K.O.-Tropfen in der SchweizDas journalistische Gewissen

Berichte

WOZ-Medientagebuch «Sex, Gift und Galle»: Rund 390 Artikel bei dünner Faktenlage

Die WOZ-Medienkolumne zählte laut Schweizer Mediendatenbank rund 390 Print- und Onlineartikel zur Zuger Affäre. Gesichert war damals nur dreierlei: Die Beteiligten kamen sich an der Landammannfeier vom 20. Dezember 2014 näher, K.O.-Tropfen wurden nicht nachgewiesen und es lief eine Strafuntersuchung. Laut Kolumne berichtete «Zentralplus» am 23. Dezember ohne Namen, «Blick» nannte am Folgetag beide Beteiligten. Die «Neue Zuger Zeitung» brachte am 28. Dezember ein «Techtelmechtel», ohne die Beteiligten zu befragen. «20 Minuten» und «Blick» übernahmen dies ungeprüft, die Korrekturen fielen laut Kolumne «dezenter» aus. Kritisiert wurde auch die «Weltwoche».

Der Verfahrensstand folgt den Quellen, nicht einer eigenen Prüfung der Akten.

Beteiligte

NameRolleFunktionPartei
Robert MüllerAutorWOZ-Medienkolumnist

Namen erscheinen nur bei öffentlicher Funktion oder rechtskräftiger, namentlich berichteter Verurteilung. Für alle Personen ohne rechtskräftiges Urteil gilt die Unschuldsvermutung.

Einordnung der Redaktion, keine Tatsachenbehauptung aus den Quellen

Frühe Medienkritik aus der damaligen Zeit, die das Grundproblem benennt: Je dünner die Belege, desto mehr Spekulation.

Zusammenhänge

Am selben Tag unterschiedlich identifiziert: SDA und Blick am 24.12.2014

belegt, Gleicher Sachverhalt, gegensätzliche Praxis

Am selben Tag nannte die SDA die Frau nicht, der «Blick» identifizierte beide Beteiligten mit Namen und Bild. Laut WOZ hatte «Zentralplus» schon am 23.12. ohne Namen berichtet. Der Presserat beurteilte die Identifizierung durch den «Blick» als Verletzung von Ziffer 7. Einordnung der Redaktion: Die SDA-Meldung zeigt, dass eine Berichterstattung ohne Identifizierung möglich war.

Weitere Einträge: Erste SDA-Meldung zur Zuger Landammannfeier: Verdacht auf K.O.-Tropfen, Frau nicht genannt, Blick-Frontseite «Hat er sie geschändet?» mit Namen und Bildern beider Beteiligten, Presserat 9/2016: «Blick» verletzt Opferschutz und Intimsphäre (Beschwerde Spiess-Hegglin)

Medienhaus TX Group / Tamedia

belegt, Gleiches Medienhaus

In mehreren Einträgen treten Titel von Tamedia beziehungsweise der TX Group (Tages-Anzeiger, 20 Minuten, SonntagsZeitung) oder ihre Journalistinnen auf. Laut WOZ übernahm «20 Minuten» 2015 das «Techtelmechtel» ungeprüft. Weiter dazu gehören die Meme-Berichterstattung 2021 und die Beschwerde einer Tamedia-Journalistin gegen CH Media 2022. Michèle Binswanger, Journalistin bei Tamedia, wurde 2026 wegen eines eigenen Tweets von 2020 rechtskräftig verurteilt; diese Verurteilung betrifft sie persönlich, nicht das Medienhaus.

Weitere Einträge: Republik: «Das Zögern und Zaudern um eine Medienaffäre», Presserat 61/2020: «das Lamm» verletzt Wahrheitspflicht gegenüber Michèle Binswanger, Gegendarstellung nicht Sache des Presserats, Bundesgericht tritt nicht auf Beschwerde im Buchstreit ein (5A_824/2021), Presserat 28/2022: CH Media hätte Tamedia-Journalistin anhören müssen, Presserat 36/2022 und 37/2022: Beschwerden von Netzcourage gegen «20 Minuten» und «Tages-Anzeiger» abgewiesen, Republik: «Die Zerstörungsmaschine», Analyse von acht TX-Artikeln zum Reitschule-Meme, Michèle Binswanger wegen Verleumdung rechtskräftig verurteilt (BGer 6B_747/2025)

Berichterstattung: Identifizierung bei Verdacht, späte Korrektur, Expertenwellen nach Anklagen

Muster über die Jahre

Zum Muster

Quellen

  1. Medientagebuch: Sex, Gift und GalleWOZ Die Wochenzeitung, 2015-03-12

Eintrag 2015-03-12_woz-medientagebuch-sex-gift-und-galle-rund-390-artikel-bei-dunner-faktenlage. Letzte Prüfung der Quellen am 29.10.2026. Fehler oder fehlende Quellen bitte über Korrektur melden.