Berichte
Republik: «Das Zögern und Zaudern um eine Medienaffäre»
Laut der «Republik» hat fast die gesamte Schweizer Medienbranche im Fall versagt, vor allem durch Vorverurteilung und ungeprüfte Informationen. Als uneinsichtig nennt die «Republik» «Blick», «20 Minuten» und «Watson». Bei «20 Minuten» sei ein fertiger Beitrag zum Weiterzug des Verfahrens und zum Crowdfunding von oben verhindert worden. Ringier bot im Dezember 2018 und schriftlich Mitte März 2019 eine Entschuldigung und 150'000 Franken an, falls die Klage zurückgezogen werde. Spiess-Hegglin lehnte ab, die Entschuldigung erschien deshalb nicht. Fairmedia sammelte innert drei Tagen über 67'000 Franken für die Gerichts- und Anwaltskosten der nächsten Instanz.
Der Verfahrensstand folgt den Quellen, nicht einer eigenen Prüfung der Akten.
Beteiligte
| Name | Rolle | Funktion | Partei |
|---|---|---|---|
| Elia Blülle, Sylke Gruhnwald, Christof Moser | Autorinnen und Autoren | Journalistin und Journalisten, Republik |
Namen erscheinen nur bei öffentlicher Funktion oder rechtskräftiger, namentlich berichteter Verurteilung. Für alle Personen ohne rechtskräftiges Urteil gilt die Unschuldsvermutung.
Einordnung der Redaktion, keine Tatsachenbehauptung aus den Quellen
Branchenkritik, die das Schweigen der Redaktionen zur eigenen Rolle zum Thema macht.
Zusammenhänge
Persönlichkeitsverletzung: Kantonsgericht, Obergericht, Entschuldigung
belegt, Medienbericht führt zu Zivilurteil
Das Kantonsgericht Zug stellte 2019 fest, dass der Blick-Erstartikel die Persönlichkeit schwer verletzt hatte, das Obergericht Zug bestätigte dies 2020. Danach entschuldigte sich Ringier-CEO Marc Walder freiwillig. Laut Republik hatte Ringier schon vor dem Urteil eine Entschuldigung und 150'000 Franken angeboten, falls die Klage zurückgezogen werde.
Weitere Einträge: Blick-Frontseite «Hat er sie geschändet?» mit Namen und Bildern beider Beteiligten, Kantonsgericht Zug: Blick-Erstartikel verletzt Intimsphäre, 20'000 Franken Genugtuung, Obergericht Zug bestätigt Persönlichkeitsverletzung durch «Blick», Öffentliche Entschuldigung von Ringier-CEO Marc Walder im Blick
Medienhaus TX Group / Tamedia
belegt, Gleiches Medienhaus
In mehreren Einträgen treten Titel von Tamedia beziehungsweise der TX Group (Tages-Anzeiger, 20 Minuten, SonntagsZeitung) oder ihre Journalistinnen auf. Laut WOZ übernahm «20 Minuten» 2015 das «Techtelmechtel» ungeprüft. Weiter dazu gehören die Meme-Berichterstattung 2021 und die Beschwerde einer Tamedia-Journalistin gegen CH Media 2022. Michèle Binswanger, Journalistin bei Tamedia, wurde 2026 wegen eines eigenen Tweets von 2020 rechtskräftig verurteilt; diese Verurteilung betrifft sie persönlich, nicht das Medienhaus.
Weitere Einträge: WOZ-Medientagebuch «Sex, Gift und Galle»: Rund 390 Artikel bei dünner Faktenlage, Presserat 61/2020: «das Lamm» verletzt Wahrheitspflicht gegenüber Michèle Binswanger, Gegendarstellung nicht Sache des Presserats, Bundesgericht tritt nicht auf Beschwerde im Buchstreit ein (5A_824/2021), Presserat 28/2022: CH Media hätte Tamedia-Journalistin anhören müssen, Presserat 36/2022 und 37/2022: Beschwerden von Netzcourage gegen «20 Minuten» und «Tages-Anzeiger» abgewiesen, Republik: «Die Zerstörungsmaschine», Analyse von acht TX-Artikeln zum Reitschule-Meme, Michèle Binswanger wegen Verleumdung rechtskräftig verurteilt (BGer 6B_747/2025)
Quellen
- Das Zögern und Zaudern um eine MedienaffäreRepublik, 2019-06-21
Eintrag 2019-06-21_republik-das-zogern-und-zaudern-um-eine-medienaffare. Letzte Prüfung der Quellen am 29.10.2026. Fehler oder fehlende Quellen bitte über Korrektur melden.