K.O.-Tropfen in der SchweizDas journalistische Gewissen

Urteile

Obergericht Zug reduziert Gewinnherausgabe auf 139'228 Franken, Anspruch bestätigt

Mit Urteil Z1 2025 4 vom 19. Juni 2026 hiess das Obergericht des Kantons Zug die Berufung der Ringier AG gegen den Entscheid des Kantonsgerichts Zug vom 22. Januar 2025 teilweise gut. Den herauszugebenden Gewinn für vier Artikel setzte es auf CHF 139'228 nebst 5 % Zins fest. Das Kantonsgericht hatte CHF 309'531 zugesprochen. Für die Online-Artikel rechnete das Obergericht mit drei statt fünf bzw. sechs Werbeeinblendungen pro Aufruf. Beim Print-Werbeerlös stützte es sich auf die von Ringier offengelegten Zahlen. Die Rügen, es sei die falsche Gesellschaft eingeklagt worden und der Anspruch sei verjährt, verwarf es. Die Gerichtskosten beider Instanzen tragen die Parteien je zur Hälfte. Parteientschädigungen sprach das Gericht keine zu. Die Vorinstanz hatte der Klägerin CHF 112'495.50 zugesprochen. Gemäss Falldossier der Klägerin bestätigte Ringier am 4. September 2026 gegenüber SRF den Weiterzug ans Bundesgericht.

Der Verfahrensstand folgt den Quellen, nicht einer eigenen Prüfung der Akten.

Beteiligte

NameRolleFunktionPartei
Jolanda Spiess-HegglinKlägerin und Berufungsbeklagte
Ringier AGBeklagte und Berufungsklägerin
Obergericht des Kantons Zug, I. ZivilabteilungGericht

Namen erscheinen nur bei öffentlicher Funktion oder rechtskräftiger, namentlich berichteter Verurteilung. Für alle Personen ohne rechtskräftiges Urteil gilt die Unschuldsvermutung.

Einordnung der Redaktion, keine Tatsachenbehauptung aus den Quellen

Der Grundsatz der Gewinnherausgabe für persönlichkeitsverletzende Berichterstattung ist zweitinstanzlich bestätigt. Strittig bleibt die Berechnungsmethode.

Zusammenhänge

Gewinnherausgabe für vier Blick-Artikel: 2022 bis 2026

belegt, Folgegeschäft (Zivilverfahren)

Den Anspruch bejahte das Kantonsgericht Zug 2022 in einem Teilentscheid. Am 22.1.2025 setzte es den Betrag auf CHF 309'531 fest. Das Obergericht Zug reduzierte ihn am 19.6.2026 auf CHF 139'228, bestätigte aber den Anspruch im Grundsatz. Den Weiterzug ans Bundesgericht belegt nur die Parteiquelle.

Weitere Einträge: Blick-Serie Dezember 2014 bis Januar 2015: K.O.-Verdacht, Gerücht und Dementi in Folge, Kantonsgericht Zug, Teilentscheid: Gewinnherausgabeanspruch für vier Blick-Artikel bejaht, Kantonsgericht Zug: Ringier muss 309'531 Franken Gewinn aus vier Blick-Artikeln herausgeben

Berichterstattung: Identifizierung bei Verdacht, späte Korrektur, Expertenwellen nach Anklagen

Muster über die Jahre

Zum Muster

Quellen

  1. Medienmitteilung Urteil Obergericht Z1 2025 4Kanton Zug, Gerichte, 2026-06-24
  2. Urteil Z1 2025 4Obergericht des Kantons Zug, 2026-06-19
  3. Ringier AG / Blick, Gewinnherausgabejolandaspiess.ch (Parteiquelle)

Eintrag 2026-06-19_obergericht-zug-reduziert-gewinnherausgabe-auf-139-228-franken-anspruch-bestatig. Letzte Prüfung der Quellen am 29.10.2026. Fehler oder fehlende Quellen bitte über Korrektur melden.