Zahlen nennt er keine.
Quellen: Beobachter
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8. Oktober 2024international (Deutschland)
UrteileDeutschland: BGH, K.O.-Tropfen sind kein «gefährliches Werkzeug»
Letztinstanzlicher Revisionsbeschluss des BGH vom 8.10.2024 (5 StR 382/24). Der Ausgang des zugrunde...
Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs entschied mit Beschluss vom 8.10.2024 (Az. 5 StR 382/24), dass das heimliche Einträufeln von K.O.-Tropfen mit einer Pipette nicht den Qualifikationstatbestand des «gefährlichen Werkzeugs» nach § 177 Abs. 8 Nr. 1 StGB erfüllt. Flüssigkeiten seien nach dem Wortlaut keine Gegenstände. Die Pipette diene nur als Dosierhilfe, die schädliche Wirkung gehe erst vom Konsum aus. Das LG Dresden hatte die Tropfen noch mit einem Holzknüppel verglichen. Folge: Die Mindeststrafe von fünf Jahren nach Abs. 8 entfällt. Anwendbar bleibt die Qualifikation nach § 177 Abs. 7 StGB mit mindestens drei Jahren. Der BGH verwies zudem auf andere Tatbestände und die Strafzumessung.
Quellen: HRRS (Volltext BGH 5 StR 382/24), Legal Tribune Online, KriPoZ
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10. September 2024BS
BerichteBasel-Stadt: Toxikologische Proben ohne Anzeige werden gelagert, nicht analysiert
nicht anwendbar (Bericht des Regierungsrats an den Grossen Rat zu zwei Anzügen)
Der Regierungsrat Basel-Stadt berichtet gemeinsam zu den Anzügen Melanie Nussbaumer («Berner Modell für die Akutversorgung nach sexualisierter Gewalt») und Barbara Heer («Begleitdienst im Spital für Betroffene sexualisierter Gewalt»). Bei forensisch-klinischen Untersuchungen nach sexualisierter Gewalt werden je nach Fall Abstriche für DNA-Untersuchungen sowie Blut- und Urinproben für forensisch-toxikologische Analysen gesichert und mindestens ein Jahr im IRM aufbewahrt. Eine Verlängerung auf fünf Jahre will der Regierungsrat prüfen. Für toxikologische Proben sei eine lange Lagerung auch bei sachgerechter Aufbewahrung nicht verlässlich: Substanzen bauen sich auch im Probengefäss ab, bereits innerhalb eines Jahres können relevante Veränderungen der Resultate auftreten. Blut und Urin werden derzeit nur im Auftrag der Staatsanwaltschaft analysiert, in erster Linie wegen der Kostendeckung. Die Analysen kosten mindestens 2'000 Franken pro Fall. Ohne Anzeige müsste das IRM zudem mit den Betroffenen klären, ob sie eine Analyse wünschen; das ist in der Akutsituation in der Regel nicht möglich. Die Finanzierung von Analysen ohne Anzeige ist nicht geregelt. Eine zeitnahe standardisierte Analyse von Blut und Urin auch ohne Anzeige bezeichnet der Regierungsrat als zielführend; geprüft wird eine Abrechnung über die Opferhilfe.
Quellen: Regierungsrat Basel-Stadt
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10. September 2024BE
BerichteBern: Berner Modell, rechtsmedizinische Spurensicherung ohne Anzeige
nicht anwendbar (Versorgungsmodell)
Das Berner Modell für die Akutversorgung nach sexualisierter Gewalt sieht laut dem Basler Anzug Nussbaumer (22.5256.01, 2022) vor, dass Frauen ausschliesslich von Frauen untersucht werden. Betroffene können forensische Befunde vertraulich und ohne Anzeigepflicht erheben lassen. Die beteiligten Stellen arbeiten institutionalisiert zusammen. Laut Anzug bewahrt der Kanton Bern die Spuren 15 Jahre auf. Der Regierungsrat Basel-Stadt (RRB vom 10. September 2024) stützt sich auf Erfahrungswerte des Instituts für Rechtsmedizin Bern. Dieses bewahrt Proben seit längerem 15 Jahre auf. Danach erfolgen Anzeigen überwiegend im ersten Jahr nach dem Vorfall, seltener nach zwei bis fünf Jahren, sehr sporadisch nach fünf bis zehn Jahren und nie nach zehn Jahren. Watson (22. Juli 2026) beschreibt das Zentrum für sexuelle Gesundheit der Insel Gruppe. Es ist seit 1986 Anlaufstelle, kostenlos, untersteht der Schweigepflicht und arbeitet im Auftrag des Kantons. Betroffene sollen sich möglichst innert 72 Stunden melden. GHB ist etwa 6 bis 8 Stunden im Blut und etwa 12 Stunden im Urin nachweisbar. Laut Regierungsrat Bern (RRB 134/2026 vom 11. Februar 2026) gingen bei der Kantonspolizei Bern seit 2022 zwölf Meldungen ein, die einen Verdacht auf Verabreichung chemischer Substanzen mit anschliessendem Sexualdelikt betrafen. In neun Fällen folgte eine Anzeige. Werden Opfer sexualisierter Gewalt in Begleitung der Polizei ins Inselspital gebracht, entnimmt das Spital umgehend Blut- und Urinproben. Das Thema wird regelmässig in den Sitzungen des Berner Modells behandelt.
Quellen: Regierungsrat Basel-Stadt, Grosser Rat Basel-Stadt, watson, Regierungsrat Kanton Bern
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10. September 2024CH
PolitikMotion 24.3836 Bläsi: Medikamentenmissbrauch zur chemischen Unterwerfung von Opfern
Vom Nationalrat am 14.09.2026 angenommen (122 zu 73), entgegen dem Antrag des Bundesrats. Seit 06.10.2026...
Geschäftsnummer 24.3836, Motion von Nationalrat Thomas Bläsi (SVP, GE), eingereicht am 10.09.2024. Der Bundesrat soll auf Ebene der Leistungserbringer Massnahmen einleiten gegen den Medikamentenmissbrauch zur chemischen Unterwerfung von Opfern und gegen Praktiken, die ungewollt den Schwarzmarkt versorgen. Laut Blick Romandie verlangt Bläsi fälschungssichere Rezepte, etwa mit QR-Code, der anzeigt, ob ein Rezept bereits eingelöst wurde. Die Schweiz kenne keinen einheitlichen Rezeptstandard, Rezepte würden oft nur auf dem Handy vorgezeigt, und falsche Patienten könnten mehrere Apotheken aufsuchen und Vorräte anlegen. Bläsi bezeichnet die chemische Unterwerfung in der Schweiz als «trop facile d'accès». Mitunterzeichnet haben laut Blick Westschweizer Parlamentarierinnen und Parlamentarier aus SVP, Grünen, SP und FDP; Anlass war der Mazan-Prozess. Stellungnahme des Bundesrats vom 27.11.2024 (federführend EDI): Antrag auf Ablehnung. Die Berufs- und Sorgfaltspflichten nach MedBG, HMG und BetmG genügten, die Aufsicht liege bei den Kantonen; zudem erhöhe die laufende HMG-Teilrevision mit dem E-Rezept (Umsetzung der Motionen 20.3209 und 20.3770) die Medikationssicherheit. Der Nationalrat nahm die Motion am 14.09.2026 mit 122 zu 73 Stimmen an. Seit 06.10.2026 ist sie der zuständigen Kommission des Ständerats zugewiesen.
Quellen: Curia Vista, parlament.ch, Open Data Parlamentsdienste, Abstimmung Nationalrat 14.09.2026, Open Data Parlamentsdienste, Statusverlauf, Blick Romandie
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8. August 2024BE
UrteileKein GHB trotz rechtzeitiger Proben: Einstellung bestätigt
Beschwerde gegen die Einstellung abgewiesen (Beschluss vom 8. August 2024); ein Weiterzug ans...
Die Beschwerdeführerin vermutete, ihr seien K.O.-Tropfen verabreicht worden, und zeigte ein Sexualdelikt vom 12. März 2023 an (Vorwurf der Schändung, Art. 191 aStGB). Die Blut- und Urinproben wurden am 12. März 2023 zwischen 04:15 und 05:00 Uhr im Notfallzentrum des Inselspitals Bern entnommen. Nachgewiesen wurden Alkohol (rückgerechnet 1,58 bis 2,41 Promille), Kokain, ein Antidepressivum und ein Betablocker. Weder im Venenblut noch im Urin fanden sich Hinweise auf GHB. Die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland stellte das Verfahren am 30. November 2023 ein. Die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts Bern hielt fest, ein GHB-Nachweis wäre zeitlich möglich gewesen, nämlich im Blut bis 8 und im Urin bis 12 Stunden. Es könne deshalb nicht davon ausgegangen werden, dass der Beschuldigte eine Widerstandsunfähigkeit herbeigeführt habe. Ein Blackout allein begründe keine Widerstandsunfähigkeit. Die Beschwerde gegen die Einstellung wurde abgewiesen.
Quellen: opencaselaw (Obergericht BE)
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17. Juli 2024BE, SG, TG
BerichteFestivals bauen Care-Teams aus: Gurten von zwei auf acht Personen pro Tag
Kein Verfahren.
SRF berichtete am 17. Juli 2024, dass grössere Festivals zunehmend auf Care-Teams setzen. Das Gurtenfestival stockte sein Care-Team 2024 von zwei auf acht Personen pro Tag auf und besetzte es mit Sozialpädagogen, interkulturellen Vermittlerinnen und Psychologen. Am Openair St. Gallen und am Openair Frauenfeld waren 2024 bis zu sechs Personen pro Tag im Einsatz. Christoph Bill, Präsident des Branchenverbands der Schweizer Festivalveranstalter, sagte, ein Festival könne es sich kaum noch leisten, im Bereich Care nichts zu tun. Zudem könnten Care-Teams die Eintrittspreise erhöhen. Ein Sozialpädagoge aus dem Care-Team des Gurtenfestivals schilderte die Arbeit vor Ort.
Quellen: SRF News
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24. Juni 2024ZH
UrteileParty, GHB im Haar, Verabreichung nicht erstellt: Schändung trotzdem bejaht
Urteil zweitinstanzlich (Obergericht ZH, 24. Juni 2024), laut Entscheid mit Beschwerde in Strafsachen ans...
Die Anklage warf dem Beschuldigten vor, einer Frau in der Nacht vom 8. auf den 9. Oktober 2021 an einer Party in ihrer Wohnung K.O.-Tropfen verabreicht und in ihrem geschwächten Zustand Geschlechtsverkehr vollzogen zu haben. Laut Haaranalyse des IRM Zürich hatte sie zwischen Anfang und Mitte Oktober 2021 GHB eingenommen; die Tatnacht lag in diesem Fenster. Bei rückgerechnet rund 0,88 Promille Blutalkohol erklärten sich Übelkeit, Erbrechen, Weggetretensein und lähmende Passivität laut Obergericht nicht durch Alkohol, sondern entsprachen den Symptomen eines GHB-Konsums; ihr Begleiter, der aus ihrem Glas getrunken hatte, erbrach ebenfalls. Nicht erstellt war, dass der Beschuldigte das GHB verabreicht hatte. Das Obergericht hielt dies für nicht entscheidend, da der schwer beeinträchtigte Zustand der Frau seine Darstellung einer einvernehmlichen Initiative widerlege. Das Bezirksgericht Zürich hatte ihn im April 2023 unter anderem wegen Schändung (Dossier 1), Vergewaltigung und sexueller Nötigung (Dossier 2) sowie Körperverletzungen zu acht Jahren Freiheitsstrafe und zehn Jahren Landesverweisung verurteilt; vom Vorwurf der Vergewaltigung in Dossier 1 sprach es ihn frei. Das Obergericht bestätigte die Schuldsprüche und die Sanktion im Juni 2024; es hielt eine höhere Strafe für angemessen, blieb aber mangels Anschlussberufung der Staatsanwaltschaft wegen des Verschlechterungsverbots bei acht Jahren. Die Genugtuung an die Privatklägerin 1 erhöhte es auf 15'000 Franken. Laut 20 Minuten handelt es sich um einen 24-jährigen Spanier; die Tat an der Party ereignete sich in einer Zürcher Agglomerationsgemeinde, rund vier Monate zuvor kam es laut Urteil zur Vergewaltigung einer Frau bei der Bäckeranlage. Der Beschuldigte bestreitet die Sexualdelikte.
Quellen: opencaselaw (Obergericht ZH), 20 Minuten
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6. Mai 2024CH
KampagnenSKP und Polizeikorps lancieren «Gut ausgegangen?» für ein sicheres Nachtleben
Kein Verfahren; nationale Präventionskampagne der SKP mit kantonalen und städtischen Polizeikorps.
Die Schweizerische Kriminalprävention (SKP) lancierte am 6. Mai 2024 mit kantonalen und städtischen Polizeikorps die Kampagne «Gut ausgegangen?», die bis 28. Juni 2024 lief. Sie richtet sich vor allem an junge Menschen und junge Erwachsene im Ausgang und spricht Täterinnen und Täter, Opfer und Drittpersonen an. Thema sind grenzverletzendes Verhalten, Beleidigungen, Belästigungen und Drohungen bis hin zu körperlichen Auseinandersetzungen und schweren Straftaten wie Vergewaltigungen und Messerstechereien. Die drei Leitsätze lauten «You better think» (Kopf oben behalten, Getränk im Auge behalten, Grenzen anderer respektieren), «Stay together» (aufeinander achten, niemanden allein zurücklassen, Heimweg planen) und «Help if you can» (Zivilcourage ohne Selbstgefährdung, Personal beiziehen, Notruf 117). Material: Plakate, Bierdeckel, Website gutausgegangen.info und soziale Medien. Laut Medienmitteilung ist die Kampagne Teil des Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der Istanbul-Konvention 2022 bis 2026. Die Kampagnenseite hält fest, dass für eine strafbare Handlung allein die Täterschaft verantwortlich ist. In Basel waren laut Regierungsrat neben der Kantonspolizei die Fachstelle Stadtteilentwicklung (#RHYLAX), die Opferhilfe beider Basel, Buvetten, Bars, Clubs und die Frauenklinik des Universitätsspitals beteiligt; den Partnern standen Taschenalarme zur Abgabe zur Verfügung; die Kampagne sollte 2025 weitergeführt werden.
Quellen: Presseportal (SKP), Schweizerische Kriminalprävention, Regierungsrat Basel-Stadt
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18. April 2024VD
BerichteLausanne: 39 gemeldete Verdachtsfälle 2022, kein einziger positiver Befund
Kommunales Parlamentsgeschäft, abgeschlossen: Der Gemeinderat (Conseil communal) genehmigte das Geschäft...
Im Rapport-préavis 2024/18 vom 18. April 2024 antwortet die Lausanner Stadtregierung auf das Postulat von Olivia Fahmy (POS21/084). Das Postulat wurde am 30. November 2021 eingereicht und am 7. Dezember 2021 im Gemeinderat behandelt. 2022 wurden der Polizei 39 Verdachtsfälle gemeldet. In keinem Fall wies ein Screening GHB oder andere toxische Substanzen nach, und meist liessen sich auch keine Einstichspuren feststellen. Der Bericht übernimmt die CURML-Zahlen 2021: 60 Fälle in der Kategorie «agression sexuelle, suspicion soumission chimique, black-out», 77 Prozent Frauen, Durchschnittsalter 23 Jahre, ein GHB-positiver Fall. Der Notfalldienst des CHUV hat ein eigenes Protokoll für alle Verdachtsfälle chemischer Unterwerfung, und die Unité de médecine des violences kann beigezogen werden. Im Rahmen einer Präventionskampagne mit «Label Nuit» subventionierte die Stadt ab Februar 2022 4000 Glasabdeckungen («drink watch»). Der Gemeinderat genehmigte das Geschäft am 5. Mai 2026.
Quellen: Ville de Lausanne, Ville de Lausanne, Le News
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1. April 2024ZH
BerichteZürich: Aufsuchender Dienst Forensic Nurses (ADFN), Spurensicherung ohne Anzeige
nicht anwendbar (Behördenangebot); Pilotbetrieb bis Ende 2026, ab 2027 Dauerbetrieb gemäss RRB 430/2026
Der Kanton Zürich betreibt seit Frühjahr 2024 den Aufsuchenden Dienst Forensic Nurses (ADFN) am Institut für Rechtsmedizin der Universität Zürich (IRM-UZH). Laut Kantonsseite fand vor dem 1. April 2024 eine forensische Untersuchung nur statt, wenn das Opfer die Polizei beizog. Speziell ausgebildete Pflegefachpersonen sind für alle Notfallstationen der Spitäler im Kanton im Einsatz, rund um die Uhr erreichbar und sichern Spuren auch ohne Anzeige. Die Spurensicherung ist kostenlos, gesicherte Spuren werden 15 Jahre aufbewahrt. Laut Regierungsrat (RRB 615/2025) sichern die Forensic Nurses auch Blut-, Urin- oder Haarproben für mögliche spätere genetische und forensisch-toxikologische Analysen; wird von Beginn an Anzeige erstattet, übernehmen Ärztinnen und Ärzte des IRM-UZH. Laut Kanton verzeichnete der Dienst von April bis Dezember 2024 279 forensische Untersuchungen und Telefonberatungen, 2025 512 Fälle; in 45 von 345 forensisch untersuchten Fällen wurde nachträglich Anzeige erstattet. Der Stadtrat Luzern nennt für das erste Betriebsjahr rund 200 Spurensicherungen und etwa 170 telefonische Unterstützungen. Das Pilotprojekt läuft bis Ende 2026; mit RRB 430/2026 (Medienmitteilung vom 23. April 2026) wird der Dienst ab 2027 in den Dauerbetrieb überführt und für 2027 bis 2030 finanziert.
Quellen: Kanton Zürich, Regierungsrat Kanton Zürich, Stadtrat Luzern, Kanton Zürich
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29. Februar 2024FR
UrteileGruyère 2024: Vier Jahre wegen Vergewaltigung, Gericht schliesst GHB aus, Berufung angekündigt
Erstinstanzliches Urteil vom 29.2.2024, Berufung angekündigt. Ein Entscheid des Kantonsgerichts Freiburg...
Das Tribunal pénal de la Gruyère verurteilte am 29. Februar 2024 einen heute rund 30-jährigen Mann wegen Vergewaltigung und sexueller Handlungen an Widerstandsunfähigen zu vier Jahren Freiheitsstrafe ohne Bewährung (unter Anrechnung von 381 Tagen Haft) und zehn Jahren Landesverweis. Er hatte im Herbst 2020 zwei Frauen in stark alkoholisiertem Zustand sexuell missbraucht. Laut La Liberté prüfte das Gericht in beiden Fällen den Verdacht auf GHB, das schwer nachweisbar sei, und schloss den Einsatz der Substanz aus; der Alkohol säte Zweifel. Die Verteidigung kündigte Berufung an.
Quellen: La Liberté, La Liberté
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23. Februar 2024AG
UrteileRaub nach Online-Suche nach K.O.-Tropfen und GBL: Suchverlauf im Urteil
Urteil des Obergerichts Aargau (Berufungsinstanz) vom 23. Februar 2024, gemäss Entscheid nicht...
Die Beschuldigte suchte am 4. und 5. September 2021 online nach Elektroschocker, Chloroform, K.O.-Tropfen, GBL, Schlagstock und Brennsprit, gezielt auch nach der Wirkung von GBL bei Frauen, und am Tattag nach dem Arbeitsort der Geschädigten. Am 6. September 2021 überfiel sie die Geschädigte mit körperlicher Gewalt; in Tatortnähe wurden Brennsprit und Putzlappen gefunden. Das Obergericht Aargau sprach sie am 23. Februar 2024 des Raubes schuldig: Freiheitsstrafe von 12 Monaten bedingt (Probezeit 2 Jahre), Verbindungsbusse CHF 2'000 und Landesverweisung für 10 Jahre.
Quellen: opencaselaw (Obergericht AG)
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21. Februar 2024ZH
UrteileKeine UVG-Leistungen nach Schändung unter Betäubung: Bundesgericht verneint Schreckereignis
rechtskräftig (letztinstanzliches Urteil des Bundesgerichts); Strafverfahren gegen die unbekannte...
Die Versicherte wurde am 24. Oktober 2021 Opfer einer Schändung; sie war mutmasslich durch K.O.-Tropfen widerstandsunfähig. Sie erwachte später im eigenen Bett neben einem unbekannten Mann und bemerkte beim Duschen Spuren des Übergriffs. An das Geschehen selbst hatte sie keine Erinnerung. Das Strafverfahren wurde sistiert. Die Suva verneinte einen Unfall (Einspracheentscheid vom 9. November 2022). Das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich (UV.2022.00235, 25. Juli 2023) bejahte ein aussergewöhnliches Schreckereignis und damit einen Unfall. Das Bundesgericht hiess die Beschwerde der Suva gut, hob das kantonale Urteil auf und bestätigte den Einspracheentscheid: Die Versicherte habe die Tathandlung nicht wahrgenommen, später auftauchende bruchstückhafte Erinnerungen änderten daran nichts (E. 5.3); die blosse Vorstellung des Geschehens erfülle das Erfordernis der unmittelbaren Gegenwart beim Schreckereignis nicht (E. 6.1; BGer 8C_548/2023 vom 21. Februar 2024). Die Suva hielt in einer Medienmitteilung vom 2. April 2026 mit Bezug auf «einen konkreten Fall» fest, das Bundesgericht habe die korrekte Anwendung des UVG bestätigt; dies bedeute nicht, dass Gericht oder Suva die geltende Regelung gutheissen. Sie unterstütze die vom Bundesrat geplante UVG-Anpassung für Opfer, die mit Substanzen wie K.O.-Tropfen handlungsunfähig gemacht werden, vorbehaltlos.
Quellen: opencaselaw (Bundesgericht), Suva Medienmitteilung
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5. Februar 2024SG
BerichteSt. Gallen 2024: Weder Kantonspolizei noch IRM erfassen K.O.-Fälle
nicht anwendbar (Medienbericht)
Laut 20 Minuten führen weder die Kantonspolizei St. Gallen noch das Institut für Rechtsmedizin am Kantonsspital St. Gallen eine Statistik zu K.O.-Tropfen. Die jährliche Zahl der Fälle im Kanton ist deshalb unbekannt. Der Artikel zitiert einen nicht namentlich genannten Experten aus einem Vergewaltigungsprozess in Biel: Wenn Tropfen verabreicht würden, sei es «in der Regel immer GHB». Weil GHB auch körpereigen vorkommt, sei kaum zu belegen, ab welcher Menge ein Wert unnatürlich ist. Routinemässig wird laut Artikel in der Regel nicht auf GHB getestet. Im Blut ist GHB nach etwa sechs Stunden nicht mehr nachweisbar, im Urin etwas länger.
Quellen: 20 Minuten
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2. Februar 2024BE
UrteileRegionalgericht Biel: 8,5 Jahre, Gericht hält Beimischung in Getränke für erwiesen
Urteil erstinstanzlich vom 2. Februar 2024, gemäss Quelle nicht rechtskräftig, Weiterzug ans Obergericht...
Das Regionalgericht Biel verurteilte am 2. Februar 2024 einen 24-jährigen Mann erstinstanzlich unter anderem wegen Vergewaltigung, mehrfacher sexueller Nötigung und Schändung. Das Strafmass beträgt 8,5 Jahre Freiheitsstrafe, acht Jahre Landesverweis und ein lebenslanges Tätigkeitsverbot mit Kindern und besonders schutzbedürftigen Personen. Betroffen sind drei Frauen. Zwei von ihnen gaben an, im Januar/Februar 2019 betäubt worden zu sein. K.O.-Tropfen wurden nicht nachgewiesen, weil laut einem Experten nie getestet wurde. Das Gericht hielt dennoch für erwiesen, dass den beiden Frauen etwas ins Getränk gemischt worden war, und wertete dies als qualifizierte einfache Körperverletzung. Die Aussagen der Frauen stufte es als glaubhafter ein als jene des Beschuldigten. Beim Vorwurf der Vergewaltigung stützte es sich zudem auf Chats und Sprachnachrichten. Die Verteidigung beantragte bei den Sexualdelikten Freispruch, eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten und den Verzicht auf den Landesverweis.
Quellen: 20 Minuten
2023 13 Einträge
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24. November 2023CH
BerichteHelvetiarockt-Bericht: Clubs und Festivals brauchen Unterstützung, Codewort «Luisa» wird selten genutzt
Kein Verfahren.
Laut Beobachter (24. November 2023) hat der Verein Helvetiarockt den Bericht «Nicht nur Plakate in den Toiletten» veröffentlicht. Er beruht auf einer Online-Umfrage und auf Interviews mit Mitarbeitenden nicht profitorientierter Clubs und Festivals. Viele Betriebe haben bereits Awareness-Konzepte, deren Umsetzung ist aber oft schwierig. Sicherheitsfirmen sind laut Bericht oft ungenügend für den Umgang mit sexualisierter Gewalt ausgebildet, vieles hängt vom Engagement Einzelner ab, etwa von Barpersonal. Nach Angaben der Clubs und Festivals wird das Codewort «Ist Luisa da?» selten genutzt. Manche Betroffene erkennen Übergriffe erst im Nachhinein. Helvetiarockt richtet seine Forderungen an Politik und Behörden: mehr Mittel für Schulungen und geschultes Personal, sichtbarere Angebote, besserer Austausch zwischen Veranstaltenden und Behörden und allenfalls eine zentrale Koordinationsstelle. Der Artikel zitiert die GFS-Bern-Studie im Auftrag von Amnesty International: 42 Prozent der befragten Frauen ab 16 Jahren haben in Bars oder Clubs sexuelle Belästigung erlebt.
Quellen: Beobachter
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31. Oktober 2023UR
BerichteUri: Regierungsrat befürwortet Spurensicherung ohne Anzeige, IRM-Box des USZ als Modell
nicht anwendbar (Antwort des Regierungsrats auf eine Interpellation; der Regierungsrat ist bereit, die...
Antwort des Urner Regierungsrats auf die Interpellation «Professionelle Hilfe bei sexualisierter Gewalt» von Landrätin Chiara Gisler (eingereicht am 19. April 2023, mitunterzeichnet von Eveline Lüönd und Miriam Christen). Der Regierungsrat teilt die Ansicht, dass der Verzicht auf eine Anzeigepflicht den Zugang zu medizinischer Versorgung und Spurensicherung erleichtert. Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre werden heute ans Kinderspital Zürich überwiesen. Ab 16 Jahren erfolgen Behandlung und Spurensicherung im Kantonsspital Uri (KSU), in bestimmten Fällen mit Beizug des Instituts für Rechtsmedizin (IRM) der Universität Zürich. Wegen personeller Engpässe am IRM müssen Opfer teilweise nach Zürich gebracht werden. Als Modell nennt der Regierungsrat das Universitätsspital Zürich: Es sichert Spuren ohne Anzeige mit einer vom IRM entwickelten Untersuchungsbox und stellt sie dem IRM zur Aufbewahrung zu. Am KSU ist die Box bereits im Einsatz, heute aber nur mit anwesender Polizei. Offen ist, wer die Leistungen des KSU bezahlt, da KVG und UVG sie nicht übernehmen. Für die Umsetzung muss das Gesundheitsgesetz angepasst werden, insbesondere die Meldepflicht bei Opfern unter 18 Jahren. Von 2020 bis 2022 gab es 16 Sexualdelikte, bei denen das Berner Modell anwendbar gewesen wäre. Der Regierungsrat fordert ein schweizweit einheitliches Vorgehen bei Betreuung, Spurensicherung und Anzeigemöglichkeiten und ist bereit, die Anliegen vertieft zu prüfen.
Quellen: Regierungsrat Kanton Uri
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19. Oktober 2023ZH
UrteileBlutanalyse-Fenster verpasst, Haaranalyse ohne Zeitbezug: Einstellung bestätigt
Beschwerde gegen die Einstellung abgewiesen (OGer ZH, 19.10.2023). Eine Beschwerde in Strafsachen ans...
Die Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich stellte am 1. Februar 2023 ein Verfahren wegen sexueller Nötigung, Vergewaltigung und Schändung (Art. 189, 190, 191 StGB) ein. Die Beschwerdeführerin vermutete K.O.-Tropfen oder Betäubungsmittel und beantragte die Analyse der am 4. Dezember 2022 entnommenen Blut- und Haarproben. Nach ihrer Darstellung ging auch die Kantonspolizei von einer Verabreichung aus. Das Gericht bestätigte diese Angabe nicht. Die Staatsanwaltschaft hielt eine Blutanalyse für nicht mehr sinnvoll, weil das Zeitfenster verpasst sei. Mit einer Haaranalyse lasse sich der Zeitpunkt einer Einnahme nicht bestimmen. Der Beschuldigte machte Einvernehmlichkeit geltend. Das Obergericht Zürich wies die Beschwerde ab. Müdigkeit und Unwohlsein seien erst deutlich nach den Handlungen aufgetreten, eine Widerstandsunfähigkeit sei nicht erstellt.
Quellen: opencaselaw (Obergericht ZH)
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6. Oktober 2023ZH
ErmittlungenLangstrasse Zürich: Zwei Frauen nach Barbesuch bewusstlos, Stadtpolizei ermittelt
Anzeige bei der Stadtpolizei Zürich erstattet; Ermittlungen laufend (Stand 6.10.2023); Täterschaft...
Eine Zürcherin und ihre Freundin vermuten, dass ihnen in einer Bar an der Langstrasse eine Substanz ins Getränk gemischt wurde. Die Frau verlor nach eigener Schilderung das Gefühl in den Beinen und wurde ohnmächtig. Eine Person brachte beide nach Hause, wo sie erneut zusammenbrachen. Ihr Arzt vermutet GHB; die Substanz ist nicht nachgewiesen. Die Frau erstattete Anzeige. Die Stadtpolizei Zürich bestätigte laufende Ermittlungen und erklärte, sie ermittle in jedem angezeigten Fall und sichere nach Möglichkeit Spuren. Der Bar war der Vorfall laut Quelle nicht gemeldet worden.
