Presserat
Presserat 11/2016: Schweizer Illustrierte, Interview «Sex unter Alkohol geht nie gut», nicht eingetreten
Der damalige Zuger SVP-Kantonsrat und Kantonalpräsident beschwerte sich am 5.7.2015, anwaltlich vertreten, über ein Interview der «Schweizer Illustrierten» vom 5.1.2015 mit einem Psychologen. Der Lead fragte, ob die Politikerin «mit K.-o.-Tropfen gefügig gemacht» worden sei. Er hielt fest, dass dazu ein Strafverfahren lief und der Beschwerdeführer strafbares Verhalten bestritt. Der Presserat trat nicht auf die Beschwerde ein, weil sie offensichtlich unbegründet sei. Die Prämisse des Interviews sei als Annahme erkennbar, die Unschuldsvermutung gewahrt und der Experte äussere sich nur allgemein. Die Namen der betroffenen Frauen würden nicht genannt.
Der Verfahrensstand folgt den Quellen, nicht einer eigenen Prüfung der Akten.
Beteiligte
| Name | Rolle | Funktion | Partei |
|---|---|---|---|
| Markus Hürlimann | Beschwerdeführer | damaliger Kantonsrat Zug und Präsident SVP Kanton Zug | SVP |
| Schweizer Illustrierte | Beschwerdegegnerin | Ringier | |
| nicht genannt | Interviewpartner | Psychologe |
Namen erscheinen nur bei öffentlicher Funktion oder rechtskräftiger, namentlich berichteter Verurteilung. Für alle Personen ohne rechtskräftiges Urteil gilt die Unschuldsvermutung.
Einordnung der Redaktion, keine Tatsachenbehauptung aus den Quellen
Gegenbeispiel zu «Blick»: ohne Namensnennung und mit gewahrter Unschuldsvermutung. Der Titel rückt aber den Alkohol in den Vordergrund und bereitet so das Deutungsmuster «Alkohol statt K.-o.-Tropfen» vor.
Verbindungen
Mythos «Alkohol statt K.-o.-Tropfen».
Zusammenhänge
Zuger Landammannfeier 2014: gleiche Personen, gleicher Sachverhalt
belegt, Gleiche Personen
Markus Hürlimann und Jolanda Spiess-Hegglin kommen in allen Einträgen vor, entweder namentlich oder eindeutig als SVP-Kantonsrat und Politikerin der Grünen erkennbar. Der Sachverhalt ist derselbe: Verdacht auf K.O.-Tropfen, Blut-, Urin- und Haarproben negativ, Einstellung beider Strafverfahren. Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.
Weitere Einträge: Zug 2014: Landammannfeier, Verdacht auf K.O.-Tropfen, Verfahren ohne Verurteilung abgeschlossen, Erste SDA-Meldung zur Zuger Landammannfeier: Verdacht auf K.O.-Tropfen, Frau nicht genannt, Blick-Frontseite «Hat er sie geschändet?» mit Namen und Bildern beider Beteiligten, Blick-Serie Dezember 2014 bis Januar 2015: K.O.-Verdacht, Gerücht und Dementi in Folge, Zuger Fall 2015: Haaranalyse des IRM Zürich ohne GHB-Nachweis, Einstellung der Strafverfahren: Kein Nachweis, aber auch keine Falschbeschuldigung, Presserat 10/2016: Blick verletzt Wahrheitspflicht, Anhörungspflicht und Privatsphäre (Beschwerde Hürlimann)
Vom Medienbericht zum Presserat: drei Beschwerden zum Zuger Fall
belegt, Medienbericht führt zu Presserat
Zur Blick-Frontseite vom 24.12.2014 stellte der Presserat in 9/2016 eine Verletzung von Ziffer 7 fest. Bei der Blick-Serie bis 6.1.2015 hiess er die Beschwerde in 10/2016 teilweise gut. Auf die Beschwerde gegen das Interview der Schweizer Illustrierten vom 5.1.2015 trat er in 11/2016 nicht ein, alle drei Stellungnahmen datieren vom 19.5.2016. Die Medieneinträge und die Presserat-Einträge nennen sich jeweils gegenseitig.
Weitere Einträge: Blick-Frontseite «Hat er sie geschändet?» mit Namen und Bildern beider Beteiligten, Presserat 9/2016: «Blick» verletzt Opferschutz und Intimsphäre (Beschwerde Spiess-Hegglin), Blick-Serie Dezember 2014 bis Januar 2015: K.O.-Verdacht, Gerücht und Dementi in Folge, Presserat 10/2016: Blick verletzt Wahrheitspflicht, Anhörungspflicht und Privatsphäre (Beschwerde Hürlimann), Mythos «Alkohol statt K.-o.-Tropfen» in der Zuger Berichterstattung
Medienhaus Ringier (Blick, Schweizer Illustrierte)
belegt, Gleiches Medienhaus
Der Zuger Fall zieht sich bei Ringier über zwölf Jahre: Berichterstattung 2014 und 2015, drei Presserat-Stellungnahmen 2016, Löschung aus der SMD 2019, Persönlichkeitsverletzung festgestellt 2019 und 2020, Entschuldigung 2020, Gewinnherausgabe 2022 bis 2026 (zweitinstanzlich, nicht rechtskräftig).
Weitere Einträge: Blick-Frontseite «Hat er sie geschändet?» mit Namen und Bildern beider Beteiligten, Blick-Serie Dezember 2014 bis Januar 2015: K.O.-Verdacht, Gerücht und Dementi in Folge, Presserat 9/2016: «Blick» verletzt Opferschutz und Intimsphäre (Beschwerde Spiess-Hegglin), Presserat 10/2016: Blick verletzt Wahrheitspflicht, Anhörungspflicht und Privatsphäre (Beschwerde Hürlimann), Presserat kritisiert Ringier für Löschung von über 200 Blick-Artikeln aus der Mediendatenbank, Kantonsgericht Zug: Blick-Erstartikel verletzt Intimsphäre, 20'000 Franken Genugtuung, Obergericht Zug bestätigt Persönlichkeitsverletzung durch «Blick», Öffentliche Entschuldigung von Ringier-CEO Marc Walder im Blick, Kantonsgericht Zug, Teilentscheid: Gewinnherausgabeanspruch für vier Blick-Artikel bejaht, Kantonsgericht Zug: Ringier muss 309'531 Franken Gewinn aus vier Blick-Artikeln herausgeben, Obergericht Zug reduziert Gewinnherausgabe auf 139'228 Franken, Anspruch bestätigt
«Alkohol statt K.O.-Tropfen»: Entwarnung in Behörden und Medien, Ersatzbegründung vor Gericht
Muster über die Jahre
Quellen
- Stellungnahme 11/2016 Wahrheitspflicht / PrivatsphäreSchweizer Presserat, 2016-05-19
Eintrag 2016-05-19_presserat-11-2016-schweizer-illustrierte-interview-sex-unter-alkohol-geht-nie-gu. Letzte Prüfung der Quellen am 29.10.2026. Fehler oder fehlende Quellen bitte über Korrektur melden.