K.O.-Tropfen in der SchweizDas journalistische Gewissen

Berichte

Erste SDA-Meldung zur Zuger Landammannfeier: Verdacht auf K.O.-Tropfen, Frau nicht genannt

Die Nachrichtenagentur SDA meldete, eine Politikerin der Grünen habe sich nach der Landammannfeier im Spital Blut und Urin untersuchen lassen. Das Spital informierte die Strafverfolgungsbehörden wegen des Verdachts auf K.O.-Tropfen. Die Zuger Behörden ermittelten von Amts wegen wegen Handlungen gegen die sexuelle Integrität. Ob K.O.-Tropfen im Spiel waren, wurde noch abgeklärt, die Testresultate lagen noch nicht vor. Die Meldung nannte den beschuldigten SVP-Kantonsrat mit Namen, die Frau nicht. Er war verhaftet und nach einer Befragung wieder freigelassen worden und gab das Präsidium der SVP Zug ab. Sein Anwalt bestritt die Vorwürfe und erklärte, K.O.-Tropfen seien bisher nicht bestätigt. Die SVP verwies auf die Unschuldsvermutung.

Der Verfahrensstand folgt den Quellen, nicht einer eigenen Prüfung der Akten.

Beteiligte

NameRolleFunktionPartei
Markus HürlimannBeschuldigter (Verfahren eingestellt)damaliger Kantonsrat und Präsident der SVP ZugSVP
nicht genanntmutmassliche Geschädigte, in der Meldung nicht namentlich genanntdamalige Politikerin ZugGrüne

Namen erscheinen nur bei öffentlicher Funktion oder rechtskräftiger, namentlich berichteter Verurteilung. Für alle Personen ohne rechtskräftiges Urteil gilt die Unschuldsvermutung.

Einordnung der Redaktion, keine Tatsachenbehauptung aus den Quellen

Beispiel einer vergleichsweise zurückhaltenden Verdachtsberichterstattung, die die Frau nicht identifiziert. Kritisch bleibt, dass der Mann in einem frühen Ermittlungsstadium mit Namen genannt wurde.

Verbindungen

Kontrast zur «Blick»-Frontseite vom gleichen Tag (Presserat 9/2016).

Zusammenhänge

Am selben Tag unterschiedlich identifiziert: SDA und Blick am 24.12.2014

belegt, Gleicher Sachverhalt, gegensätzliche Praxis

Am selben Tag nannte die SDA die Frau nicht, der «Blick» identifizierte beide Beteiligten mit Namen und Bild. Laut WOZ hatte «Zentralplus» schon am 23.12. ohne Namen berichtet. Der Presserat beurteilte die Identifizierung durch den «Blick» als Verletzung von Ziffer 7. Einordnung der Redaktion: Die SDA-Meldung zeigt, dass eine Berichterstattung ohne Identifizierung möglich war.

Weitere Einträge: Blick-Frontseite «Hat er sie geschändet?» mit Namen und Bildern beider Beteiligten, Presserat 9/2016: «Blick» verletzt Opferschutz und Intimsphäre (Beschwerde Spiess-Hegglin), WOZ-Medientagebuch «Sex, Gift und Galle»: Rund 390 Artikel bei dünner Faktenlage

Berichterstattung: Identifizierung bei Verdacht, späte Korrektur, Expertenwellen nach Anklagen

Muster über die Jahre

Zum Muster

Quellen

  1. Landammann-Feier in Zug mit strafrechtlichem Nachspielswissinfo.ch (SDA), 2014-12-24

Eintrag 2014-12-24_erste-sda-meldung-zur-zuger-landammannfeier-verdacht-auf-k-o-tropfen-frau-nicht-. Letzte Prüfung der Quellen am 29.10.2026. Fehler oder fehlende Quellen bitte über Korrektur melden.