Quellen: Nau.ch
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1. Oktober 2023ZH
ErmittlungenChilbi Buchs ZH: Verdacht auf K.O.-Tropfen, Kantonspolizei ermittelt gegen Unbekannt
Anzeige gegen Unbekannt eingereicht. Die Kantonspolizei Zürich ermittelte gemäss Bericht vom 1.10.2023 «in...
Eine 46-jährige Zürcherin vermutet, an der Dorfchilbi in Buchs ZH im September 2023 K.O.-Tropfen erhalten zu haben. Ihr Partner schildert gegenüber Blick, sie sei nach einer kurzen Taxifahrt «komplett ausgeknockt» gewesen. Die Frau gibt an, sie habe wenig Alkohol getrunken. Nach ihren eigenen Angaben wurden sieben weitere Personen gefunden, die ebenfalls betroffen sein sollen. Die Polizei hat diese Zahl nicht bestätigt. Die Frau reichte Anzeige gegen Unbekannt ein. Die Kantonspolizei Zürich bestätigte die Anzeige und ermittelte «in alle Richtungen».
Quellen: Blick
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26. September 2023BE
UrteileK.O.-Verdacht durch IRM widerlegt: Freispruch von Schändung und versuchter sexueller Nötigung
Freispruch zweitinstanzlich (Obergericht BE, 26.9.2023) von Schändung und versuchter sexueller Nötigung....
Die Privatklägerin vermutete, ihr seien am 2. März 2020 K.O.-Tropfen ins Glas gegeben worden. Als die Polizei eintraf, war sie bewusstlos. Laut IRM-Gutachten hatte ihr Zustand seinen Ursprung nicht in K.O.-Tropfen, im Urin wurden keine gefunden. Die Bewusstlosigkeit könnte auf den hohen Alkoholkonsum zurückzuführen sein, rückgerechnet 2,69 bis 3,39 Promille. Es wurden Kokainspuren festgestellt, die auch von früherem Konsum stammen können. Ein Konsum von Benzodiazepinen ist nicht erwiesen, der positive Vortest liess sich nicht bestätigen. Das Obergericht Bern sprach den Beschuldigten nach dem Grundsatz in dubio pro reo von Schändung und versuchter sexueller Nötigung frei. Die Zivilklage wies es ab.
Quellen: opencaselaw (Obergericht BE)
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26. Juni 2023ZH
KampagnenZürich: Tattoo-Kampagne «Give your Skin a Voice» gegen Belästigung an Festivals
Kein Verfahren; Kampagne.
Die Stadt Zürich, die Bar & Club Kommission Zürich und das Caliente! Latin Music Festival lancierten im Juni 2023 die Kampagne «Give your Skin a Voice» gegen sexuelle Belästigung an Zürcher Sommeranlässen. Abwaschbare Tattoos mit Botschaften für Selbstbestimmung, Toleranz und Aufklärung gegen sexuelle Gewalt wurden am Caliente (30. Juni bis 1. Juli 2023) und durch die Bar & Club Kommission an der Street Parade (12. August 2023) verteilt. Am Caliente hingen zusätzlich Banner und Sticker von «Zürich schaut hin», und das gesamte Sicherheitspersonal war zum Thema geschult. Initiantin war die Zürcher Kreativagentur Inhalt und Form. Die Stadt nannte fast 1'700 Meldungen auf der anonymen Meldeplattform zuerichschauthin.ch seit Mai 2021.
Quellen: Stadt Zürich, Medienmitteilung, Ads of the World
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2. Juni 2023ZH
WissenSteuer et al. 2023: GHB-Glycin verlängert Nachweis im Urin (IRM Zürich)
nicht anwendbar (Studie)
Studie des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Zürich mit Urinproben aus zwei randomisierten, doppelblinden, placebokontrollierten Crossover-Studien: 79 Probanden erhielten 50 mg/kg GHB oder Placebo, Urinproben nach rund 4,5, 8, 11 und 28 Stunden. Nach 11 Stunden waren GHB, GHB-Aminosäurekonjugate, 3,4-Dihydroxybuttersäure und Glykolsäure gegenüber Placebo noch erhöht, nach 28 Stunden nur noch GHB-Glycin. Geprüfte Kriterien: GHB-Glycin über 1 µg/mL, Verhältnis GHB-Glycin zu GHB über 2,5, Anstieg um mehr als Faktor 5 gegenüber einer zweiten, zeitlich abgestimmten Urinprobe; Sensitivitäten nach 28 Stunden 0,1, 0,3 und 0,5. Nur GHB-Glycin zeigte eine gegenüber GHB verlängerte Nachweisbarkeit.
Quellen: Scientific Reports 13, 8983, PubMed Central (PMID 37268859)
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26. April 2023ZG
Politik und DrogenZug/Luzern: Alt-Regierungsrat Beat Villiger (Mitte) 2023 wegen Crack-Konsum und Fahrens in fahrunfähigem Zustand verurteilt
Rechtskräftig verurteilt per Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Luzern (rechtskräftig seit März 2023)
Ende August 2022 kontrollierte die Luzerner Polizei den damals amtierenden Zuger Sicherheitsdirektor Beat Villiger am Steuer; er war fahrunfähig. Laut Staatsanwaltschaft Luzern hatte er am Vorabend und in der Nacht in einem Luzerner Hotel Crack geraucht. Am 5. September 2022 ging er auf ärztlichen Rat in eine Auszeit, am 19. Oktober 2022 trat er offiziell aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig zurück; bei den Gesamterneuerungswahlen 2022 war er nicht mehr angetreten. Die Staatsanwaltschaft Luzern verurteilte ihn per Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 80 Franken und einer Busse von 900 Franken; dazu kommen Verfahrenskosten von mehreren tausend Franken. Der Strafbefehl ist seit März 2023 rechtskräftig.
Quellen: SRF, Blick
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24. April 2023BE
KampagnenBern: Kampagne «Bern schaut hin» mit Teilprojekt Nachtleben
Kein Verfahren; städtische Kampagne.
Die Stadt Bern lancierte am 24. April 2023 die Kampagne «Bern schaut hin» gegen Sexismus, Queerfeindlichkeit und sexualisierte Belästigung. Die Kampagne umfasst eine Dachkampagne, ein Meldetool, Jugendprojekte, eine Allianz und ein Rahmenprogramm. Für Jugendliche und junge Erwachsene sind drei Teilprojekte festgelegt: Nachtleben, offene Jugendarbeit sowie öffentlicher Raum und Kultur. Zu den Massnahmen gehört ein Pilotprojekt gegen sexualisierte Gewalt im Nachtleben. Es soll klären, welche Massnahmen sexualisierte Gewalt nachhaltig verringern. Bern übernahm den Slogan der Stadt Zürich und passte das Zürcher Meldetool an. In den ersten drei Monaten (24. April bis 24. Juli 2023) gingen rund 440 Meldungen ein. Eine zweite Kampagnenwelle ab 4. September 2023 legte den Fokus auf die Sicherheit im Nachtleben.
Quellen: Stadt Bern, Medienkonferenz, Stadt Bern, Medienkonferenz, plattformj
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25. März 2023ZH
UrteileErfundenes Needle-Spiking an der Street Parade: Strafbefehl gegen 23-Jährige
Rechtskräftiger Strafbefehl der Staatsanwaltschaft wegen Irreführung der Rechtspflege und Widerhandlung...
Eine 23-jährige Frau zeigte nach der Street Parade 2022 an, sie sei am Paradeplatz von einer unbekannten Person mit einer Nadel gestochen worden. Sie gab an, im Triemlispital hätten Blutuntersuchungen Rückstände von K.O.-Tropfen ergeben, man habe ihr eine HIV-Prophylaxe verschrieben. Laut rechtskräftigem Strafbefehl war sie nie im Spital und wusste, dass Angriff und Spitalbesuch nicht stattgefunden hatten. Sie wurde wegen Irreführung der Rechtspflege zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu 50 Franken verurteilt, die laut Blick vollziehbar ist. Wegen Marihuanakonsums kam eine Verurteilung nach dem Betäubungsmittelgesetz hinzu. Mit Busse und Gebühren beträgt der Gesamtbetrag laut 20 Minuten 3100 Franken.
Quellen: Blick, 20 Minuten
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22. Februar 2023international (Spanien)
WissenSpanien: Rechtsmedizinische Daten zur «sumisión química» und standardisierte Probenkits
Behördliche Daten und Massnahme (Medienmitteilung des spanischen Justizministeriums vom 22.2.2023).
Das spanische Justizministerium teilte am 22.2.2023 mit, dass das Nationale Institut für Toxikologie und forensische Wissenschaften (INTCF) 2021 950 Fälle sexueller Übergriffe mit Verdacht auf chemische Unterwerfung analysiert hat. 93,4 Prozent der Opfer waren Frauen, in 82,5 Prozent waren die Befunde positiv (Alkohol, illegale Drogen, Psychopharmaka oder andere Medikamente, einzeln oder kombiniert). Laut Ministerium erfolgte von den über 3000 im Jahr 2021 analysierten Sexualübergriffen rund jeder dritte (31 Prozent) mittels chemischer Unterwerfung. Gleichzeitig wurden die ersten 1000 standardisierten Kits zur gemeinsamen Entnahme von Blut- und Urinproben samt Erfassungsformular an alle 34 rechtsmedizinischen Institute verteilt (12 im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums, 22 in den Autonomen Gemeinschaften). Weitere 1000 Kits waren geplant.
Quellen: La Moncloa (Ministerio de Justicia), Ministerio de Justicia
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2023BE
KampagnenBern: Pilotprojekt «Mille Grazie» schult Clubpersonal gegen sexualisierte Gewalt
Kein Verfahren. Das Pilotprojekt läuft, seine Weiterführung ist offen. Postulat 2025.SR.0163 vom...
Laut der Begründung eines Postulats im Berner Stadtrat nahmen 2023 mehrere Berner Clubs an der ersten Schulungsrunde des Pilotprojekts «Mille Grazie» teil: Bierhübeli, Dachstock, Gaskessel, ISC und Kapitel Bollwerk. 2024 kamen weitere Betriebe hinzu. Die Clubmitarbeitenden lernten, sexualisierte Gewalt zu erkennen und angemessen darauf zu reagieren. Gemäss der Website von «Mille Grazie», die das Postulat zitiert, haben 59 Prozent der Frauen mindestens einmal sexualisierte Gewalt erlebt, 42 Prozent davon im Kontext des Nachtlebens. Das Postulat 2025.SR.0163 verlangt zu prüfen, ob das Projekt weitergeführt und finanziert werden kann. Der Gemeinderat beantragte am 12. November 2025, das Postulat erheblich zu erklären.
Quellen: Stadt Bern, Ratsinformationssystem
2022 30 Einträge
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16. Dezember 2022CH
PolitikPostulat 22.4565 von Falkenstein: Was brauchen Opfer von sexualisierter Gewalt?
Postulat vom Nationalrat am 04.05.2023 angenommen (138 zu 49). Stand Curia Vista: «Berichterstattung zum...
Postulat 22.4565 von Nationalrätin Patricia von Falkenstein (LDP, BS; Fraktion FDP-Liberale), eingereicht am 16.12.2022. Gleichlautend ist das Postulat 22.4566 (Funiciello). Der Bundesrat soll in einem Bericht klären, welche Hürden Opfer sexualisierter Gewalt in der Strafverfolgung antreffen und was sie von einer Anzeige abhält. Gefragt wird nach dem Unterstützungsbedarf, den Ursachen der Hürden und der Rolle des Geschlechts. Weitere Fragen betreffen intersektionale Diskriminierung sowie Massnahmen, die die Begleitung der Opfer verbessern und die Anzeigequote erhöhen. Der Bundesrat beantragte am 15.02.2023 die Annahme. Der Nationalrat nahm das Postulat am 04.05.2023 mit 138 zu 49 Stimmen an. Gemäss der Antwort des Bundesrats auf die Interpellation 25.3070 haben die beiden Postulate einen Forschungsauftrag ausgelöst. Curia Vista führt per 01.04.2026 den Status «Berichterstattung zum Umsetzungsstand des Vorstosses liegt vor». Ein publizierter Postulatsbericht ist nicht ausgewiesen.
Quellen: Curia Vista, parlament.ch, Curia Vista, parlament.ch
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16. Dezember 2022CH
PolitikPostulat 22.4566 Funiciello: Was brauchen Opfer von sexualisierter Gewalt?
Postulat am 04.05.2023 vom Nationalrat angenommen und dem Bundesrat überwiesen. Seit 01.04.2026 lautet der...
Postulat 22.4566 von Nationalrätin Tamara Funiciello (SP, BE), eingereicht am 16.12.2022. Ein gleichlautendes Postulat (22.4565) reichte Patricia von Falkenstein ein. Der Vorstoss beauftragt den Bundesrat, in einem Bericht zu klären, auf welche Hürden Opfer von sexualisierter Gewalt in der Strafverfolgung stossen, was sie von einer Anzeige abhält und mit welchen Massnahmen sich Begleitung und Anzeigequote verbessern lassen. Der Bundesrat beantragte am 15.02.2023 die Annahme. Im Nationalrat wurde das Postulat am 17.03.2023 bekämpft und die Diskussion verschoben, am 04.05.2023 wurde es angenommen. Federführend ist das EJPD. Seit 01.04.2026 liegt laut Curia Vista die Berichterstattung zum Umsetzungsstand vor.
Quellen: Curia Vista, parlament.ch
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15. Dezember 2022BS
PolitikBasler Anzug Braun: Kampagne gegen sexualisierte Gewalt, «Luisa» neu pushen, K.O.-Armbänder besser kommunizieren
Anzug am 15. Dezember 2022 überwiesen. Der Regierungsrat beantragt mit Bericht 22.5473.02 vom 18. Dezember...
Am 15. Dezember 2022 überwies der Grosse Rat Basel-Stadt den Anzug Beat Braun und Konsorten. Laut Anzug gibt die Jugend- und Präventionspolizei seit der Rhylax-Kampagne K.O.-Armbänder ab, eine öffentliche Kommunikation dazu sei aber nie wahrgenommen worden. Auch die Schrillalarme seien mangelhaft kommuniziert worden. Der Anzug verlangt zu prüfen, wie eine Kampagne gegen öffentliche oder sexualisierte Gewalt lanciert und an das Pilotprojekt «Halt Gewalt» geknüpft werden kann. Zudem soll geprüft werden, wie die Kampagne «Wo ist Luisa» erneut gepusht und die Kommunikation zu K.O.-Armbändern und Schrillalarmen verstärkt werden kann. In seinem Bericht vom 18. Dezember 2024 verwies der Regierungsrat auf drei bestehende Angebote: die 2024 lancierte Kampagne «Gut ausgegangen?» von Kantonspolizei und Schweizerischer Kriminalprävention, die Kampagne «Ist Luisa hier?» der Opferhilfe beider Basel und ein Awareness-Konzept der Opferhilfe, das mit dem Imagine-Festival entstand. Er hielt fest, dass diese Massnahmen derzeit isoliert umgesetzt werden. Er prüfe eine Spezialisierung von Polizei und Strafverfolgung und wolle dem Grossen Rat 2025 ein Massnahmenpaket vorlegen. Er beantragte, den Anzug stehen zu lassen.
Quellen: Regierungsrat Basel-Stadt
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13. Dezember 2022ZH
UrteileObergericht ZH: 12 Jahre wegen mehrfacher Schändung, GHB-Hinweise im Haar
Zweitinstanzliches Urteil des Obergerichts ZH vom 13. Dezember 2022, Bestätigung der Schuldsprüche und der...
Die Anklage warf dem Beschuldigten unter anderem vor, in der Nacht vom 20. Mai 2018 bei der Hardbrücke in Zürich eine wegen Alkohols und mutmasslich GHB kaum ansprechbare 24-Jährige in sein Fahrzeug verbracht und sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen zu haben; weitere Dossiers betrafen Frauen in ähnlichen Konstellationen, teils aus dem Jahr 2014. Die Vorinstanz stützte sich auf die Aussagen der Privatklägerin, ein Gutachten zu Haaranalysen und DNA-Spuren. Das Obergericht folgte und verwarf das Vorbringen der Verteidigung, GHB könne euphorisierend wirken und zu erhöhter Libido führen. In einem weiteren Dossier hielten pharmakologisch-toxikologische Gutachten fest, die beschriebenen Zustände seien eher untypisch für reine Alkoholisierung und könnten durch Substanzen erklärt werden, die sehr schnell ihre Wirkung verlieren, etwa GHB oder GBL. Das Obergericht bestätigte die Schuldsprüche wegen mehrfacher und versuchter Schändung sowie mehrfacher Freiheitsberaubung und Entführung und die Freiheitsstrafe von 12 Jahren. Von den Vorwürfen in zwei Dossiers hatte die Vorinstanz den Beschuldigten rechtskräftig freigesprochen.
Quellen: opencaselaw (Obergericht ZH), gerichte-zh.ch
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9. Dezember 2022GE
UrteileGenfer Beschwerdekammer: GHB-Nachweis zu spät, Einstellung wegen Art. 191 StGB dennoch aufgehoben
Einstellung wegen Art. 190 StGB bestätigt. Einstellung wegen Art. 191 StGB aufgehoben und an die...
Am 30. Dezember 2019 zeigte eine Frau einen Bekannten an. Nach einem Abend in einem Genfer Café am 13. Dezember 2019 fehlte ihr ab etwa 23 Uhr jede Erinnerung. Gegen 2 Uhr erwachte sie nackt in ihrem Bett neben ihm. Im HUG erhielt sie am Morgen die Auskunft, für einen GHB-Nachweis sei es zu spät. Eine Urinprobe wurde im Wallis analysiert und enthielt kein GHB. Entnommen worden war sie nach Ablauf des Nachweisfensters (Blut 6 Stunden, Urin 12 Stunden). Der Beschuldigte gab an, der Geschlechtsverkehr sei einvernehmlich gewesen. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren ein. Die Chambre pénale de recours hiess die Beschwerde teilweise gut (ACPR/862/2022, P/947/2020). Steht Aussage gegen Aussage und fehlen objektive Beweise, verlangt der Grundsatz «in dubio pro duriore» in der Regel eine Anklage, sofern die Aussagen der Privatklägerin nicht widersprüchlich sind. Die Aussagen der Frau waren nicht widersprüchlich. Die kurzen Aufnahmen der Videoüberwachung reichten nicht als Gegenbeweis. Die Einstellung wegen Art. 190 StGB blieb bestehen. Wegen Art. 191 StGB hob das Gericht sie auf und wies die Sache an die Staatsanwaltschaft zurück, damit sie Anklage erhebt.
Quellen: Pouvoir judiciaire GE
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29. Oktober 2022AG
UrteileRheinfelden AG: Freispruch vom Vorwurf der Vergewaltigung mit K.O.-Tropfen
Erstinstanzlicher Freispruch durch das Bezirksgericht Rheinfelden. Ob das Urteil rechtskräftig ist, sagt...
Die Staatsanwaltschaft warf einem 35-Jährigen Vergewaltigung vor. Die 34-jährige Privatklägerin sei wegen ihres Alkoholisierungsgrades und wegen K.O.-Tropfen, die er ihr verabreicht habe, nicht in der Lage gewesen, eigenverantwortlich zu entscheiden. Die Staatsanwaltschaft beantragte 30 Monate Freiheitsstrafe, davon 10 unbedingt. Die Verteidigung verlangte einen Freispruch und verwies auf fehlende Videos, Fotos, Gutachten und Befunde. Das Bezirksgericht Rheinfelden sprach den Mann frei. Die Aussagen beider Seiten seien nicht unglaubhaft, für eine Verabreichung von K.O.-Tropfen fehlten objektive Belege, und ein Filmriss lasse für sich allein nicht auf fehlenden Konsens schliessen. Datum: Publikation des Berichts, das Verhandlungsdatum nennt die Quelle nicht.
Quellen: Aargauer Zeitung
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7. Oktober 2022international (Spanien)
WeiteresSpanien: Betäubung bei Sexualdelikten ausdrücklich im Strafgesetzbuch (Ley Orgánica 10/2022, «solo sí es sí»)
In Kraft seit 7. Oktober 2022.
Mit der Ley Orgánica 10/2022 vom 6. September 2022 über die umfassende Garantie der sexuellen Freiheit (BOE vom 7. September 2022, in Kraft seit 7. Oktober 2022) regelte Spanien die sogenannte «sumisión química» (chemische Unterwerfung) ausdrücklich im Código Penal; die Präambel verwendet den Begriff. Art. 178.2 erfasst als sexuellen Angriff auch Handlungen, wenn das Opfer «por cualquier causa» seinen Willen verloren hat. Art. 180.1 Ziffer 7 qualifiziert die Tat, wenn der Täter den Willen des Opfers ausschaltet, indem er ihm Arzneimittel, Drogen oder andere geeignete natürliche oder chemische Substanzen verabreicht.
Quellen: Boletín Oficial del Estado
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15. September 2022VD
BerichteWaadt: Kein GHB bei 19 gemeldeten Spritzenfällen an Sommerfestivals
Zehn Strafanzeigen eingereicht; laut Staatsrat konnte keine Täterschaft identifiziert oder verhaftet...
Im Sommer 2022 gingen im Kanton Waadt rund 20 Meldungen von Personen ein, die glaubten, an Festivals mit einer Spritze betäubt worden zu sein. Das geht aus der Antwort des Staatsrats auf eine Interpellation von SVP-Grossrat Yann Glayre hervor. Die Polizei zählte 19 Verdachtsfälle: 8 am Montreux Jazz, 3 am Paléo, 3 am Caribana und 5 an weiteren Anlässen. Dazu kommen zehn Strafanzeigen und sechs weitere Meldungen von Personen, die vermuteten, unbemerkt Substanzen geschluckt zu haben. Bei keiner toxikologischen Analyse fanden die Fachleute eine injizierte Substanz, auch kein GHB. Eine Täterschaft wurde weder identifiziert noch verhaftet. Laut Fachleuten ist eine Injektion im Gedränge sehr unwahrscheinlich, weil sie Geschick und Zeit verlangt. Stiche mit unsterilen Nadeln oder spitzen Gegenständen können aber Infektionen verursachen. Der Kantonsarzt empfiehlt Betroffenen, eine Notaufnahme oder eine Permanence aufzusuchen.
Quellen: Radio Lac (ATS)
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28. August 2022ZH
ErmittlungenZürich Openair Rümlang: Kantonspolizei bestätigt drei Needle-Spiking-Fälle
Polizeiliche Abklärungen laufend (Stand 28.8.2022); keine Angaben zur Täterschaft.
Am Zürich Openair in Rümlang meldeten sich in den letzten beiden Festivalnächten drei Personen mit Einstichstellen am Körper beim Sanitätsdienst. Die Kantonspolizei Zürich bestätigte die drei Fälle. Zu Täterschaft und Hintergründen machte sie keine Angaben, die Abklärungen liefen.
Quellen: 20 Minuten
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23. August 2022TI
UrteileCastione (TI): Sexuelle Handlungen mit einer widerstandsunfähigen Person in Diskothek, Schuldspruch 2021, 2022 bestätigt
Erstinstanzlich verurteilt (Corte delle Assise criminali, 22.3.2021), vom Berufungsgericht am 23.8.2022...
In der Nacht auf den 24. Januar 2015 (Party vom 23. Januar) wurde eine junge Frau in der Diskothek La Fabrique in Castione wegen Unwohlseins von einem Rettungsdienst betreut. Am Folgetag stellten Untersuchungen im Spital fest, dass ein Sexualakt stattgefunden hatte; sie erinnerte sich kaum an den Abend. Ermittelt wurde gegen einen Mann aus dem Locarnese, der die Vorwürfe bestritt und 2015 während 35 Tagen in Untersuchungshaft sass. Im Februar 2016 erhob Staatsanwalt Moreno Capella Anklage vor der Corte delle Assise criminali, unter anderem wegen sexueller Handlungen mit einer urteilsunfähigen oder zum Widerstand unfähigen Person (Art. 191 StGB), einfacher Körperverletzung und Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz. Am 22. März 2021 sprach das Gericht unter Vorsitz von Amos Pagnamenta den Mann schuldig und verhängte 34 Monate Freiheitsstrafe, davon 12 Monate vollziehbar; der Staatsanwalt hatte 3 Jahre und 10 Monate beantragt. Am 23. August 2022 bestätigte die Corte d'appello e di revisione penale das Urteil. Eine Substanz wurde in den Quellen nicht nachgewiesen; laRegione beschreibt die Frau als stark betrunken.
Quellen: Ticinonline, Ticinonline, laRegione, Ticinonline
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14. August 2022ZH
ErmittlungenStreet Parade 2022: Acht Personen melden mutmassliches Needle Spiking
Polizeiliche Abklärungen durch die Kriminalabteilung der Stadtpolizei Zürich eingeleitet; ein Ergebnis ist...
An der Street Parade vom 13. August 2022 meldeten sich laut 20 Minuten acht Personen mit mutmasslichen Nadelstichen (Needle Spiking) bei den Sanitätsposten; Schutz & Rettung Zürich behandelte sie. Die Stadtpolizei Zürich bestätigte die Meldungen; laut ihrer Schluss-Bilanz gingen rund ein halbes Dutzend Verdachtsfälle ein. Die Kriminalabteilung der Stadtpolizei nahm weitere Abklärungen auf.
Quellen: 20 Minuten, Stadt Zürich
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6. August 2022international (GB, FR, ES)
WeiteresNeedle-Spiking-Welle in Grossbritannien, Frankreich und Spanien («pinchazos»)
Kriminalitätsphänomen; Täter und Motive mehrheitlich nicht ermittelt. In Toulon 2022 ein Tatverdächtiger,...
Seit Ende 2021 wurden in Europa Attacken mit Nadeln oder Spritzen gemeldet, meist gegen Frauen in Clubs oder an Konzerten, ausgehend von Grossbritannien. Frankreich verzeichnete die meisten Meldungen; im Zusammenhang mit einem Strandkonzert in Toulon meldeten rund 20 Besucherinnen und Besucher mögliche Stiche, ein 20-jähriger Tatverdächtiger wurde ermittelt. In Spanien («pinchazos») gingen seit Anfang Juli 2022 mindestens 50 Anzeigen ein, besonders aus Katalonien und dem Baskenland; in fast allen Blutproben wurden keine Giftstoffe gefunden. Blue News fragte am 6.8.2022 «Gibt es Needle-Spiking auch in der Schweiz?»: Weder die Stadtpolizei Zürich noch die Kantonspolizei Schaffhausen hatten entsprechende Anzeigen, offiziell war kein Schweizer Fall bekannt.
Quellen: blue News, ORF, ZDFheute
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21. Juli 2022AG
UrteileSchändung ohne Bluttest: Keine Hinweise auf K.O.-Tropfen, aber gewichtige Indizien eingeschränkter Funktionsfähigkeit
Berufungsurteil Obergericht AG vom 21. Juli 2022. Laut Urteil nicht rechtskräftig, Beschwerde ans...
Die Geschädigte vermutete, im Club K.O.-Tropfen erhalten zu haben. Danach fuhr sie mit dem Beschuldigten und dessen Cousin im Taxi in dessen Wohnung, wo es zum Geschlechtsverkehr kam. Weil kein zeitnaher Bluttest gemacht wurde, lagen keine objektiven Beweismittel zu Alkoholisierungsgrad oder weiteren Substanzen vor. Die 1. Strafkammer des Obergerichts Aargau hielt fest, dass konkrete Hinweise auf K.O.-Tropfen fehlen. Die Geschädigte war klar alkoholisiert, lallte aber nicht. In einer Gesamtbetrachtung sah das Gericht gewichtige Indizien für eine eingeschränkte Funktionsfähigkeit: Sie liess ihre Tasche samt Portemonnaie zurück, verliess die Gruppe unangekündigt und trank weiter. Widerstandsunfähigkeit nahm das Gericht spätestens ab dem ersten Geschlechtsverkehr an. Es sprach den Beschuldigten der Schändung (Art. 191 StGB) schuldig und verhängte eine bedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten, eine Verbindungsbusse sowie eine Landesverweisung von 7 Jahren. Wegen einer Verletzung des Beschleunigungsgebots reduzierte es die Strafe um drei Monate. Zudem sprach es der Geschädigten Schadenersatz und Genugtuung zu.
Quellen: opencaselaw (Obergericht AG)
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6. Juli 2022BE
PresseratPresserat 36/2022 und 37/2022: Beschwerden von Netzcourage gegen «20 Minuten» und «Tages-Anzeiger» abgewiesen
Presserat, 3. Kammer, Sitzung vom 6.7.2022: beide Beschwerden abgewiesen (Ziffern 1 und 3 der «Erklärung»...
Der Presserat wies zwei Beschwerden des Vereins Netzcourage ab (Sitzung der 3. Kammer vom 6.7.2022). Zu «Berner Reitschule köpft Journalistin in Meme» in «20 Minuten» (6.7.2021): Der Like von Jolanda Spiess-Hegglin habe den ganzen Tweet der Reitschule betroffen. Wesentliche Informationen seien nicht unterschlagen worden, und weil kein schwerer Vorwurf vorlag, bestand keine Anhörungspflicht. Zum Kommentar «Das ist eine Grenzüberschreitung» im «Tages-Anzeiger» (7.7.2021): Der Text sei als Meinung gekennzeichnet, der Schlusssatz richte sich allgemein an einen «Teil der politischen Linken» und nicht an eine bestimmte Person. Eine Anhörungspflicht habe deshalb nicht bestanden. Ein NS-Vergleich im Kommentar wurde kurz nach der Online-Publikation gestrichen. Der Presserat hätte begrüsst, dass die Redaktion diese Streichung für die Leserschaft kenntlich macht. Allgemein empfiehlt er, wesentliche nachträgliche Änderungen auszuweisen.
