Berichte
Erste SDA-Meldung zur Zuger Landammannfeier: Verdacht auf K.O.-Tropfen, Frau nicht genannt
Die Nachrichtenagentur SDA meldete, eine Politikerin der Grünen habe sich nach der Landammannfeier im Spital Blut und Urin untersuchen lassen. Das Spital informierte die Strafverfolgungsbehörden wegen des Verdachts auf K.O.-Tropfen. Die Zuger Behörden ermittelten von Amts wegen wegen Handlungen gegen die sexuelle Integrität. Ob K.O.-Tropfen im Spiel waren, wurde noch abgeklärt, die Testresultate lagen noch nicht vor. Die Meldung nannte den beschuldigten SVP-Kantonsrat mit Namen, die Frau nicht. Er war verhaftet und nach einer Befragung wieder freigelassen worden und gab das Präsidium der SVP Zug ab. Sein Anwalt bestritt die Vorwürfe und erklärte, K.O.-Tropfen seien bisher nicht bestätigt. Die SVP verwies auf die Unschuldsvermutung.
Der Verfahrensstand folgt den Quellen, nicht einer eigenen Prüfung der Akten.
Beteiligte
| Name | Rolle | Funktion | Partei |
|---|---|---|---|
| Markus Hürlimann | Beschuldigter (Verfahren eingestellt) | damaliger Kantonsrat und Präsident der SVP Zug | SVP |
| nicht genannt | mutmassliche Geschädigte, in der Meldung nicht namentlich genannt | damalige Politikerin Zug | Grüne |
Namen erscheinen nur bei öffentlicher Funktion oder rechtskräftiger, namentlich berichteter Verurteilung. Für alle Personen ohne rechtskräftiges Urteil gilt die Unschuldsvermutung.
Einordnung der Redaktion, keine Tatsachenbehauptung aus den Quellen
Beispiel einer vergleichsweise zurückhaltenden Verdachtsberichterstattung, die die Frau nicht identifiziert. Kritisch bleibt, dass der Mann in einem frühen Ermittlungsstadium mit Namen genannt wurde.
Verbindungen
Kontrast zur «Blick»-Frontseite vom gleichen Tag (Presserat 9/2016).
Zusammenhänge
Zuger Landammannfeier 2014: gleiche Personen, gleicher Sachverhalt
belegt, Gleiche Personen
Markus Hürlimann und Jolanda Spiess-Hegglin kommen in allen Einträgen vor, entweder namentlich oder eindeutig als SVP-Kantonsrat und Politikerin der Grünen erkennbar. Der Sachverhalt ist derselbe: Verdacht auf K.O.-Tropfen, Blut-, Urin- und Haarproben negativ, Einstellung beider Strafverfahren. Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.
Weitere Einträge: Zug 2014: Landammannfeier, Verdacht auf K.O.-Tropfen, Verfahren ohne Verurteilung abgeschlossen, Blick-Frontseite «Hat er sie geschändet?» mit Namen und Bildern beider Beteiligten, Blick-Serie Dezember 2014 bis Januar 2015: K.O.-Verdacht, Gerücht und Dementi in Folge, Zuger Fall 2015: Haaranalyse des IRM Zürich ohne GHB-Nachweis, Einstellung der Strafverfahren: Kein Nachweis, aber auch keine Falschbeschuldigung, Presserat 10/2016: Blick verletzt Wahrheitspflicht, Anhörungspflicht und Privatsphäre (Beschwerde Hürlimann), Presserat 11/2016: Schweizer Illustrierte, Interview «Sex unter Alkohol geht nie gut», nicht eingetreten
Am selben Tag unterschiedlich identifiziert: SDA und Blick am 24.12.2014
belegt, Gleicher Sachverhalt, gegensätzliche Praxis
Am selben Tag nannte die SDA die Frau nicht, der «Blick» identifizierte beide Beteiligten mit Namen und Bild. Laut WOZ hatte «Zentralplus» schon am 23.12. ohne Namen berichtet. Der Presserat beurteilte die Identifizierung durch den «Blick» als Verletzung von Ziffer 7. Einordnung der Redaktion: Die SDA-Meldung zeigt, dass eine Berichterstattung ohne Identifizierung möglich war.
Weitere Einträge: Blick-Frontseite «Hat er sie geschändet?» mit Namen und Bildern beider Beteiligten, Presserat 9/2016: «Blick» verletzt Opferschutz und Intimsphäre (Beschwerde Spiess-Hegglin), WOZ-Medientagebuch «Sex, Gift und Galle»: Rund 390 Artikel bei dünner Faktenlage
Berichterstattung: Identifizierung bei Verdacht, späte Korrektur, Expertenwellen nach Anklagen
Muster über die Jahre
Quellen
- Landammann-Feier in Zug mit strafrechtlichem Nachspielswissinfo.ch (SDA), 2014-12-24
Eintrag 2014-12-24_erste-sda-meldung-zur-zuger-landammannfeier-verdacht-auf-k-o-tropfen-frau-nicht-. Letzte Prüfung der Quellen am 29.10.2026. Fehler oder fehlende Quellen bitte über Korrektur melden.