K.O.-Tropfen in der SchweizDas journalistische Gewissen

Urteile

Obergericht ZH: 12 Jahre wegen mehrfacher Schändung, GHB-Hinweise im Haar

Die Anklage warf dem Beschuldigten unter anderem vor, in der Nacht vom 20. Mai 2018 bei der Hardbrücke in Zürich eine wegen Alkohols und mutmasslich GHB kaum ansprechbare 24-Jährige in sein Fahrzeug verbracht und sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen zu haben; weitere Dossiers betrafen Frauen in ähnlichen Konstellationen, teils aus dem Jahr 2014. Die Vorinstanz stützte sich auf die Aussagen der Privatklägerin, ein Gutachten zu Haaranalysen und DNA-Spuren. Das Obergericht folgte und verwarf das Vorbringen der Verteidigung, GHB könne euphorisierend wirken und zu erhöhter Libido führen. In einem weiteren Dossier hielten pharmakologisch-toxikologische Gutachten fest, die beschriebenen Zustände seien eher untypisch für reine Alkoholisierung und könnten durch Substanzen erklärt werden, die sehr schnell ihre Wirkung verlieren, etwa GHB oder GBL. Das Obergericht bestätigte die Schuldsprüche wegen mehrfacher und versuchter Schändung sowie mehrfacher Freiheitsberaubung und Entführung und die Freiheitsstrafe von 12 Jahren. Von den Vorwürfen in zwei Dossiers hatte die Vorinstanz den Beschuldigten rechtskräftig freigesprochen.

Der Verfahrensstand folgt den Quellen, nicht einer eigenen Prüfung der Akten.

Beteiligte

NameRolleFunktionPartei
nicht genanntBeschuldigter und Berufungskläger
nicht genanntPrivatklägerinnenmehrere junge Frauen
nicht genanntAnklägerinStaatsanwaltschaft Zürich-Sihl

Namen erscheinen nur bei öffentlicher Funktion oder rechtskräftiger, namentlich berichteter Verurteilung. Für alle Personen ohne rechtskräftiges Urteil gilt die Unschuldsvermutung.

Einordnung der Redaktion, keine Tatsachenbehauptung aus den Quellen

Zeigt, wie Gutachten zur Symptomatik und Haaranalysen den fehlenden Direktnachweis im Blut kompensieren können. Die Verteidigungslinie, GHB wirke enthemmend und die Betroffene sei deshalb zunächst nicht widerstandsunfähig gewesen, wird ausdrücklich verworfen.

Verbindungen

Vorinstanz: Bezirksgericht Zürich, 8. Abteilung, 16. Juli 2021 (DG200184)

Zusammenhänge

Zürcher Serientäter: Prozessbericht 2021 und Obergericht 2022

Arbeitshypothese, Mögliche Verfahrensidentität

Arbeitshypothese. Beide Einträge nennen den 20. Mai 2018 und die Hardbrücke. Laut Blick wurde der Prozess am 16. Juli 2021 fortgesetzt, das Obergericht nennt als Vorinstanz das Bezirksgericht Zürich vom 16. Juli 2021. Zwei Punkte sind noch zu klären: die Altersangabe der Betroffenen (25 bzw. 24 Jahre) und die bestätigte Strafe von 12 Jahren, die über dem berichteten Antrag von elf Jahren liegt.

Weitere Einträge: Zürcher Nachtleben: Prozess gegen mutmasslichen Serientäter, eine Betroffene vermutlich mit K.O.-Tropfen

Die Haaranalyse verlängert den Nachweis, beweist aber keinen Zeitpunkt

Muster über die Jahre

Zum Muster

Quellen

  1. Obergericht ZH SB210585 vom 13. Dezember 2022opencaselaw (Obergericht ZH), 2022-12-13
  2. Urteil SB210585gerichte-zh.ch, 2022-12-13

Eintrag 2022-12-13_obergericht-zh-12-jahre-wegen-mehrfacher-schandung-ghb-hinweise-im-haar. Letzte Prüfung der Quellen am 29.10.2026. Fehler oder fehlende Quellen bitte über Korrektur melden.