Quellen: Schweizer Presserat, Schweizer Presserat
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27. Juni 2022VD
KampagnenWaadt: Kanton und Stadt Lausanne mit gemeinsamer Präventionsbotschaft zu Stichen und GHB
Kein Verfahren; behördliche Information.
Am 27. Juni 2022 informierten der Kanton Waadt, die Kantonspolizei Waadt und die Polizei Lausanne gemeinsam mit dem Office du médecin cantonal: Nach der Analyse von rund zehn Fällen aus den letzten drei Monaten sei im Kanton keine Injektion einer Substanz per Nadel erwiesen. Die toxikologischen Analysen ergaben keine Spuren einer injizierten Substanz. Einige Betroffene hatten eine GHB-Vergiftung befürchtet. Die Mitteilung enthielt Präventionsregeln: wenig Alkohol trinken, auf psychoaktive Substanzen verzichten, aufmerksam bleiben und auf das Umfeld achten. Wer sich unwohl fühlt oder einen Stich vermutet, soll den Notfall oder eine Permanence aufsuchen. Bei einer Verletzung, die auf einen Stich hindeutet, empfiehlt die Kantonspolizei eine Strafanzeige. An Festivals mit mehreren tausend Besuchenden ordnete der Kantonsarzt einen Sanitätsdienst an, und die Veranstalter verstärken Kontrollen und Überwachung. Je nach Sachlage drohen Geldstrafen bis Freiheitsstrafen von 4,5 Jahren, insbesondere bei wiederholten oder systematischen Taten. Die Stadt Lausanne hält im Rapport-préavis 2024/18 fest, diese gemeinsame Kommunikation habe zur Prävention beigetragen.
Quellen: Etat de Vaud, communiqué de presse, Ville de Lausanne
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24. Juni 2022FR
BerichteFreiburg: Koordiniertes Verfahren und Weisung 1.17 bei Verdacht auf GHB-Intoxikation
Behördliche Weisung (Directive n° 1.17 des Generalstaatsanwalts FR), in Kraft seit 24. Juni 2022.
Nach mehreren Fällen von Bewusstlosigkeit und unerklärlichem Unwohlsein an öffentlichen Anlässen erliess der Freiburger Generalstaatsanwalt die Weisung Nr. 1.17. Kantonspolizei und Rettungsdienste greifen rasch ein, betreuen das Opfer, sichern Beweise und ermitteln. Die medizinische Analyse soll spätestens sechs Stunden nach dem Vorfall erfolgen; laut Darstellung in der Waadtländer Interpellation 24_INT_183 ist GHB nach sechs Stunden im Blut und nach zwölf Stunden im Urin nicht mehr nachweisbar. Staatsanwaltschaft, Dienst des Kantonsarztes, Kantonspolizei, Oberämter und Rettungsdienste koordinieren sich. Werden andere verbotene Substanzen gefunden, wird gegen das Opfer kein Verfahren nach Betäubungsmittelgesetz eröffnet. Die Kosten der Analysen und damit verbundener Leistungen trägt die Krankenversicherung, subsidiär der Kanton; laut Interpellation wird die Franchise über das Budget der Staatsanwaltschaft gedeckt. Für Betroffene entstehen keine Kosten. Ein Flyer informiert Veranstalter und Betriebe, wie sie Hilfe holen und Spuren sichern.
Quellen: Etat de Fribourg, Police cantonale, Conseil d'Etat du canton de Vaud
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22. Juni 2022ZG
UrteileKantonsgericht Zug, Teilentscheid: Gewinnherausgabeanspruch für vier Blick-Artikel bejaht
Feststellung der Persönlichkeitsverletzung durch vier Blick-Artikel rechtskräftig (Beobachter, 28.1.2025)....
Das Kantonsgericht Zug entschied im Juni 2022 erstinstanzlich, dass Ringier Gewinne aus Blick-Artikeln über Jolanda Spiess-Hegglin herausgeben muss, abzüglich Unkosten. Von fünf eingeklagten Artikeln hielt es den Anspruch bei vier für berechtigt. SRF-Medienredaktor Salvador Atasoy sagte dazu: «Noch nie musste ein Verlag den Wert von einzelnen Artikeln berechnen.» Die Einstufung der vier Artikel als persönlichkeitsverletzend ist inzwischen rechtskräftig. Über die Höhe des Gewinns entschieden das Kantonsgericht 2025 und das Obergericht Zug 2026.
Quellen: SRF, Beobachter, Kanton Zug, Medienmitteilung
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20. Juni 2022ZG
PresseratPresserat 28/2022: CH Media hätte Tamedia-Journalistin anhören müssen
Presserat, 1. Kammer: Beschwerde gutgeheissen (Sitzung vom 20.6.2022, publiziert 26.8.2022). Richtlinie...
Der Presserat hiess eine Beschwerde von Tamedia gegen zwei Artikel von CH Media gut: online vom 28.10.2021 («Bundesgericht stoppt umstrittene Passagen in geplantem Buch über Jolanda Spiess-Hegglin») und gedruckt vom 29.10.2021 («Bundesgericht gibt Spiess-Hegglin recht»). Laut Presserat stellten die Artikel den schweren Vorwurf in den Raum, die Journalistin und ihr Chefredaktor hätten Gerichten und Öffentlichkeit Unwahres gesagt. Dass der Vorwurf als Verdacht oder Frage formuliert war, ändere daran nichts. Eingaben im Gerichtsverfahren ersetzten die Anhörung nicht, und die Ausnahmen nach Richtlinie 3.9 griffen nicht. Verletzt war Richtlinie 3.8. Die 1. Kammer behandelte die Beschwerde an ihrer Sitzung vom 20.6.2022, publiziert wurde der Entscheid am 26.8.2022.
Quellen: Schweizer Presserat, Schweizer Presserat
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1. Juni 2022BS
PolitikBS 22.5256 Anzug Nussbaumer: «Berner Modell» für die Akutversorgung nach sexualisierter Gewalt
Anzug hängig (in Bearbeitung): am 21.09.2022 dem Regierungsrat überwiesen, am 16.10.2024 nach Schreiben...
Geschäftsnummer 22.5256: Anzug von Grossrätin Melanie Nussbaumer (SP) und Konsorten betreffend «Berner Modell für die Akutversorgung nach sexualisierter Gewalt». Der Anzugstext datiert vom 18.05.2022, das Geschäft beginnt am 01.06.2022. Der Grosse Rat überwies den Anzug am 21.09.2022 stillschweigend dem Regierungsrat. Nach einem Schreiben des Regierungsrats vom 11.09.2024 liess er den Anzug am 16.10.2024 stehen und setzte eine Frist bis 16.10.2026. Gemäss Geschäftsverzeichnis und Open Data Basel-Stadt ist das Geschäft per 28.10.2026 in Bearbeitung. Den Wortlaut des Anzugs und des Regierungsratsschreibens haben wir nicht geprüft.
Quellen: Grosser Rat Basel-Stadt, Open Data Basel-Stadt, Geschäfte des Grossen Rats (Datensatz 100311)
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18. Mai 2022VD
ErmittlungenBalélec an der EPFL: Fünf Personen melden unbemerkte Spritzenstiche, erste Anzeige im Kanton Waadt
Strafanzeige gegen Unbekannt in Pully (Stand 18.5.2022). Die Polizei hat die Anzeige aufgenommen, die...
Am Festival Balélec auf dem EPFL-Campus am 13. Mai 2022 gaben fünf Personen an, unbemerkt mit einer Spritze gestochen worden zu sein. Laut Kantonspolizei Waadt meldeten sich nach Angaben von Unisanté vier Personen direkt nach dem Festival im CHUV. Eine weitere Person erstattete in Pully Anzeige, laut Polizei die erste Anzeige dieser Art im Kanton, und ging danach ebenfalls ins CHUV. Polizeisprecher Alexandre Bisenz bestätigte die Angaben. Die Analysen des Spitals lagen bei Erscheinen nicht vor. Die Betroffenen vermuteten eine Injektion von GHB oder einer anderen Substanz.
Quellen: Blick Romandie
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21. April 2022ZH
WissenSteuer et al. 2022: Synthese neuer GHB-Biomarker, Nachweisfenster 6 Stunden Blut, 12 Stunden Urin
nicht anwendbar (Studie)
Arbeit von ETH Zürich und IRM Universität Zürich zur einfachen Synthese von GHB-Aminosäurekonjugaten und GHB-Fettsäureestern als mögliche Biomarker für eine GHB-Einnahme, inklusive Strukturdaten (IR, NMR, MS) als Referenzsubstanzen für Labore. Ausgangspunkt laut Abstract: Die analytischen Nachweisfenster von nur 6 Stunden im Blut und 12 Stunden im Urin sind oft zu kurz, um eine GHB-Einnahme bei drug-facilitated crimes zuverlässig zu belegen.
Quellen: Drug Testing and Analysis 14(8), S. 1460-1470
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18. März 2022CH
PolitikMotion 22.3333 Funiciello: Krisenzentren gegen Gewalt
Motion angenommen und überwiesen. Bericht zum Umsetzungsstand liegt vor (01.04.2026). Die Umsetzung läuft...
Motion 22.3333 von Nationalrätin Tamara Funiciello (SP, BE), eingereicht am 18.03.2022 im Nationalrat. Sie ist gleichlautend mit der Motion 22.3334 von Jacqueline de Quattro (FDP). Die Motion beauftragt den Bundesrat, verbindliche Standards für Krisenzentren für Gewaltopfer in allen Regionen der Schweiz zu schaffen. Vorgesehen sind spezialisierte medizinische und psychologische Erstbetreuung sowie Dokumentation und Spurensicherung durch die Rechtsmedizin ohne Pflicht zur Anzeige. Mit Einverständnis der Opfer sollen die Daten an die Opferberatung weitergeleitet werden. Zudem ist die Finanzierung zu klären. Der Bundesrat beantragte am 18.05.2022 die Annahme. Der Nationalrat stimmte am 22.09.2022 ab, nachdem die Motion bekämpft worden war. Seit 01.04.2026 liegt ein Bericht zum Umsetzungsstand vor. Umgesetzt wird die Motion über die Teilrevision des Opferhilfegesetzes (25.080, Botschaft vom 22.10.2025). Der Nationalrat hat diese am 03.06.2026 mit 139 zu 55 Stimmen angenommen.
Quellen: Curia Vista, parlament.ch, Curia Vista, parlament.ch
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18. März 2022CH
PolitikMotion 22.3334 de Quattro: Krisenzentren gegen Gewalt
Motion von beiden Räten angenommen (NR 22.09.2022, SR 13.03.2023); Umsetzung über OHG-Revision 25.080....
Motion 22.3334 von Nationalrätin Jacqueline de Quattro (FDP, VD), eingereicht am 18.03.2022, Text gleichlautend mit Motion 22.3333 (Funiciello). Sie beauftragt den Bundesrat, verbindliche Standards für Krisenzentren für Gewaltopfer in allen Regionen zu schaffen, inklusive medizinischer und psychologischer Erstbetreuung sowie rechtsmedizinischer Dokumentation und Spurensicherung ohne Anzeigepflicht. Der Bundesrat beantragte am 18.05.2022 Annahme. Im Nationalrat am 17.06.2022 bekämpft, am 22.09.2022 angenommen; Ständerat Annahme am 13.03.2023. Bericht zum Umsetzungsstand liegt seit 01.04.2026 vor. Umsetzung über die Revision des Opferhilfegesetzes (25.080); der Nationalrat beschloss am 03.06.2026 die Abschreibung im Rahmen dieses Geschäfts.
Quellen: Curia Vista, parlament.ch, Open Data Parlamentsdienste, ws.parlament.ch
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17. März 2022CH
PolitikMotion 22.3234 Carobbio Guscetti: Krisenzentren für Opfer von sexualisierter, häuslicher und geschlechtsbezogener Gewalt
Motion vom Ständerat (27.09.2022) und vom Nationalrat (16.03.2023) angenommen, an den Bundesrat...
Geschäftsnummer 22.3234, Motion von Ständerätin Marina Carobbio Guscetti (SP, TI), eingereicht am 17.03.2022 im Ständerat, zuständig ist das EJPD. Die Motion verlangt verbindliche Standards und Grundlagen, damit jeder Kanton oder eine Region im Auftrag mehrerer Kantone ein Krisenzentrum für Opfer sexueller, häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt bereitstellt. Vorgesehen sind spezialisierte medizinische und psychologische Erstbetreuung sowie Dokumentation und Spurensicherung durch die Rechtsmedizin, ohne Pflicht zur Anzeige. Mit Einverständnis der Opfer sollen die Zentren deren Kontaktdaten an die Opferberatung weiterleiten dürfen. Der Bundesrat beantragte am 18.05.2022 die Annahme. Der Ständerat nahm die Motion am 27.09.2022 an, der Nationalrat am 16.03.2023; damit ging sie an den Bundesrat. In der Botschaft zur Änderung des Opferhilfegesetzes (25.080) vom 22.10.2025 beantragt der Bundesrat die Abschreibung der Motion. Ein Bericht zum Umsetzungsstand liegt seit dem 01.04.2026 vor.
Quellen: Curia Vista, parlament.ch, Open Data Parlamentsdienste (OData), Statusverlauf, Bundesamt für Justiz, Botschaft zur Änderung des Opferhilfegesetzes
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17. März 2022TG
UrteileSchändung im Tiefschlaf: Bundesgericht bestätigt Schuldspruch trotz Einwand eines «erfundenen» K.O.-Tropfen-Verdachts
rechtskräftig: Schuldspruch wegen Schändung durch das Obergericht Thurgau bestätigt, Beschwerde...
Das Bezirksgericht Weinfelden sprach den Beschuldigten am 9. Juni 2020 vom Vorwurf der Schändung (Art. 191 StGB) frei und verurteilte ihn wegen anderer Delikte. Auf Berufung der Staatsanwaltschaft und der Privatklägerin verurteilte ihn das Obergericht Thurgau am 21. Dezember 2020 auch wegen Schändung und erhöhte die Gesamtfreiheitsstrafe auf 54 Monate. Vor Bundesgericht machte der Verurteilte geltend, die Geschädigte habe mit einem erfundenen Verdacht auf K.O.-Tropfen ihre Position stärken wollen und sei zwischenzeitlich wach gewesen. Das Bundesgericht ging auf den K.O.-Tropfen-Einwand nicht in der Sache ein. Es hielt fest, ihre Erinnerung beschränke sich auf ein kurzes Bild. Ein kurzes Erwachen schliesse einen durch Alkohol und Drogen bedingten Tiefschlaf, der sie widerstandsunfähig machte, nicht aus. Die Vorinstanz durfte gestützt auf ihre Schilderungen von Widerstandsunfähigkeit ausgehen. Die Beschwerde wurde abgewiesen, soweit darauf einzutreten war.
Quellen: opencaselaw (Bundesgericht)
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1. Februar 2022JU
PolitikJura: Regierung beantwortet Schriftliche Frage zu GHB-Intoxikationen (QE 3435)
Parlamentarischer Vorstoss am 1. Februar 2022 beantwortet. Zum erwähnten Fall von 2020 lief damals eine...
Grossrätin Pauline Christ Hostettler (PS) reichte die Schriftliche Frage Nr. 3435 «Intoxications au GHB: quelles mesures dans le Jura?» ein. Die Regierung antwortete am 1. Februar 2022. Verdachtsfälle auf unfreiwillige GHB-Einnahme seien im Jura sehr selten. Der Staatsanwaltschaft sei in den letzten Jahren ein einziger Fall gemeldet worden: eine mögliche unfreiwillige Intoxikation einer Frau im Juli 2020 an einem privaten Fest. Die Untersuchung lief noch, eine unfreiwillige Einnahme war nicht erwiesen. Eine kantonale Statistik gibt es wegen der tiefen Fallzahl nicht. Die Polizeidatenbank Infopol erfasst aber Fälle und Verdachtsfälle. Das CURML sucht seit gut einem Jahr bei allen Analysen systematisch nach GHB, auch bei Proben aus dem Jura. Eine eigene Präventionskampagne gab es nicht. Die Seite «Prévention» von OXYJEUNES.CH sollte neu über GHB informieren. Verschlechtert sich die Lage, ist eine Kampagne über die Kantonspolizei, Addiction Jura oder die Fondation O2 möglich. Staatsanwaltschaft, Kantonspolizei und Hôpital du Jura haben ein Protokoll für die rechtsmedizinische Versorgung vereinbart, wie bei Opfern sexueller Gewalt. Betroffene können die kostenlose und vertrauliche Beratung der LAVI-Stelle beanspruchen. Die Regierung hält die Rechtsgrundlagen für ausreichend und will vorerst nicht beim Bund intervenieren.
Quellen: République et Canton du Jura
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Februar 2022VD
KampagnenLausanne subventioniert 4'000 Glasdeckel «Drink Watch» für Bars und Clubs
Kein Verfahren; städtisch finanzierte Präventionsmassnahme.
Ab Anfang Februar 2022 beteiligte sich die Stadt Lausanne an einer Präventionskampagne mit den Nachtlokalen, die sich unter der Charta «Label Nuit» zusammengeschlossen haben. Die Stadt subventionierte 4'000 Glasabdeckungen «Drink Watch» für 5'000 Franken. Die waschbaren Silikondeckel mit Öffnung für einen Trinkhalm sind für Gäste von Bars und Clubs bestimmt. Laut Le News stammt die Idee vom Verein La Belle Nuit; entwickelt wurde der Deckel von einem Vater und seinem Sohn aus Lille. Vorausgegangen waren im Oktober 2021 Gerüchte über betäubte Studierende in einem Lausanner Club. Belege dafür gab es keine, und der Club leitete selbst eine Strafuntersuchung ein.
Quellen: Le News, Ticinonline (nach 24 heures und 20 Minuten), Ville de Lausanne
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25. Januar 2022ZG
UrteileBundesgericht tritt nicht auf Beschwerde im Buchstreit ein (5A_824/2021)
Nichteintreten (BGer 5A_824/2021 vom 25.1.2022), rechtskräftig. Die Beschwerde an den EGMR (Art. 6 und 8...
Das Bundesgericht trat mit Urteil vom 25. Januar 2022 nicht auf die Beschwerde von Jolanda Spiess-Hegglin gegen den Entscheid des Zuger Obergerichts vom 1. September 2021 ein. Das Obergericht hatte die vorsorglichen Massnahmen des Kantonsgerichts Zug gegen ein Buchprojekt der Tamedia-Journalistin Michèle Binswanger über die Zuger Landammannfeier 2014 aufgehoben. Weil es sich um einen Zwischenentscheid handelt, hätte die Beschwerde darlegen müssen, dass ein nicht wieder gutzumachender Nachteil droht. Dazu fehlten Ausführungen. Bis zum Urteil galten die Massnahmen dank der aufschiebenden Wirkung vom 21. Oktober 2021 weiter. Danach gelangte Spiess-Hegglin an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und rügt eine Verletzung von Art. 6 und 8 EMRK. Laut Medienberichten vom November 2023 stellte der Gerichtshof die Beschwerde der Schweiz zur Stellungnahme zu.
Quellen: Bundesgericht, zentralplus
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Januar 2022VD
WissenCURML/CHUV: Systematische GHB-Suche in 815 forensischen Proben 2021 (Waadt)
nicht anwendbar (wissenschaftlicher Synthesebericht, keine Verfahrensdaten)
Die Unité de toxicologie et de chimie forensiques (UTCF) des CURML sucht seit 1. Januar 2021 in den forensisch-toxikologischen Proben systematisch nach GHB. Der Waadtländer Staatsrat hatte dies in seiner Antwort (20_REP_48) auf eine Interpellation von 2020 (20_INT_10) angekündigt. Von 815 Fällen betrafen 633 die Fahrfähigkeit, 122 die «toxicologie comportementale» und 60 sexuelle Übergriffe, Verdacht auf soumission chimique oder Black-outs (77 % Frauen, Median 23 Jahre). In 13 dieser 60 Fälle (22 %) wurde gezielt nur nach GHB gesucht (medianer Probenahme-Abstand 3,2 Stunden, kein Nachweis), in 47 Fällen breit gescreent. GHB über physiologischen Werten fand sich in 4 von 815 Fällen (0,5 %). 3 davon waren Verkehrsfälle (2 VD, 1 GE), die die Medienmitteilung mit Freizeitkonsum in Verbindung bringt. Der vierte (1,7 % der 60 Fälle) war ein Verdachtsfall aus der Übergriffsgruppe mit 730 mg/L im Urin und 130 mg/L im Blut, Probenahme nach 6,5 Stunden, daneben Methamphetamin, Methylphenidat, Zolpidem und Pregabalin. Die Medienmitteilung bezeichnet ihn als bestätigten Fall von soumission chimique. Der Bericht hält allgemein fest, dass toxikologische Befunde allein nicht klären, ob eine Substanz freiwillig oder unwissentlich aufgenommen wurde. In der Übergriffsgruppe lag der Median zwischen Ereignis und Probenahme für Blut und Urin bei 12 Stunden. In der Hälfte dieser Fälle kam die Probe damit zu spät, um eine GHB-Einnahme nachzuweisen oder auszuschliessen. Beim breiten Screening (47 Fälle) fand sich in 55 % mindestens eine andere zentral wirksame Substanz: Ethanol 48 %, Cannabinoide 17 %, Benzodiazepine und verwandte Substanzen 10 %, Antidepressiva 9,8 %, Kokain 6,5 %, Amphetamine 6,5 %, Methylphenidat 4,8 %, Opioide 2,1 %. Der mediane Probenahme-Abstand betrug bei positiven Fällen 8,4 Stunden, bei negativen 16 Stunden. Der Bericht nennt als Nachweisfenster für GHB im Plasma etwa 4 bis 6 Stunden und im Urin etwa 10 bis 12 Stunden, die Plasma-Halbwertszeit liegt bei 1 bis 2 Stunden. Ohne Anzeige können Proben auf ärztliche Anordnung oder auf private Anfrage der betroffenen Person analysiert werden. Laut Medienmitteilung vom 9. März 2022 hat die Studie einen kostengünstigen Schnelltest validiert, den die UTCF nun systematisch zur Vorprüfung einsetzt; positive Resultate werden massenspektrometrisch bestätigt. Die Notfallabteilung des CHUV hat ein eigenes Protokoll für Verdachtsfälle.
Quellen: CURML/CHUV, Rapport de synthèse, CHUV, Medienmitteilung, Radio Lac (ATS)
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Januar 2022VD
WissenEndogenes GHB: Interpretationsschwellen Blut und Urin in der Schweizer Praxis
nicht anwendbar (Methodik)
Der Synthesebericht 2021 des CURML hält fest, dass GHB im Körper natürlich vorkommt (beim GABA-Stoffwechsel). Der blosse Nachweis belegt daher keine Einnahme. Physiologische Werte liegen im Blut (EDTA-Röhrchen) gemäss Literatur unter etwa 1 bis 1,5 mg/L, im Urin unter etwa 5 bis 10 mg/L. Busardò und Jones (2019) schlagen als Interpretationsschwellen für eine exogene Zufuhr 5 mg/L im Blut und 15 mg/L im Urin vor. Nach diesen Autoren besteht kein allgemeiner Konsens über den Schwellenwert. Das CURML wertete 6 bis 10 mg/L im Urin und 1 bis 1,5 mg/L in Blut, Serum oder Plasma als mässige Stützung einer exogenen Zufuhr, 15 mg/L im Urin und 5 mg/L im Blut als starke Stützung. Nachweisgrenze 0,5 mg/L, Bestimmungsgrenze 1 mg/L (GC-MS). Ein enzymatischer Suchtest mit Cut-off 10 mg/L (Urin) und 4 mg/L (Serum/Plasma) wurde bei positivem Ergebnis immer per GC-MS bestätigt, um falsch positive Resultate auszuschliessen. Die Zeit zwischen Ereignis und Probenahme muss in die Interpretation einfliessen. GBL und 1,4-Butandiol werden im Körper rasch und vollständig zu GHB umgewandelt; nach wenigen Minuten finden sich keine Spuren dieser Vorläufer mehr.
Quellen: CURML/CHUV, Rapport de synthèse
2021 16 Einträge
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15. Dezember 2021VS
UrteileWallis: GHB-Verdacht am Arbeitsplatz, Haaranalyse negativ, Freispruch von Vergewaltigung bestätigt
Freispruch von sexueller Nötigung und Vergewaltigung im Berufungsverfahren bestätigt (Kantonsgericht VS,...
Eine Reinigungsangestellte warf dem Concierge, der für ihre Arbeitseinteilung zuständig war, sexuelle Übergriffe zwischen Dezember 2010 und Mai 2011 vor. Die meisten davon sollen sich in Arbeitsräumen ereignet haben. Ihr Ehemann vermutete, sie sei mit GHB betäubt worden; die Privatklägerin selbst sprach allgemein von Medikamenten oder Drogen. Im Verfahren lag ein handschriftlicher «lettre d'aveux» des Beschuldigten mit dem Ausdruck «drogue du violeur» und einem Zahlungsversprechen (CHF 20'000 sowie CHF 1'000 monatlich). Der Beschuldigte gab an, das Schreiben unter Druck verfasst zu haben; die Privatklägerin bestritt dies. Laut CURML-Bericht vom 22. August 2011 enthielten die Haarproben keine der typischen Substanzen einer chemischen Unterwerfung, und der GHB-Wert im Urin lag im physiologischen Bereich. Eine einmalige Einnahme konnten die Experten nicht ausschliessen. Wegen dieser Befunde nahm die Anklage die chemische Unterwerfung nicht auf. Das Kantonsgericht Wallis (Cour pénale II) wies die Berufung der Privatklägerin ab und bestätigte den Freispruch von sexueller Nötigung und Vergewaltigung nach dem Grundsatz in dubio pro reo. Mögliche Taten nach Art. 193 StGB waren verjährt. Die Genugtuungsforderung von CHF 30'000 verwies das Gericht auf den Zivilweg.
Quellen: opencaselaw (Entscheid Kantonsgericht VS)
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8. Dezember 2021NE
BerichteNeuenburg: Drei Anzeigen, kein nachgewiesener GHB-Fall
Drei Strafanzeigen eingereicht; kein Fall nachgewiesen; keine Angaben zu Tatverdächtigen (Stand 8.12.2021).
Staatsrat Alain Ribaux sagte im Grossen Rat, es sei kein erwiesener Fall festgestellt worden. Nach Vorfällen Ende Oktober im Bikini Test in La Chaux-de-Fonds und im November in der Case à Chocs in Neuenburg wurden drei Anzeigen eingereicht. In La Chaux-de-Fonds war die Nachweisfrist bei der anzeigenden Frau abgelaufen. In Neuenburg kamen zwei von drei jungen Frauen ins Spital und verweigerten die Analysen; sie verzichteten zunächst auf eine Anzeige und reichten dann doch eine ein. Die Grünen-Grossrätinnen Emma Combremont und Cloé Dutoit reichten eine Interpellation ein und forderten rasche Opferbetreuung, damit Tests möglich werden, eine Präventionskampagne und Glasabdeckungen in Nachtlokalen. SVP-Grossrätin Roxann Durini verlangte mehr Kontrollen in Ausgehlokalen. Laut Ribaux hat die Polizei in den Lokalen ein diskretes Dispositiv eingerichtet; die Akteure des Nachtlebens wurden angeschrieben. Eine Präventionskampagne an Schulen ist nicht geplant.
Quellen: Blick Romandie (ATS)
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30. November 2021SZ
UrteileOpferhilfe verweigert: K.O.-Tropfen-Verdacht allein begründet keine Straftat
Entscheid Verwaltungsgericht Schwyz vom 30. November 2021, Beschwerde abgewiesen; Beschwerde in...
Ein Mann verlangte nach dem Opferhilfegesetz eine Genugtuung von Fr. 2'500. Seinen Zustand und eine Kopfverletzung an der Fasnacht im Februar 2020 führte er auf heimlich verabreichte k.o.-Tropfen oder betäubungsmittelhaltige Kekse zurück. Weder vor Ort noch am Folgetag im Spital wurde ein Test gemacht. Laut Polizei wären k.o.-Tropfen nach so vielen Stunden ohnehin nicht mehr nachweisbar gewesen. Das Verwaltungsgericht Schwyz hielt fest, der geäusserte Verdacht sei das Einzige, was für diese Straftat spreche, und schätzte die Wahrscheinlichkeit als gering ein. Für eine Genugtuung müsse eine Straftat feststehen. Die Beschwerde wurde abgewiesen, Kosten wurden keine erhoben.
Quellen: opencaselaw (Verwaltungsgericht SZ), Verwaltungsgericht Schwyz (Entscheiddatenbank)
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25. November 2021NE
PolitikNeuenburger Grosser Rat: Interpellation «Intoxications au GHB à Neuchâtel»
Parlamentarischer Vorstoss (Interpellation mit Dringlichkeitsantrag), eingereicht am 25. November 2021,...
Die Fraktion VertPOP reichte am 25. November 2021 die Interpellation 21.220 mit Dringlichkeitsantrag ein (Departement DESC). Sie verweist auf einen Ende Oktober gemeldeten Verdachtsfall in La Chaux-de-Fonds und auf zwei junge Frauen, die in der Nacht vom 20. auf den 21. November in der Case à Chocs laut Vorstoss «vraisemblablement» Opfer einer GHB-Intoxikation wurden und hospitalisiert werden mussten. Gefragt wird nach der Zahl der GHB-Intoxikationen der letzten fünf Jahre, nach Statistikmethoden und Blutnachweis, nach Präventionskampagnen insbesondere in Schulen, nach Kontakten zur Nachtszene und deren finanzieller Unterstützung sowie nach Massnahmen gegen Injektionen mit Nadeln. Der Vorstoss hält fest, dass in der Schweiz bis dahin kein Fall einer Injektion mit Nadel erfasst war.
