K.O.-Tropfen in der SchweizDas journalistische Gewissen

Urteile

Zürcher Nachtleben: Prozess gegen mutmasslichen Serientäter, eine Betroffene vermutlich mit K.O.-Tropfen

Vor dem Bezirksgericht Zürich steht ein 42-jähriger Familienvater. Die Anklage wirft ihm acht Fälle mit neun Frauen seit 2013 vor: Schändung, Freiheitsberaubung und Entführung von betrunkenen oder berauschten Frauen im Zürcher Nachtleben. In einem Fall stand laut Bericht eine damals 25-Jährige in der Nacht auf den 20. Mai 2018 bei der Hardbrücke vermutlich unter K.O.-Tropfen. Die Verteidigung macht geltend, es seien keine K.O.-Tropfen gefunden worden, und beantragt Freispruch. Die Anklage fordert elf Jahre Freiheitsstrafe. Der Beschuldigte bestreitet alle Vorwürfe und sagt, der Sex sei einvernehmlich gewesen. Er sitzt seit 2018 in Haft.

Der Verfahrensstand folgt den Quellen, nicht einer eigenen Prüfung der Akten.

Beteiligte

NameRolleFunktionPartei
nicht genanntBeschuldigter42-jähriger Mann
nicht genanntPrivatklägerinnenneun Frauen

Namen erscheinen nur bei öffentlicher Funktion oder rechtskräftiger, namentlich berichteter Verurteilung. Für alle Personen ohne rechtskräftiges Urteil gilt die Unschuldsvermutung.

Einordnung der Redaktion, keine Tatsachenbehauptung aus den Quellen

Das Urteil ist noch zu recherchieren. Der Blick-Titel spricht vorverurteilend vom «Serientäter»; das Urteil stand zu diesem Zeitpunkt noch aus. Blick nennt den Mann mit geändertem Namen, hier steht deshalb nur seine Rolle.

Zusammenhänge

Zürcher Serientäter: Prozessbericht 2021 und Obergericht 2022

Arbeitshypothese, Mögliche Verfahrensidentität

Arbeitshypothese. Beide Einträge nennen den 20. Mai 2018 und die Hardbrücke. Laut Blick wurde der Prozess am 16. Juli 2021 fortgesetzt, das Obergericht nennt als Vorinstanz das Bezirksgericht Zürich vom 16. Juli 2021. Zwei Punkte sind noch zu klären: die Altersangabe der Betroffenen (25 bzw. 24 Jahre) und die bestätigte Strafe von 12 Jahren, die über dem berichteten Antrag von elf Jahren liegt.

Weitere Einträge: Obergericht ZH: 12 Jahre wegen mehrfacher Schändung, GHB-Hinweise im Haar

Quellen

  1. Bezirksgericht Zürich: Serientäter schändete neun Frauen im NachtlebenBlick, 2021-07-05

Eintrag 2021-07-05_zurcher-nachtleben-prozess-gegen-mutmasslichen-serientater-eine-betroffene-vermu. Letzte Prüfung der Quellen am 29.10.2026. Fehler oder fehlende Quellen bitte über Korrektur melden.