Berichte
Zuger Fall 2015: Haaranalyse des IRM Zürich ohne GHB-Nachweis
Laut Keystone-SDA fand das Institut für Rechtsmedizin der Universität Zürich in einer Haarprobe der damaligen Zuger Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin keine Spuren von GHB. Bereits Anfang Januar 2015 ausgewertete Blut- und Urinproben waren auf alle bekannten Substanzen untersucht worden; narkotisierend wirkende Stoffe wurden nicht nachgewiesen. Die SDA-Meldung begründet die zusätzliche Haaranalyse damit, dass GHB in Blut und Urin nur etwa acht Stunden nach der Einnahme nachweisbar ist. Die Strafuntersuchung der Staatsanwaltschaft Zug wegen möglicher Delikte gegen die sexuelle Integrität gegen einen Zuger Kantonsrat lief zu diesem Zeitpunkt weiter; weitere Einvernahmen waren geplant.
Der Verfahrensstand folgt den Quellen, nicht einer eigenen Prüfung der Akten.
Beteiligte
| Name | Rolle | Funktion | Partei |
|---|---|---|---|
| Jolanda Spiess-Hegglin | Betroffene | damals Kantonsrätin Zug | Grüne |
| nicht genannt | Beschuldigter | damals Zuger Kantonsrat (Verfahren eingestellt) | |
| nicht genannt | Labor | Institut für Rechtsmedizin der Universität Zürich | |
| nicht genannt | Strafverfolgung | Staatsanwaltschaft des Kantons Zug |
Namen erscheinen nur bei öffentlicher Funktion oder rechtskräftiger, namentlich berichteter Verurteilung. Für alle Personen ohne rechtskräftiges Urteil gilt die Unschuldsvermutung.
Einordnung der Redaktion, keine Tatsachenbehauptung aus den Quellen
Fachlich gilt laut CURML-Bericht und Basler Regierung (hier nicht als Quelle hinterlegt): Ein negativer Befund nach Ablauf des Nachweisfensters schliesst eine Verabreichung nicht aus, und die Aussagekraft einer Haaranalyse für eine Einzeldosis GHB ist methodisch begrenzt (keine Konsens-Schwelle, Segmentvergleich nötig). Die SDA-Meldung wies selbst auf das Nachweisfenster und den offenen Verfahrensstand hin. Die Titelgebung «keine K.-o.-Tropfen» begünstigt jedoch die Lesart, ein negativer Befund widerlege den Verdacht; das geht über das hinaus, was der Befund belegen kann.
Verbindungen
Bezug zu Tox Info Suisse 2015 und zu Zürcher Haaranalyse-Statistik (RRB 615/2025). Mythos «nicht nachweisbar, also nicht passiert».
Zusammenhänge
Zuger Landammannfeier 2014: gleiche Personen, gleicher Sachverhalt
belegt, Gleiche Personen
Markus Hürlimann und Jolanda Spiess-Hegglin kommen in allen Einträgen vor, entweder namentlich oder eindeutig als SVP-Kantonsrat und Politikerin der Grünen erkennbar. Der Sachverhalt ist derselbe: Verdacht auf K.O.-Tropfen, Blut-, Urin- und Haarproben negativ, Einstellung beider Strafverfahren. Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.
Weitere Einträge: Zug 2014: Landammannfeier, Verdacht auf K.O.-Tropfen, Verfahren ohne Verurteilung abgeschlossen, Erste SDA-Meldung zur Zuger Landammannfeier: Verdacht auf K.O.-Tropfen, Frau nicht genannt, Blick-Frontseite «Hat er sie geschändet?» mit Namen und Bildern beider Beteiligten, Blick-Serie Dezember 2014 bis Januar 2015: K.O.-Verdacht, Gerücht und Dementi in Folge, Einstellung der Strafverfahren: Kein Nachweis, aber auch keine Falschbeschuldigung, Presserat 10/2016: Blick verletzt Wahrheitspflicht, Anhörungspflicht und Privatsphäre (Beschwerde Hürlimann), Presserat 11/2016: Schweizer Illustrierte, Interview «Sex unter Alkohol geht nie gut», nicht eingetreten
IRM Zürich und die Haaranalyse als Standardinstrument
belegt, Gleiche Institution
In Zürcher Verfahren erstellt das IRM Zürich die Haaranalysen, ebenso im Zuger Fall. Nach dem Regierungsrat ist die Haaranalyse in der Regel der Ersatz, wenn Blut und Urin zu spät kommen: 2020 waren es 9 Analysen, 2023 dann 23. Die Gerichte gewichten die Befunde unterschiedlich.
Weitere Einträge: Obergericht ZH: 12 Jahre wegen mehrfacher Schändung, GHB-Hinweise im Haar, GHB im Getränk: Zürcher Obergericht verurteilt wegen sexueller Nötigung, Haaranalyse als zentrales Indiz, Party, GHB im Haar, Verabreichung nicht erstellt: Schändung trotzdem bejaht, K.O.-Tropfen im Club: Einstellung bestätigt, Haaranalyse zeigt GHB, Verabreichung keiner Person zuordenbar, Schwere Analverletzungen, kein GHB-Nachweis: Obergericht Zürich bestätigt Schuldspruch wegen Schändung, ZH Anfrage 86/2025 Abou Shoak: Was tut der Kanton Zürich gegen chemische Unterwerfung? Antwort mit Haaranalysen 2020 bis 2025, 20 Minuten 2026: IRM Zürich zu GHB-Nachweis und Symptomen
Zeitliche Nähe von Zuger Haaranalyse, Tox-Info-Interview und SRF-Virus-Beitrag (März 2015)
Arbeitshypothese, Zeitliche Nähe
Arbeitshypothese. Die SDA-Meldung zur Haaranalyse im Zuger Fall erschien am 2.3.2015. Zwei Tage später sagte der Direktor von Tox Info Suisse, das Problem werde überschätzt. Am 5.3.2015 sendete Radio SRF Virus einen Aufklärungsbeitrag, der K.O.-Tropfen als reale Gefahr darstellt. Dass die Beiträge aufeinander Bezug nehmen, belegen die Quellen nicht.
Weitere Einträge: Tox Info Suisse 2015: Rund 25 Verdachtsfälle pro Jahr, meist nur Alkohol, Radio SRF Virus: «Diese 10 Dinge über K.O.-Tropfen musst du wissen»
Die Haaranalyse verlängert den Nachweis, beweist aber keinen Zeitpunkt
Muster über die Jahre
Quellen
- Keine K.-o.-Tropfen in der Haarprobe von Jolanda Spiess-Hegglinswissinfo.ch (Keystone-SDA), 2015-03-02
- https://www.watson.ch/schweiz/gesellschaft-politik/950893973-zuger-sex-affaere-keine-k-o-tropfen-bei-gruenen-kantonsraetin-spiess-hegglin-nachgewiesen-wir-haben-nichts-anderes-erwartetwatson, 2015-03-02
Eintrag 2015-03-02_zuger-fall-2015-haaranalyse-des-irm-zurich-ohne-ghb-nachweis. Letzte Prüfung der Quellen am 29.10.2026. Fehler oder fehlende Quellen bitte über Korrektur melden.