Quellen: Grand Conseil neuchâtelois
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21. November 2021NE
ErmittlungenNeuenburg: Drei Personen in der Case à Chocs mutmasslich mit GHB betäubt
Polizeiliche Ermittlung gegen Unbekannt, Stand November 2021. Tatverdächtige sind nicht bekannt, ein...
In der Nacht vom 20. auf den 21. November 2021 rückte die Neuenburger Polizei gegen 3.30 Uhr in die Case à Chocs in Neuenburg aus. Drei Personen fühlten sich unwohl und vermuteten, unbemerkt mit GHB betäubt worden zu sein. Zwei junge Frauen berichteten von Schwindel und Kontrollverlust. Sie wurden mit der Ambulanz ins Spital gebracht, aber nicht getestet. Die dritte Person wurde auf dem Notfall auf GHB untersucht. Polizeisprecher Georges-André Lozouet bestätigte eine laufende Untersuchung. Das Neuenburger Spitalnetz verzeichnete keine Zunahme solcher Fälle. Die Waadtländer Polizei hatte drei Meldungen möglicher GHB-Opfer erhalten. Eine davon führte zu einer Anzeige, in der unter der Leitung der Staatsanwaltschaft ermittelt wird.
Quellen: Blick Romandie
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11. November 2021VS
UrteileWallis 2021: Kantonsgericht bestätigt 34 Monate wegen mehrfacher Schändung, K.O.-Verdacht einer Privatklägerin
Zweitinstanzliches Urteil des Kantonsgerichts Wallis vom 11.11.2021 (P1 21 14, P3 21 56), Berufung...
Das Kantonsgericht Wallis (I. Strafrechtliche Abteilung) bestätigte am 11. November 2021 das Urteil des Kreisgerichts Oberwallis für den Bezirk Visp vom 25. November 2020: Schuldspruch wegen mehrfacher Schändung und mehrfacher Verletzung des Geheim- oder Privatbereichs durch Aufnahmegeräte, teilbedingte Freiheitsstrafe von 34 Monaten, davon 12 unbedingt, Probezeit 4 Jahre, Genugtuungen von 8'000 und 6'000 Franken. Die Anklage betraf sieben Frauen zwischen 2013 und 2017, von denen nur ein Teil identifizierbar war; es gab Teilfreisprüche und eine Einstellung. Eine Privatklägerin gab an, sie habe nach einer Nacht im Juli 2015 den Verdacht auf K.O.-Tropfen gehabt. Ein Nachweis ist im Urteil nicht beschrieben. Das Gericht stellte eine Verletzung des Beschleunigungsgebots fest.
Quellen: Kantonsgericht Wallis (entscheidsuche.ch)
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8. November 2021GE/TI
BerichtelaRegione: Junge Frau schildert mutmassliche Betäubung in Genfer Diskothek
Im Artikel ist weder eine Anzeige noch ein Verfahren erwähnt. Eine Täterschaft ist nicht ermittelt.
Die Tessiner Zeitung laRegione berichtet über eine junge Frau aus der Romandie. Vor rund fünf Jahren war sie 19 Jahre alt und mit Freunden in einer Genfer Diskothek. Dort gelangte nach ihrer Vermutung eine Substanz in ihr Bier. Sie schildert zuerst starke Euphorie, danach den Verlust der Körperkontrolle, ein gestörtes Distanzgefühl sowie Zeit- und Gedächtnislücken. Die Beschwerden hielten das ganze Wochenende an. Sie vermutet GHB, ein Laborbefund wird nicht genannt. Ein Pharmakologe und klinischer Toxikologe, Primario und Direktor des Istituto di scienze farmacologiche della Svizzera italiana (EOC), nennt Nachweisfenster für GHB von etwa sechs Stunden im Blut und etwa zwölf Stunden im Urin, je nach Dosis. Ein Manager eines Clubs in Ascona hält das Risiko auch im Tessin für real und fordert mehr Sensibilisierung.
Quellen: laRegione
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5. November 2021TI (Bericht über Romandie)
BerichteRSI: «La droga dello stupro in Romandia», Gerüchte ohne bestätigte Fälle
Medienbericht (RSI, 5. November 2021, aktualisiert am 20. November 2024). Es gibt kein Verfahren zum...
RSI berichtet über Gerüchte, die seit einigen Tagen kursieren: Frauen sollen an Partys in Lausanne, Genf oder Freiburg mit GHB betäubt worden sein. Die Behörden rufen zur Anzeige auf. Laut RSI bestätigen die Fakten die Gerüchte nicht. Das rechtsmedizinische Zentrum CURML des Universitätsspitals Lausanne analysiert seit Anfang 2021 Verdachtsfälle systematisch. Nach 10 bis 12 Stunden zeigen Blut und Urin nur noch physiologische Werte, und Betroffene lassen sich selten rechtzeitig testen. Verlinkt sind zwei Tessiner Fälle ohne Substanznachweis. Im ersten Fall, Castione 2015, wurde 2016 ein 28-jähriger Mann angeklagt; es gilt die Unschuldsvermutung. Der zweite ist ein weiterer Fall aus dem Jahr 2017.
Quellen: RSI
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2. November 2021FR
ErmittlungenFreiburg 2021: Verdachtsfälle in zwei Clubs, keine ärztliche Bestätigung, keine Anzeigen
Keine Anzeigen, kein Verfahren (Stand 2.11.2021).
Anfang November 2021 berichtete Frapp von je einem Verdachtsfall in den Freiburger Clubs Fri-Son und Nouveau Monde: Gäste meldeten Wirkungen, die GHB ähnelten. Eine ärztliche Bestätigung wurde nicht erwähnt, bei der Kantonspolizei Freiburg ging keine Anzeige ein. Die Polizei hatte keine Kenntnis von heimlich verabreichten Drogen, rief Betroffene zur Anzeige auf und kannte keine Fälle mit Spritzen. Die Waadtländer Polizei bat, das Gerücht von Nadelstichen nicht weiterzuverbreiten.
Quellen: Frapp (RadioFr)
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November 2021GE
KampagnenWestschweiz: Feministisches Kollektiv ruft zum Boykott der Nachtclubs auf
Kampagne; kein Verfahren bekannt.
Anfang November 2021 rief ein feministisches Kollektiv in der Westschweiz zum Boykott der Nachtclubs an einem Wochenende auf. Vorausgegangen waren mehrere mutmassliche Fälle von Betäubung an Partys. Le Terreau in Genf und das Bikini Test in La Chaux-de-Fonds warnten, mehrere Personen seien an Anlässen unbemerkt betäubt worden. Der Genfer Grand Conseil de la Nuit veröffentlichte am 4. November 2021 eine Stellungnahme. Die Neuenburger Interpellation 21.220 vom 25. November 2021 verweist auf Boykottkampagnen gegen Nachtlokale.
Quellen: Le Temps, Grand Conseil neuchâtelois
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13. September 2021ZH
PolitikZH Motion 323/2021 Rigoni: Einrichtung von Krisenzentren für Opfer sexueller Gewalt
Motion am 18.03.2024 überwiesen; Frist für Bericht und Antrag am 16.03.2026 bis 18.03.2027 erstreckt....
KR-Nr. 323/2021, Motion von Kantonsrätin Silvia Rigoni (Grüne, Zürich) mit Mitunterzeichnenden aus SP, FDP, GLP, AL, Mitte und EVP, eingereicht am 13.09.2021. Verlangt wird eine Vorlage für zwei Krisenzentren, vorzugsweise am USZ und am KSW, mit medizinischer und psychologischer Erstbetreuung sowie Spurensicherung ohne Anzeigepflicht; zu prüfen ist auch die Aufnahme von Opfern häuslicher Gewalt. Die Begründung stützt sich auf Art. 25 Istanbul-Konvention. Der Regierungsrat beantragte am 01.12.2021 Ablehnung (RRB Nr. 1412). Der Kantonsrat überwies die Motion am 18.03.2024 mit 94 zu 73 Stimmen. Am 03.12.2025 beantragte der Regierungsrat eine Fristerstreckung um ein Jahr, gestützt auf das Pilotprojekt Aufsuchender Dienst Forensic Nurses (ADFN) am Institut für Rechtsmedizin der Universität Zürich (seit 01.04.2024, bis Ende 2026, in Evaluation). Die GPK stimmte am 26.02.2026 einstimmig zu, der Kantonsrat am 16.03.2026 im schriftlichen Verfahren. Neue Frist: 18.03.2027.
Quellen: Kantonsrat Zürich, Datenschnittstelle
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6. August 2021CH
BerichteRepublik: «Die Zerstörungsmaschine», Analyse von acht TX-Artikeln zum Reitschule-Meme
Nicht anwendbar (Medienanalyse). Laut Artikel musste die SonntagsZeitung eine Gegendarstellung abdrucken.
Die «Republik» analysierte acht Artikel, die innert gut drei Wochen in fünf Titeln der TX Group erschienen: Tages-Anzeiger, 20 Minuten, Berner Zeitung, Basler Zeitung und SonntagsZeitung. Anlass war ein satirisches Meme der Reitschule-Zeitung «Megafon», das nach 24 Stunden gelöscht wurde. Laut Analyse wurde es ohne Kontext als «Köpfung» einer Tamedia-Journalistin dargestellt. Die Debatte wurde mit Nazi- und IS-Vergleichen aufgeladen, in der Weltwoche auch mit dem Begriff «Taliban». Der laufende Rechtsstreit zwischen Tamedia und Spiess-Hegglin um das geplante Buch der Journalistin wurde in keinem der acht Artikel offengelegt. Die SonntagsZeitung musste wegen falscher Behauptungen eine Gegendarstellung abdrucken.
Quellen: Republik
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5. Juli 2021ZH
UrteileZürcher Nachtleben: Prozess gegen mutmasslichen Serientäter, eine Betroffene vermutlich mit K.O.-Tropfen
Erstinstanzliche Hauptverhandlung vor dem Bezirksgericht Zürich, Fortsetzung am 16. Juli 2021. Die Anklage...
Vor dem Bezirksgericht Zürich steht ein 42-jähriger Familienvater. Die Anklage wirft ihm acht Fälle mit neun Frauen seit 2013 vor: Schändung, Freiheitsberaubung und Entführung von betrunkenen oder berauschten Frauen im Zürcher Nachtleben. In einem Fall stand laut Bericht eine damals 25-Jährige in der Nacht auf den 20. Mai 2018 bei der Hardbrücke vermutlich unter K.O.-Tropfen. Die Verteidigung macht geltend, es seien keine K.O.-Tropfen gefunden worden, und beantragt Freispruch. Die Anklage fordert elf Jahre Freiheitsstrafe. Der Beschuldigte bestreitet alle Vorwürfe und sagt, der Sex sei einvernehmlich gewesen. Er sitzt seit 2018 in Haft.
Quellen: Blick
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Mai 2021ZH
KampagnenZürich: «Zürich schaut hin» mit Meldetool und Werkzeugkoffer für Bars und Clubs
Kein Verfahren; städtisches Präventionsprojekt.
Die Stadt Zürich führt das departementsübergreifende Projekt «Zürich schaut hin» gegen sexuelle und sexistische Belästigung sowie Homo- und Transfeindlichkeit im öffentlichen Raum und im Nachtleben. Den Auftrag erteilten Stadtpräsidentin Corine Mauch und Sicherheitsvorsteherin Karin Rykart 2019. Das anonyme Online-Meldetool ist seit Mai 2021 online; bis Ende September 2021 gingen rund 700 Meldungen ein, bis Juni 2023 fast 1'700. Eine Sotomo-Befragung im Auftrag der Stadt ergab, dass Übergriffe am häufigsten in Bars und Clubs vorkommen, danach an Festen und Festivals sowie auf Strassen und Plätzen; mehr als ein Drittel der Frauen zwischen 16 und 35 erlebt im Ausgang nach 22 Uhr oft unangenehme oder übergriffige Situationen. Eine Erhebung der Bar & Club Kommission bei ihren Mitgliedern erfasste die bestehenden Abläufe der Betriebe. Mit der Bar & Club Kommission Zürich, GastroZürich-City und der Offenen Jugendarbeit entstand in zwei Workshops ein «Werkzeugkoffer» mit Handlungsanleitungen und Merkblättern für Betriebe, der in Pilotbetrieben (u.a. Club Kauz) getestet wurde; Schulungen waren für Frühjahr 2022 geplant. Weitere Massnahmen: Weiterbildungstag für Polizei und Jugendarbeit (September 2021), Forumtheater «Courage konkret» für Schulen, Selbstverteidigungskurse.
Quellen: Nau.ch (Mitteilung Stadt Zürich), Stadt Zürich, Medienmitteilung, Stadt Zürich / Bar & Club Kommission Zürich, plattformj.ch (Mitteilung Stadt Bern)
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27. Januar 2021VD
PolitikWaadtländer Staatsrat: seit 2017 zwei bestätigte Fälle unfreiwilliger GHB-Intoxikation
Parlamentarischer Vorstoss, vom Staatsrat am 27. Januar 2021 beantwortet (20_REP_48); im Grossen Rat am 9....
In seiner Antwort auf die Interpellation von Grossrätin Alice Genoud («20 ans de GHB et toujours pas de solution pour les victimes ?», 20_INT_10) hielt der Staatsrat fest, seit 2017 seien zwei bestätigte Fälle erfasst worden; die Zahl sei nicht vollständig, weil nicht alle Betroffenen den Notfall oder die Polizei aufsuchten. GHB soll bei rechtsmedizinischen Abklärungen von Verhaltensänderungen künftig systematisch gesucht werden. Personen, die eine unbemerkte Intoxikation vermuten, sollen ohne Vorverurteilung empfangen und betreut werden. Die bestehende Prävention über das Programm NightLife Vaud wird mit einer eigenen Kampagne verstärkt. Anlass waren Verdachtsfälle, die im Sommer 2020 in sozialen Netzwerken und Medien diskutiert wurden. Im Grossen Rat begrüsste die Interpellantin die Antwort und regte eine Bilanz nach rund einem Jahr an.
Quellen: Etat de Vaud, Décisions du Conseil d'Etat, Grand Conseil VD
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2021BS
KampagnenBasler Polizei verteilt GHB-Testarmbänder, später wegen Unzuverlässigkeit eingestellt
Kein Verfahren; polizeiliche Präventionsmassnahme, nach 2022 eingestellt.
Die Kantonspolizei Basel-Stadt beschaffte im Sommer 2021 für eine Schwerpunktaktion versuchsweise Armbänder, die GHB nachweisen sollen, und verteilte sie; 2022 wurde die Aktion wiederholt. Laut dem Anzug Beat Braun und Konsorten, den der Grosse Rat im Dezember 2022 überwies, erfolgte die Abgabe seit der Rhylax-Kampagne vor allem abends und nachts durch die Jugend- und Präventionspolizei. In den beiden folgenden Sommer-Schwerpunktaktionen verzichtete die Polizei bewusst auf die Abgabe. Als Gründe nennt sie geringe Zuverlässigkeit, ungeeignete Bedingungen im Club wie schwaches Licht und wenig Platz, den Umstand, dass ein positiver Test nur GHB und keine anderen Substanzen wie Designer-Benzodiazepine anzeigt, sowie wahrscheinliche falsch negative Resultate. Die Polizei rät heute von solchen Tests ab. Gegenüber SRF sagte Polizeisprecher Stefan Schmitt im Januar 2025, die Bänder seien weder zuverlässig noch benutzerfreundlich gewesen; man suche nach besseren Drogentests.
Quellen: Kanton Basel-Stadt (Kantonspolizei), SRF News, Regierungsrat Basel-Stadt
2020 11 Einträge
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1. Dezember 2020BS
BerichteBasel-Stadt: Drug-Checking-Pilot DIBS mit dem Institut für Rechtsmedizin
nicht anwendbar (Regierungsratsbeschluss, Antrag an den Grossen Rat)
Regierungsratsbeschluss vom 1. Dezember 2020 zum Anzug Otto Schmid und Konsorten betreffend «Verstärkung der Schadensminderung durch Drogentests». Unter der Leitung der Abteilung Sucht des Gesundheitsdepartements wurde zusammen mit dem Institut für Rechtsmedizin und dem Beratungszentrum der Stiftung Suchthilfe Region Basel ein dreijähriges Pilotprojekt für stationäres Drug-Checking aufgebaut (DIBS Drogeninfo Basel-Stadt), Start Juli 2019. Zu 16 % der analysierten Proben wurde eine öffentliche, im Internet einsehbare Substanzwarnung publiziert; sie betrafen MDMA-Tabletten und Falschdeklarationen. Der Regierungsrat beantragte dem Grossen Rat, den Anzug stehen zu lassen.
Quellen: Regierungsrat Basel-Stadt
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18. September 2020SG
ErmittlungenClub Trischli St. Gallen: K.O.-Gerüchte auf Jodel, Polizei klärt zwei Fälle mit jungen Männern ab
Polizeiliche Abklärungen zu zwei Meldungen von Anfang August 2020 laufen. Über Tatverdächtige ist nichts...
Auf der App Jodel kursierten über mehrere Tage Beiträge über K.O.-Tropfen im St. Galler Club Trischli. Darin war von zwei Frauen und einem Mann die Rede, eine Person soll auf der Intensivstation gelegen haben. Die Beiträge zeigten zwei leicht anonymisierte Bilder eines mutmasslichen Täters. Diese Angaben sind unbestätigt. Die Kantonspolizei St. Gallen hatte in den Tagen davor keine neuen Anzeigen erhalten. Die letzten gemeldeten Fälle stammten von Anfang August und betrafen zwei junge Männer. Die Abklärungen dazu liefen, geprüft wurde auch, ob Videoaufnahmen existieren. Die Polizei rät, sich sofort zu melden, da die Stoffe meist nur etwa 6 bis 12 Stunden nachweisbar seien. Je nach Dosis komme versuchte oder vollendete schwere Körperverletzung in Frage, beides ein Offizialdelikt. Der Club verweist auf seine Nulltoleranz gegenüber Betäubungsmitteln.
Quellen: 20 Minuten
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7. September 2020CH
PolitikFragestunde 20.5521 Porchet: Angriffe mit GHB. Welche Anpassung des gesetzlichen Rahmens?
Fragestunde, erledigt am 14.09.2020.
Geschäftsnummer 20.5521, Frage von Nationalrätin Léonore Porchet (Grüne, VD), eingereicht am 07.09.2020. Inhalt: In Lausanne häufen sich Fälle, in denen Getränken unbemerkt GHB beigemischt wird. Porchet fragt, ob eine Zunahme auch anderswo bekannt ist und wie der Bundesrat den gesetzlichen Rahmen anpassen will, weil Betroffene ihre Rechte nur schwer durchsetzen und die Polizei Beweise nur schwer sichern kann. Antwort des Bundesrats vom 14.09.2020 auf Französisch: Die Strafverfolgung liegt bei den Kantonen, deshalb kann er sich zu einer Zunahme nicht äussern. Die Taten fallen unter die bestehenden Strafbestimmungen zum Schutz von Leben, körperlicher und sexueller Integrität. Betroffene können Anzeige erstatten und sich an die Opferhilfe-Beratungsstellen wenden. Die StPO bietet die nötigen Mittel, etwa Einvernahmen, Sicherstellung von Aufnahmen sowie medizinische und DNA-Gutachten. Dass Täter schwer zu identifizieren sind, liegt laut Bundesrat am Vorgehen der Täterschaft und nicht an Lücken im Gesetz. Eine Gesetzesrevision hält er nicht für nötig.
Quellen: Open Data Parlamentsdienste (OData), französische Fassung, Curia Vista, parlament.ch
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24. August 2020CH
WeiteresÖffentliche Entschuldigung von Ringier-CEO Marc Walder im Blick
Freiwillige Erklärung. Das Zuger Obergericht lehnte es ab, Ringier zu einer Entschuldigung zu verpflichten.
Ringier-CEO Marc Walder entschuldigte sich im Blick öffentlich bei Jolanda Spiess-Hegglin. Er tat dies im Namen der Ringier AG, des Blick und von dessen Chefredaktor. Die Entschuldigung betrifft die Berichterstattung über die Ereignisse an der Zuger Landammannfeier im Dezember 2014, in der das Gericht eine Persönlichkeitsverletzung sah. Die Entschuldigung erfolgte freiwillig. Das Zuger Obergericht hatte es abgelehnt, Ringier zu einer Entschuldigung zu verpflichten.
Quellen: Blick
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18. August 2020ZG
UrteileObergericht Zug bestätigt Persönlichkeitsverletzung durch «Blick»
Rechtskräftig (gemäss Parteiquelle; Ringier zog nicht weiter).
Wie zuvor das Kantonsgericht bestätigte das Obergericht des Kantons Zug, dass «Blick» mit dem ersten Bericht über die Landammannfeier 2014 die Persönlichkeitsrechte von Jolanda Spiess-Hegglin verletzt hatte. Das Gericht reduzierte die Genugtuung und die Parteientschädigung erheblich und lehnte eine gerichtlich angeordnete Entschuldigung ab. Am 24.8.2020 entschuldigte sich Ringier in einem Gastbeitrag von CEO Marc Walder freiwillig. Gemäss Parteiquelle akzeptierte Ringier das Urteil und zog es nicht weiter. Das Urteilsdatum 18.8.2020 stammt aus dem Dateinamen der Urteils-PDF auf der Parteiquelle.
Quellen: Blick, jolandaspiess.ch (Parteiquelle)
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17. August 2020CH
PresseratPresserat 61/2020: «das Lamm» verletzt Wahrheitspflicht gegenüber Michèle Binswanger, Gegendarstellung nicht Sache des Presserats
Presseratspräsidium, Stellungnahme 61/2020 vom 17. August 2020: teilweise gutgeheissen (Ziffer 1 verletzt;...
Das Presseratspräsidium hiess eine Beschwerde von Michèle Binswanger gegen das Onlinemagazin «das Lamm» teilweise gut. Die Aussage, sie habe «unzählige» Artikel gegen Jolanda Spiess-Hegglin geschrieben, verletzte Ziffer 1 (Wahrheitspflicht), denn sie hatte drei Artikel verfasst. Die Redaktion korrigierte nach rund drei Tagen auf «mehrere» und entschuldigte sich. Der Begriff «Hetzkampagne» in einer klar kommentierenden Passage war zulässig. Eine Anhörungspflicht nach Richtlinie 3.8 bestand nicht, und Ziffer 3 wurde nicht verletzt. Für die verweigerte Gegendarstellung ist der Presserat nicht zuständig, darüber entscheiden die Zivilgerichte.
Quellen: Schweizer Presserat
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18. Mai 2020BS
UrteileBasel: Frau setzt Diazepam gegen Männer ein und bestiehlt sie (Appellationsgericht BS)
Berufungsurteil des Appellationsgerichts BS vom 18. Mai 2020 (SB.2019.62). Die Berufung wurde teilweise...
Zwischen November 2015 und Dezember 2016 verabreichte eine Frau mehreren Männern Beruhigungsmittel, um sie zu bestehlen. Bei einem über 70-jährigen Geschädigten wurde Diazepam im Kaffeerückstand und im Blut nachgewiesen, zudem Trazodon. Bei einem zweiten Geschädigten fanden sich Diazepam und das Abbauprodukt Nordazepam im Blut. Die Frau nahm Bargeld, Karten und weitere Gegenstände an sich und bezog mit fremden PostFinance-Karten Geld. Das Strafgericht BS verurteilte sie am 10. Oktober 2018. Das Appellationsgericht BS hiess ihre Berufung mit Urteil vom 18. Mai 2020 teilweise gut. Schuldsprüche: mehrfacher Raub (drei Anklagepunkte zum Nachteil zweier Männer), gewerbsmässiger Diebstahl und gewerbsmässiger betrügerischer Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage. Beim Vorwurf gegen einen dritten Mann qualifizierte das Gericht den Raub in Diebstahl um. Eine Sedierung war nicht ohne erhebliche Zweifel nachweisbar, weil er zuvor Alkohol getrunken hatte. Vom Diebstahl eines Tresorschlüssels wurde sie freigesprochen. Strafe: 3 Jahre Freiheitsstrafe, davon 18 Monate bedingt bei 2 Jahren Probezeit, unter Anrechnung der Haft, sowie 5 Jahre Landesverweisung ohne SIS-Ausschreibung.
Quellen: Appellationsgericht Basel-Stadt (via opencaselaw.ch)
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9. April 2020CH
PresseratPresserat 16/2020: Nichteintreten im Streit um Leserkommentar zum Medienwoche-Text «Ringier darf eigene Titel löschen»
Presserat: Nichteintreten (Stellungnahme 16/2020 vom 9.4.2020); keine Verletzung festgestellt, materielle...
René Zeyer veröffentlichte am 18.4.2019 in der «Medienwoche» den Artikel «Ringier darf eigene Titel löschen» zur Löschung von Ringier-Titeln aus der SMD. Am selben Tag kritisierte ihn Max Trossmann, Vizepräsident des Presserats, in einem Leserkommentar und sprach ihm als Autor die Glaubwürdigkeit ab. Zeyer rügte Verstösse gegen Ziffer 7 der «Erklärung» und Richtlinie 3.8. Der Presserat trat nicht auf die Beschwerde ein. Für Leserkommentare ist das publizierende Medium verantwortlich, die Beschwerde richtete sich aber gegen den Verfasser. Zudem ist der Kommentar eine persönliche Meinung und kein journalistischer Inhalt. Trossmann trat in den Ausstand. Der Presserat bedauerte die spontane Äusserung seines Mitglieds, stellte aber keine Verletzung fest.
Quellen: Schweizer Presserat
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20. Januar 2020VD
UrteileBundesgericht bestätigt zwölf Jahre Freiheitsstrafe in Waadtländer Fall von Vergewaltigung unter Betäubung
Rechtskräftig: Das Bundesgericht wies die Beschwerde am 20. Januar 2020 ab, die Freiheitsstrafe von zwölf...
Das Bundesgericht wies die Beschwerde des Verurteilten gegen das Urteil der Cour d'appel pénale des Kantonsgerichts Waadt vom 24. Juli 2019 ab (BGer 6B_1127/2019 vom 20. Januar 2020). Die Erstinstanz war das Tribunal criminel de l'arrondissement de l'Est vaudois (19. März 2019). Verurteilt wurde der Mann wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung, teils mit dem Erschwerungsgrund der Grausamkeit (Art. 189 Abs. 3 und Art. 190 Abs. 3 StGB). Laut Le Matin hatte er 2005 an zwei Abenden eine Nachbarin betäubt und missbraucht. 2014 bis 2015 verabreichte er seiner Ehefrau und seiner 13- bis 14-jährigen Tochter Schlafmittel. Die Tochter betäubte er zusätzlich mit einem in Äther getränkten Tampon. Vor Bundesgericht rügte er die Datierung der Taten an der Nachbarin (Verjährung), die Qualifikation als grausam und das Strafmass. Alle Rügen wurden abgewiesen. Die Vorinstanz hatte eine Strafe von 17 Jahren errechnet und es bei zwölf Jahren belassen. Das Bundesgericht begründet dies mit dem Verschlechterungsverbot, Le Matin mit entlastenden Umständen.
Quellen: Le Matin, opencaselaw (BGer-Entscheid)
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9. Januar 2020BE
UrteileVerdacht auf K.O.-Tropfen, Freispruch bestätigt: Widerstandsunfähigkeit für Beschuldigten nicht erkennbar
Freispruch von Schändung, eventualiter Vergewaltigung, zweitinstanzlich bestätigt (Berufung von...
Die Privatklägerin hatte nach dem Konsum eines Getränks in einem Lokal im September 2016 in Bern eine Erinnerungslücke bis zum Aufwachen am nächsten Morgen. Sie und ihre Begleiterin vermuteten danach, dass ihnen etwas ins Getränk gegeben worden war. Das Obergericht Bern hielt fest, einiges deute auf K.O.-Tropfen oder eine enthemmende Substanz hin, liess dies aber offen. Die Privatklägerin sagte selbst, sie könne nicht sagen, ob die Tropfen von den Beschuldigten stammten. Das Obergericht bestätigte den erstinstanzlichen Freispruch vom Vorwurf der Schändung, eventualiter Vergewaltigung: Eine Widerstandsunfähigkeit sei nicht erstellt, eine blosse Herabsetzung der Hemmschwelle genüge nicht. Selbst bei vollständig aufgehobener Widerstandsfähigkeit wäre dies für den Beschuldigten nicht erkennbar gewesen, unter anderem wegen der aktiven Mitwirkung der Privatklägerin, der kurzen Bekanntschaft und weil er von einer Substanz nichts wusste. Die Genugtuungsforderung von CHF 6'000 wegen Schändung wurde abgewiesen; bestätigt wurde eine Genugtuung von CHF 1'000 für eine Videoaufnahme.
Quellen: opencaselaw (Obergericht BE)
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8. Januar 2020AG
UrteileSchlafmittel ins Wasserglas der Ehefrau: versuchte Tötung, gescheiterte GBL-Bestellung als Indiz
rechtskräftig: Beschwerde vom Bundesgericht am 8. Januar 2020 abgewiesen, soweit darauf eingetreten wurde;...
Das Bezirksgericht Rheinfelden sprach einen Mann am 20. April 2017 frei. Das Obergericht Aargau verurteilte ihn am 21. Januar 2019 wegen versuchter vorsätzlicher Tötung zu 8 Jahren Freiheitsstrafe. Laut den Feststellungen des Obergerichts versetzte er in der Nacht vom 27. auf den 28. Januar 2015 das Wasserglas seiner Ehefrau mit Trimipramin. Danach versuchte er, sie mit einem Kissen und den Händen zu ersticken. Die Frau täuschte das Trinken nur vor und füllte das Wasser in zwei Fläschchen ab. Der Mann brach die Tat ab, nachdem sie ihn auf etwas hingewiesen hatte, das bei ihrem Anwalt hinterlegt sei. Als Indizien dienten unter anderem eine Audioaufnahme der Tatnacht und ein später gefundenes Fläschchen, dessen Grösse und Trimipraminkonzentration mit zwei der Ehefrau verschriebenen Medikamenten übereinstimmten. Weitere Indizien waren Internetrecherchen des Mannes zur Dosierung und ein gescheiterter Versuch, K.O.-Tropfen bzw. GBL zu bestellen. Das Bundesgericht verneinte Willkür bei der Beweiswürdigung und wies die Beschwerde ab, soweit es darauf eintrat.
