Urteile
Obergericht Zug reduziert Gewinnherausgabe auf 139'228 Franken, Anspruch bestätigt
Mit Urteil Z1 2025 4 vom 19. Juni 2026 hiess das Obergericht des Kantons Zug die Berufung der Ringier AG gegen den Entscheid des Kantonsgerichts Zug vom 22. Januar 2025 teilweise gut. Den herauszugebenden Gewinn für vier Artikel setzte es auf CHF 139'228 nebst 5 % Zins fest. Das Kantonsgericht hatte CHF 309'531 zugesprochen. Für die Online-Artikel rechnete das Obergericht mit drei statt fünf bzw. sechs Werbeeinblendungen pro Aufruf. Beim Print-Werbeerlös stützte es sich auf die von Ringier offengelegten Zahlen. Die Rügen, es sei die falsche Gesellschaft eingeklagt worden und der Anspruch sei verjährt, verwarf es. Die Gerichtskosten beider Instanzen tragen die Parteien je zur Hälfte. Parteientschädigungen sprach das Gericht keine zu. Die Vorinstanz hatte der Klägerin CHF 112'495.50 zugesprochen. Gemäss Falldossier der Klägerin bestätigte Ringier am 4. September 2026 gegenüber SRF den Weiterzug ans Bundesgericht.
Der Verfahrensstand folgt den Quellen, nicht einer eigenen Prüfung der Akten.
Beteiligte
| Name | Rolle | Funktion | Partei |
|---|---|---|---|
| Jolanda Spiess-Hegglin | Klägerin und Berufungsbeklagte | ||
| Ringier AG | Beklagte und Berufungsklägerin | ||
| Obergericht des Kantons Zug, I. Zivilabteilung | Gericht |
Namen erscheinen nur bei öffentlicher Funktion oder rechtskräftiger, namentlich berichteter Verurteilung. Für alle Personen ohne rechtskräftiges Urteil gilt die Unschuldsvermutung.
Einordnung der Redaktion, keine Tatsachenbehauptung aus den Quellen
Der Grundsatz der Gewinnherausgabe für persönlichkeitsverletzende Berichterstattung ist zweitinstanzlich bestätigt. Strittig bleibt die Berechnungsmethode.
Zusammenhänge
Gewinnherausgabe für vier Blick-Artikel: 2022 bis 2026
belegt, Folgegeschäft (Zivilverfahren)
Den Anspruch bejahte das Kantonsgericht Zug 2022 in einem Teilentscheid. Am 22.1.2025 setzte es den Betrag auf CHF 309'531 fest. Das Obergericht Zug reduzierte ihn am 19.6.2026 auf CHF 139'228, bestätigte aber den Anspruch im Grundsatz. Den Weiterzug ans Bundesgericht belegt nur die Parteiquelle.
Weitere Einträge: Blick-Serie Dezember 2014 bis Januar 2015: K.O.-Verdacht, Gerücht und Dementi in Folge, Kantonsgericht Zug, Teilentscheid: Gewinnherausgabeanspruch für vier Blick-Artikel bejaht, Kantonsgericht Zug: Ringier muss 309'531 Franken Gewinn aus vier Blick-Artikeln herausgeben
Medienhaus Ringier (Blick, Schweizer Illustrierte)
belegt, Gleiches Medienhaus
Der Zuger Fall zieht sich bei Ringier über zwölf Jahre: Berichterstattung 2014 und 2015, drei Presserat-Stellungnahmen 2016, Löschung aus der SMD 2019, Persönlichkeitsverletzung festgestellt 2019 und 2020, Entschuldigung 2020, Gewinnherausgabe 2022 bis 2026 (zweitinstanzlich, nicht rechtskräftig).
Weitere Einträge: Blick-Frontseite «Hat er sie geschändet?» mit Namen und Bildern beider Beteiligten, Blick-Serie Dezember 2014 bis Januar 2015: K.O.-Verdacht, Gerücht und Dementi in Folge, Presserat 9/2016: «Blick» verletzt Opferschutz und Intimsphäre (Beschwerde Spiess-Hegglin), Presserat 10/2016: Blick verletzt Wahrheitspflicht, Anhörungspflicht und Privatsphäre (Beschwerde Hürlimann), Presserat 11/2016: Schweizer Illustrierte, Interview «Sex unter Alkohol geht nie gut», nicht eingetreten, Presserat kritisiert Ringier für Löschung von über 200 Blick-Artikeln aus der Mediendatenbank, Kantonsgericht Zug: Blick-Erstartikel verletzt Intimsphäre, 20'000 Franken Genugtuung, Obergericht Zug bestätigt Persönlichkeitsverletzung durch «Blick», Öffentliche Entschuldigung von Ringier-CEO Marc Walder im Blick, Kantonsgericht Zug, Teilentscheid: Gewinnherausgabeanspruch für vier Blick-Artikel bejaht, Kantonsgericht Zug: Ringier muss 309'531 Franken Gewinn aus vier Blick-Artikeln herausgeben
Berichterstattung: Identifizierung bei Verdacht, späte Korrektur, Expertenwellen nach Anklagen
Muster über die Jahre
Quellen
- Medienmitteilung Urteil Obergericht Z1 2025 4Kanton Zug, Gerichte, 2026-06-24
- Urteil Z1 2025 4Obergericht des Kantons Zug, 2026-06-19
- Ringier AG / Blick, Gewinnherausgabejolandaspiess.ch (Parteiquelle)
Eintrag 2026-06-19_obergericht-zug-reduziert-gewinnherausgabe-auf-139-228-franken-anspruch-bestatig. Letzte Prüfung der Quellen am 29.10.2026. Fehler oder fehlende Quellen bitte über Korrektur melden.