K.O.-Tropfen in der SchweizDas journalistische Gewissen

Presserat

Presserat 11/2016: Schweizer Illustrierte, Interview «Sex unter Alkohol geht nie gut», nicht eingetreten

Der damalige Zuger SVP-Kantonsrat und Kantonalpräsident beschwerte sich am 5.7.2015, anwaltlich vertreten, über ein Interview der «Schweizer Illustrierten» vom 5.1.2015 mit einem Psychologen. Der Lead fragte, ob die Politikerin «mit K.-o.-Tropfen gefügig gemacht» worden sei. Er hielt fest, dass dazu ein Strafverfahren lief und der Beschwerdeführer strafbares Verhalten bestritt. Der Presserat trat nicht auf die Beschwerde ein, weil sie offensichtlich unbegründet sei. Die Prämisse des Interviews sei als Annahme erkennbar, die Unschuldsvermutung gewahrt und der Experte äussere sich nur allgemein. Die Namen der betroffenen Frauen würden nicht genannt.

Der Verfahrensstand folgt den Quellen, nicht einer eigenen Prüfung der Akten.

Beteiligte

NameRolleFunktionPartei
Markus HürlimannBeschwerdeführerdamaliger Kantonsrat Zug und Präsident SVP Kanton ZugSVP
Schweizer IllustrierteBeschwerdegegnerinRingier
nicht genanntInterviewpartnerPsychologe

Namen erscheinen nur bei öffentlicher Funktion oder rechtskräftiger, namentlich berichteter Verurteilung. Für alle Personen ohne rechtskräftiges Urteil gilt die Unschuldsvermutung.

Einordnung der Redaktion, keine Tatsachenbehauptung aus den Quellen

Gegenbeispiel zu «Blick»: ohne Namensnennung und mit gewahrter Unschuldsvermutung. Der Titel rückt aber den Alkohol in den Vordergrund und bereitet so das Deutungsmuster «Alkohol statt K.-o.-Tropfen» vor.

Verbindungen

Mythos «Alkohol statt K.-o.-Tropfen».

Zusammenhänge

Vom Medienbericht zum Presserat: drei Beschwerden zum Zuger Fall

belegt, Medienbericht führt zu Presserat

Zur Blick-Frontseite vom 24.12.2014 stellte der Presserat in 9/2016 eine Verletzung von Ziffer 7 fest. Bei der Blick-Serie bis 6.1.2015 hiess er die Beschwerde in 10/2016 teilweise gut. Auf die Beschwerde gegen das Interview der Schweizer Illustrierten vom 5.1.2015 trat er in 11/2016 nicht ein, alle drei Stellungnahmen datieren vom 19.5.2016. Die Medieneinträge und die Presserat-Einträge nennen sich jeweils gegenseitig.

Weitere Einträge: Blick-Frontseite «Hat er sie geschändet?» mit Namen und Bildern beider Beteiligten, Presserat 9/2016: «Blick» verletzt Opferschutz und Intimsphäre (Beschwerde Spiess-Hegglin), Blick-Serie Dezember 2014 bis Januar 2015: K.O.-Verdacht, Gerücht und Dementi in Folge, Presserat 10/2016: Blick verletzt Wahrheitspflicht, Anhörungspflicht und Privatsphäre (Beschwerde Hürlimann), Mythos «Alkohol statt K.-o.-Tropfen» in der Zuger Berichterstattung

«Alkohol statt K.O.-Tropfen»: Entwarnung in Behörden und Medien, Ersatzbegründung vor Gericht

Muster über die Jahre

Zum Muster

Quellen

  1. Stellungnahme 11/2016 Wahrheitspflicht / PrivatsphäreSchweizer Presserat, 2016-05-19

Eintrag 2016-05-19_presserat-11-2016-schweizer-illustrierte-interview-sex-unter-alkohol-geht-nie-gu. Letzte Prüfung der Quellen am 29.10.2026. Fehler oder fehlende Quellen bitte über Korrektur melden.