Kampagnen
Blick-Frontseite «Hat er sie geschändet?» mit Namen und Bildern beider Beteiligten
«Blick» titelte am 24.12.2014 auf der Frontseite «Sex-Skandal um SVP-Politiker» mit der Unterzeile «Hat er sie geschändet?». Auf Seite 5 berichtete das Blatt über die Zuger Landammannfeier; der Lead lautete «SVP-Kantonalpräsident in Haft. Waren K.-o.-Tropfen im Spiel?». Gemäss Presserat nannte «Blick» beide Beteiligten mit vollem Namen, Funktion und Alter und zeigte sie auf der Frontseite und auf Seite 5 mit Porträtbild. Im Text stand: «Offenbar wurden der jungen Frau sogar K.-o.-Tropfen in die Getränke gemischt.»
Der Verfahrensstand folgt den Quellen, nicht einer eigenen Prüfung der Akten.
Beteiligte
| Name | Rolle | Funktion | Partei |
|---|---|---|---|
| Blick | Medium | Boulevardzeitung der Ringier AG | |
| Jolanda Spiess-Hegglin | Betroffene | damalige Kantonsrätin Zug | Grüne |
| Markus Hürlimann | Betroffener | damaliger Kantonsrat Zug und Kantonalpräsident SVP Zug | SVP |
Namen erscheinen nur bei öffentlicher Funktion oder rechtskräftiger, namentlich berichteter Verurteilung. Für alle Personen ohne rechtskräftiges Urteil gilt die Unschuldsvermutung.
Einordnung der Redaktion, keine Tatsachenbehauptung aus den Quellen
Ausgangspunkt der Medienaffäre. Eine als Tatsache formulierte Vermutung zu K.O.-Tropfen wurde mit der vollen Identifizierung einer mutmasslich Geschädigten eines Sexualdelikts verbunden. Presserat, Kantonsgericht Zug und Obergericht Zug haben den Artikel als Verletzung der Privat- und Intimsphäre beurteilt. Für den damals beschuldigten Politiker gilt die Unschuldsvermutung.
Verbindungen
Presserat 9/2016; Kantonsgericht Zug 2019; Obergericht Zug 2020; Gewinnherausgabe 2025 bis 2026.
Zusammenhänge
Zuger Landammannfeier 2014: gleiche Personen, gleicher Sachverhalt
belegt, Gleiche Personen
Markus Hürlimann und Jolanda Spiess-Hegglin kommen in allen Einträgen vor, entweder namentlich oder eindeutig als SVP-Kantonsrat und Politikerin der Grünen erkennbar. Der Sachverhalt ist derselbe: Verdacht auf K.O.-Tropfen, Blut-, Urin- und Haarproben negativ, Einstellung beider Strafverfahren. Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.
Weitere Einträge: Zug 2014: Landammannfeier, Verdacht auf K.O.-Tropfen, Verfahren ohne Verurteilung abgeschlossen, Erste SDA-Meldung zur Zuger Landammannfeier: Verdacht auf K.O.-Tropfen, Frau nicht genannt, Blick-Serie Dezember 2014 bis Januar 2015: K.O.-Verdacht, Gerücht und Dementi in Folge, Zuger Fall 2015: Haaranalyse des IRM Zürich ohne GHB-Nachweis, Einstellung der Strafverfahren: Kein Nachweis, aber auch keine Falschbeschuldigung, Presserat 10/2016: Blick verletzt Wahrheitspflicht, Anhörungspflicht und Privatsphäre (Beschwerde Hürlimann), Presserat 11/2016: Schweizer Illustrierte, Interview «Sex unter Alkohol geht nie gut», nicht eingetreten
Vom Medienbericht zum Presserat: drei Beschwerden zum Zuger Fall
belegt, Medienbericht führt zu Presserat
Zur Blick-Frontseite vom 24.12.2014 stellte der Presserat in 9/2016 eine Verletzung von Ziffer 7 fest. Bei der Blick-Serie bis 6.1.2015 hiess er die Beschwerde in 10/2016 teilweise gut. Auf die Beschwerde gegen das Interview der Schweizer Illustrierten vom 5.1.2015 trat er in 11/2016 nicht ein, alle drei Stellungnahmen datieren vom 19.5.2016. Die Medieneinträge und die Presserat-Einträge nennen sich jeweils gegenseitig.
