Berichte
WOZ-Medientagebuch «Sex, Gift und Galle»: Rund 390 Artikel bei dünner Faktenlage
Die WOZ-Medienkolumne zählte laut Schweizer Mediendatenbank rund 390 Print- und Onlineartikel zur Zuger Affäre. Gesichert war damals nur dreierlei: Die Beteiligten kamen sich an der Landammannfeier vom 20. Dezember 2014 näher, K.O.-Tropfen wurden nicht nachgewiesen und es lief eine Strafuntersuchung. Laut Kolumne berichtete «Zentralplus» am 23. Dezember ohne Namen, «Blick» nannte am Folgetag beide Beteiligten. Die «Neue Zuger Zeitung» brachte am 28. Dezember ein «Techtelmechtel», ohne die Beteiligten zu befragen. «20 Minuten» und «Blick» übernahmen dies ungeprüft, die Korrekturen fielen laut Kolumne «dezenter» aus. Kritisiert wurde auch die «Weltwoche».
Der Verfahrensstand folgt den Quellen, nicht einer eigenen Prüfung der Akten.
Beteiligte
| Name | Rolle | Funktion | Partei |
|---|---|---|---|
| Robert Müller | Autor | WOZ-Medienkolumnist |
Namen erscheinen nur bei öffentlicher Funktion oder rechtskräftiger, namentlich berichteter Verurteilung. Für alle Personen ohne rechtskräftiges Urteil gilt die Unschuldsvermutung.
Einordnung der Redaktion, keine Tatsachenbehauptung aus den Quellen
Frühe Medienkritik aus der damaligen Zeit, die das Grundproblem benennt: Je dünner die Belege, desto mehr Spekulation.
Zusammenhänge
Am selben Tag unterschiedlich identifiziert: SDA und Blick am 24.12.2014
belegt, Gleicher Sachverhalt, gegensätzliche Praxis
Am selben Tag nannte die SDA die Frau nicht, der «Blick» identifizierte beide Beteiligten mit Namen und Bild. Laut WOZ hatte «Zentralplus» schon am 23.12. ohne Namen berichtet. Der Presserat beurteilte die Identifizierung durch den «Blick» als Verletzung von Ziffer 7. Einordnung der Redaktion: Die SDA-Meldung zeigt, dass eine Berichterstattung ohne Identifizierung möglich war.
Weitere Einträge: Erste SDA-Meldung zur Zuger Landammannfeier: Verdacht auf K.O.-Tropfen, Frau nicht genannt, Blick-Frontseite «Hat er sie geschändet?» mit Namen und Bildern beider Beteiligten, Presserat 9/2016: «Blick» verletzt Opferschutz und Intimsphäre (Beschwerde Spiess-Hegglin)
Medienhaus TX Group / Tamedia
belegt, Gleiches Medienhaus
In mehreren Einträgen treten Titel von Tamedia beziehungsweise der TX Group (Tages-Anzeiger, 20 Minuten, SonntagsZeitung) oder ihre Journalistinnen auf. Laut WOZ übernahm «20 Minuten» 2015 das «Techtelmechtel» ungeprüft. Weiter dazu gehören die Meme-Berichterstattung 2021 und die Beschwerde einer Tamedia-Journalistin gegen CH Media 2022. Michèle Binswanger, Journalistin bei Tamedia, wurde 2026 wegen eines eigenen Tweets von 2020 rechtskräftig verurteilt; diese Verurteilung betrifft sie persönlich, nicht das Medienhaus.
Weitere Einträge: Republik: «Das Zögern und Zaudern um eine Medienaffäre», Presserat 61/2020: «das Lamm» verletzt Wahrheitspflicht gegenüber Michèle Binswanger, Gegendarstellung nicht Sache des Presserats, Bundesgericht tritt nicht auf Beschwerde im Buchstreit ein (5A_824/2021), Presserat 28/2022: CH Media hätte Tamedia-Journalistin anhören müssen, Presserat 36/2022 und 37/2022: Beschwerden von Netzcourage gegen «20 Minuten» und «Tages-Anzeiger» abgewiesen, Republik: «Die Zerstörungsmaschine», Analyse von acht TX-Artikeln zum Reitschule-Meme, Michèle Binswanger wegen Verleumdung rechtskräftig verurteilt (BGer 6B_747/2025)
Berichterstattung: Identifizierung bei Verdacht, späte Korrektur, Expertenwellen nach Anklagen
Muster über die Jahre
Quellen
- Medientagebuch: Sex, Gift und GalleWOZ Die Wochenzeitung, 2015-03-12
Eintrag 2015-03-12_woz-medientagebuch-sex-gift-und-galle-rund-390-artikel-bei-dunner-faktenlage. Letzte Prüfung der Quellen am 29.10.2026. Fehler oder fehlende Quellen bitte über Korrektur melden.