Urteile
Obergericht Zug bestätigt Persönlichkeitsverletzung durch «Blick»
Wie zuvor das Kantonsgericht bestätigte das Obergericht des Kantons Zug, dass «Blick» mit dem ersten Bericht über die Landammannfeier 2014 die Persönlichkeitsrechte von Jolanda Spiess-Hegglin verletzt hatte. Das Gericht reduzierte die Genugtuung und die Parteientschädigung erheblich und lehnte eine gerichtlich angeordnete Entschuldigung ab. Am 24.8.2020 entschuldigte sich Ringier in einem Gastbeitrag von CEO Marc Walder freiwillig. Gemäss Parteiquelle akzeptierte Ringier das Urteil und zog es nicht weiter. Das Urteilsdatum 18.8.2020 stammt aus dem Dateinamen der Urteils-PDF auf der Parteiquelle.
Der Verfahrensstand folgt den Quellen, nicht einer eigenen Prüfung der Akten.
Beteiligte
| Name | Rolle | Funktion | Partei |
|---|---|---|---|
| Jolanda Spiess-Hegglin | Klägerin | ||
| Ringier AG | Beklagte | ||
| Obergericht des Kantons Zug | Gericht |
Namen erscheinen nur bei öffentlicher Funktion oder rechtskräftiger, namentlich berichteter Verurteilung. Für alle Personen ohne rechtskräftiges Urteil gilt die Unschuldsvermutung.
Einordnung der Redaktion, keine Tatsachenbehauptung aus den Quellen
Abschluss des ersten Verfahrens und Grundlage für die anschliessende Gewinnherausgabeklage.
Verbindungen
Entschuldigung Walder; Gewinnherausgabe.
Zusammenhänge
Persönlichkeitsverletzung: Kantonsgericht, Obergericht, Entschuldigung
belegt, Medienbericht führt zu Zivilurteil
Das Kantonsgericht Zug stellte 2019 fest, dass der Blick-Erstartikel die Persönlichkeit schwer verletzt hatte, das Obergericht Zug bestätigte dies 2020. Danach entschuldigte sich Ringier-CEO Marc Walder freiwillig. Laut Republik hatte Ringier schon vor dem Urteil eine Entschuldigung und 150'000 Franken angeboten, falls die Klage zurückgezogen werde.
Weitere Einträge: Blick-Frontseite «Hat er sie geschändet?» mit Namen und Bildern beider Beteiligten, Kantonsgericht Zug: Blick-Erstartikel verletzt Intimsphäre, 20'000 Franken Genugtuung, Öffentliche Entschuldigung von Ringier-CEO Marc Walder im Blick, Republik: «Das Zögern und Zaudern um eine Medienaffäre»
Medienhaus Ringier (Blick, Schweizer Illustrierte)
belegt, Gleiches Medienhaus
Der Zuger Fall zieht sich bei Ringier über zwölf Jahre: Berichterstattung 2014 und 2015, drei Presserat-Stellungnahmen 2016, Löschung aus der SMD 2019, Persönlichkeitsverletzung festgestellt 2019 und 2020, Entschuldigung 2020, Gewinnherausgabe 2022 bis 2026 (zweitinstanzlich, nicht rechtskräftig).
Weitere Einträge: Blick-Frontseite «Hat er sie geschändet?» mit Namen und Bildern beider Beteiligten, Blick-Serie Dezember 2014 bis Januar 2015: K.O.-Verdacht, Gerücht und Dementi in Folge, Presserat 9/2016: «Blick» verletzt Opferschutz und Intimsphäre (Beschwerde Spiess-Hegglin), Presserat 10/2016: Blick verletzt Wahrheitspflicht, Anhörungspflicht und Privatsphäre (Beschwerde Hürlimann), Presserat 11/2016: Schweizer Illustrierte, Interview «Sex unter Alkohol geht nie gut», nicht eingetreten, Presserat kritisiert Ringier für Löschung von über 200 Blick-Artikeln aus der Mediendatenbank, Kantonsgericht Zug: Blick-Erstartikel verletzt Intimsphäre, 20'000 Franken Genugtuung, Öffentliche Entschuldigung von Ringier-CEO Marc Walder im Blick, Kantonsgericht Zug, Teilentscheid: Gewinnherausgabeanspruch für vier Blick-Artikel bejaht, Kantonsgericht Zug: Ringier muss 309'531 Franken Gewinn aus vier Blick-Artikeln herausgeben, Obergericht Zug reduziert Gewinnherausgabe auf 139'228 Franken, Anspruch bestätigt
Quellen
- Ringier-CEO Marc Walder entschuldigt sich bei Jolanda Spiess-HegglinBlick, 2020-08-24
- Ringier AG / Blickjolandaspiess.ch (Parteiquelle)
Eintrag 2020-08-18_obergericht-zug-bestatigt-personlichkeitsverletzung-durch-blick. Letzte Prüfung der Quellen am 29.10.2026. Fehler oder fehlende Quellen bitte über Korrektur melden.