K.O.-Tropfen in der SchweizDas journalistische Gewissen

Kampagnen

Blick-Serie Dezember 2014 bis Januar 2015: K.O.-Verdacht, Gerücht und Dementi in Folge

Die Presserat-Stellungnahme 10/2016 nennt mehrere Blick-Beiträge, die auf den Erstartikel vom 24.12.2014 folgten: am 27.12.2014 «Sex-Skandal in Zug, Alles begann auf der MS Rigi», am 28.12.2014 «Sex-Skandal von Zug, Grünen-Politikerin spricht von Verletzungen», am 29.12.2014 ein Interview mit der Schlagzeile «Ich hatte mit niemandem willentlich Sex» und am 6.1.2015 «Küsse und Schnaps, aber kein Sex?». Der Artikel vom 6.1.2015 berichtete, in Blut und Urin seien keine K.O.-Tropfen festgestellt worden. Zudem verbreitete er ein unbestätigtes Gerücht ungeprüft weiter. Der Presserat beanstandete das Interview vom 29.12.2014 nicht. Bis April 2019 liess Ringier über 200 Blick-Artikel zum Fall aus der Schweizer Mediendatenbank entfernen. Der Presserat kritisierte dies am 15.4.2019.

Der Verfahrensstand folgt den Quellen, nicht einer eigenen Prüfung der Akten.

Beteiligte

NameRolleFunktionPartei
BlickMediumRingier AG

Namen erscheinen nur bei öffentlicher Funktion oder rechtskräftiger, namentlich berichteter Verurteilung. Für alle Personen ohne rechtskräftiges Urteil gilt die Unschuldsvermutung.

Einordnung der Redaktion, keine Tatsachenbehauptung aus den Quellen

Innert zwei Wochen wechselte die Serie vom Narrativ «K.-o.-Tropfen» zum Gegen-Narrativ «Küsse und Schnaps». Den negativen Laborbefund las sie als Entlastung, ohne auf die kurzen Nachweisfenster hinzuweisen. Gemäss Parteiquelle erfolgte die Blutabnahme rund zwanzig Stunden nach dem Ereignis. Das Falldossier von Jolanda Spiess zählt mindestens 167 Blick-Beiträge, datierbare Ausgaben reichen bis Dezember 2015. Diese Zahl stammt aus einer Parteiquelle und ist nicht unabhängig geprüft.

Verbindungen

Presserat 10/2016; SMD-Löschung 2019; Gewinnherausgabe (Kantonsgericht Zug 2025, Obergericht Zug 2026).

Zusammenhänge

Vom Medienbericht zum Presserat: drei Beschwerden zum Zuger Fall

belegt, Medienbericht führt zu Presserat

Zur Blick-Frontseite vom 24.12.2014 stellte der Presserat in 9/2016 eine Verletzung von Ziffer 7 fest. Bei der Blick-Serie bis 6.1.2015 hiess er die Beschwerde in 10/2016 teilweise gut. Auf die Beschwerde gegen das Interview der Schweizer Illustrierten vom 5.1.2015 trat er in 11/2016 nicht ein, alle drei Stellungnahmen datieren vom 19.5.2016. Die Medieneinträge und die Presserat-Einträge nennen sich jeweils gegenseitig.

Weitere Einträge: Blick-Frontseite «Hat er sie geschändet?» mit Namen und Bildern beider Beteiligten, Presserat 9/2016: «Blick» verletzt Opferschutz und Intimsphäre (Beschwerde Spiess-Hegglin), Presserat 10/2016: Blick verletzt Wahrheitspflicht, Anhörungspflicht und Privatsphäre (Beschwerde Hürlimann), Mythos «Alkohol statt K.-o.-Tropfen» in der Zuger Berichterstattung, Presserat 11/2016: Schweizer Illustrierte, Interview «Sex unter Alkohol geht nie gut», nicht eingetreten

Gewinnherausgabe für vier Blick-Artikel: 2022 bis 2026

belegt, Folgegeschäft (Zivilverfahren)

Den Anspruch bejahte das Kantonsgericht Zug 2022 in einem Teilentscheid. Am 22.1.2025 setzte es den Betrag auf CHF 309'531 fest. Das Obergericht Zug reduzierte ihn am 19.6.2026 auf CHF 139'228, bestätigte aber den Anspruch im Grundsatz. Den Weiterzug ans Bundesgericht belegt nur die Parteiquelle.

Weitere Einträge: Kantonsgericht Zug, Teilentscheid: Gewinnherausgabeanspruch für vier Blick-Artikel bejaht, Kantonsgericht Zug: Ringier muss 309'531 Franken Gewinn aus vier Blick-Artikeln herausgeben, Obergericht Zug reduziert Gewinnherausgabe auf 139'228 Franken, Anspruch bestätigt

Löschung aus der Schweizer Mediendatenbank 2019

belegt, Gleiches Medienhaus, Folgestreit

Ringier liess über 200 Blick-Artikel aus der SMD entfernen. Ringier begründete das selbst damit, eine mögliche Gewinnherausgabe zeitlich einzugrenzen. Dass die Löschung die Blick-Artikel betraf und der Presserat sie kritisierte, belegen die Einträge zur Blick-Serie und zur Kritik des Presserats. Auch Presserat 16/2020 behandelt einen Medienwoche-Text zu dieser Löschung.

Weitere Einträge: Presserat kritisiert Ringier für Löschung von über 200 Blick-Artikeln aus der Mediendatenbank, Presserat 16/2020: Nichteintreten im Streit um Leserkommentar zum Medienwoche-Text «Ringier darf eigene Titel löschen»

Quellen

  1. Stellungnahme 10/2016 Wahrheitspflicht / Anhörung bei schweren Vorwürfen / PrivatsphäreSchweizer Presserat, 2016-05-19
  2. Video zu Blick-Schlagzeilen, K.-o.-Tropfen und Kampagnejolandaspiess.ch (Parteiquelle)
  3. Ringier verfälscht historische WahrheitSchweizer Presserat, 2019-04-15
  4. «Ein Meilenstein»: Jolanda Spiess-Hegglin gewinnt gegen den «Blick»SRF News, 2019-05-10
  5. Urteil Z1 2025 4Kanton Zug, Obergericht (Medienmitteilung), 2026-06-24

Eintrag 2014-12-27_blick-serie-dezember-2014-bis-januar-2015-k-o-verdacht-gerucht-und-dementi-in-fo. Letzte Prüfung der Quellen am 29.10.2026. Fehler oder fehlende Quellen bitte über Korrektur melden.