Quellen: opencaselaw (Bundesgericht)
2019 10 Einträge
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21. November 2019SO
UrteileGBL an Jugendliche verabreicht und Tat gefilmt: grausame Vergewaltigung bejaht
Zweitinstanzliches Urteil des Obergerichts Solothurn vom 21. November 2019: Gesamtfreiheitsstrafe 14...
Der Beschuldigte verabreichte der Privatklägerin, damals 14 Jahre alt, am 11. August 2015 in seiner Wohnung GBL. In zwei Tatphasen von zusammen rund 23 Minuten nötigte er sie zum Beischlaf und filmte die Taten. Das Obergericht Solothurn bejahte das Qualifikationsmerkmal der Grausamkeit nach Art. 190 Abs. 3 StGB. Gemäss Gutachten des IRM Basel befand sich die Geschädigte im Grenzbereich zwischen mittelschwerer und schwerer Bewusstseinsstörung. Eine unmittelbare Lebensgefahr bejahte das Gericht nicht, und vom Vorhalt der Gefährdung des Lebens erging ein Freispruch. Als Gründe für die Grausamkeit nennt das Gericht die schwer steuerbare GBL-Dosis, das Übergehen von Erbrechen, Schmerzensschreien und Urinabgang, die Videoaufnahme und Rache als vom Beschuldigten angegebenes Motiv. Das Gericht sprach ihn zudem wegen weiterer Sexualdelikte über einen mehrjährigen Zeitraum schuldig und setzte eine Gesamtfreiheitsstrafe von 14 Jahren fest. Die Anschlussberufung der Staatsanwaltschaft blieb erfolglos.
Quellen: opencaselaw (Obergericht SO)
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25. September 2019CH
PolitikInterpellation 19.4135 Molina: Vertrauliche Spurensicherung. Eine Möglichkeit zur Stärkung der Opferrechte?
Parlamentarischer Vorstoss, erledigt (20.12.2019).
Geschäftsnummer 19.4135, Interpellation von Nationalrat Fabian Molina (SP, ZH), eingereicht am 25.09.2019. Inhalt: Fragt, wie der Bundesrat die vertrauliche Spurensicherung nach deutschem Vorbild beurteilt, ob Meldepflichten von Gesundheitspersonen punktuell gelockert werden könnten, bei welchen Delikten Konflikte mit Meldepflichten bestehen und unter welchen Voraussetzungen vertrauliche Spurensicherung heute schon möglich ist. Antwort des Bundesrats (20.11.2019): Verweist auf den laufenden Bericht zum Postulat 14.4026; Spurensicherung sei unabhängig davon wichtig, ob das Opfer sofort anzeigt oder zuwartet; die Frage, ob die Geheimhaltungspflicht des medizinischen Personals Vorrang vor Meldepflichten oder -rechten hat, hänge mit der Frage zusammen, ob das Opfer über die Einleitung einer Strafuntersuchung entscheiden soll. Stand per 28.10.2026: erledigt (20.12.2019).
Quellen: Curia Vista, parlament.ch, Open Data Parlamentsdienste (OData)
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September 2019BS
WissenBühler, Schmid, Liechti 2019: K.O.-Mittel, Diagnostik auf der Notfallstation und in der Praxis
nicht anwendbar (Übersichtsarbeit)
Deutschsprachiger Übersichtsartikel der Abteilung Klinische Pharmakologie und Toxikologie des Universitätsspitals Basel in der Zeitschrift Praxis. Er beschreibt diagnostische Möglichkeiten und Grenzen bei Verdacht auf K.O.-Mittel, gibt einen Überblick über häufig beteiligte Substanzen und legt den Schwerpunkt auf Präanalytik und Kostenübernahme.
Quellen: Praxis (Bern 1994) 108(13), S. 869-876, PubMed, Europe PMC
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21. Juni 2019CH
BerichteRepublik: «Das Zögern und Zaudern um eine Medienaffäre»
nicht anwendbar
Laut der «Republik» hat fast die gesamte Schweizer Medienbranche im Fall versagt, vor allem durch Vorverurteilung und ungeprüfte Informationen. Als uneinsichtig nennt die «Republik» «Blick», «20 Minuten» und «Watson». Bei «20 Minuten» sei ein fertiger Beitrag zum Weiterzug des Verfahrens und zum Crowdfunding von oben verhindert worden. Ringier bot im Dezember 2018 und schriftlich Mitte März 2019 eine Entschuldigung und 150'000 Franken an, falls die Klage zurückgezogen werde. Spiess-Hegglin lehnte ab, die Entschuldigung erschien deshalb nicht. Fairmedia sammelte innert drei Tagen über 67'000 Franken für die Gerichts- und Anwaltskosten der nächsten Instanz.
Quellen: Republik
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18. Juni 2019ZH
UrteileObergericht Zürich bestätigt Verurteilung von Philipp Gut wegen übler Nachrede, Urteil rechtskräftig
Rechtskräftig. Philipp Gut verzichtete auf einen Weiterzug ans Bundesgericht (gemäss SDA-Bericht im...
Das Obergericht des Kantons Zürich bestätigte am 18.6.2019 den Schuldspruch gegen Philipp Gut wegen übler Nachrede für einen Artikel vom 24.9.2015. Gemäss der Wiedergabe im Bundesgerichtsurteil 6B_747/2025 (E. 3.4.4) hielt das Obergericht fest, die Aussagen erweckten beim unbefangenen Durchschnittsleser den Eindruck unehrenhaften Verhaltens. Der Wahrheitsbeweis misslang, weil die Verfahren gegen die betroffene Frau eingestellt worden waren. Der Gutglaubensbeweis misslang, weil Gut hätte in Betracht ziehen müssen, dass die Frau möglicherweise überzeugt war, Opfer eines Sexualdelikts geworden zu sein. Das Bundesgericht nennt den Verurteilten anonymisiert; die Zuordnung zu Gut stammt aus der Medienberichterstattung. Gemäss SDA-Bericht: bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 130 Franken, Genugtuung von 2500 Franken. Gut verzichtete auf einen Weiterzug ans Bundesgericht. Die Weltwoche-Verlags AG war nicht Partei.
Quellen: Bundesgericht, m&k / Werbewoche (SDA), jolandaspiess.ch (Parteiquelle)
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27. Mai 2019TI
UrteileGordola/Bellinzonese: Verdacht auf «droga dello stupro», Verurteilung wegen Ausnutzung der Widerstandsunfähigkeit
Verurteilung im abgekürzten Verfahren (Mai 2019, laut RSI). Rechtskraft in den Quellen nicht ausdrücklich...
Im Juli 2017 wurde ein 30-jähriger Mann aus dem Bellinzonese festgenommen. Ihm wurde vorgeworfen, seine Ex-Partnerin nach einem Treffen in Gordola in seiner Wohnung vergewaltigt zu haben. Die Frau erinnerte sich nur bruchstückhaft; die Ermittler liessen prüfen, ob ihr die «droga dello stupro» verabreicht worden war. Der Mann bestritt die Vorwürfe zunächst und machte Einvernehmlichkeit geltend; er blieb mindestens fünf Wochen in Haft. Im Mai 2019 wurde er im abgekürzten Verfahren zu 36 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, davon 6 Monate zu verbüssen, verbunden mit einer Betreuung wegen Alkohol- und Drogenproblemen. Laut RSI nutzte er aus, dass die Frau betrunken und widerstandsunfähig war; im Prozess gestand er. Ein Ergebnis der Drogenanalyse nennen die Quellen nicht.
Quellen: RSI, RSI
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10. Mai 2019ZG
UrteileKantonsgericht Zug: Blick-Erstartikel verletzt Intimsphäre, 20'000 Franken Genugtuung
Erstinstanzlich (Kantonsgericht Zug, publiziert 10.5.2019). Auf Berufung von Ringier bestätigte das...
Das Kantonsgericht Zug hiess die Klage gegen Ringier teilweise gut und stellte eine schwere Persönlichkeitsverletzung durch den Blick-Erstartikel zur Landammannfeier 2014 fest: Die Berichterstattung griff in die Intimsphäre ein und war widerrechtlich, die Klägerin hätte nicht namentlich genannt werden dürfen. Ringier sollte 20'000 Franken Genugtuung sowie Gerichts- und Anwaltskosten zahlen. Eine Entschuldigung auf der Frontseite ordnete das Gericht nicht an. Das Urteil wurde am 10.5.2019 publiziert und war zu diesem Zeitpunkt nicht rechtskräftig. Über die Gewinnherausgabe war noch nicht entschieden.
Quellen: SRF, SRF, Blick
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15. April 2019CH
PresseratPresserat kritisiert Ringier für Löschung von über 200 Blick-Artikeln aus der Mediendatenbank
Erklärung des Presseratspräsidiums, keine Stellungnahme in einem Beschwerdeverfahren.
Das Präsidium des Schweizer Presserats bedauerte, dass Ringier über 200 «Blick»-Artikel zum Fall Spiess-Hegglin/Hürlimann aus der Schweizer Mediendatenbank (SMD) entfernen liess. Es bezeichnete dies als «willkürlichen Eingriff in die Archivfreiheit». Löschungen seien nur im absoluten Ausnahmefall zulässig, etwa auf einen Gerichtsentscheid hin. Ringier sei als einer von drei Miteigentümern der SMD nicht berechtigt, einen ganzen Themenkomplex eigenmächtig entfernen zu lassen. Die Mitteilung trug den Titel «Ringier verfälscht historische Wahrheit». Ringier-Sprecher René Beutner wies die Kritik zurück: Die SMD sei dem Presserat keine Rechenschaft schuldig, die Löschung sei eine «geschäftlich begründete Entscheidung». Sie grenze eine mögliche Diskussion über eine Gewinnherausgabe auf einen klar bestimmten Zeitraum ein. Die Löschung erfolgte vor der Gerichtsverhandlung über Jolanda Spiess-Hegglins Klage wegen Persönlichkeitsverletzung.
Quellen: Schweizer Presserat, Horizont Schweiz
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19. März 2019VD
UrteileVevey: Zwölf Jahre Freiheitsstrafe für Mann, der Angehörige mit Schlafmitteln und Äther betäubte und missbrauchte
Rechtskräftig. Erstinstanzliches Urteil des Tribunal criminel de l'arrondissement de l'Est vaudois vom...
Das Tribunal criminel de l'arrondissement de l'Est vaudois in Vevey verurteilte am 19. März 2019 einen Mann in den Fünfzigern zu zwölf Jahren Freiheitsstrafe. Es ordnete zudem eine ambulante therapeutische Behandlung an. Grundlage waren unter anderem Inzest, Vergewaltigung, sexuelle Handlungen mit Kindern und Schändung. Der Mann hatte Familienangehörige und eine Nachbarin abends mit Schlafmitteln und Äther betäubt, missbraucht und einen Teil der Taten gefilmt. Zu den Opfern gehörten seine minderjährige Tochter, eine Nachbarin, seine Schwiegermutter und seine Schwägerin. Auch seine Ehefrau wurde betäubt. Ältere Taten waren verjährt. Der Mann hatte die meisten Vorwürfe eingeräumt und sass seit Oktober 2015 in Haft. Das Gericht folgte dem Antrag der Staatsanwältin Camilla Masson. Laut Bundesgericht umfasste das Urteil auch ein zehnjähriges Verbot von Tätigkeiten mit regelmässigem Kontakt zu Minderjährigen. Die Cour d'appel pénale VD liess die Qualifikation der Grausamkeit teilweise fallen und bestätigte die zwölf Jahre. Das Bundesgericht wies die Beschwerde des Verurteilten ab.
Quellen: 20 minutes, Schweizerisches Bundesgericht
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5. März 2019BE
Politik und DrogenBern 2019: SVP-Nationalrat Luzi Stamm kauft Kokain als «Testkauf», Verfahren eingestellt
Anzeige durch die Kantonspolizei Bern (gemeldet 11. April 2019). Verfahren wegen Betäubungsmittelbesitzes...
Während der Frühjahrssession 2019 kaufte SVP-Nationalrat Luzi Stamm nach eigenen Angaben in der Berner Altstadt bei einem Strassenmusiker 1 Gramm Kokain für 45 Franken. Er brachte das Pulver ins Bundeshaus, zeigte es dem Sicherheitsdienst und zog die Polizei bei. Als Begründung nannte er, er wolle auf den Drogenhandel aufmerksam machen. Die Kantonspolizei Bern zeigte ihn im April 2019 bei der Staatsanwaltschaft an. Die SVP legte ihm eine Pause und ärztliche Behandlung nahe. Laut SRF stellte die Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland das Verfahren wegen Kokainbesitzes ein; zu einem zugleich bekannt gewordenen Falschgeld-Vorfall verfügte die Bundesanwaltschaft nach Vorabklärungen eine Nichtanhandnahme.
Quellen: Nau, Luzerner Zeitung, Blick, SRF
2018 10 Einträge
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30. November 2018CH
Weiteres1,4-Butandiol wird kontrolliert: Aufnahme ins Verzeichnis e der BetmVV-EDI
Geltendes Bundesrecht (in Kraft seit 30.11.2018, unverändert im Stand vom 13.3.2026)
Mit der Änderung der BetmVV-EDI vom 2. November 2018 (AS 2018 4287), in Kraft seit 30. November 2018, wurde 1,4-Butandiol als Nummer 250 in Anhang 6, Verzeichnis e («Rohmaterialien und Erzeugnisse mit vermuteter betäubungsmittelähnlicher Wirkung»), aufgenommen. Der Eintrag lautet: «Von der Kontrolle ausgenommen ist die industrielle Verwendung. Der private Gebrauch ist nicht von der Kontrolle ausgenommen.» In der Vorgängerfassung vom 1. März 2018 fehlt 1,4-Butandiol. Die Fassung vom 13. März 2026 führt den Eintrag unverändert.
Quellen: Fedlex, Systematische Rechtssammlung, Fedlex, Systematische Rechtssammlung, Fedlex, Systematische Rechtssammlung
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4. Oktober 2018VS
UrteileSion 2018: Freispruch mangels Beweisen nach GHB-Vorwurf von der Fête du bicentenaire
Erstinstanzlicher Freispruch durch das Tribunal de Sion (Bericht vom 4.10.2018). Rechtskraft und ein...
Das Tribunal de Sion sprach im Oktober 2018 einen Mann frei, dem vorgeworfen wurde, eine Frau an der Fête du bicentenaire in Sion 2015 mit GHB betäubt und vergewaltigt zu haben. Laut Le Nouvelliste bestritten beide nicht, miteinander geschlafen zu haben; die Frau, die auch viel Alkohol getrunken hatte, gab an, sie habe nicht gewusst, was sie tat, und sich am Morgen nur an Bruchstücke erinnert. Das Gericht sprach den Beschuldigten faute de preuves frei.
Quellen: Le Nouvelliste
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24. September 2018AG
UrteileGHB gegen Ex-Partnerin, heimlich gefilmt: Verurteilung wegen mehrfacher Vergewaltigung bestätigt
rechtskräftig (Beschwerde in Strafsachen abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist; Urteil Obergericht AG...
Das Obergericht des Kantons Aargau (Urteil vom 6. September 2017) hielt für erwiesen, dass der Beschuldigte seine damalige Partnerin am 8. Juni 2010 mittels GHB widerstandsunfähig machte, sexuelle Handlungen vornahm und dies heimlich filmte. Am 30./31. Januar 2011 machte er sie mittels GHB und Alkohol erneut widerstandsunfähig und vollzog Geschlechts- und Analverkehr. Dazu kamen sexuelle Handlungen mit einem damals 9-jährigen Kind. Das Obergericht verurteilte ihn unter anderem wegen mehrfacher Vergewaltigung, mehrfacher sexueller Nötigung und mehrfacher sexueller Handlungen mit einem Kind zu 5 Jahren Freiheitsstrafe und ordnete eine ambulante Massnahme an. Der Beschuldigte bestritt die GHB-Verabreichung und rügte die Würdigung des Videos. Das Bundesgericht verneinte Willkür. Die Vorinstanz stützte sich auf die glaubhaften Aussagen der Geschädigten, die keine Erinnerung an die sexuellen Handlungen hatte, auf die Videoaufnahme, auf Verletzungen nach dem zweiten Vorfall und darauf, dass sich der Beschuldigte mit K.O.-Tropfen befasst hatte. Die Beschwerde wurde abgewiesen, soweit darauf einzutreten war.
Quellen: opencaselaw (Bundesgericht)
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5. September 2018BL
UrteileKantonsgericht Basel-Landschaft reduziert Strafe für Vergewaltigungen betäubter Frauen auf neun Jahre
Zweitinstanzliches Urteil des Kantonsgerichts Basel-Landschaft vom September 2018; gemäss Quelle nicht...
Ein 42-jähriger Mann aus Birsfelden war angeklagt, über Jahre mindestens fünf Frauen betäubt und sexuell missbraucht zu haben; eine Frau kam laut Bericht beinahe ums Leben. Die Polizei fand über acht Terabyte selbst aufgenommener Videos. Der Mann bestritt, K.O.-Tropfen verwendet zu haben, und gab an, man habe gemeinsam Wodka getrunken. Laut Rechtsmedizinern liess sich der Zustand der Frauen auf den Videos nicht durch Alkohol erklären. Welche Substanz verwendet wurde, blieb unklar. Das Strafgericht Basel-Landschaft verurteilte ihn im Februar 2017 zu zwölf Jahren Freiheitsstrafe. Das Kantonsgericht verurteilte ihn im September 2018 wegen Vergewaltigung und Schändung, sprach ihn in zwei Nebenpunkten frei, reduzierte die Strafe auf neun Jahre und bestätigte die stationäre Massnahme wegen Rückfallgefahr.
Quellen: bz Basel, bz Basel
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20. April 2018CH
WissenUmfrage 2018: Cannabis-Erfahrung von Nationalrätinnen und Nationalräten
Kein Verfahren; freiwillige Selbstauskünfte
Vice fragte alle 200 Mitglieder des Nationalrats nach Cannabis-Erfahrung und Haltung zur Legalisierung und veröffentlichte 29 namentliche Antworten. 11 der 29 gaben an, Cannabis konsumiert zu haben. Eine weitere Person gab an, einmal THC-haltiges Gebäck gegessen zu haben; Vice zählte sie nicht als Konsum. Nach Partei, publizierte Antworten / Konsum bejaht: SP 7/4, Grüne 3/3, CVP 4/2, FDP 3/1, GLP 3/1, BDP 1/0, SVP 7/0, EVP 1/0.
Quellen: Vice
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6. April 2018ZG
UrteileZug 2018: Haaranalyse mit K.O.-Spuren im Prozess um Vergewaltigung einer Reinigungsangestellten
Laut Printbericht der Zuger Zeitung vom 13.4.2018 (online nicht gefunden): Freispruch vom Vorwurf der...
Vor dem Strafgericht Zug stand im April 2018 ein inzwischen pensionierter, 67-jähriger Mann, der in seiner Firma für die Einteilung des Reinigungspersonals zuständig war. Laut Anklage soll er einer ihm unterstellten Reinigungsangestellten K.O.-Tropfen in ein Getränk gemischt und sie zweimal vergewaltigt haben, zudem wurde ihm sexuelle Nötigung und mehrfaches Ausnützen einer Notlage vorgeworfen. Nach der Anzeige wurden laut Zuger Zeitung und zentralplus Spuren von K.O.-Tropfen an ihren Haaren nachgewiesen. Der Beschuldigte sprach von gegenseitigem Einverständnis. Die Staatsanwaltschaft forderte viereinhalb Jahre, die Verteidigung einen Freispruch. Das Urteil wurde schriftlich eröffnet.
Quellen: Zuger Zeitung, zentralplus
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13. März 2018TI
BerichteTessiner Kantonspolizei: keine erwiesenen Fälle von «droga dello stupro»
Medienbericht. Es gibt keine Anzeige und kein Verfahren.
In den Wochen vor dem Bericht meldeten sich bei Ticinonews zwei junge Frauen, die befürchteten, mit GHB betäubt worden zu sein. Keine der beiden erstattete Anzeige. Kommissar Marco Mombelli von der Sektion Delikte gegen die Integrität der Personen (RIP) der Kantonspolizei rät, sich sofort an die Polizei oder einen Notfall zu wenden, weil solche Substanzen nur kurz nachweisbar sind. Je nach Situation sei eine rechtsmedizinische Untersuchung möglich, bei der zusammen mit der wissenschaftlichen Polizei Spuren gesichert und toxikologische Analysen gemacht werden. Die Opferhilfe (SAV) biete Unterstützung. Laut Polizei gibt es im Tessin bisher keine erwiesenen Fälle. Oft sei viel Alkohol im Spiel, und Täter nutzten diese Verletzlichkeit aus. Die Polizei rät zudem, das Glas nicht unbeaufsichtigt zu lassen.
Quellen: Ticinonews
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5. Februar 2018BS
UrteileBasel-Stadt 2018: Freispruch nach Clubabend, Untersuchung erst am nächsten Abend
Erstinstanzlicher Freispruch durch das Strafgericht Basel-Stadt (Bericht vom 5.2.2018), bei Publikation...
Vor dem Strafgericht Basel-Stadt stand ein 25-jähriger Mann, der eine Frau nach einem Clubabend in betäubtem Zustand sexuell missbraucht und ausgenutzt haben soll. Das Gericht sprach ihn frei. Laut Bericht der bz Basel stützte sich der Freispruch auf Widersprüche in den Aussagen der Frau und auf Videoaufnahmen. Die medizinische Untersuchung der Frau fand laut Artikel am nächsten Abend gegen 17 Uhr statt; K.O.-Tropfen wären zu diesem Zeitpunkt laut Artikel ohnehin nicht mehr nachweisbar gewesen. Das Gericht hielt fest, eine Falschbeschuldigung sei «nicht völlig auszuschliessen». Das Urteil war bei Publikation nicht rechtskräftig.
Quellen: bz Basel
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3. Februar 2018ZH
KampagnenZürich: Bar- und Clubkommission und Frauenberatung lancieren «Ist Luisa hier?»
Kein Verfahren; freiwillige Branchenmassnahme.
Die Bar- und Clubkommission Zürich (BCK) und die Zürcher Frauenberatung lancierten Anfang Februar 2018 nach dem Vorbild von Münster das Codewort «Ist Luisa hier?». Das Portal Tsüri.ch hat das Projekt mitinitiiert. Zum Start beteiligten sich 14 Bars und Clubs, darunter das Plaza und die Rote Fabrik. Wer sich sexuell bedrängt fühlt, nennt an der Bar das Codewort, das Personal führt die Person ohne weitere Fragen an einen anderen Ort. Plakate an Eingängen und in Toiletten weisen auf das Projekt hin. Laut SRF waren im April 2018 in Zürich 15 Clubs beteiligt, schweizweit gut zwei Dutzend. In Zürich wurde der Code bis dahin einmal genutzt, als Beschwerde über eine unangemessene Reaktion eines Lokals. Alexander Bücheli (BCK) betonte die Notwendigkeit laufender Personalschulung.
Quellen: Nau.ch, SRF News, VICE
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2018VD
KampagnenLausanne: Qualitätscharta «Label Nuit» für Nachtlokale, Anschubhilfe der Stadt 2018 bis 2020
Kein Verfahren; freiwillige Charta der Betriebe mit städtischer Unterstützung.
Gemäss Rapport-préavis Nr. 2024/18 der Stadt Lausanne begleitete und unterstützte die Stadt in den ersten drei Jahren (2018, 2019, 2020) die Lancierung einer Qualitätscharta der Nachtlokale («Label Nuit»). Die Charta soll gute Praktiken der Prävention und Schadensminderung im Partymilieu fördern, in Koordination mit der Fondation vaudoise contre l'alcoolisme. 2019, 2021 und 2022 arbeitete die Stadt zudem beim Festival «La Belle Nuit» mit. Die Frage unfreiwilliger GHB-Intoxikationen soll mit den Organisationen von Label Nuit besprochen werden.
Quellen: Ville de Lausanne
2017 6 Einträge
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5. Juli 2017SO
UrteileGHB nach neun Stunden abgebaut: Schändung gestützt auf Alkoholisierung bejaht
Rechtskräftig: Das Bundesgericht hat das Urteil laut Quelle mit Urteil 6B_1142/2017 vom 23. März 2018...
Die Privatklägerin war zur Tatzeit am 31. März 2013 stark alkoholisiert (1,41 bis 2,65 Gewichtspromille). Blut- und Urinuntersuchungen ergaben keine Hinweise auf Drogen oder Medikamente. Laut Gutachten lagen zwischen Ereignis und Probenahme rund neun Stunden; allfälliges GHB wäre in dieser Zeit wahrscheinlich abgebaut gewesen, eine geringe Dosis liess sich nicht ganz ausschliessen. Das Amtsgericht Olten-Gösgen hatte den Beschuldigten freigesprochen, weil weder Bewusstlosigkeit noch Tiefschlaf nachgewiesen seien. Das Obergericht Solothurn hielt fest, die verlangte vollständige Aufhebung der Widerstandsfähigkeit setze keine Bewusstlosigkeit voraus. Es sprach den Beschuldigten der Schändung (Art. 191 StGB) schuldig: 18 Monate Freiheitsstrafe bedingt, Probezeit zwei Jahre, Genugtuung CHF 10'000.
Quellen: opencaselaw (Obergericht SO)
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15. Juni 2017BL
UrteileBaselbieter Strafgericht: Vergewaltigungsvorwurf nach Clubbesuch, keine K.O.-Spuren gefunden
Erstinstanzliche Hauptverhandlung vor dem Strafgericht Basel-Landschaft am 15.6.2017. Staatsanwaltschaft...
Ein 36-jähriger Mann ist beschuldigt, einer 33-jährigen Frau in der Nacht auf den 9. Dezember 2012 K.O.-Tropfen gegeben und sie in einem Hotelzimmer vergewaltigt zu haben. Kennengelernt hatten sich die beiden im Velvet Club in Basel. Nach ihren Angaben kam die Frau mit einer Erinnerungslücke nackt in der Dusche zu sich. Tests im Spital wiesen keine K.O.-Tropfen nach. Der Beschuldigte bestritt die Vergewaltigung. Vor dem Strafgericht Basel-Landschaft beantragten Verteidigung und Staatsanwaltschaft Freispruch, die Opfervertretung einen Schuldspruch. Das Urteil ist in der Quelle nicht enthalten.
Quellen: 20 Minuten
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15. Mai 2017ZH
UrteileBezirksgericht Zürich verurteilt Weltwoche-Vizechef Philipp Gut wegen übler Nachrede
Erstinstanzliches Urteil vom 15.5.2017. Laut Parteiquelle vom Obergericht Zürich am 18.6.2019 bestätigt...
Das Bezirksgericht Zürich (Einzelgericht, GG170064) sprach Philipp Gut, stellvertretender Chefredaktor der «Weltwoche», der üblen Nachrede nach Art. 173 Ziff. 1 StGB zum Nachteil von Jolanda Spiess-Hegglin schuldig. Sein Artikel «Die fatalen Folgen eines Fehltritts» vom 24.9.2015 warf ihr vor, einen Ratskollegen planmässig und wissentlich falsch der Schändung beschuldigt und dabei wiederholt gelogen zu haben. Der Entlastungsbeweis misslang: Aus der Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Zug vom 27.8.2015 ergibt sich laut Gericht weder eine wissentliche Falschbeschuldigung noch wiederholtes Lügen. Strafe: bedingte Geldstrafe von insgesamt Fr. 7'800, Probezeit 2 Jahre, als Zusatzstrafe nach Art. 49 Abs. 2 StGB. Weiter verpflichtete das Gericht ihn, den Artikel aus dem Online-Archiv der Weltwoche zu löschen und die SMD anzuweisen, ihn ebenfalls zu löschen. Hinzu kommen Urteilspublikation, Genugtuung, Prozessentschädigung und die Verfahrenskosten.
Quellen: Bezirksgericht Zürich, jolandaspiess.ch (Parteiquelle)
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14. Februar 2017ZH
UrteileDormicum im Whisky, Karten belastet: Erpressung und betrügerischer Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage
Zweitinstanzliches Urteil des Obergerichts ZH vom 14.2.2017, weitergezogen ans Bundesgericht...
Laut dem festgestellten Sachverhalt mischte eine Mittäterin einem Freier «Dormicum 15mg» in den Whisky. Als er schlief, wurde seine Karte mit dem zuvor ausgespähten PIN-Code über ein Kartenlesegerät belastet. Die Beschuldigte verabreichte die Substanzen nicht selbst und nahm auch die Karten nicht an sich. Sie liess die Mitbeschuldigten mit den Kartenlesegeräten in ihr Zimmer, wo die Geschädigten schliefen, und war an den Erlösen beteiligt. Das Obergericht Zürich (II. Strafkammer) verurteilte sie am 14.2.2017 wegen mehrfachen, teilweise versuchten betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage (Art. 147 StGB) und Erpressung (Art. 156 Ziff. 1 StGB) zu 18 Monaten Freiheitsstrafe, bedingt bei 2 Jahren Probezeit. Die Vorinstanz, das Bezirksgericht Zürich, hatte am 17.3.2016 22 Monate ausgesprochen. Die Mitbeschuldigten wurden in separaten abgekürzten Verfahren verurteilt.
Quellen: opencaselaw (Obergericht ZH)
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3. Januar 2017FR
UrteileSensebezirk: Langes Verfahren um Gruppenmissbrauch mit behaupteten K.O.-Tropfen endet mit 33 Monaten (BGE 143 IV 49)
Rechtskräftig verurteilt (BGer 6B_646/2016 vom 3.1.2017, BGE 143 IV 49): Freiheitsstrafe von 33 Monaten,...
