K.O.-Tropfen in der SchweizDas journalistische Gewissen

Urteile

Bundesgericht tritt nicht auf Beschwerde im Buchstreit ein (5A_824/2021)

Das Bundesgericht trat mit Urteil vom 25. Januar 2022 nicht auf die Beschwerde von Jolanda Spiess-Hegglin gegen den Entscheid des Zuger Obergerichts vom 1. September 2021 ein. Das Obergericht hatte die vorsorglichen Massnahmen des Kantonsgerichts Zug gegen ein Buchprojekt der Tamedia-Journalistin Michèle Binswanger über die Zuger Landammannfeier 2014 aufgehoben. Weil es sich um einen Zwischenentscheid handelt, hätte die Beschwerde darlegen müssen, dass ein nicht wieder gutzumachender Nachteil droht. Dazu fehlten Ausführungen. Bis zum Urteil galten die Massnahmen dank der aufschiebenden Wirkung vom 21. Oktober 2021 weiter. Danach gelangte Spiess-Hegglin an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und rügt eine Verletzung von Art. 6 und 8 EMRK. Laut Medienberichten vom November 2023 stellte der Gerichtshof die Beschwerde der Schweiz zur Stellungnahme zu.

Der Verfahrensstand folgt den Quellen, nicht einer eigenen Prüfung der Akten.

Beteiligte

NameRolleFunktionPartei
Bundesgericht, II. zivilrechtliche AbteilungGericht
Jolanda Spiess-HegglinBeschwerdeführerinehemalige Zuger Kantonsrätin
Michèle BinswangerBeschwerdegegnerinJournalistin Tamedia («Tages-Anzeiger»)
Obergericht des Kantons ZugVorinstanz

Namen erscheinen nur bei öffentlicher Funktion oder rechtskräftiger, namentlich berichteter Verurteilung. Für alle Personen ohne rechtskräftiges Urteil gilt die Unschuldsvermutung.

Einordnung der Redaktion, keine Tatsachenbehauptung aus den Quellen

Ein verfahrensrechtlicher Entscheid, der die Sache selbst nicht beurteilt. Er zeigt, wie hoch die Hürden sind, wenn eine Buchpublikation über ungeklärte Vorgänge aus dem Intimbereich einer Person vorab beschränkt werden soll. Nach Darstellung des Bundesgerichts besteht über die tatsächlichen Geschehnisse an der Feier keine Klarheit.

Zusammenhänge

Michèle Binswanger und der Buchstreit

belegt, Gleiche Person, gleiches Medienhaus

Michèle Binswanger, Journalistin bei Tamedia, ist in drei Einträgen namentlich genannt: als Beschwerdeführerin gegen «das Lamm», als Beschwerdegegnerin im Buchstreit und als rechtskräftig wegen Verleumdung Verurteilte. Der Presserat-Entscheid 28/2022 nennt sie nicht namentlich; er betrifft CH-Media-Artikel zum Bundesgerichtsverfahren um ein Buchprojekt. Dass es derselbe Buchstreit ist, ist aus dem Gegenstand erschlossen und bleibt Arbeitshypothese.

Weitere Einträge: Presserat 61/2020: «das Lamm» verletzt Wahrheitspflicht gegenüber Michèle Binswanger, Gegendarstellung nicht Sache des Presserats, Presserat 28/2022: CH Media hätte Tamedia-Journalistin anhören müssen, Michèle Binswanger wegen Verleumdung rechtskräftig verurteilt (BGer 6B_747/2025)

Medienhaus TX Group / Tamedia

belegt, Gleiches Medienhaus

In mehreren Einträgen treten Titel von Tamedia beziehungsweise der TX Group (Tages-Anzeiger, 20 Minuten, SonntagsZeitung) oder ihre Journalistinnen auf. Laut WOZ übernahm «20 Minuten» 2015 das «Techtelmechtel» ungeprüft. Weiter dazu gehören die Meme-Berichterstattung 2021 und die Beschwerde einer Tamedia-Journalistin gegen CH Media 2022. Michèle Binswanger, Journalistin bei Tamedia, wurde 2026 wegen eines eigenen Tweets von 2020 rechtskräftig verurteilt; diese Verurteilung betrifft sie persönlich, nicht das Medienhaus.

Weitere Einträge: WOZ-Medientagebuch «Sex, Gift und Galle»: Rund 390 Artikel bei dünner Faktenlage, Republik: «Das Zögern und Zaudern um eine Medienaffäre», Presserat 61/2020: «das Lamm» verletzt Wahrheitspflicht gegenüber Michèle Binswanger, Gegendarstellung nicht Sache des Presserats, Presserat 28/2022: CH Media hätte Tamedia-Journalistin anhören müssen, Presserat 36/2022 und 37/2022: Beschwerden von Netzcourage gegen «20 Minuten» und «Tages-Anzeiger» abgewiesen, Republik: «Die Zerstörungsmaschine», Analyse von acht TX-Artikeln zum Reitschule-Meme, Michèle Binswanger wegen Verleumdung rechtskräftig verurteilt (BGer 6B_747/2025)

Quellen

  1. Medienmitteilung vom 9. Februar 2022 zum Urteil 5A_824/2021 vom 25. Januar 2022Bundesgericht, 2022-02-09
  2. Jolanda Spiess-Hegglin klagt gegen die Schweizzentralplus, 2023-11

Eintrag 2022-01-25_bundesgericht-tritt-nicht-auf-beschwerde-im-buchstreit-ein-5a-824-2021. Letzte Prüfung der Quellen am 29.10.2026. Fehler oder fehlende Quellen bitte über Korrektur melden.