Weitere Einträge: Presserat 9/2016: «Blick» verletzt Opferschutz und Intimsphäre (Beschwerde Spiess-Hegglin), Blick-Serie Dezember 2014 bis Januar 2015: K.O.-Verdacht, Gerücht und Dementi in Folge, Presserat 10/2016: Blick verletzt Wahrheitspflicht, Anhörungspflicht und Privatsphäre (Beschwerde Hürlimann), Mythos «Alkohol statt K.-o.-Tropfen» in der Zuger Berichterstattung, Presserat 11/2016: Schweizer Illustrierte, Interview «Sex unter Alkohol geht nie gut», nicht eingetreten
Am selben Tag unterschiedlich identifiziert: SDA und Blick am 24.12.2014
belegt, Gleicher Sachverhalt, gegensätzliche Praxis
Am selben Tag nannte die SDA die Frau nicht, der «Blick» identifizierte beide Beteiligten mit Namen und Bild. Laut WOZ hatte «Zentralplus» schon am 23.12. ohne Namen berichtet. Der Presserat beurteilte die Identifizierung durch den «Blick» als Verletzung von Ziffer 7. Einordnung der Redaktion: Die SDA-Meldung zeigt, dass eine Berichterstattung ohne Identifizierung möglich war.
Weitere Einträge: Erste SDA-Meldung zur Zuger Landammannfeier: Verdacht auf K.O.-Tropfen, Frau nicht genannt, Presserat 9/2016: «Blick» verletzt Opferschutz und Intimsphäre (Beschwerde Spiess-Hegglin), WOZ-Medientagebuch «Sex, Gift und Galle»: Rund 390 Artikel bei dünner Faktenlage
Persönlichkeitsverletzung: Kantonsgericht, Obergericht, Entschuldigung
belegt, Medienbericht führt zu Zivilurteil
Das Kantonsgericht Zug stellte 2019 fest, dass der Blick-Erstartikel die Persönlichkeit schwer verletzt hatte, das Obergericht Zug bestätigte dies 2020. Danach entschuldigte sich Ringier-CEO Marc Walder freiwillig. Laut Republik hatte Ringier schon vor dem Urteil eine Entschuldigung und 150'000 Franken angeboten, falls die Klage zurückgezogen werde.
Weitere Einträge: Kantonsgericht Zug: Blick-Erstartikel verletzt Intimsphäre, 20'000 Franken Genugtuung, Obergericht Zug bestätigt Persönlichkeitsverletzung durch «Blick», Öffentliche Entschuldigung von Ringier-CEO Marc Walder im Blick, Republik: «Das Zögern und Zaudern um eine Medienaffäre»
Medienhaus Ringier (Blick, Schweizer Illustrierte)
belegt, Gleiches Medienhaus
Der Zuger Fall zieht sich bei Ringier über zwölf Jahre: Berichterstattung 2014 und 2015, drei Presserat-Stellungnahmen 2016, Löschung aus der SMD 2019, Persönlichkeitsverletzung festgestellt 2019 und 2020, Entschuldigung 2020, Gewinnherausgabe 2022 bis 2026 (zweitinstanzlich, nicht rechtskräftig).
Weitere Einträge: Blick-Serie Dezember 2014 bis Januar 2015: K.O.-Verdacht, Gerücht und Dementi in Folge, Presserat 9/2016: «Blick» verletzt Opferschutz und Intimsphäre (Beschwerde Spiess-Hegglin), Presserat 10/2016: Blick verletzt Wahrheitspflicht, Anhörungspflicht und Privatsphäre (Beschwerde Hürlimann), Presserat 11/2016: Schweizer Illustrierte, Interview «Sex unter Alkohol geht nie gut», nicht eingetreten, Presserat kritisiert Ringier für Löschung von über 200 Blick-Artikeln aus der Mediendatenbank, Kantonsgericht Zug: Blick-Erstartikel verletzt Intimsphäre, 20'000 Franken Genugtuung, Obergericht Zug bestätigt Persönlichkeitsverletzung durch «Blick», Öffentliche Entschuldigung von Ringier-CEO Marc Walder im Blick, Kantonsgericht Zug, Teilentscheid: Gewinnherausgabeanspruch für vier Blick-Artikel bejaht, Kantonsgericht Zug: Ringier muss 309'531 Franken Gewinn aus vier Blick-Artikeln herausgeben, Obergericht Zug reduziert Gewinnherausgabe auf 139'228 Franken, Anspruch bestätigt
Berichterstattung: Identifizierung bei Verdacht, späte Korrektur, Expertenwellen nach Anklagen
Muster über die Jahre
Quellen
- Stellungnahme 9/2016 PrivatsphäreSchweizer Presserat, 2016-05-19
- Presserat rügt Blick wegen Zuger SexaffäreHorizont Schweiz, 2016-06-29
- «Ein Meilenstein»: Jolanda Spiess-Hegglin gewinnt gegen den «Blick»SRF, 2019-05-10
- Ringier-CEO Marc Walder: Entschuldigung an Jolanda Spiess-HegglinBlick, 2020-08-24
- Urteil Z1 2025 4Kanton Zug, Medienmitteilung Obergericht, 2026-06-24
Eintrag 2014-12-24_blick-frontseite-hat-er-sie-geschandet-mit-namen-und-bildern-beider-beteiligten. Letzte Prüfung der Quellen am 29.10.2026. Fehler oder fehlende Quellen bitte über Korrektur melden.