Urteile
Kantonsgericht Zug, Teilentscheid: Gewinnherausgabeanspruch für vier Blick-Artikel bejaht
Das Kantonsgericht Zug entschied im Juni 2022 erstinstanzlich, dass Ringier Gewinne aus Blick-Artikeln über Jolanda Spiess-Hegglin herausgeben muss, abzüglich Unkosten. Von fünf eingeklagten Artikeln hielt es den Anspruch bei vier für berechtigt. SRF-Medienredaktor Salvador Atasoy sagte dazu: «Noch nie musste ein Verlag den Wert von einzelnen Artikeln berechnen.» Die Einstufung der vier Artikel als persönlichkeitsverletzend ist inzwischen rechtskräftig. Über die Höhe des Gewinns entschieden das Kantonsgericht 2025 und das Obergericht Zug 2026.
Der Verfahrensstand folgt den Quellen, nicht einer eigenen Prüfung der Akten.
Beteiligte
| Name | Rolle | Funktion | Partei |
|---|---|---|---|
| Jolanda Spiess-Hegglin | Klägerin | ||
| Ringier AG | Beklagte | ||
| Salvador Atasoy | Kommentator | Medienredaktor SRF |
Namen erscheinen nur bei öffentlicher Funktion oder rechtskräftiger, namentlich berichteter Verurteilung. Für alle Personen ohne rechtskräftiges Urteil gilt die Unschuldsvermutung.
Einordnung der Redaktion, keine Tatsachenbehauptung aus den Quellen
Erstmals wird der kommerzielle Nutzen persönlichkeitsverletzender Berichterstattung zum Streitgegenstand. SRF sprach von einer Zeitenwende, weil Verlage bisher geltend gemacht hatten, eine solche Berechnung sei nicht möglich.
Zusammenhänge
Gewinnherausgabe für vier Blick-Artikel: 2022 bis 2026
belegt, Folgegeschäft (Zivilverfahren)
Den Anspruch bejahte das Kantonsgericht Zug 2022 in einem Teilentscheid. Am 22.1.2025 setzte es den Betrag auf CHF 309'531 fest. Das Obergericht Zug reduzierte ihn am 19.6.2026 auf CHF 139'228, bestätigte aber den Anspruch im Grundsatz. Den Weiterzug ans Bundesgericht belegt nur die Parteiquelle.
Weitere Einträge: Blick-Serie Dezember 2014 bis Januar 2015: K.O.-Verdacht, Gerücht und Dementi in Folge, Kantonsgericht Zug: Ringier muss 309'531 Franken Gewinn aus vier Blick-Artikeln herausgeben, Obergericht Zug reduziert Gewinnherausgabe auf 139'228 Franken, Anspruch bestätigt
Medienhaus Ringier (Blick, Schweizer Illustrierte)
belegt, Gleiches Medienhaus
Der Zuger Fall zieht sich bei Ringier über zwölf Jahre: Berichterstattung 2014 und 2015, drei Presserat-Stellungnahmen 2016, Löschung aus der SMD 2019, Persönlichkeitsverletzung festgestellt 2019 und 2020, Entschuldigung 2020, Gewinnherausgabe 2022 bis 2026 (zweitinstanzlich, nicht rechtskräftig).
Weitere Einträge: Blick-Frontseite «Hat er sie geschändet?» mit Namen und Bildern beider Beteiligten, Blick-Serie Dezember 2014 bis Januar 2015: K.O.-Verdacht, Gerücht und Dementi in Folge, Presserat 9/2016: «Blick» verletzt Opferschutz und Intimsphäre (Beschwerde Spiess-Hegglin), Presserat 10/2016: Blick verletzt Wahrheitspflicht, Anhörungspflicht und Privatsphäre (Beschwerde Hürlimann), Presserat 11/2016: Schweizer Illustrierte, Interview «Sex unter Alkohol geht nie gut», nicht eingetreten, Presserat kritisiert Ringier für Löschung von über 200 Blick-Artikeln aus der Mediendatenbank, Kantonsgericht Zug: Blick-Erstartikel verletzt Intimsphäre, 20'000 Franken Genugtuung, Obergericht Zug bestätigt Persönlichkeitsverletzung durch «Blick», Öffentliche Entschuldigung von Ringier-CEO Marc Walder im Blick, Kantonsgericht Zug: Ringier muss 309'531 Franken Gewinn aus vier Blick-Artikeln herausgeben, Obergericht Zug reduziert Gewinnherausgabe auf 139'228 Franken, Anspruch bestätigt
Quellen
- Legt Spiess-Hegglin der Boulevardpresse definitiv die Zügel an?SRF, 2022-06-30
- «Das Urteil ist nicht falsch, nur weil es einschüchternd ist»Beobachter, 2025-01-28
- Urteil Obergericht Z1 2025 4Kanton Zug, Medienmitteilung, 2026-06-24
Eintrag 2022-06-22_kantonsgericht-zug-teilentscheid-gewinnherausgabeanspruch-fur-vier-blick-artikel. Letzte Prüfung der Quellen am 29.10.2026. Fehler oder fehlende Quellen bitte über Korrektur melden.