Urteile
Kantonsgericht Zug: Ringier muss 309'531 Franken Gewinn aus vier Blick-Artikeln herausgeben
Das Kantonsgericht Zug verpflichtete Ringier, 309'531 Franken plus 5 Prozent Zins herauszugeben. Es handelt sich um den Gewinn aus vier persönlichkeitsverletzenden Blick-Artikeln aus den Jahren 2014 und 2015. Dazu kommen rund 112'500 Franken Entschädigung, etwa für Anwalts- und Gutachterkosten. Die Klägerin hatte über 430'000 Franken verlangt. Ringier bezifferte den Gewinn auf 5'000 Franken und stützte sich auf ein PwC-Gutachten. Das Gericht folgte der Berechnungsmethode der Klägerin. Ringier focht das Urteil an. Gegenüber SRF ordnete Roland Fankhauser, Professor für Zivilrecht an der Universität Basel, das Urteil als Umsetzung der Bundesgerichtspraxis seit dem Fall Patty Schnyder (2006) ein. Die Bundesgerichtsurteile seien als «Stoppschilder» zu verstehen, die nun ein «Preisschild» erhalten hätten.
Der Verfahrensstand folgt den Quellen, nicht einer eigenen Prüfung der Akten.
Beteiligte
| Name | Rolle | Funktion | Partei |
|---|---|---|---|
| Jolanda Spiess-Hegglin | Klägerin | ehemalige Zuger Kantonsrätin | |
| Ringier AG | Beklagte | ||
| Roland Fankhauser | Fachperson | Professor für Zivilrecht, Universität Basel |
Namen erscheinen nur bei öffentlicher Funktion oder rechtskräftiger, namentlich berichteter Verurteilung. Für alle Personen ohne rechtskräftiges Urteil gilt die Unschuldsvermutung.
Einordnung der Redaktion, keine Tatsachenbehauptung aus den Quellen
Wertung: Das Urteil gilt als Präzedenzfall für die Gewinnherausgabe im digitalen Boulevard. Das Obergericht bestätigte zwar Grundsatz und Methode, reduzierte aber den Betrag.
Zusammenhänge
Gewinnherausgabe für vier Blick-Artikel: 2022 bis 2026
belegt, Folgegeschäft (Zivilverfahren)
Den Anspruch bejahte das Kantonsgericht Zug 2022 in einem Teilentscheid. Am 22.1.2025 setzte es den Betrag auf CHF 309'531 fest. Das Obergericht Zug reduzierte ihn am 19.6.2026 auf CHF 139'228, bestätigte aber den Anspruch im Grundsatz. Den Weiterzug ans Bundesgericht belegt nur die Parteiquelle.
Weitere Einträge: Blick-Serie Dezember 2014 bis Januar 2015: K.O.-Verdacht, Gerücht und Dementi in Folge, Kantonsgericht Zug, Teilentscheid: Gewinnherausgabeanspruch für vier Blick-Artikel bejaht, Obergericht Zug reduziert Gewinnherausgabe auf 139'228 Franken, Anspruch bestätigt
Medienhaus Ringier (Blick, Schweizer Illustrierte)
belegt, Gleiches Medienhaus
Der Zuger Fall zieht sich bei Ringier über zwölf Jahre: Berichterstattung 2014 und 2015, drei Presserat-Stellungnahmen 2016, Löschung aus der SMD 2019, Persönlichkeitsverletzung festgestellt 2019 und 2020, Entschuldigung 2020, Gewinnherausgabe 2022 bis 2026 (zweitinstanzlich, nicht rechtskräftig).
Weitere Einträge: Blick-Frontseite «Hat er sie geschändet?» mit Namen und Bildern beider Beteiligten, Blick-Serie Dezember 2014 bis Januar 2015: K.O.-Verdacht, Gerücht und Dementi in Folge, Presserat 9/2016: «Blick» verletzt Opferschutz und Intimsphäre (Beschwerde Spiess-Hegglin), Presserat 10/2016: Blick verletzt Wahrheitspflicht, Anhörungspflicht und Privatsphäre (Beschwerde Hürlimann), Presserat 11/2016: Schweizer Illustrierte, Interview «Sex unter Alkohol geht nie gut», nicht eingetreten, Presserat kritisiert Ringier für Löschung von über 200 Blick-Artikeln aus der Mediendatenbank, Kantonsgericht Zug: Blick-Erstartikel verletzt Intimsphäre, 20'000 Franken Genugtuung, Obergericht Zug bestätigt Persönlichkeitsverletzung durch «Blick», Öffentliche Entschuldigung von Ringier-CEO Marc Walder im Blick, Kantonsgericht Zug, Teilentscheid: Gewinnherausgabeanspruch für vier Blick-Artikel bejaht, Obergericht Zug reduziert Gewinnherausgabe auf 139'228 Franken, Anspruch bestätigt
Quellen
- Sieg für Spiess-Hegglin: Ringier muss hohen Gewinn herausgebenSRF, 2025-01-27
- Fall Spiess-Hegglin: Setzt das jüngste Urteil aus Zug den Journalismus unter Druck?SRF, 2025-01-27
- Urteil Obergericht Z1 2025 4Kanton Zug, Medienmitteilung Obergericht, 2026-06-24
Eintrag 2025-01-22_kantonsgericht-zug-ringier-muss-309-531-franken-gewinn-aus-vier-blick-artikeln-h. Letzte Prüfung der Quellen am 29.10.2026. Fehler oder fehlende Quellen bitte über Korrektur melden.