Am 9. November 2006 entdeckte der Vater einer jungen Frau einen Chat. Darin schrieb sie, im Sommer 2005 hätten acht Männer gegen ihren Willen sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen. Sie sei dabei mit K.O.-Tropfen gefügig gemacht worden. Angeklagt waren die Taten vom 16. Juli 2005, sie war damals 17 Jahre alt. Das Verfahren gegen einen der Männer ging mehrmals durch alle Instanzen: Das Bezirksstrafgericht Sense verurteilte ihn am 18.3.2008 zu 3½ Jahren, das Kantonsgericht FR bestätigte am 17.9.2009. Das Bundesgericht hob das Urteil mit 6B_1078/2009 vom 13.12.2010 auf. Am 5.3.2012 verhängte das Kantonsgericht FR 40 Monate und sprach ihn von der vollendeten Vergewaltigung frei. Das Bundesgericht hob auch dieses Urteil mit 6B_350/2012 vom 28.2.2013 aus formellen Gründen auf, weil die Öffentlichkeit ohne Interessenabwägung ausgeschlossen worden war. Mit Urteil 501 2013 41 vom 13. Oktober 2014 sprach das Kantonsgericht FR ihn von den Vorwürfen zum 16. Juli 2005 frei und verhängte für andere Taten 24 Monate bedingt. Die Verabreichung von K.O.-Tropfen sah es als nicht erhärtet an: Die Symptome könnten auf eine Droge, aber auch auf andere Ursachen zurückgehen. Das Bundesgericht hiess die Beschwerde der Staatsanwaltschaft mit 6B_1149/2014 und 6B_1166/2014 vom 16. Juli 2015 gut, die des Opfers teilweise. Es stufte die Aussagen des Opfers als glaubhaft und die Beweiswürdigung der Vorinstanz als willkürlich ein. Am 15. April 2016 verurteilte das Kantonsgericht FR den Mann u. a. wegen sexueller Nötigung und versuchter Vergewaltigung zu 33 Monaten, davon 22 Monate bedingt, und sprach dem Opfer eine Genugtuung von Fr. 25'000 zu. Von der vollendeten Vergewaltigung sprach es ihn frei. Das Bundesgericht wies seine Beschwerde mit 6B_646/2016 vom 3. Januar 2017 ab (BGE 143 IV 49). Die Strafverfolgung war nicht verjährt: Art. 97 Abs. 3 StGB gilt auch im Jugendstrafrecht.
Quellen: Bundesgericht (via opencaselaw.ch), Bundesgericht (via opencaselaw.ch), Bundesgericht (via opencaselaw.ch), Kantonsgericht Freiburg (via opencaselaw.ch) und weitere
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2017ZH
KampagnenWinterthur: Salzhaus und weitere Clubs führen den Code «Ist Luisa da?» ein
Kein Verfahren; freiwillige Präventionsmassnahme von Clubbetreibern.
Laut SRF (21. April 2018) gehörte das Konzert- und Partylokal Salzhaus in Winterthur zu den ersten Schweizer Clubs, die den aus dem deutschen Nachtleben stammenden Code «Ist Luisa da?» einführten. Der Code ist seit Herbst 2017 vor allem in Zürich und Winterthur im Einsatz. Wer sich belästigt fühlt, fragt das Personal nach «Luisa». Das Personal bringt die Person in einen geschützten Raum und klärt dort, wie es helfen kann, etwa mit einem bestellten Taxi oder einer kurzen Auszeit. Plakate im Lokal weisen auf den Code hin. In den zehn beteiligten Winterthurer Clubs wurde der Code laut SRF seit Herbst 2017 zweimal genutzt. In Zürich machten seit Frühling 2018 15 Clubs mit.
Quellen: SRF News
2016 11 Einträge
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21. Dezember 2016ZH
UrteilePflegefachmann missbraucht Patientinnen im Aufwachraum: Bundesgericht bestätigt 4 Jahre (6B_232/2016)
Rechtskräftig verurteilt wegen mehrfacher Schändung (Art. 191 StGB) in 10 Fällen, Freispruch in 1 Fall; 4...
Ein diplomierter Pflegefachmann HF war angeklagt, zwischen Mai 2008 und August 2011 im Aufwachraum eines Zürcher Spitals elf Patientinnen nach einer Vollnarkose sexuell berührt zu haben. Das Bezirksgericht Zürich verurteilte ihn am 17. Dezember 2013 wegen mehrfacher Schändung zu 4 Jahren Freiheitsstrafe (825 Tage Haft angerechnet) und 3 Jahren Berufsverbot. Das Obergericht des Kantons Zürich sprach ihn mit Urteil SB140176 vom 4. Dezember 2015 in 10 Fällen schuldig und in einem Fall frei: 4 Jahre Freiheitsstrafe (972 Tage Haft angerechnet), 3 Jahre Berufsverbot, Genugtuungen von Fr. 8'000 bis 10'000 je Privatklägerin. Es stützte sich auf ein Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Bern vom 24. Januar 2013, das keine Hinweise auf narkosebedingte Wahrnehmungsstörungen fand, solche aber nicht vollständig ausschloss. Das Bundesgericht wies die Beschwerde mit Urteil 6B_232/2016 vom 21. Dezember 2016 ab.
Quellen: Bundesgericht (via opencaselaw.ch), Obergericht des Kantons Zürich (via opencaselaw.ch)
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24. November 2016AG
UrteileGBL im Milchshake: Bundesgericht bestätigt Verurteilung wegen versuchter Vergewaltigung
Rechtskräftig. Das Bundesgericht hat am 16. November 2016 die Beschwerden des Verurteilten und der...
Ein Mann, der sich als Handwerker ausgab, mischte am 4. Oktober 2013 in Oftringen einer jungen Frau GBL in den Milchshake; im Glas wurden 14,3 Gramm GBL festgestellt. Das Bezirksgericht Zofingen verurteilte ihn am 15. Januar 2015 wegen versuchter vorsätzlicher Tötung zu viereinhalb Jahren Freiheitsstrafe, dazu eine vollzugsbegleitende ambulante Massnahme und 5000 Franken Genugtuung. Das Obergericht Aargau sprach ihn am 17. Dezember 2015 vom Vorwurf der versuchten vorsätzlichen Tötung frei und verurteilte ihn wegen versuchter Vergewaltigung, versuchter qualifizierter einfacher Körperverletzung sowie Transports und Aufbewahrung von Betäubungsmitteln zu zweieinhalb Jahren Freiheitsstrafe; Massnahme und Genugtuung blieben bestehen. Das Bundesgericht wies am 16. November 2016 die Beschwerden des Verurteilten und der Oberstaatsanwaltschaft ab (6B_355/2016, 6B_429/2016).
Quellen: Aargauer Zeitung, Aargauer Zeitung
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5. September 2016AG
ErmittlungenBrugg AG: 63-Jähriger wegen Betäubung und sexuellen Missbrauchs von sieben Frauen angeklagt
Anklage durch die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach (September 2016). Hauptverhandlung vor dem...
Die Aargauer Staatsanwaltschaft erhob Anklage gegen einen 63-jährigen Schweizer. Ihm wird vorgeworfen, zwischen November 2010 und Dezember 2013 sieben Frauen, teils mehrfach, mit Rohypnol in teils lebensbedrohlicher Dosierung betäubt und sexuell missbraucht zu haben. Sechs der Übergriffe soll er gefilmt haben. Die Behörden stiessen im März 2014 bei einem Wasserschaden in Lagerräumen im Bezirk Brugg auf das Videomaterial; dort betrieb der Mann eine Hanfplantage. Angeklagt ist er unter anderem wegen sexuellen Missbrauchs, mehrfacher Gefährdung des Lebens und mehrfacher Pornografie. Er befindet sich seit Juni 2015 im vorzeitigen Strafvollzug. Die gefilmten Handlungen bestreitet er nicht, macht aber geltend, die Frauen seien einverstanden gewesen. Die Hauptverhandlung vor dem Bezirksgericht Brugg begann am 22. August 2017.
Quellen: Aargauer Zeitung, SRF
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3. Juni 2016ZH
UrteileMännliches Opfer meldet KO-Tropfen und Raub in eigener Wohnung, Einstellung bestätigt (Obergericht ZH UE160043)
Verfahren wegen Raubes am 2. Februar 2016 eingestellt, Beschwerde mit Beschluss UE160043 vom 3. Juni 2016...
Ein Mann zeigte an, ihm seien in der Nacht vom 18. auf den 19. Februar 2015 in seiner Wohnung KO-Tropfen verabreicht worden. Danach seien ihm rund Fr. 600 und ein Mobiltelefon gestohlen worden. Die Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis ermittelte wegen Raubes gegen einen Mann. Es stand Aussage gegen Aussage. Die Haaranalyse ergab keinen Nachweis einer Betäubungssubstanz. Der Anzeigeerstatter hatte Alkohol und Poppers konsumiert, und das Gericht hielt fest, dass die Symptome damit zusammenhängen könnten. Beim Beschuldigten wurden weder Geld noch Mobiltelefon gefunden. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren am 2. Februar 2016 ein. Das Obergericht ZH wies die Beschwerde mit Beschluss UE160043 vom 3. Juni 2016 ab, ebenso das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege. Die Gerichtsgebühr von Fr. 500 trägt der Beschwerdeführer. Der Beschuldigte erstattete seinerseits Anzeige wegen falscher Anschuldigung.
Quellen: Obergericht des Kantons Zürich (via opencaselaw.ch)
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19. Mai 2016ZG
PresseratPresserat 10/2016: Blick verletzt Wahrheitspflicht, Anhörungspflicht und Privatsphäre (Beschwerde Hürlimann)
Presserat-Stellungnahme 10/2016 vom 19.5.2016, Beschwerde teilweise gutgeheissen. Das Strafverfahren gegen...
Der Presserat hiess die Beschwerde des damaligen Zuger SVP-Kantonsrats Markus Hürlimann gegen die «Blick»-Berichterstattung vom 24.12.2014 bis 6.1.2015 teilweise gut. Verletzt sind Ziffer 1 (Wahrheit), Ziffer 3 (Gerüchte, Anhörung bei schweren Vorwürfen) und Ziffer 7 (Privatsphäre). Die Aussagen, es sei zu Sex gekommen und Zeugen hätten die beiden «in flagranti» erwischt, verletzten die Wahrheitspflicht. Über die vorübergehende Verhaftung durfte «Blick» berichten, hätte Hürlimann zu den schweren Vorwürfen aber vorher anhören müssen. Am 6.1.2015 verbreitete «Blick» ein ungeprüftes Gerücht weiter. Augenzeugen gab es nach eigener Angabe der Zeitung nicht. Die Unschuldsvermutung rügte der Presserat nicht, weil sie nicht beanstandet war. Er kritisierte aber einen saloppen Umgang mit ihr. Der Verdacht auf K.O.-Tropfen war bei der Publikation nicht belegt. Am 6.1.2015 meldete «Blick» selbst, dass in Blut und Urin keine K.O.-Tropfen nachweisbar waren.
Quellen: Schweizer Presserat
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19. Mai 2016ZG
PresseratPresserat 11/2016: Schweizer Illustrierte, Interview «Sex unter Alkohol geht nie gut», nicht eingetreten
Presserat: Nichteintreten (Art. 11 Abs. 1 Geschäftsreglement, offensichtlich unbegründet), Stellungnahme...
Der damalige Zuger SVP-Kantonsrat und Kantonalpräsident beschwerte sich am 5.7.2015, anwaltlich vertreten, über ein Interview der «Schweizer Illustrierten» vom 5.1.2015 mit einem Psychologen. Der Lead fragte, ob die Politikerin «mit K.-o.-Tropfen gefügig gemacht» worden sei. Er hielt fest, dass dazu ein Strafverfahren lief und der Beschwerdeführer strafbares Verhalten bestritt. Der Presserat trat nicht auf die Beschwerde ein, weil sie offensichtlich unbegründet sei. Die Prämisse des Interviews sei als Annahme erkennbar, die Unschuldsvermutung gewahrt und der Experte äussere sich nur allgemein. Die Namen der betroffenen Frauen würden nicht genannt.
Quellen: Schweizer Presserat
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19. Mai 2016ZG
PresseratPresserat 9/2016: «Blick» verletzt Opferschutz und Intimsphäre (Beschwerde Spiess-Hegglin)
Presserat-Stellungnahme 9/2016 vom 19.5.2016, Beschwerde gutgeheissen; berufsethische Feststellung ohne...
Der Presserat hiess die Beschwerde gegen die «Blick»-Frontseite und Seite 5 vom 24.12.2014 gut und stellte eine Verletzung von Ziffer 7 der «Erklärung» (Richtlinien 7.1, 7.2, 7.7) fest. «Blick» ging bei der Publikation von einem möglichen Sexualdelikt aus, identifizierte die Frau aber mit Namen, Tätigkeit, Alter und Fotos. Die spätere Einstellung des Strafverfahrens ändert daran nichts, massgeblich ist der Wissensstand bei Publikation. Ein überwiegendes öffentliches Interesse bestand nicht; Verdachtsberichterstattung verlangt besondere Vorsicht. Der Jahresbericht 2016 des Presserats führt den Fall auf.
Quellen: Schweizer Presserat, Schweizer Presserat, jolandaspiess.ch (Parteiquelle)
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8. Februar 2016LU
ErmittlungenLuzerner Fasnacht 2016: Zwei Meldungen, Facebook-Warnung, Staatsanwaltschaft relativiert
Zwei Meldungen bei der Luzerner Polizei, Proben in Analyse (Stand 8.2.2016). Ein Ergebnis oder ein...
Nach einer Warnung in einer Luzerner Facebook-Gruppe bestätigte der Sprecher der Luzerner Staatsanwaltschaft gegenüber zentralplus zwei Meldungen vom Schmutzigen Donnerstag 2016: eine Frau aus der Stadt Luzern und eine Frau in Hohenrain konnten sich nicht mehr an das Fasnachtstreiben erinnern. Proben wurden analysiert, Ergebnisse lagen nicht vor, ein sexueller Missbrauch war nicht bekannt. Der Sprecher sagte, solche Meldungen kämen jedes Jahr; in den vergangenen 15 Jahren sei der Verdacht in Einzelfällen bestätigt worden, meist sei zu viel Alkohol die Ursache. K.O.-Tropfen seien im Blut und Urin maximal acht Stunden nachweisbar.
Quellen: zentralplus
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2016BS
WissenLiechti et al. 2016: Pharmakokinetik von GHB bei Gesunden (Universitätsspital Basel)
nicht anwendbar (Studie)
Randomisierte, doppelblinde, placebokontrollierte Crossover-Studie mit 32 gesunden Männern (je 16 pro Dosisgruppe) und oralen GHB-Dosen von 20 und 35 mg/kg (der Abstract nennt 25 mg/kg, Methoden und Resultate 20 mg/kg). Maximale Plasmakonzentrationen 218 beziehungsweise 453 nmol/mL; Eliminationshalbwertszeit 36 ± 9 beziehungsweise 39 ± 7 Minuten. Die Elimination folgte erster Ordnung, die Exposition (AUC) stieg jedoch überproportional zur Dosis (rund +40 %). Die subjektiven Effekte (Sedierung, Stimulation, Schwindel) korrelierten eng mit der Plasmakonzentration; Herzfrequenz und Blutdruck blieben unverändert.
Quellen: British Journal of Clinical Pharmacology 81(5), S. 980-988, PubMed Central (Volltext)
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2016Wissen
Safer Nightlife Schweiz: GHB/GBL-Prävalenz bei Partygängern 2014/2015
nicht anwendbar (Befragung)
Der Tätigkeitsbericht des Kompetenznetzes Safer Nightlife Schweiz (Infodrog, vom BAG unterstützt) deckt den Zeitraum Juli 2014 bis September 2015 ab. Er wertet eine Befragung von 1413 Personen aus dem Partysetting aus («Konsum von psychoaktiven Substanzen in der Freizeit» 2014). Die Fragebogen wurden an Informationsständen und bei Drug-Checking-Beratungen ausgefüllt, 43 % online. Beteiligt waren mobile Einsätze unter anderem von Saferparty Zürich, Rave it Safe Bern und Nuit Blanche Genf. 20 % der Befragten hatten mindestens einmal GHB/GBL («Liquid Ecstasy») konsumiert, davon 35 % auch in den letzten 12 Monaten. Die 12-Monats-Prävalenz in der Gesamtstichprobe lag bei 7 %. Bereits 2013 führte das Netz eine Literaturrecherche und eine Expertenbefragung zu GHB/GBL und drogenassoziierten Sexualdelikten durch.
Quellen: Infodrog
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2016CH
BerichteTox Info Suisse Jahresbericht 2015: Weniger Beratungen zu GHB-Überdosierungen, mehr zu GHB-Entzug
Fachbericht (kein Verfahren)
Im Jahresbericht 2015 hält Tox Info Suisse fest, dass Beratungen zu akuten Überdosierungen von GHB und verwandten Substanzen wie GBL und 1,4-Butandiol rückläufig sind. Das heisse nicht, dass «Liquid Ecstasy» weniger konsumiert werde; unerwünschte Wirkungen und Symptomatik seien Laien und Ärzten heute gut bekannt. Zugenommen hätten Anfragen zum GHB-Entzug: Tox Info Suisse sei im Berichtsjahr 2015 mehrmals mit ausgeprägter körperlicher Entzugssymptomatik nach abruptem Absetzen von GHB/GBL bei langjährigem, hochdosiertem Konsum konfrontiert gewesen. Bereits im Jahresbericht 2010 führte Tox Info Suisse GHB, GBL und 1,4-BD unter den in den letzten zehn Jahren aufgetauchten Partydrogen auf.
Quellen: Tox Info Suisse, Tox Info Suisse, Tox Info Suisse
2015 14 Einträge
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18. November 2015SZ
UrteileSchwyzer Schändungsfall: Strafzumessung nach Rückweisung bestätigt
rechtskräftig (Beschwerde abgewiesen, soweit darauf einzutreten war)
Im zweiten Durchgang (nach BGer 6B_853/2014) wies das Bundesgericht die Beschwerde gegen die neue Strafzumessung des Kantonsgerichts Schwyz vom 2. Juni 2015 ab, soweit es darauf eintrat. Die Vorinstanz hatte den Beschwerdeführer wegen Schändung (Art. 191 StGB) und grober Verkehrsregelverletzung zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 34 Monaten (10 Monate vollziehbar), einer Geldstrafe und einer Busse verurteilt. Sie durfte straferhöhend berücksichtigen, dass er die Verwirrtheit der Privatklägerin am nächsten Morgen ausnutzte und zunächst vorgab, sich nicht zu erinnern, da möglicherweise beide unter KO-Tropfen gestanden seien. Ein Verstoss gegen das Doppelverwertungsverbot liege nicht vor. Das Bundesgericht hielt zudem fest, der Rückweisungsentscheid habe sich nicht zur Angemessenheit der Strafhöhe geäussert.
Quellen: opencaselaw (Bundesgericht)
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5. November 2015BS
UrteileBGE 141 IV 423: Dormicum, sexuelle Nötigung und Körperverletzung, keine lebenslängliche Verwahrung
Bundesgerichtsurteil vom 5. November 2015, publiziert als BGE 141 IV 423. Beschwerde teilweise...
Ein mehrfach einschlägig vorbestrafter Mann hatte am 9. Oktober 2011 und am 15./16. Februar 2012 in seiner Wohnung in Basel zwei Frauen durch heimliche Verabreichung eines Schlafmittels widerstandsunfähig gemacht und sexuelle Handlungen an ihnen vorgenommen. Im ersten Fall war es möglicherweise, im zweiten Fall feststehend Dormicum; das zweite Opfer war mehrere Stunden bewusstlos. Das Strafgericht Basel-Stadt verurteilte ihn am 5. Juli 2013 wegen mehrfacher sexueller Nötigung und einfacher Körperverletzung zu 4,5 Jahren Freiheitsstrafe und ordnete die lebenslängliche Verwahrung an; das Appellationsgericht Basel-Stadt bestätigte dies am 10. Dezember 2014. Das Bundesgericht bestätigte die Schuldsprüche: Wegen der mehrstündigen Bewusstlosigkeit liege eine einfache Körperverletzung in echter Konkurrenz zur sexuellen Nötigung vor. Es hob aber die lebenslängliche Verwahrung auf, weil keine «besonders schwere» Beeinträchtigung im Sinne von Art. 64 Abs. 1bis lit. a StGB vorliege; die besondere Schwere könne nicht damit begründet werden, dass die Opfer die Tat nicht bewusst miterlebten. Die Sache ging zur Neubeurteilung zurück. Gutachten bleiben trotz fehlendem Hinweis auf die Straffolgen nach Art. 307 StGB (Art. 184 Abs. 2 lit. f StPO) verwertbar, da es sich um eine Ordnungsvorschrift handelt; die Herausgabe eines PUK-Codes braucht keine Genehmigung des Zwangsmassnahmengerichts.
Quellen: opencaselaw (Bundesgericht), servat.unibe.ch (BGE-Sammlung)
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2. November 2015ZH
UrteileDietikon: Freispruch trotz GHB-Spuren in Haaranalyse
Erstinstanzlicher Freispruch durch das Bezirksgericht Dietikon (Bericht vom 2.11.2015). Die Quelle sagt...
Ein Bauarbeiter Mitte 30 aus dem Bezirk Dietikon war angeklagt. Er soll Ende Oktober 2012 einer Arbeitskollegin heimlich GHB ins Bier gemischt und sie in bewusstlosem Zustand sexuell missbraucht haben, bis hin zur Vergewaltigung. Eine Haaranalyse wies bei der Frau GHB-Spuren nach. Die Staatsanwaltschaft wertete das als starkes Indiz, die Verteidigung wandte ein, der Zeitpunkt der Verabreichung sei nicht belegt. Das Bezirksgericht Dietikon sprach den Mann nach dem Grundsatz «im Zweifel für den Angeklagten» frei. Es verwies auf zwei ärztliche Gutachten, die sich zum Verletzungsbild teils widersprachen, auf ein Foto, dessen Datum nicht zu den Angaben der Frau passte, und auf frühere Zusammenbrüche der Frau eine Woche vor der Tat. Der Mann erhielt 23'000 Franken Genugtuung für rund 227 Tage Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft hatte fünf Jahre Freiheitsstrafe beantragt. Die Zivilforderungen der Privatklägerin wies das Gericht ab.
Quellen: 20 Minuten
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1. September 2015BL
UrteileAussage gegen Aussage bei KO-Tropfen-Vorwurf: Einstellung unzulässig, das Gericht soll entscheiden
Beschwerde gutgeheissen, Einstellungsverfügung vom 24. Juni 2015 aufgehoben, Sache zur Anklageerhebung an...
Dem Beschuldigten wurde vorgeworfen, die Beschwerdeführerin am 9. Dezember 2012 in einem Club mit KO-Tropfen betäubt und danach in einem Hotelzimmer vergewaltigt beziehungsweise geschändet zu haben. Er bestreitet dies und macht Einvernehmlichkeit geltend. Das Gutachten fand keine Genitalverletzungen und keine Spermien und stellte direkte Alkoholwirkung fest. Ein THC-Einfluss sei nicht auszuschliessen. Laut Ergänzungsgutachten sind die Symptome mit GHB vereinbar, ebenso aber mit Alkohol oder einer Kombination mit THC. Eine sichere Unterscheidung war nicht möglich. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren am 24. Juni 2015 ein (Art. 319 Abs. 1 lit. a StPO). Das Kantonsgericht Basel-Landschaft, Abteilung Strafrecht, hiess die Beschwerde gut, hob die Einstellung auf und wies die Sache zur Anklageerhebung zurück. Bei zweifelhafter Beweislage in einer Konstellation Aussage gegen Aussage komme die Würdigung der Aussagen primär dem urteilenden Gericht zu.
Quellen: opencaselaw (Kantonsgericht BL)
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27. August 2015ZG
ErmittlungenEinstellung der Strafverfahren: Kein Nachweis, aber auch keine Falschbeschuldigung
Beide Verfahren sind rechtskräftig eingestellt: das Schändungsverfahren am 27.8.2015, das Verfahren wegen...
Gemäss Bundesgericht (6B_747/2025) stellte die Staatsanwaltschaft Zug am 27.8.2015 das Verfahren wegen Schändung gegen den damaligen Kantonsrat rechtskräftig ein. Die Einstellungsverfügung hält fest, die Frau habe zu keinem Zeitpunkt konkret beschuldigt, er habe ihr eine sedierende Substanz verabreicht oder gegen ihren Willen eine sexuelle Handlung vollzogen. Auf Strafanzeige des Kantonsrats lief danach ein Verfahren gegen sie wegen falscher Anschuldigung. Die Staatsanwaltschaft stellte es am 7.5.2018 ein, weil ihr kein sicheres Wissen um seine Unschuld nachgewiesen werden konnte. Sie sei subjektiv überzeugt gewesen, Opfer eines Delikts gegen die sexuelle Integrität geworden zu sein. Am 9.3.2018 schlossen die beiden einen Vergleich: Sie verzichtet auf Aussagen, die den Anschein erwecken, er habe sich an ihr vergangen. Er zog dafür seine Strafanträge wegen Verleumdung und übler Nachrede zurück.
Quellen: Bundesgericht, SRF
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24. Juni 2015ZH
UrteileBezirksgericht Zürich: Freispruch, keine K.O.-Tropfen bei 15-Jähriger nachgewiesen
Erstinstanzlicher Freispruch in beiden Anklagepunkten (Bezirksgericht Zürich, Juni 2015). Ob das Urteil...
Die Staatsanwaltschaft warf einem 33-jährigen Mann Schändung nach Einsatz von K.O.-Tropfen sowie sexuelle Handlungen mit einem Kind vor und beantragte dreieinhalb Jahre Freiheitsstrafe. Die Geschädigte war zur Tatzeit im November 2013 15 Jahre alt. Bei ihr wurden keine Spuren von K.O.-Tropfen nachgewiesen. Das Bezirksgericht Zürich sprach den Beschuldigten in beiden Anklagepunkten frei. Zum Vorwurf der sexuellen Handlungen mit einem Kind hielt das Gericht fest, es sei nicht erwiesen, dass er ihr Alter kannte. Die Gerichtspräsidentin begründete dies laut Quelle damit, dass die Geschädigte «zur Tatzeit stark geschminkt» gewesen sei. Das Gericht ordnete die sofortige Haftentlassung an und sprach für rund zehn Monate Haft eine Genugtuung von 50'000 Franken zu.
Quellen: 20 Minuten
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12. März 2015ZG
BerichteWOZ-Medientagebuch «Sex, Gift und Galle»: Rund 390 Artikel bei dünner Faktenlage
nicht anwendbar
Die WOZ-Medienkolumne zählte laut Schweizer Mediendatenbank rund 390 Print- und Onlineartikel zur Zuger Affäre. Gesichert war damals nur dreierlei: Die Beteiligten kamen sich an der Landammannfeier vom 20. Dezember 2014 näher, K.O.-Tropfen wurden nicht nachgewiesen und es lief eine Strafuntersuchung. Laut Kolumne berichtete «Zentralplus» am 23. Dezember ohne Namen, «Blick» nannte am Folgetag beide Beteiligten. Die «Neue Zuger Zeitung» brachte am 28. Dezember ein «Techtelmechtel», ohne die Beteiligten zu befragen. «20 Minuten» und «Blick» übernahmen dies ungeprüft, die Korrekturen fielen laut Kolumne «dezenter» aus. Kritisiert wurde auch die «Weltwoche».
Quellen: WOZ Die Wochenzeitung
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5. März 2015CH
BerichteRadio SRF Virus: «Diese 10 Dinge über K.O.-Tropfen musst du wissen»
nicht anwendbar
Der Beitrag erklärte mit einer Mitarbeiterin einer Beratungsstelle für Opfer sexueller Gewalt die Wirkung von GHB und GBL. GHB untersteht dem Betäubungsmittelgesetz, GBL ist als Lösungsmittel frei erhältlich. Er nannte die Nachweisfenster (Blut etwa sechs Stunden, Urin acht bis zwölf Stunden, Haare etwa drei Monate) und als Notmassnahme die Sicherung von Urin in einem sauberen Glas im Kühlschrank. Laut der Fachperson sind K.O.-Tropfen keine Urban Legend. Erwähnt wurden 153 gemeldete «Schändungen» in der Schweiz im Jahr 2013 und eine hohe Dunkelziffer.
Quellen: Radio SRF Virus
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4. März 2015Berichte
Tox Info Suisse 2015: Rund 25 Verdachtsfälle pro Jahr, meist nur Alkohol
nicht anwendbar (Experteneinschätzung)
Hugo Kupferschmidt, Direktor von Tox Info Suisse, bezeichnete K.O.-Tropfen in einem Interview der Aargauer Zeitung nicht als eigene Substanz, sondern als Bezeichnung für die Umstände einer Vergiftung, und sagte, das Problem werde überschätzt. Laut Kupferschmidt verzeichnet Tox Info Suisse im Schnitt etwa 25 Verdachtsfälle pro Jahr; in rund 95 % sei nur Alkohol nachgewiesen worden. Eine Urin- oder Blutuntersuchung koste etwa 200 Franken und müsse während der Wirkung erfolgen. Haaranalysen eigneten sich für länger zurückliegende Einnahmen, würden nur auf Anordnung eines Untersuchungsrichters gemacht und setzten vier bis sechs Wochen Haarwachstum voraus; mit Spezialmethoden lasse sich eine einmalige GHB-Einnahme nachweisen, was aber noch kein Delikt beweise.
Quellen: Aargauer Zeitung
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2. März 2015ZG
BerichteZuger Fall 2015: Haaranalyse des IRM Zürich ohne GHB-Nachweis
Stand 2. März 2015 laut Quellen: Strafuntersuchung der Staatsanwaltschaft Zug wegen möglicher Delikte...
