K.O.-Tropfen in der SchweizDas journalistische Gewissen

Urteile

Party, GHB im Haar, Verabreichung nicht erstellt: Schändung trotzdem bejaht

Die Anklage warf dem Beschuldigten vor, einer Frau in der Nacht vom 8. auf den 9. Oktober 2021 an einer Party in ihrer Wohnung K.O.-Tropfen verabreicht und in ihrem geschwächten Zustand Geschlechtsverkehr vollzogen zu haben. Laut Haaranalyse des IRM Zürich hatte sie zwischen Anfang und Mitte Oktober 2021 GHB eingenommen; die Tatnacht lag in diesem Fenster. Bei rückgerechnet rund 0,88 Promille Blutalkohol erklärten sich Übelkeit, Erbrechen, Weggetretensein und lähmende Passivität laut Obergericht nicht durch Alkohol, sondern entsprachen den Symptomen eines GHB-Konsums; ihr Begleiter, der aus ihrem Glas getrunken hatte, erbrach ebenfalls. Nicht erstellt war, dass der Beschuldigte das GHB verabreicht hatte. Das Obergericht hielt dies für nicht entscheidend, da der schwer beeinträchtigte Zustand der Frau seine Darstellung einer einvernehmlichen Initiative widerlege. Das Bezirksgericht Zürich hatte ihn im April 2023 unter anderem wegen Schändung (Dossier 1), Vergewaltigung und sexueller Nötigung (Dossier 2) sowie Körperverletzungen zu acht Jahren Freiheitsstrafe und zehn Jahren Landesverweisung verurteilt; vom Vorwurf der Vergewaltigung in Dossier 1 sprach es ihn frei. Das Obergericht bestätigte die Schuldsprüche und die Sanktion im Juni 2024; es hielt eine höhere Strafe für angemessen, blieb aber mangels Anschlussberufung der Staatsanwaltschaft wegen des Verschlechterungsverbots bei acht Jahren. Die Genugtuung an die Privatklägerin 1 erhöhte es auf 15'000 Franken. Laut 20 Minuten handelt es sich um einen 24-jährigen Spanier; die Tat an der Party ereignete sich in einer Zürcher Agglomerationsgemeinde, rund vier Monate zuvor kam es laut Urteil zur Vergewaltigung einer Frau bei der Bäckeranlage. Der Beschuldigte bestreitet die Sexualdelikte.

Der Verfahrensstand folgt den Quellen, nicht einer eigenen Prüfung der Akten.

Beteiligte

NameRolleFunktionPartei
nicht genanntBeschuldigter und Berufungsklägerlaut 20 Minuten 24-jähriger Mann aus Spanien
nicht genanntPrivatklägerin 1Anschlussberufung betreffend Genugtuung

Namen erscheinen nur bei öffentlicher Funktion oder rechtskräftiger, namentlich berichteter Verurteilung. Für alle Personen ohne rechtskräftiges Urteil gilt die Unschuldsvermutung.

Einordnung der Redaktion, keine Tatsachenbehauptung aus den Quellen

Der Entscheid zeigt: Für Art. 191 StGB stützte das Obergericht den Schuldspruch auf den erstellten Substanzzustand, ohne dass die Beibringung durch den Beschuldigten bewiesen sein musste. Haaranalyse, Symptomatik und tiefer Alkoholwert ergaben zusammen den Beweis der Widerstandsunfähigkeit. Es handelt sich um einen kantonalen, nicht als rechtskräftig ausgewiesenen Entscheid. Private Anlässe sind neben Clubs ein relevanter Tatort.

Verbindungen

Vorinstanz: Bezirksgericht Zürich, 8. Abteilung, 20. April 2023 (DG220166)

Zusammenhänge

Die Haaranalyse verlängert den Nachweis, beweist aber keinen Zeitpunkt

Muster über die Jahre

Zum Muster

Quellen

  1. Obergericht ZH SB230466 vom 24. Juni 2024opencaselaw (Obergericht ZH), 2024-06-24
  2. Zwei Frauen vergewaltigt: Mann (24) muss 8 Jahre ins Gefängnis20 Minuten, 2024-06-30

Eintrag 2024-06-24_party-ghb-im-haar-verabreichung-nicht-erstellt-schandung-trotzdem-bejaht. Letzte Prüfung der Quellen am 29.10.2026. Fehler oder fehlende Quellen bitte über Korrektur melden.