K.O.-Tropfen in der SchweizDas journalistische Gewissen

Kampagnen

Blick-Frontseite «Hat er sie geschändet?» mit Namen und Bildern beider Beteiligten

«Blick» titelte am 24.12.2014 auf der Frontseite «Sex-Skandal um SVP-Politiker» mit der Unterzeile «Hat er sie geschändet?». Auf Seite 5 berichtete das Blatt über die Zuger Landammannfeier; der Lead lautete «SVP-Kantonalpräsident in Haft. Waren K.-o.-Tropfen im Spiel?». Gemäss Presserat nannte «Blick» beide Beteiligten mit vollem Namen, Funktion und Alter und zeigte sie auf der Frontseite und auf Seite 5 mit Porträtbild. Im Text stand: «Offenbar wurden der jungen Frau sogar K.-o.-Tropfen in die Getränke gemischt.»

Der Verfahrensstand folgt den Quellen, nicht einer eigenen Prüfung der Akten.

Beteiligte

NameRolleFunktionPartei
BlickMediumBoulevardzeitung der Ringier AG
Jolanda Spiess-HegglinBetroffenedamalige Kantonsrätin ZugGrüne
Markus HürlimannBetroffenerdamaliger Kantonsrat Zug und Kantonalpräsident SVP ZugSVP

Namen erscheinen nur bei öffentlicher Funktion oder rechtskräftiger, namentlich berichteter Verurteilung. Für alle Personen ohne rechtskräftiges Urteil gilt die Unschuldsvermutung.

Einordnung der Redaktion, keine Tatsachenbehauptung aus den Quellen

Ausgangspunkt der Medienaffäre. Eine als Tatsache formulierte Vermutung zu K.O.-Tropfen wurde mit der vollen Identifizierung einer mutmasslich Geschädigten eines Sexualdelikts verbunden. Presserat, Kantonsgericht Zug und Obergericht Zug haben den Artikel als Verletzung der Privat- und Intimsphäre beurteilt. Für den damals beschuldigten Politiker gilt die Unschuldsvermutung.

Verbindungen

Presserat 9/2016; Kantonsgericht Zug 2019; Obergericht Zug 2020; Gewinnherausgabe 2025 bis 2026.

Zusammenhänge

Vom Medienbericht zum Presserat: drei Beschwerden zum Zuger Fall

belegt, Medienbericht führt zu Presserat

Zur Blick-Frontseite vom 24.12.2014 stellte der Presserat in 9/2016 eine Verletzung von Ziffer 7 fest. Bei der Blick-Serie bis 6.1.2015 hiess er die Beschwerde in 10/2016 teilweise gut. Auf die Beschwerde gegen das Interview der Schweizer Illustrierten vom 5.1.2015 trat er in 11/2016 nicht ein, alle drei Stellungnahmen datieren vom 19.5.2016. Die Medieneinträge und die Presserat-Einträge nennen sich jeweils gegenseitig.

Weitere Einträge: Presserat 9/2016: «Blick» verletzt Opferschutz und Intimsphäre (Beschwerde Spiess-Hegglin), Blick-Serie Dezember 2014 bis Januar 2015: K.O.-Verdacht, Gerücht und Dementi in Folge, Presserat 10/2016: Blick verletzt Wahrheitspflicht, Anhörungspflicht und Privatsphäre (Beschwerde Hürlimann), Mythos «Alkohol statt K.-o.-Tropfen» in der Zuger Berichterstattung, Presserat 11/2016: Schweizer Illustrierte, Interview «Sex unter Alkohol geht nie gut», nicht eingetreten

Am selben Tag unterschiedlich identifiziert: SDA und Blick am 24.12.2014

belegt, Gleicher Sachverhalt, gegensätzliche Praxis

Am selben Tag nannte die SDA die Frau nicht, der «Blick» identifizierte beide Beteiligten mit Namen und Bild. Laut WOZ hatte «Zentralplus» schon am 23.12. ohne Namen berichtet. Der Presserat beurteilte die Identifizierung durch den «Blick» als Verletzung von Ziffer 7. Einordnung der Redaktion: Die SDA-Meldung zeigt, dass eine Berichterstattung ohne Identifizierung möglich war.

Weitere Einträge: Erste SDA-Meldung zur Zuger Landammannfeier: Verdacht auf K.O.-Tropfen, Frau nicht genannt, Presserat 9/2016: «Blick» verletzt Opferschutz und Intimsphäre (Beschwerde Spiess-Hegglin), WOZ-Medientagebuch «Sex, Gift und Galle»: Rund 390 Artikel bei dünner Faktenlage

Persönlichkeitsverletzung: Kantonsgericht, Obergericht, Entschuldigung

belegt, Medienbericht führt zu Zivilurteil

Das Kantonsgericht Zug stellte 2019 fest, dass der Blick-Erstartikel die Persönlichkeit schwer verletzt hatte, das Obergericht Zug bestätigte dies 2020. Danach entschuldigte sich Ringier-CEO Marc Walder freiwillig. Laut Republik hatte Ringier schon vor dem Urteil eine Entschuldigung und 150'000 Franken angeboten, falls die Klage zurückgezogen werde.

Weitere Einträge: Kantonsgericht Zug: Blick-Erstartikel verletzt Intimsphäre, 20'000 Franken Genugtuung, Obergericht Zug bestätigt Persönlichkeitsverletzung durch «Blick», Öffentliche Entschuldigung von Ringier-CEO Marc Walder im Blick, Republik: «Das Zögern und Zaudern um eine Medienaffäre»

Berichterstattung: Identifizierung bei Verdacht, späte Korrektur, Expertenwellen nach Anklagen

Muster über die Jahre

Zum Muster

Quellen

  1. Stellungnahme 9/2016 PrivatsphäreSchweizer Presserat, 2016-05-19
  2. Presserat rügt Blick wegen Zuger SexaffäreHorizont Schweiz, 2016-06-29
  3. «Ein Meilenstein»: Jolanda Spiess-Hegglin gewinnt gegen den «Blick»SRF, 2019-05-10
  4. Ringier-CEO Marc Walder: Entschuldigung an Jolanda Spiess-HegglinBlick, 2020-08-24
  5. Urteil Z1 2025 4Kanton Zug, Medienmitteilung Obergericht, 2026-06-24

Eintrag 2014-12-24_blick-frontseite-hat-er-sie-geschandet-mit-namen-und-bildern-beider-beteiligten. Letzte Prüfung der Quellen am 29.10.2026. Fehler oder fehlende Quellen bitte über Korrektur melden.