Laut Keystone-SDA fand das Institut für Rechtsmedizin der Universität Zürich in einer Haarprobe der damaligen Zuger Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin keine Spuren von GHB. Bereits Anfang Januar 2015 ausgewertete Blut- und Urinproben waren auf alle bekannten Substanzen untersucht worden; narkotisierend wirkende Stoffe wurden nicht nachgewiesen. Die SDA-Meldung begründet die zusätzliche Haaranalyse damit, dass GHB in Blut und Urin nur etwa acht Stunden nach der Einnahme nachweisbar ist. Die Strafuntersuchung der Staatsanwaltschaft Zug wegen möglicher Delikte gegen die sexuelle Integrität gegen einen Zuger Kantonsrat lief zu diesem Zeitpunkt weiter; weitere Einvernahmen waren geplant.
Quellen: swissinfo.ch (Keystone-SDA), watson
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27. Februar 2015ZH
UrteileJugendstrafverfahren: Schändung bejaht, KO-Tropfen-Verabreichung nicht erstellt
Urteil zweitinstanzlich (Obergericht ZH, II. Strafkammer); im Zeitpunkt der Ausfällung nicht...
Die Vorinstanz hatte einen Jugendlichen, der zur Tatzeit noch nicht 15 war, vollumfänglich freigesprochen. Die Privatklägerin, zur Tatzeit knapp 15,5 Jahre alt, vermutete eine Verabreichung von KO-Tropfen und vertraute sich erst nach fast drei Monaten ihrer Mutter an. Für die Verabreichung fanden sich keine Belege. Das Obergericht Zürich hielt fest, «die fehlende Nachweisbarkeit gewisser Tatsachen» dürfe dem Beschuldigten nicht zum Nachteil gereichen. Die sexuellen Handlungen an der schlafenden Privatklägerin sah es, gestützt vor allem auf die Aussagen des Beschuldigten, als erstellt an; die Aufforderung des Beschuldigten, die «Pille danach» zu nehmen, wertete es als Indiz. Die Verteidigungsthese eines sexuellen Kontakts mit einem Dritten in der Folgenacht verwarf es. Ergebnis: Schuldspruch wegen Schändung (Art. 191 StGB), Freispruch vom Vorwurf der Widerhandlung gegen das BetmG, Verweis nach Art. 22 Abs. 1 JStG, Genugtuung von CHF 2'000, Schadenersatzpflicht dem Grundsatz nach.
Quellen: opencaselaw (Obergericht ZH)
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9. Februar 2015SZ
UrteileSchändung nach Sommerparty: KO-Tropfen von Anklage umfasst, Wirkungsdauer und Aussage gegen Aussage
Schuldspruch wegen Schändung (Art. 191 StGB) durch BGer 6B_853/2014 bestätigt. Nach Rückweisung setzte das...
Das Kantonsgericht Schwyz sprach einen Mann am 25. März 2014 der Schändung schuldig. Der Vorfall ereignete sich in der Nacht vom 26. auf den 27. August 2011 nach einer Sommerparty. Erstinstanzlich hatte ihn das Strafgericht Schwyz von diesem Vorwurf freigesprochen. Die Anklage sprach von Widerstandsunfähigkeit wegen Alkohols, «allenfalls weiterer unbekannter Substanzen» und Schläfrigkeit. Das Bundesgericht verneinte eine Verletzung des Anklageprinzips: KO-Tropfen seien von dieser Formulierung mitumfasst. Dass die Vorinstanz ein rechtsmedizinisches Gutachten zur Wirkung von KO-Tropfen ablehnte, sei nicht willkürlich, weil davon keine wesentlichen Erkenntnisse für den konkreten Fall zu erwarten seien. Zur Wirkungsdauer stützte sich die Erstinstanz auf das BAG-Faktenblatt (ein bis drei Stunden). Auch die Vorinstanz ging von höchstens drei Stunden aus und durfte annehmen, die Widerstandsunfähigkeit habe beim Geschlechtsverkehr gegen 5 Uhr noch bestanden. Bei Aussage gegen Aussage würdigte die Vorinstanz die Glaubhaftigkeit ohne Willkür. Laut ihren Feststellungen rechnete der Beschuldigte selbst damit, dass die Frau unter dem Einfluss von KO-Tropfen stand. Das Bundesgericht bestätigte den Schuldspruch und wies die Strafzumessung zur Neubeurteilung zurück.
Quellen: opencaselaw (Bundesgericht), opencaselaw (Bundesgericht)
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6. Januar 2015CH
WeiteresMythos «K.-o.-Tropfen nicht nachweisbar, also nicht passiert»
Nicht anwendbar (Deutungsmuster). Die zugehörigen Strafverfahren wurden laut Parteiquelle eingestellt...
Im Zuger Fall schrieb der «Blick» am 6.1.2015, laut Testergebnis seien «keine K.-o.-Tropfen in Blut und Urin» festgestellt worden. Der Presserat hiess eine Beschwerde gegen diesen Artikel 2016 teilweise gut (Wahrheitspflicht, Anhörung bei schweren Vorwürfen, Privatsphäre), ohne die K.O.-Frage selbst zu beurteilen. Die SDA meldete am 2.3.2015, auch die Haarprobe von Jolanda Spiess-Hegglin enthalte keine GHB-Spuren. Sie hielt fest, GHB sei in Blut oder Urin nur rund acht Stunden nachweisbar, und die Strafuntersuchung laufe weiter. Der Kanton Basel-Stadt gibt für K.O.-Tropfen eine Nachweisbarkeit von höchstens zwölf Stunden an. Laut der Website von Jolanda Spiess erfolgte die Blutabnahme rund zwanzig Stunden nach dem Ereignis (Parteiangabe). Die Strafverfahren wurden später eingestellt.
Quellen: Schweizer Presserat, swissinfo.ch (Keystone-SDA), Kanton Basel-Stadt, jolandaspiess.ch (Parteiquelle)
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5. Januar 2015ZG
WeiteresMythos «Alkohol statt K.-o.-Tropfen» in der Zuger Berichterstattung
Nicht anwendbar (Deutungsmuster). Presserat 10/2016 vom 19.5.2016: Beschwerde gegen «Blick» teilweise...
Die «Schweizer Illustrierte» veröffentlichte am 5.1.2015 ein Interview mit einem Psychologen unter dem Titel «Sex unter Alkohol geht nie gut». Der «Blick» titelte am 6.1.2015 «Küsse und Schnaps, aber kein Sex?». Laut einem Video auf jolandaspiess.ch erschien im Tages-Anzeiger die Schlagzeile «Wenn ein Vorwurf K.O. geht»; ein Datum ist dort nicht angegeben. Die WOZ kritisierte am 12.3.2015, dass bei kaum gesicherten Fakten massenhaft spekuliert werde, und hielt fest, dass keine K.O.-Tropfen nachgewiesen werden konnten.
Quellen: Schweizer Presserat, Schweizer Presserat, jolandaspiess.ch (Parteiquelle), WOZ
2014 12 Einträge
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27. Dezember 2014ZG
KampagnenBlick-Serie Dezember 2014 bis Januar 2015: K.O.-Verdacht, Gerücht und Dementi in Folge
Presserat 10/2016 (19.5.2016): Die Beschwerde wurde teilweise gutgeheissen. Verletzt sind Ziffer 1...
Die Presserat-Stellungnahme 10/2016 nennt mehrere Blick-Beiträge, die auf den Erstartikel vom 24.12.2014 folgten: am 27.12.2014 «Sex-Skandal in Zug, Alles begann auf der MS Rigi», am 28.12.2014 «Sex-Skandal von Zug, Grünen-Politikerin spricht von Verletzungen», am 29.12.2014 ein Interview mit der Schlagzeile «Ich hatte mit niemandem willentlich Sex» und am 6.1.2015 «Küsse und Schnaps, aber kein Sex?». Der Artikel vom 6.1.2015 berichtete, in Blut und Urin seien keine K.O.-Tropfen festgestellt worden. Zudem verbreitete er ein unbestätigtes Gerücht ungeprüft weiter. Der Presserat beanstandete das Interview vom 29.12.2014 nicht. Bis April 2019 liess Ringier über 200 Blick-Artikel zum Fall aus der Schweizer Mediendatenbank entfernen. Der Presserat kritisierte dies am 15.4.2019.
Quellen: Schweizer Presserat, jolandaspiess.ch (Parteiquelle), Schweizer Presserat, SRF News und weitere
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24. Dezember 2014ZG
KampagnenBlick-Frontseite «Hat er sie geschändet?» mit Namen und Bildern beider Beteiligten
Presserat: Verletzung von Ziffer 7 festgestellt (Stellungnahme 9/2016 vom 19.05.2016). Zivilrechtlich: Das...
«Blick» titelte am 24.12.2014 auf der Frontseite «Sex-Skandal um SVP-Politiker» mit der Unterzeile «Hat er sie geschändet?». Auf Seite 5 berichtete das Blatt über die Zuger Landammannfeier; der Lead lautete «SVP-Kantonalpräsident in Haft. Waren K.-o.-Tropfen im Spiel?». Gemäss Presserat nannte «Blick» beide Beteiligten mit vollem Namen, Funktion und Alter und zeigte sie auf der Frontseite und auf Seite 5 mit Porträtbild. Im Text stand: «Offenbar wurden der jungen Frau sogar K.-o.-Tropfen in die Getränke gemischt.»
Quellen: Schweizer Presserat, Horizont Schweiz, SRF, Blick und weitere
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24. Dezember 2014ZG
BerichteErste SDA-Meldung zur Zuger Landammannfeier: Verdacht auf K.O.-Tropfen, Frau nicht genannt
Zum Zeitpunkt der Meldung lief eine Strafuntersuchung von Amts wegen. Das Verfahren gegen den Kantonsrat...
Die Nachrichtenagentur SDA meldete, eine Politikerin der Grünen habe sich nach der Landammannfeier im Spital Blut und Urin untersuchen lassen. Das Spital informierte die Strafverfolgungsbehörden wegen des Verdachts auf K.O.-Tropfen. Die Zuger Behörden ermittelten von Amts wegen wegen Handlungen gegen die sexuelle Integrität. Ob K.O.-Tropfen im Spiel waren, wurde noch abgeklärt, die Testresultate lagen noch nicht vor. Die Meldung nannte den beschuldigten SVP-Kantonsrat mit Namen, die Frau nicht. Er war verhaftet und nach einer Befragung wieder freigelassen worden und gab das Präsidium der SVP Zug ab. Sein Anwalt bestritt die Vorwürfe und erklärte, K.O.-Tropfen seien bisher nicht bestätigt. Die SVP verwies auf die Unschuldsvermutung.
Quellen: swissinfo.ch (SDA)
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21. Dezember 2014ZG
Politik und DrogenZug 2014: Landammannfeier, Verdacht auf K.O.-Tropfen, Verfahren ohne Verurteilung abgeschlossen
Strafuntersuchung gegen Markus Hürlimann wegen möglicher Delikte gegen die sexuelle Integrität:...
Nach der Feier für den neuen Landammann in der Nacht auf den 21. Dezember 2014 eröffnete die Staatsanwaltschaft Zug eine Strafuntersuchung wegen möglicher Delikte gegen die sexuelle Integrität. Kantonsrat Markus Hürlimann (SVP) wurde verhaftet und einen Tag später freigelassen. Im Raum stand der Verdacht, Jolanda Spiess-Hegglin seien K.O.-Tropfen (GHB) verabreicht worden. Blut- und Urinproben von Anfang Januar 2015 enthielten keine narkotisierenden Stoffe. Eine Haaranalyse am Institut für Rechtsmedizin der Universität Zürich fand keine GHB-Spuren (Keystone-SDA, 2. März 2015). Am 14. August 2015 kündigte die Staatsanwaltschaft an, die Untersuchung einzustellen. DNA-Spuren deuteten laut Staatsanwaltschaft auf einen sexuellen Kontakt hin. Das Institut für Rechtsmedizin St. Gallen fand jedoch keine Hinweise darauf, dass Spiess-Hegglin widerstandsunfähig war. Die Parteien erhielten eine Woche Zeit, um neue Beweise einzureichen. Hürlimann erstattete Anzeige gegen Spiess-Hegglin wegen Verleumdung (RSI). Laut Nau vom 21. Juli 2021 hält ein Strafbefehl gegen eine Journalistin fest, die Strafverfolgungsbehörden hätten den Vorwurf der falschen Anschuldigung gegen Spiess-Hegglin untersucht und zu ihren Gunsten widerlegt. Die strafrechtliche Aufarbeitung endete ohne Verurteilungen.
Quellen: swissinfo.ch (Keystone-SDA), SRF, RSI, Nau.ch
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19. Dezember 2014BE
BerichteBern 2014: Café Bar Turnhalle lanciert nach K.O.-Fall eine Sensibilisierungskampagne
Der Bund stellt die Betäubung als Tatsache dar; ob eine Anzeige, ein Nachweis oder ein Verfahren...
Laut Der Bund wurde an einem Fest in der Café Bar Turnhalle in Bern eine Besucherin mit K.O.-Tropfen betäubt. Das Lokal reagierte mit Postern auf den Toiletten («Passt aufeinander auf») und einer Kampagne zur Sensibilisierung der Gäste. Im Begleitinterview erklärte der Berner Toxikologe Wolfgang Weinmann, der Begriff K.O.-Tropfen bezeichne eine Reihe von Substanzen, am häufigsten GHB/GBL.
Quellen: Der Bund, Der Bund
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10. Dezember 2014BS
UrteileBasler Dormicum-Fall: Appellationsgericht stützt Verurteilung auf Realkennzeichen und Spurenanalyse
Schuldspruch gemäss Folgeverfahren BGer 6B_217/2015 (BGE 141 IV 423) rechtskräftig; Massnahme...
Das Appellationsgericht Basel-Stadt bestätigte den Schuldspruch wegen mehrfacher sexueller Nötigung und einfacher Körperverletzung, die Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren und die lebenslängliche Verwahrung. Laut Anklage verabreichte der Beschuldigte zwei Frauen ohne ihr Wissen ein Schlafmittel, dessen Wirkung er aus eigenem Konsum gekannt habe. Bei Privatklägerin 2 erachtete das Gericht die Wirkung von Midazolam (Wirkstoff von Dormicum) gestützt auf ein forensisch-toxikologisches Gutachten als erstellt; bei Privatklägerin 1 war die Substanz nicht mehr nachweisbar, das Gericht stützte sich auf ihre Aussagen. Die Aussagen der Privatklägerin 2 bezeichnete es als «äusserst glaubwürdig, zumal sie eine Fülle von Realkennzeichen aufweisen». Erst im Tram kam sie laut Urteil auf den Verdacht, ihr seien K.O.-Tropfen verabreicht worden; sie erstattete noch am selben Tag Anzeige. Bei der Hausdurchsuchung wurde eine angebrochene Packung Dormicum gefunden.
Quellen: opencaselaw (Appellationsgericht BS, AG.2015.46)
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26. November 2014CH
PolitikPostulat 14.4026 SP-Fraktion: Medizinische Versorgung bei häuslicher Gewalt, Konzepte der Kantone und Prüfung eines Auftrags im Opferhilfegesetz
Postulat, Annahme beantragt (Bundesrat, 11.02.2015), erledigt (10.06.2021).
Geschäftsnummer 14.4026, Postulat der Sozialdemokratischen Fraktion, eingereicht am 26.11.2014. Inhalt: Übersicht über die kantonalen Konzepte und Praktiken bei der medizinischen Versorgung in Fällen häuslicher Gewalt sowie Prüfung eines ausdrücklichen Auftrags im Opferhilfegesetz. Der Bundesrat beantragte am 11.02.2015 die Annahme. Gemäss Antwort des Bundesrats auf die Interpellation 19.4135 behandelt der Bericht zum Postulat auch die Erstellung einer medizinischen Dokumentation für Gerichtsverfahren. Stand per 28.10.2026: erledigt (10.06.2021).
Quellen: Curia Vista, parlament.ch, Curia Vista, parlament.ch
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2. Oktober 2014ZH
WeiteresZürich 2014: Champagnerrechnung aus Milieubar vor dem Zivilrichter, Gast macht K.O.-Tropfen geltend
Zivilverfahren am Bezirksgericht Zürich mit Verhandlung im Oktober 2014; ein Urteil wurde in den...
Der frühere Betreiber einer Zürcher Cabaret-Bar forderte von einem Geschäftsmann rund 27'000 Franken für Champagner und andere Getränke einer einzigen Nacht. Der Gast bestritt den Betrag vor dem Bezirksgericht Zürich als Fantasiebetrag und gab laut watson an, er sei mit K.O.-Tropfen ausser Gefecht gesetzt worden und habe um 3 Uhr morgens benommen einen Blankoschuldschein unterschrieben. Er erstattete zudem Strafanzeige wegen Betrugs und Körperverletzung; die Ermittlungen gegen rund 14 Beschuldigte liefen.
Quellen: watson
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15. Juli 2014AG
UrteileGBL als Betäubungsmittel: Bundesgericht bestätigt vier Jahre für Handel mit 814 Litern
rechtskräftig; Beschwerde vom Bundesgericht abgewiesen, soweit darauf einzutreten war (BGer 6B_1067/2013...
Ein Mann kaufte zwischen dem 28. Februar 2006 und dem 25. Januar 2008 rund 814 Liter Gamma-Butyrolacton (GBL), führte es in die Schweiz ein und verkaufte davon rund 280 Liter. Das Bezirksgericht Lenzburg und das Obergericht des Kantons Aargau verurteilten ihn wegen qualifizierter, gewerbsmässiger Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz (aArt. 19 Ziff. 1 i.V.m. Ziff. 2 lit. c BetmG) zu vier Jahren Freiheitsstrafe. Vor Bundesgericht rügte er eine Verletzung des Legalitätsprinzips, weil GBL erst mit der BetmVV-EDI ab 1. Juli 2011 ausdrücklich als Betäubungsmittel erfasst sei. Das Bundesgericht hielt fest, GBL sei als Ester des bereits gelisteten GHB schon nach altem Recht erfasst gewesen; die Ausnahme für industriellen Gebrauch im neuen Recht sei eine Klarstellung. Es wies die Beschwerde ab, soweit es darauf eintrat, und bestätigte die Strafe.
Quellen: opencaselaw (Bundesgericht)
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25. März 2014BE
BerichteMeiringen 2014: Drei Frauen vermuten K.O.-Tropfen in Disco, keine medizinische Abklärung
Verdacht der Betroffenen ohne medizinische Abklärung und ohne Nachweis. Eine Anzeige oder ein Verfahren...
Drei Frauen im Alter von 19, 23 und 24 Jahren berichteten der Berner Zeitung, ihnen sei in der Nacht vom 22. auf den 23. März 2014 in einer Disco in Meiringen plötzlich schwindlig geworden. Sie vermuteten K.O.-Tropfen. Eine medizinische Abklärung fand laut Bericht nicht statt, ein Nachweis fehlt. Die Zeitung befragte die Kantonspolizei Bern, das Spital Interlaken und die Suchtberatung.
Quellen: Berner Zeitung (Berner Oberländer)
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7. März 2014LU
UrteileLuzern 2014: Kellner wegen Schändung verurteilt, K.O.-Verdacht mangels Beweisen fallengelassen
Erstinstanzliches Urteil des Kriminalgerichts Luzern (Bericht vom 7.3.2014), nicht rechtskräftig: Der...
Das Kriminalgericht Luzern verurteilte einen 39-jährigen Kellner wegen Schändung einer 21-jährigen Lernenden, die er von seinem Arbeitsort in einem Zuger Seerestaurant kannte, zu einem Jahr Freiheitsstrafe unbedingt und 18 Monaten bedingt. Der Vorfall ereignete sich im April 2010 nach einem gemeinsamen Ausgang in Luzern mit viel Alkohol. Die Privatklägerin sagte, der Champagner habe «Zapfen gehabt»; für die Staatsanwaltschaft ein Hinweis auf K.O.-Tropfen. Die Vermutung musste laut zentralplus mangels Beweisen fallengelassen werden. Das Gericht hielt fest, ein Alkohol-Blackout lasse nicht zwangsläufig auf Widerstandsunfähigkeit schliessen, sah den Missbrauch aber als erwiesen an.
Quellen: zentralplus
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6. Februar 2014ZG
WeiteresZuger Fasnachtsball: Frau vermutet K.O.-Tropfen im Getränk, keine Anzeige
Verdacht. Laut Zuger Polizei ist keine Anzeige eingegangen, ein Verfahren ist nicht bekannt. Die Substanz...
Laut Zuger Zeitung vom 6. Februar 2014 wurden einer 29-jährigen Frau am Samstagabend zuvor am Contiball der Guggenmusik Los Contineros in der Chollerhalle Zug vermutlich K.O.-Tropfen ins Getränk gemischt. Obwohl sie wenig Alkohol getrunken hatte, wurde ihr schwindlig und sie musste sich übergeben. Als typische Substanz nennt der Artikel GHB, für diesen Fall ist keine Substanz nachgewiesen. Laut der Mediensprecherin der Zuger Polizei ist keine Anzeige eingegangen.
Quellen: Zuger Zeitung
2013 9 Einträge
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23. Dezember 2013ZH
BerichteZürich 2013: 16-Jähriger stirbt im Club Sektor 11, K.O.-Spekulation auf Facebook, Polizei sieht keine Straftat
Abklärung der Todesursache durch das IRM im Auftrag der Staatsanwaltschaft (Stand Dezember 2013). Die...
In der Nacht auf den 21. Dezember 2013 brach ein 16-Jähriger kurz vor 2 Uhr an einer Party im Club Sektor 11 in Zürich-Oerlikon zusammen und starb. Die Party eines Fremdveranstalters hatte Einlass ab 16 Jahren. Freunde vermuteten auf Facebook K.O.-Tropfen. Die Stadtpolizei sah laut 20 Minuten und Limmattaler Zeitung keine Hinweise auf eine Straftat; das Institut für Rechtsmedizin klärte die Todesursache im Auftrag der Staatsanwaltschaft ab.
Quellen: 20 Minuten, Limmattaler Zeitung
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25. November 2013TG
UrteileMünchwilen TG: Vater soll Sohn mit K.O.-Tropfen im Eistee betäubt und missbraucht haben
Anklage erhoben, Hauptverhandlung ab 26.11.2013 vor dem Bezirksgericht Münchwilen angekündigt. Ein Urteil...
Vor dem Bezirksgericht Münchwilen musste sich ab dem 26. November 2013 ein 35-jähriger Deutscher verantworten. Laut Anklage hat er ab Mai 2007 seinen damals sechsjährigen Sohn missbraucht und ihm dafür K.O.-Tropfen in den Eistee gemischt. Er soll weitere Kinder missbraucht und Kinder gegen Geld an Dritte vermittelt haben. Die Staatsanwaltschaft beantragte zehneinhalb Jahre. Mitangeklagt waren ein zweiter Vater, gegen den siebeneinhalb Jahre beantragt wurden, und die frühere Lebenspartnerperson des Hauptbeschuldigten. Ihr wird vorgeworfen, nicht eingeschritten zu sein. Der Hauptbeschuldigte war seit dem 10. Mai 2008 in Haft. Die Verhandlung fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Quellen: Aargauer Zeitung
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1. November 2013BE
UrteileBern 2013: Reitschule-Fall, Schuldspruch wegen Schändung und sexueller Nötigung nach DNA-Treffer
Erstinstanzlicher Schuldspruch des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 1.11.2013 (32 Monate teilbedingt)....
Das Regionalgericht Bern-Mittelland sprach am 1. November 2013 einen 40-jährigen Mann der Schändung und der sexuellen Nötigung schuldig und verurteilte ihn zu 32 Monaten Freiheitsstrafe, davon 8 Monate unbedingt, Probezeit 2 Jahre. Er hatte die Frau im Frühling 2004 in der Reitschule Bern getroffen. Laut Berner Zeitung soll er ihr K.O.-Tropfen in den Wein geschüttet haben; die Frau war stark alkoholisiert und konnte sich nur an Bruchstücke erinnern. Der Beschuldigte bestritt zuerst alles und sprach nach dem DNA-Treffer von einvernehmlichem Sex. Das Gericht glaubte ihm nicht.
Quellen: Berner Zeitung, Berner Zeitung
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21. September 2013ZH
UrteileBezirksgericht Dietikon: Schuldspruch wegen Schändung, K.O.-Tropfen nicht erwiesen
Erstinstanzliches Urteil des Bezirksgerichts Dietikon (September 2013); Rechtskraft oder Weiterzug in der...
Ein 22-jähriger Mann musste sich wegen zweier Übergriffe verantworten. Der erste geschah im April 2011 nach einem Treffen im Restaurant New Point in Winterthur, der zweite im März 2012 nach einem Clubbesuch in Zürich. Die Anklage ging von K.O.-Tropfen aus und lautete unter anderem auf Vergewaltigung. Das Bezirksgericht Dietikon hielt die Verabreichung von K.O.-Tropfen mangels Beweisen nicht für erwiesen. Es verurteilte den Mann wegen mehrfacher Schändung und Hinderung einer Amtshandlung, weil die beiden Frauen wegen Alkohols widerstandsunfähig waren. Strafe: viereinhalb Jahre Freiheitsstrafe unbedingt (die Staatsanwaltschaft hatte fünf Jahre beantragt), dazu je 15'000 Franken Genugtuung und Schadenersatz dem Grundsatz nach.
Quellen: 20 Minuten
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21. September 2013GE
Politik und DrogenGenf 2013: MCG-Gründer Eric Stauffer lässt für ein Wahlkampfvideo Kokain kaufen, letztinstanzlich freigesprochen
Freispruch beider Beschuldigter rechtskräftig: Polizeigericht Genf verurteilte im Dezember 2015, Chambre...
Am 21. September 2013 liess MCG-Gründer Eric Stauffer im Genfer Pâquis-Quartier während des Wahlkampfs filmen, wie ein junges MCG-Mitglied mit 200 Franken, die Stauffer vorgestreckt hatte, zwei Kokainkügelchen à 1 Gramm kaufte. Die Gruppe übergab die Drogen der Polizei. Generalstaatsanwalt Olivier Jornot erliess einen Strafbefehl wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz (45 Tagessätze à 230 Franken, Busse 2500 Franken); Stauffer erhob Einsprache. Das Polizeigericht verurteilte im Dezember 2015 Stauffer zu 45 Tagessätzen bedingt und 2070 Franken Busse, den Käufer zu 30 Tagessätzen bedingt und 840 Franken Busse. Die Chambre pénale d'appel et de révision sprach beide am 7. September 2016 frei. Das Bundesgericht wies die Beschwerde des Genfer Ministère public mit Urteil 6B_1111/2016 vom 9. Mai 2018 ab, soweit es darauf eintrat.
Quellen: RSI, RSI, Le Temps, Le Temps und weitere
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23. August 2013VD
UrteileMontreux: Vergewaltigung nach heimlich verabreichter GHB-ähnlicher Substanz, Bundesgericht bestätigt 30 Monate (6B_101/2013)
Rechtskräftig: Verurteilung wegen Vergewaltigung zu 30 Monaten Freiheitsstrafe (Zusatzstrafe). Das...
In der Nacht vom 25. auf den 26. September 2009 gaben der Täter oder ein Komplize einer 17-Jährigen in einer Diskothek in Montreux heimlich eine GHB-ähnliche Substanz ins Getränk. Der Täter brachte sie in eine Wohnung und vergewaltigte sie. DNA-Spuren identifizierten ihn. Ein weiteres DNA-Profil blieb unidentifiziert. Blut- und Urinproben vom 26. September 2009 um 10.56 Uhr enthielten kein GHB. Beim Verlassen der Diskothek lag die Alkoholisierung bei höchstens 0,8 Promille. Das Tribunal correctionnel de l'arrondissement de l'Est vaudois verurteilte den Mann am 14. August 2012 wegen Vergewaltigung zu 30 Monaten Freiheitsstrafe, als Zusatzstrafe zu früheren Urteilen. Die Cour d'appel pénale des Kantons Waadt wies seine Berufung am 12. November 2012 ab. Mit Urteil 6B_101/2013 vom 23. August 2013 wies das Bundesgericht seine Beschwerde ab, soweit es darauf eintrat. Abgewiesen wurde auch die Rüge, die Unschuldsvermutung sei verletzt.
Quellen: Bundesgericht (via opencaselaw.ch)
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22. März 2013BE
UrteileBern 2013: «Heiler»-Prozess, Opferaussage über Betäubung mit einem Getränk, rechtskräftig 15 Jahre
Rechtskräftig: Obergericht Bern 11.4.2014, 15 Jahre Freiheitsstrafe; Beschwerde vom Bundesgericht am...
Das Regionalgericht Bern-Mittelland verurteilte am 22. März 2013 einen Musiklehrer und selbsternannten «Heiler» wegen mehrfacher schwerer Körperverletzung und mehrfachen Verbreitens menschlicher Krankheiten zu 12 Jahren und 9 Monaten Freiheitsstrafe. Er hatte zwischen 2001 und 2005 sechzehn Personen vorsätzlich mit HIV infiziert, meist unter dem Vorwand einer Akupunktur. Eine Geschädigte sagte laut SRF vor Gericht aus, er habe sie bei einem Besuch mit einem Drink betäubt; was danach geschah, wisse sie nicht. Das Obergericht des Kantons Bern erhöhte die Strafe am 11. April 2014 auf 15 Jahre, das Bundesgericht bestätigte das Urteil am 24. März 2015 (BGE 141 IV 97).
Quellen: SRF, SRF, Bundesgericht (BGE 141 IV 97, Abdruck DFR)
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18. März 2013ZH
UrteileMeilen 2013: Freispruch von Schändung mit vermuteten K.O.-Tropfen, 2014 rechtskräftig
Freisprüche rechtskräftig: Berufung der Privatklägerin zurückgezogen, Obergericht Zürich 20.3.2014...
