Urteile
Party, GHB im Haar, Verabreichung nicht erstellt: Schändung trotzdem bejaht
Die Anklage warf dem Beschuldigten vor, einer Frau in der Nacht vom 8. auf den 9. Oktober 2021 an einer Party in ihrer Wohnung K.O.-Tropfen verabreicht und in ihrem geschwächten Zustand Geschlechtsverkehr vollzogen zu haben. Laut Haaranalyse des IRM Zürich hatte sie zwischen Anfang und Mitte Oktober 2021 GHB eingenommen; die Tatnacht lag in diesem Fenster. Bei rückgerechnet rund 0,88 Promille Blutalkohol erklärten sich Übelkeit, Erbrechen, Weggetretensein und lähmende Passivität laut Obergericht nicht durch Alkohol, sondern entsprachen den Symptomen eines GHB-Konsums; ihr Begleiter, der aus ihrem Glas getrunken hatte, erbrach ebenfalls. Nicht erstellt war, dass der Beschuldigte das GHB verabreicht hatte. Das Obergericht hielt dies für nicht entscheidend, da der schwer beeinträchtigte Zustand der Frau seine Darstellung einer einvernehmlichen Initiative widerlege. Das Bezirksgericht Zürich hatte ihn im April 2023 unter anderem wegen Schändung (Dossier 1), Vergewaltigung und sexueller Nötigung (Dossier 2) sowie Körperverletzungen zu acht Jahren Freiheitsstrafe und zehn Jahren Landesverweisung verurteilt; vom Vorwurf der Vergewaltigung in Dossier 1 sprach es ihn frei. Das Obergericht bestätigte die Schuldsprüche und die Sanktion im Juni 2024; es hielt eine höhere Strafe für angemessen, blieb aber mangels Anschlussberufung der Staatsanwaltschaft wegen des Verschlechterungsverbots bei acht Jahren. Die Genugtuung an die Privatklägerin 1 erhöhte es auf 15'000 Franken. Laut 20 Minuten handelt es sich um einen 24-jährigen Spanier; die Tat an der Party ereignete sich in einer Zürcher Agglomerationsgemeinde, rund vier Monate zuvor kam es laut Urteil zur Vergewaltigung einer Frau bei der Bäckeranlage. Der Beschuldigte bestreitet die Sexualdelikte.
Der Verfahrensstand folgt den Quellen, nicht einer eigenen Prüfung der Akten.
Beteiligte
| Name | Rolle | Funktion | Partei |
|---|---|---|---|
| nicht genannt | Beschuldigter und Berufungskläger | laut 20 Minuten 24-jähriger Mann aus Spanien | |
| nicht genannt | Privatklägerin 1 | Anschlussberufung betreffend Genugtuung |
Namen erscheinen nur bei öffentlicher Funktion oder rechtskräftiger, namentlich berichteter Verurteilung. Für alle Personen ohne rechtskräftiges Urteil gilt die Unschuldsvermutung.
Einordnung der Redaktion, keine Tatsachenbehauptung aus den Quellen
Der Entscheid zeigt: Für Art. 191 StGB stützte das Obergericht den Schuldspruch auf den erstellten Substanzzustand, ohne dass die Beibringung durch den Beschuldigten bewiesen sein musste. Haaranalyse, Symptomatik und tiefer Alkoholwert ergaben zusammen den Beweis der Widerstandsunfähigkeit. Es handelt sich um einen kantonalen, nicht als rechtskräftig ausgewiesenen Entscheid. Private Anlässe sind neben Clubs ein relevanter Tatort.
Verbindungen
Vorinstanz: Bezirksgericht Zürich, 8. Abteilung, 20. April 2023 (DG220166)
Zusammenhänge
IRM Zürich und die Haaranalyse als Standardinstrument
belegt, Gleiche Institution
In Zürcher Verfahren erstellt das IRM Zürich die Haaranalysen, ebenso im Zuger Fall. Nach dem Regierungsrat ist die Haaranalyse in der Regel der Ersatz, wenn Blut und Urin zu spät kommen: 2020 waren es 9 Analysen, 2023 dann 23. Die Gerichte gewichten die Befunde unterschiedlich.
Weitere Einträge: Zuger Fall 2015: Haaranalyse des IRM Zürich ohne GHB-Nachweis, Obergericht ZH: 12 Jahre wegen mehrfacher Schändung, GHB-Hinweise im Haar, GHB im Getränk: Zürcher Obergericht verurteilt wegen sexueller Nötigung, Haaranalyse als zentrales Indiz, K.O.-Tropfen im Club: Einstellung bestätigt, Haaranalyse zeigt GHB, Verabreichung keiner Person zuordenbar, Schwere Analverletzungen, kein GHB-Nachweis: Obergericht Zürich bestätigt Schuldspruch wegen Schändung, ZH Anfrage 86/2025 Abou Shoak: Was tut der Kanton Zürich gegen chemische Unterwerfung? Antwort mit Haaranalysen 2020 bis 2025, 20 Minuten 2026: IRM Zürich zu GHB-Nachweis und Symptomen
Die Haaranalyse verlängert den Nachweis, beweist aber keinen Zeitpunkt
Muster über die Jahre
Quellen
- Obergericht ZH SB230466 vom 24. Juni 2024opencaselaw (Obergericht ZH), 2024-06-24
- Zwei Frauen vergewaltigt: Mann (24) muss 8 Jahre ins Gefängnis20 Minuten, 2024-06-30
Eintrag 2024-06-24_party-ghb-im-haar-verabreichung-nicht-erstellt-schandung-trotzdem-bejaht. Letzte Prüfung der Quellen am 29.10.2026. Fehler oder fehlende Quellen bitte über Korrektur melden.