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Urteile

Kantonsgericht Zug: Blick-Erstartikel verletzt Intimsphäre, 20'000 Franken Genugtuung

Das Kantonsgericht Zug hiess die Klage gegen Ringier teilweise gut und stellte eine schwere Persönlichkeitsverletzung durch den Blick-Erstartikel zur Landammannfeier 2014 fest: Die Berichterstattung griff in die Intimsphäre ein und war widerrechtlich, die Klägerin hätte nicht namentlich genannt werden dürfen. Ringier sollte 20'000 Franken Genugtuung sowie Gerichts- und Anwaltskosten zahlen. Eine Entschuldigung auf der Frontseite ordnete das Gericht nicht an. Das Urteil wurde am 10.5.2019 publiziert und war zu diesem Zeitpunkt nicht rechtskräftig. Über die Gewinnherausgabe war noch nicht entschieden.

Der Verfahrensstand folgt den Quellen, nicht einer eigenen Prüfung der Akten.

Beteiligte

NameRolleFunktionPartei
Jolanda Spiess-HegglinKlägerinehemalige Zuger Kantonsrätin
Ringier AGBeklagte
Kantonsgericht ZugGericht
Obergericht ZugBerufungsinstanz

Namen erscheinen nur bei öffentlicher Funktion oder rechtskräftiger, namentlich berichteter Verurteilung. Für alle Personen ohne rechtskräftiges Urteil gilt die Unschuldsvermutung.

Einordnung der Redaktion, keine Tatsachenbehauptung aus den Quellen

Der Medienrechtler Urs Saxer (Universität Zürich) sagte gegenüber SRF, auch bei Politikerinnen und Politikern gebe es bei der Intimsphäre eine «absolute Grenze»; problematisch sei vor allem die identifizierende Berichterstattung.

Zusammenhänge

Persönlichkeitsverletzung: Kantonsgericht, Obergericht, Entschuldigung

belegt, Medienbericht führt zu Zivilurteil

Das Kantonsgericht Zug stellte 2019 fest, dass der Blick-Erstartikel die Persönlichkeit schwer verletzt hatte, das Obergericht Zug bestätigte dies 2020. Danach entschuldigte sich Ringier-CEO Marc Walder freiwillig. Laut Republik hatte Ringier schon vor dem Urteil eine Entschuldigung und 150'000 Franken angeboten, falls die Klage zurückgezogen werde.

Weitere Einträge: Blick-Frontseite «Hat er sie geschändet?» mit Namen und Bildern beider Beteiligten, Obergericht Zug bestätigt Persönlichkeitsverletzung durch «Blick», Öffentliche Entschuldigung von Ringier-CEO Marc Walder im Blick, Republik: «Das Zögern und Zaudern um eine Medienaffäre»

Berichterstattung: Identifizierung bei Verdacht, späte Korrektur, Expertenwellen nach Anklagen

Muster über die Jahre

Zum Muster

Quellen

  1. Ein Meilenstein: Jolanda Spiess-Hegglin gewinnt gegen den «Blick»SRF, 2019-05-10
  2. Urteil im Fall Spiess-Hegglin: Journalisten müssen sorgfältiger arbeitenSRF, 2019-05-10
  3. Ringier-CEO Marc Walder entschuldigt sich bei Jolanda Spiess-HegglinBlick, 2020-08-24

Eintrag 2019-05-10_kantonsgericht-zug-blick-erstartikel-verletzt-intimsphare-20-000-franken-genugtu. Letzte Prüfung der Quellen am 29.10.2026. Fehler oder fehlende Quellen bitte über Korrektur melden.