Das Bezirksgericht Meilen sprach am 18. März 2013 zwei Männer in ihren Zwanzigern von Vergewaltigung, Schändung und sexueller Nötigung frei. Laut Anklage soll eine 16-jährige Schülerin am 22. April 2009 an der Goldküste mit Wodka und K.O.-Tropfen betäubt und in einer Toilettenanlage missbraucht worden sein. Die Männer gaben an, sie habe sich freiwillig betrunken. Die Staatsanwältin hielt höchstens Schändung für beweisbar. Verurteilt wurden die Männer wegen Verkehrs-, Waffen- und Betäubungsmitteldelikten: einer zu 7 Monaten, der andere zu 120 Tagessätzen bedingt und 800 Franken Busse. Die Privatklägerin zog ihre Berufung am 4. November 2013 zurück. Das Obergericht Zürich (SB130450) wandelte am 20. März 2014 die 7 Monate in eine bedingte Strafe um, Probezeit 4 Jahre.
Quellen: 20 Minuten, 20 Minuten, Obergericht des Kantons Zürich (entscheidsuche.ch)
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8. Februar 2013BE
ErmittlungenKöniz 2013: Lehrer vermutet K.O.-Tropfen durch Schüler im Skilager, Bluttest negativ
Anzeige gegen Unbekannt bei der Kantonspolizei Bern. Blutanalyse negativ, Verdacht nicht erhärtet (Bericht...
Ein Lehrer des Schulhauses Morillon in Wabern (Köniz) erstattete nach einem Skilager im Januar 2013 Anzeige gegen Unbekannt. Er vermutete, Schüler hätten ihm K.O.-Tropfen verabreicht. Der Bund berichtete am 9. Februar 2013, die Blutanalyse, rund 19 Stunden nach Symptombeginn entnommen, sei negativ ausgefallen; ein Ausschluss sei damit nicht möglich, der Verdacht habe sich aber nicht erhärtet.
Quellen: Der Bund, Der Bund
2012 6 Einträge
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13. Dezember 2012BL
UrteileBaselbiet: Männer mit Beruhigungsmittel betäubt und ausgeraubt, ein Opfer stirbt
Erstinstanzliches Urteil des Strafgerichts Basel-Landschaft vom 13.12.2012. Die Quelle sagt nicht, ob es...
Das Strafgericht Basel-Landschaft verurteilte einen 39-jährigen Slowaken zu neun Jahren Freiheitsstrafe wegen Raubs und fahrlässiger Tötung. Er hatte Männern das Beruhigungsmittel Dormicum in Getränke gemischt und sie ausgeraubt. Den Raub bestritt er nicht. 2010 starb ein Opfer in Oberwil BL. Laut Gericht führte erst die Kombination aus Alkohol, einer Vorerkrankung und dem Medikament zum Tod. Von beidem habe der Täter nichts wissen können. Die Anklage hatte 20 Jahre wegen vorsätzlicher Tötung gefordert. Das Gericht hielt den Vorsatz nicht für erwiesen und sprach ihn in diesem Punkt nach dem Grundsatz «in dubio pro reo» frei. Den Eltern des Verstorbenen sprach es 100'000 Franken zu. Nach dem Strafvollzug soll er wegen eines Verfahrens in Linz an Österreich ausgeliefert werden.
Quellen: 20 Minuten
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3. Dezember 2012ZH
UrteileObergericht Zürich spricht nach GBL-Todesfall frei (SB120321)
Freispruch durch das Obergericht des Kantons Zürich vom 3. Dezember 2012. Das Urteil verweist auf die...
Ein Student starb im Juli 2005 nach dem Konsum von GBL. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren gegen den Mann ein, der das GBL abgegeben hatte (Verfügung vom 2. April 2009). Auf Beschwerde der Eltern hob das Bundesgericht mit Urteil 6B_879/2010 vom 24. März 2011 den bestätigenden Entscheid des Obergerichts auf und wies die Sache zurück, weil hinreichende Anhaltspunkte für eine Anklage wegen fahrlässiger Tötung bestanden. Das Bezirksgericht Uster verurteilte den Beschuldigten am 7. Dezember 2011 wegen fahrlässiger Tötung zu einer bedingten Geldstrafe von 300 Tagessätzen à Fr. 60 und sprach Genugtuungen zu. Das Obergericht des Kantons Zürich sprach ihn mit Urteil SB120321 vom 3. Dezember 2012 vollumfänglich frei. Nach dem Obergericht war der Tod nicht vorhersehbar: GBL sei 2005 kaum bekannt, nicht illegal und kaum als gefährlich wahrgenommen gewesen, ein überlegenes Wissen des Beschuldigten sei nicht nachweisbar. Der Beschuldigte hatte ein mit «Mandelöl» beschriftetes Fläschchen aus dem Rucksack eines Kollegen genommen und der Runde angeboten. Er hatte vor der Kombination mit Alkohol gewarnt. Den Inhaltsnachweis des Fläschchens hielt das Obergericht für fraglich. Die Zivilpunkte erledigten die Parteien mit einer Vereinbarung vom 28. November 2012.
Quellen: Obergericht des Kantons Zürich (via opencaselaw.ch), Bundesgericht (via opencaselaw.ch)
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22. November 2012ZH
UrteileObergericht Zürich: Vergewaltigung, GHB-Wirkung nicht ausgeschlossen, K.O.-Verdacht nicht angeklagt (SB120148)
Berufungsurteil des Obergerichts: Schuldspruch wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung, 4 Jahre...
Mit Urteil SB120148 vom 22. November 2012 sprach das Obergericht des Kantons Zürich einen Mann der Vergewaltigung und der sexuellen Nötigung schuldig. Es verhängte 4 Jahre Freiheitsstrafe, das Bezirksgericht Zürich hatte am 8. Dezember 2011 3⅓ Jahre verhängt. Bei der Privatklägerin liess die Blut- und Urinuntersuchung eine GHB-Wirkung für einen Teil des Ereigniszeitraums nicht ausschliessen. Den Verdacht der Privatklägerin, ihr seien K.O.-Tropfen in den Wein gegeben worden, sah das Gericht durch die Blutuntersuchung nicht erhärtet. Er war nicht Gegenstand der Anklage.
Quellen: Obergericht des Kantons Zürich (via opencaselaw.ch)
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1. November 2012ZH
UrteileSelbst konsumiertes GBL: Schändung, auch wenn der Täter die Ursache nicht kannte
rechtskräftig (BGer 6B_316/2012 vom 1. November 2012: Beschwerde abgewiesen, soweit darauf eingetreten wurde)
Eine Frau suchte am 7. März 2010 den Beschuldigten in seiner Wohnung auf, um Drogen zu kaufen. Sie hatte Alkohol, Kokain, Marihuana und GBL («KO-Tropfen») konsumiert. Ihr wurde übel, und sie legte sich ins Badezimmer. Dort nahm der Beschuldigte sexuelle Handlungen an ihr vor. Das Obergericht des Kantons Zürich verurteilte ihn am 20. März 2012 wegen Schändung (Art. 191 StGB) zu 8 Monaten unbedingter Freiheitsstrafe und sprach der Frau eine Genugtuung von Fr. 2'000 zu. Das Bundesgericht bestätigte das Urteil. Der Beschuldigte habe die Widerstandsunfähigkeit erkannt: Die Frau konnte nicht stehen und nicht sprechen. Die Ursachen musste er nicht kennen. Ob er von der GBL-Einnahme wusste, sei deshalb unerheblich. Selbst wenn er die Frau für sexuell freizügig hielt, hatte er keinen Grund, ihr Einverständnis anzunehmen. Das Bundesgericht bejahte Eventualvorsatz.
Quellen: opencaselaw (Bundesgericht), opencaselaw (Bundesgericht)
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17. Juli 2012SG
UrteileNegativer Bluttest schliesst K.O.-Tropfen nicht aus: Schändungsurteil St. Gallen bestätigt
rechtskräftig (Beschwerde abgewiesen, soweit darauf eingetreten wurde)
Das Kantonsgericht St. Gallen (Strafkammer, Entscheid vom 24. Januar 2012) verurteilte einen Mann wegen Schändung, begangen in der Nacht vom 4. auf den 5. Juli 2003, sowie wegen Veruntreuung. Laut IRM-Gutachten liessen sich bei der Blutentnahme am Folgetag um 14.15 Uhr weder Alkohol noch K.O.-Tropfen nachweisen. Das Bundesgericht hielt fest, dieser Befund schliesse einen Alkoholkonsum oder die Einnahme von K.O.-Tropfen in der Tatnacht nicht aus. Fehlende körperliche Befunde sprächen nicht gegen einen ungewollten Geschlechtsverkehr; daraus folge nur, dass keine Gewalt angewendet wurde. Die Vorinstanz liess offen, ob die Widerstandsunfähigkeit auf K.O.-Tropfen oder auf starke Alkoholisierung zurückging; das Bundesgericht bejahte die Widerstandsunfähigkeit, ohne die Ursache zu klären. Die Würdigung der Aussagen, eines Glaubhaftigkeitsgutachtens und der Zeugenaussagen durch die Vorinstanz beurteilte es als nicht willkürlich.
Quellen: opencaselaw (Bundesgericht)
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28. Juni 2012AG
UrteileObergericht Aargau: GHB/GBL begründet keinen mengenmässig schweren Fall (AGVE 2012 6)
Publizierter kantonaler Entscheid (AGVE 2012 6). Zur Rechtskraft enthält die Quelle keine Angaben.
Das Obergericht des Kantons Aargau (1. Strafkammer) entschied am 28. Juni 2012 im Verfahren SST.2011.158, publiziert als AGVE 2012 6, dass bei GHB/GBL kein mengenmässig schwerer Fall nach Art. 19 Ziff. 2 lit. a aBetmG angenommen werden kann. GHB/GBL sei nach damaligem Wissensstand nicht geeignet, die Gesundheit vieler Menschen in eine naheliegende und ernstliche Gefahr zu bringen. Das Gefahrenpotenzial liege deutlich unter jenem von Kokain und Heroin, das Abhängigkeitspotenzial sei eher mit Ecstasy oder Marihuana vergleichbar. Einen vom Gutachter am Heroin-Grenzwert ausgerichteten Grenzwert verwarf das Gericht. Gewerbs- und bandenmässige Begehung (lit. b und c) bleiben vom Entscheid unberührt.
Quellen: Gerichte des Kantons Aargau (via opencaselaw.ch)
2011 8 Einträge
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28. Dezember 2011BE
ErmittlungenGwatt 2011: Zwei Männer brechen in Lokal zusammen, Staatsanwaltschaft ermittelt
Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Oberland und der Kantonspolizei Bern mit Zeugenaufruf (Dezember 2011)....
In der Nacht auf den 28. Dezember 2011 brachen in einem Lokal in Gwatt bei Thun zwei Männer bewusstlos zusammen, weitere Gäste klagten über Schwindel. Laut Communiqué der Kantonspolizei Bern, das die Berner Zeitung wiedergab, kamen fünf Personen ins Spital. Polizei und Staatsanwaltschaft Oberland gingen von einer unbekannten Substanz aus und riefen Zeugen auf. 20 Minuten berichtete, die Polizei habe Eis aus dem Lokal zur Untersuchung mitgenommen.
Quellen: Berner Zeitung, 20 Minuten
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19. September 2011ZH
ErmittlungenKloten: 21-Jährige im Club mit GBL betäubt, drei Männer festgenommen
Festnahmen von drei Tatverdächtigen, Geständnis eines Beschuldigten laut Polizei. Ob Anklage erhoben oder...
Laut Kantonspolizei Zürich wurde einer 21-jährigen Schweizerin an einem Sonntagmorgen im Alpenrock House in Kloten GBL in ein Getränk gemischt. Das Getränk hatte ihr ein Unbekannter offeriert. Die Polizei nahm drei Männer fest: zwei Schweizer im Alter von 24 und 25 Jahren und einen 27-jährigen Brasilianer. Im Auto des 24-Jährigen fand sie ein Fläschchen mit der Droge. Der 25-Jährige gestand die Tat, äusserte sich aber nicht zu seinen Absichten. Laut Polizei kam es weder zu einem sexuellen Übergriff noch zu einem Diebstahl.
Quellen: 20 Minuten
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7. September 2011ZH
UrteileZwei Frauen betäuben Mann mit K.O.-Tropfen: bedingte Strafen am Bezirksgericht Zürich
Erstinstanzliches Urteil des Bezirksgerichts Zürich nach der Verhandlung vom 6. September 2011. Ob es...
Gemäss 20 Minuten betäubten zwei 22-jährige Frauen Ende Juni 2010 einen 28-jährigen Mann mit K.O.-Tropfen und nahmen an ihm Handlungen im Intimbereich vor. Als Motiv nennt der Bericht Rache. Die Frauen waren geständig. Das Bezirksgericht Zürich verurteilte sie nach der Verhandlung vom 6. September 2011 wegen sexueller Nötigung zu je 14 Monaten Freiheitsstrafe bedingt und zu Geldzahlungen. Vertreter von Männerorganisationen kritisierten das Urteil in der Quelle als zu mild. Strafrechtsprofessor Daniel Jositsch verwies auf den grossen Ermessensspielraum des Gerichts und darauf, dass bedingte Strafen in diesem Bereich nicht unüblich seien.
Quellen: 20 Minuten
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1. Juli 2011CH
WeiteresBetmVV-EDI tritt in Kraft: GHB kontrolliert, GBL nur bei industrieller Verwendung ausgenommen
Geltendes Bundesrecht, in Kraft seit 1. Juli 2011; GBL-Zusatz unverändert in der Fassung Stand 13. März 2026.
Die Verordnung des EDI vom 30. Mai 2011 über die Verzeichnisse der Betäubungsmittel, psychotropen Stoffe, Vorläuferstoffe und Hilfschemikalien (BetmVV-EDI, SR 812.121.11, AS 2011 2595) trat am 1. Juli 2011 in Kraft. Sie trat an die Stelle der Verzeichnisse der Betäubungsmittelverordnung Swissmedic (BetmV-Swissmedic, SR 812.121.2). GHB ist unter «4-Hydroxybuttersäure» mit Kategorie a aufgeführt. Ein Zusatz hält fest: Von der Kontrolle ausgenommen ist der Ester Gammabutyrolacton (GBL), wenn er industriell eingesetzt wird; der private Gebrauch von GBL ist nicht ausgenommen. Das Bundesgericht hielt am 15. Juli 2014 fest, GBL habe als Ester von GHB bereits unter der BetmV-Swissmedic als Betäubungsmittel gegolten; der Anhörungsbericht zur BetmVV-EDI spreche von einer «Klarstellung». Der Zusatz gilt wortgleich in der Fassung Stand 13. März 2026.
Quellen: Fedlex, Amtliche Sammlung, Fedlex, Systematische Rechtssammlung, Bundesgericht, Parlament, Curia Vista
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30. Mai 2011AG
ErmittlungenMellingen 2011: Jugendliche nach Schulfest im Spital, IRM findet keine K.O.-Tropfen
Abklärung durch die Kantonspolizei Aargau und das IRM Bern abgeschlossen: keine anormalen Substanzen...
Nach einem Schulfest in Mellingen am 27. Mai 2011 wurde mehreren Jugendlichen übel, drei kamen ins Kantonsspital Baden. Die Kantonspolizei Aargau ging laut Aargauer Zeitung nicht von K.O.-Tropfen aus; erste Drogentests waren negativ, die Resultate des Instituts für Rechtsmedizin standen aus. Am 26. Juli 2011 berichtete die Aargauer Zeitung, das IRM Bern habe bei den 13 Betroffenen keine anormalen Substanzen gefunden. Die Ursache blieb unbekannt.
Quellen: Aargauer Zeitung, Aargauer Zeitung
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24. März 2011ZH
UrteileBundesgericht heisst Beschwerde der Eltern nach GBL-Todesfall gut (6B_879/2010)
Das Bundesgericht hat die Beschwerde gutgeheissen und die Sache zurückgewiesen. Das Bezirksgericht Uster...
Am 11. Juli 2005 trank ein junger Sprachschüler in Bournemouth (Grossbritannien) mit Kollegen ein Gemisch aus Fanta und GBL. Als er keine Wirkung spürte, nahm er eine zweite Portion. Wenige Stunden später starb er an den Folgen. Am 27. März 2006 erstatteten die Eltern Strafanzeige gegen Unbekannt wegen fahrlässiger Tötung und Unterlassung der Nothilfe. Die Zürcher Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren am 3. Mai 2007 ein. Das Obergericht hob diese Einstellung auf. Am 2. April 2009 stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen den Kollegen, der das GBL abgegeben hatte, erneut ein. Den Rekurs dagegen wies das Obergericht am 9. September 2010 ab. Mit Urteil 6B_879/2010 vom 24. März 2011 hiess das Bundesgericht die Beschwerde der Eltern gut und wies die Sache zurück. Es ging von einer Mitwirkung an fremder Selbstgefährdung aus. Die Angabe, die Wirkung sei «wie ein Joint», hielt es für interpretationsbedürftig. Es sei nicht auszuschliessen, dass das drogenunerfahrene Opfer wegen dieser lückenhaften Angaben die Gefahr verkannte. Damit lägen hinreichende Anhaltspunkte für eine Anklage vor (E. 3.4.1 und 3.4.2).
Quellen: Bundesgericht (via opencaselaw.ch), Obergericht des Kantons Zürich (via entscheidsuche.ch)
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14. März 2011ZH
ErmittlungenZürich 2011: Club im Seefeld nach vier Ohnmachtsfällen geschlossen, Clubleitung vermutet K.O.-Tropfen
Polizeieinsatz und Spitaleinweisungen belegt. Ergebnisse der Blut- und Urinproben, ein Verfahren oder ein...
In der Nacht auf den 13. März 2011 rückte Schutz und Rettung Zürich mehrmals in denselben Club im Seefeld aus. Vier Gäste im Alter von 17 und 18 Jahren, drei Männer und eine Frau, kamen mit ähnlichen Symptomen ins Spital. Die Polizei liess den Club schliessen. Die Clubleitung vermutete laut Tages-Anzeiger K.O.-Tropfen.
Quellen: Tages-Anzeiger
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1. März 2011ZG
BerichteZuger Fasnacht 2011: Polizei warnt nach drei Vorfällen vor K.O.-Tropfen
Polizeiliche Warnung mit drei Verdachtsfällen (Stand 1.3.2011). Ein Nachweis, ein Verfahren oder ein Täter...
Die Zuger Polizei warnte am 1. März 2011 Fasnachtsbesucher vor K.O.-Tropfen. Laut SDA-Meldung auf swissinfo.ch verlor in Steinhausen eine 20-jährige Frau nach weniger als einem Drink die Kontrolle über ihren Körper und war mehrere Stunden bewusstlos. In der Stadt Zug wurde ein 21-jähriger Mann nach einer Party Stunden später stark unterkühlt gefunden, sein Portemonnaie fehlte. Ein 22-Jähriger von derselben Party fiel in ein Bachbett und kam ins Spital.
Quellen: swissinfo.ch (SDA)
2010 6 Einträge
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10. Dezember 2010TG
UrteileKreuzlingen 2010: Freispruch von Schändung, Bluttest widerlegt K.O.-Vermutung
Erstinstanzlicher Freispruch durch das Bezirksgericht Kreuzlingen (Bericht vom 10.12.2010). Ob das Urteil...
Das Bezirksgericht Kreuzlingen sprach einen 51-jährigen Hilfsarbeiter vom Vorwurf der Schändung frei. Die Frau hatte nach einem Vorfall im Jahr 2008 vermutet, ihr seien K.O.-Tropfen verabreicht worden. Laut Tagblatt widerlegte die Blutuntersuchung diese Vermutung; die Frau hatte höchstens rund 1,5 Promille Alkohol im Blut. Das Gericht ging davon aus, dass sie nicht widerstandsunfähig war. Die Staatsanwaltschaft hatte 18 Monate bedingt und eine Busse gefordert.
Quellen: St. Galler Tagblatt (Thurgauer Zeitung)
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5. August 2010BE
WeiteresThunfest: Studentin vermutet K.O.-Tropfen im Drink, Polizei ohne Blutwerte machtlos
Verdacht der Betroffenen. Laut Quelle wollte sie Anzeige gegen Barkeeper und Club erstatten, hatte aber...
Blick berichtet über eine 21-jährige Studentin (Name abgekürzt), die am Thunfest nach zwei, drei Schlucken eines an der Bar bestellten Getränks nicht mehr stehen konnte und am nächsten Morgen ohne Erinnerung zu Hause erwachte. Sie äussert den Verdacht, der Barkeeper habe ihr etwas ins Getränk gemischt. Laut Artikel konnte die Polizei ohne Blutwerte, die eine Verabreichung belegen, nichts unternehmen. Die Studentin wollte Anzeige gegen Barkeeper und Club erstatten, hatte nach eigenen Angaben aber keine Beweise.
Quellen: Blick
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14. Juli 2010ZH
UrteileUntersuchungshaft im Winterthurer GBL-Fall
Haftbeschwerde vom Bundesgericht abgewiesen (1B_203/2010). Das mutmasslich zugehörige Sachurteil BGer...
Das Bundesgericht wies die Beschwerde gegen die Verlängerung der Untersuchungshaft in einer Untersuchung wegen Schändung ab. Vorgeworfen wurde ein sexueller Missbrauch einer widerstandsunfähigen Frau am 7. März 2010 in einer Wohnung in Winterthur. Gemäss Sachverhalt hatte die Frau Kokain und GBL («KO-Tropfen») konsumiert, worauf ihr übel wurde. Ein Mitangeschuldigter sagte aus, sie sei «wie tot» auf dem Boden der Toilette gelegen. Das Bundesgericht hielt die Annahme eines dringenden Tatverdachts durch den Haftrichter für nicht willkürlich und bejahte Kollusionsgefahr. Der Beschuldigte bestritt den Missbrauch und machte einvernehmliche Handlungen geltend. Zum Zeitpunkt des Entscheids galt die Unschuldsvermutung.
Quellen: opencaselaw (Bundesgericht), opencaselaw (Bundesgericht)
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19. Januar 2010BE
ErmittlungenLauberhorn 2010: Zwei Meldungen wegen K.O.-Tropfen, drei Frauen beim Dorfarzt
Meldungen bei der Kantonspolizei Bern, Laborergebnisse bei Publikation ausstehend. Ein Verfahren, ein...
Nach den Lauberhornrennen in Wengen im Januar 2010 gingen bei der Kantonspolizei Bern zwei Meldungen ein, wonach Frauen K.O.-Tropfen verabreicht worden seien. Laut Berner Zeitung behandelte der Dorfarzt drei Frauen, eine Weiterbehandlung fand im Spital Interlaken statt. Die Laborergebnisse standen bei Publikation aus.
Quellen: Berner Zeitung
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14. Januar 2010VD
BerichteWaadt 2010: CURML findet bei Schulball-Verdachtsfall kein GHB
Ein Strafverfahren wird in der Quelle nicht erwähnt. Laut Kantonspolizei Waadt (Brigade des mineurs et...
Mit einer Korrektur reagierte der Kanton Waadt auf einen Bericht von 24 Heures vom 29. Dezember 2009 über einen Schulball im Collège du Martinet in Rolle am 4. Dezember 2009. Nach ersten Untersuchungen im Spital Rolle war bei einer 15-jährigen Schülerin ein GHB-Konsum vermutet worden. Die toxikologischen Analysen des CURML wiesen kein GHB nach. Laut Mitteilung ging der Vorfall auf gesundheitliche Probleme zurück. Die Brigade des mineurs et mœurs der Kantonspolizei stellte fest, dass an diesem Abend kein Übergriffsversuch stattgefunden hatte.
Quellen: Etat de Vaud, Note aux médias
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2010GE
WissenGenf: Gemeinsame Untersuchung durch Gynäkologie und Rechtsmedizin, Proben ein Jahr am CURML
nicht anwendbar (Fachbeitrag)
Fachbeitrag von R. La Harpe (CURML, Standort Genf) und A.-T. Vlastos (Département de gynécologie et obstétrique, Genf) im Journal de Médecine Légale Droit Médical 2010. Es handelt sich um den Tagungsbericht der 50e Réunion Italo-Belgo-Franco-Suisse (Toulouse, 24. und 25. September 2010). Die Zahl der Frauen, die sich nach sexuellen Übergriffen an der Maternité Genf meldeten, stieg von rund 20 pro Jahr Ende der 1990er-Jahre auf rund 100 Ende der 2000er-Jahre. Seit etwa 15 Jahren untersuchen eine gynécologue oder ein gynécologue und eine Rechtsmedizinerin oder ein Rechtsmediziner die Fälle gemeinsam. Die Rechtsmedizin stellt sicher, dass die Proben korrekt genommen werden, damit später eine Expertise möglich ist, falls die Patientin Anzeige erstattet. Der medizinische Befund (constat) führt unter anderem Vaginal- und Analabstriche sowie Blut- und Urinproben auf; bei Verdacht auf soumission chimique kommen toxikologische Analysen hinzu. Alle Proben werden ein Jahr am CURML aufbewahrt. Die Rechtsmedizin kann die Patientin erneut aufbieten, etwa für Haarproben. Für ein DNA-Profil braucht es eine separate Einwilligung der Patientin. Die Rechtsmedizinerin oder der Rechtsmediziner kann als Expertin oder Experte für die Interpretation toxikologischer Analysen bei soumission chimique ernannt werden.
Quellen: Journal de Médecine Légale Droit Médical, Vol. 53, Nr. 4-5, S. 219-221
2009 1 Eintrag
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25. September 2009CH
PolitikMotion 09.3945 Barthassat: 1,4-Butandiol auf die Betäubungsmittelliste, Bundesrat lehnt ab
Parlamentarisches Geschäft, erledigt (Status Curia Vista 30.09.2011); Bundesrat beantragte am 18.11.2009...
Nationalrat Luc Barthassat (CVP, GE) reichte am 25. September 2009 die Motion «Legal highs. Verbot von gefährlichen, aber legalen Betäubungsmitteln» ein. Er verlangte die Aufnahme von BZP-verwandten Piperazinen und von 1,4-Butandiol (1,4-BD) in das Betäubungsmittelverzeichnis; 1,4-BD wirke im Körper ähnlich wie GHB. Er schlug vor, das Verbot auf Besitz und Weitergabe zu beschränken, die nicht dem Eigenkonsum dienen, und den industriellen Bedarf zu berücksichtigen. Der Bundesrat beantragte am 18. November 2009 die Ablehnung. Zu den Piperazinen hielt er fest, für BZP laufe ein Aufnahmeverfahren, die Aufnahme werde ab Frühjahr 2010 erwartet. Zu 1,4-BD: Der Stoff werde weltweit in rund 1 Million Tonnen pro Jahr hergestellt, eine Unterstellung unter das BetmG führe zu «unlösbaren Problemen» für die chemische Industrie und dämme den Missbrauch nicht wirksam ein. Nach Beobachtungen der Strafverfolgungsbehörden bestehe zu 1,4-BD kein signifikantes Problem in der Drogenszene; GHB und GBL seien attraktiver, unterstünden aber bereits der Betäubungsmittelgesetzgebung. Der Bundesrat kündigte an, im Rahmen der Verordnungsrevision Lösungen zu suchen, etwa ein Verkaufsverbot an Private. Die neuen Verordnungen sollten Ende 2010/Anfang 2011 in Kraft treten. Curia Vista führt das Geschäft seit dem 30. September 2011 als erledigt.
Quellen: Curia Vista, Bundesversammlung, Open-Data-Schnittstelle Parlamentsdienste
2008 2 Einträge
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9. Juli 2008CH
ErmittlungenInternationale Aktion gegen GBL-Besteller: Durchsuchungen in 17 Kantonen
Ermittlungen; Ausgang unbekannt; für alle Betroffenen gilt die Unschuldsvermutung
Laut swissinfo durchsuchte die Polizei im Juli 2008 nach Angaben des Bundesamts für Polizei (fedpol) Liegenschaften in 17 Kantonen. Die Aktion war international und wurde von bayerischen Ermittlern koordiniert. Auslöser waren verdächtige Online-Bestellungen von GBL über zwei Chemikalienhändler in Deutschland. In der Schweiz, Österreich und Deutschland wurden insgesamt über 600 Wohnungen und Büros durchsucht. Eine Zahl für die Schweiz nennt der Artikel nicht. In einigen Schweizer Objekten sollen Labore zur Herstellung synthetischer Drogen gewesen sein. fedpol-Sprecher Guido Balmer sagte, die Betroffenen seien nicht zwingend miteinander verbunden, und die Aktion ziele nicht auf die Zerschlagung eines Händlernetzes. Der Artikel bezeichnet GBL als legalen Stoff. Festnahmen und sichergestellte Mengen nennt er nicht.
Quellen: swissinfo.ch
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15. April 2008LU
PolitikLuzern 2008: Regierungsrat zählt 20 Verdachtsfälle seit 2005, ein toxikologischer Nachweis (A 142)
Parlamentarische Anfrage, beantwortet mit Regierungsratsbeschluss Nr. 429 vom 15.4.2008. Kein Verfahren.
In der Antwort vom 15. April 2008 auf die Anfrage A 142 von Kantonsrätin Hildegard Meier-Schöpfer hielt der Luzerner Regierungsrat fest, die Kantonspolizei habe von 2005 bis 2008 insgesamt 20 Verdachtsfälle auf GHB registriert. Nur in einem Fall sei der toxikologische Nachweis gelungen. Bei der Opferberatungsstelle hatten sich rund ein Dutzend Personen gemeldet, die angaben, Opfer von K.O.-Tropfen geworden zu sein; die Betroffenen waren etwa 16 bis 30 Jahre alt. Der Regierungsrat warnte, flächendeckende Merkblätter könnten Nachahmungstäter animieren.
Quellen: Kanton Luzern, Regierungsrat