K.O.-Tropfen in der SchweizDas journalistische Gewissen

Urteile

Kantonsgericht Zug: Ringier muss 309'531 Franken Gewinn aus vier Blick-Artikeln herausgeben

Das Kantonsgericht Zug verpflichtete Ringier, 309'531 Franken plus 5 Prozent Zins herauszugeben. Es handelt sich um den Gewinn aus vier persönlichkeitsverletzenden Blick-Artikeln aus den Jahren 2014 und 2015. Dazu kommen rund 112'500 Franken Entschädigung, etwa für Anwalts- und Gutachterkosten. Die Klägerin hatte über 430'000 Franken verlangt. Ringier bezifferte den Gewinn auf 5'000 Franken und stützte sich auf ein PwC-Gutachten. Das Gericht folgte der Berechnungsmethode der Klägerin. Ringier focht das Urteil an. Gegenüber SRF ordnete Roland Fankhauser, Professor für Zivilrecht an der Universität Basel, das Urteil als Umsetzung der Bundesgerichtspraxis seit dem Fall Patty Schnyder (2006) ein. Die Bundesgerichtsurteile seien als «Stoppschilder» zu verstehen, die nun ein «Preisschild» erhalten hätten.

Der Verfahrensstand folgt den Quellen, nicht einer eigenen Prüfung der Akten.

Beteiligte

NameRolleFunktionPartei
Jolanda Spiess-HegglinKlägerinehemalige Zuger Kantonsrätin
Ringier AGBeklagte
Roland FankhauserFachpersonProfessor für Zivilrecht, Universität Basel

Namen erscheinen nur bei öffentlicher Funktion oder rechtskräftiger, namentlich berichteter Verurteilung. Für alle Personen ohne rechtskräftiges Urteil gilt die Unschuldsvermutung.

Einordnung der Redaktion, keine Tatsachenbehauptung aus den Quellen

Wertung: Das Urteil gilt als Präzedenzfall für die Gewinnherausgabe im digitalen Boulevard. Das Obergericht bestätigte zwar Grundsatz und Methode, reduzierte aber den Betrag.

Zusammenhänge

Gewinnherausgabe für vier Blick-Artikel: 2022 bis 2026

belegt, Folgegeschäft (Zivilverfahren)

Den Anspruch bejahte das Kantonsgericht Zug 2022 in einem Teilentscheid. Am 22.1.2025 setzte es den Betrag auf CHF 309'531 fest. Das Obergericht Zug reduzierte ihn am 19.6.2026 auf CHF 139'228, bestätigte aber den Anspruch im Grundsatz. Den Weiterzug ans Bundesgericht belegt nur die Parteiquelle.

Weitere Einträge: Blick-Serie Dezember 2014 bis Januar 2015: K.O.-Verdacht, Gerücht und Dementi in Folge, Kantonsgericht Zug, Teilentscheid: Gewinnherausgabeanspruch für vier Blick-Artikel bejaht, Obergericht Zug reduziert Gewinnherausgabe auf 139'228 Franken, Anspruch bestätigt

Quellen

  1. Sieg für Spiess-Hegglin: Ringier muss hohen Gewinn herausgebenSRF, 2025-01-27
  2. Fall Spiess-Hegglin: Setzt das jüngste Urteil aus Zug den Journalismus unter Druck?SRF, 2025-01-27
  3. Urteil Obergericht Z1 2025 4Kanton Zug, Medienmitteilung Obergericht, 2026-06-24

Eintrag 2025-01-22_kantonsgericht-zug-ringier-muss-309-531-franken-gewinn-aus-vier-blick-artikeln-h. Letzte Prüfung der Quellen am 29.10.2026. Fehler oder fehlende Quellen bitte über Korrektur melden.