K.O.-Tropfen in der SchweizDas journalistische Gewissen

Politik und Drogen

Zug 2014: Landammannfeier, Verdacht auf K.O.-Tropfen, Verfahren ohne Verurteilung abgeschlossen

Nach der Feier für den neuen Landammann in der Nacht auf den 21. Dezember 2014 eröffnete die Staatsanwaltschaft Zug eine Strafuntersuchung wegen möglicher Delikte gegen die sexuelle Integrität. Kantonsrat Markus Hürlimann (SVP) wurde verhaftet und einen Tag später freigelassen. Im Raum stand der Verdacht, Jolanda Spiess-Hegglin seien K.O.-Tropfen (GHB) verabreicht worden. Blut- und Urinproben von Anfang Januar 2015 enthielten keine narkotisierenden Stoffe. Eine Haaranalyse am Institut für Rechtsmedizin der Universität Zürich fand keine GHB-Spuren (Keystone-SDA, 2. März 2015). Am 14. August 2015 kündigte die Staatsanwaltschaft an, die Untersuchung einzustellen. DNA-Spuren deuteten laut Staatsanwaltschaft auf einen sexuellen Kontakt hin. Das Institut für Rechtsmedizin St. Gallen fand jedoch keine Hinweise darauf, dass Spiess-Hegglin widerstandsunfähig war. Die Parteien erhielten eine Woche Zeit, um neue Beweise einzureichen. Hürlimann erstattete Anzeige gegen Spiess-Hegglin wegen Verleumdung (RSI). Laut Nau vom 21. Juli 2021 hält ein Strafbefehl gegen eine Journalistin fest, die Strafverfolgungsbehörden hätten den Vorwurf der falschen Anschuldigung gegen Spiess-Hegglin untersucht und zu ihren Gunsten widerlegt. Die strafrechtliche Aufarbeitung endete ohne Verurteilungen.

Der Verfahrensstand folgt den Quellen, nicht einer eigenen Prüfung der Akten.

Beteiligte

NameRolleFunktionPartei
Markus HürlimannBeschuldigter in der Strafuntersuchung wegen möglicher Delikte gegen die sexuelle Integrität; einen Tag in Haft, Verfahren ohne Verurteilung abgeschlossen (Unschuldsvermutung)Kantonsrat ZGSVP
Jolanda Spiess-HegglinGeschädigte; danach wegen falscher Anschuldigung angezeigt, Vorwurf zu ihren Gunsten widerlegtKantonsrätin ZGAlternative die Grünen Zug

Namen erscheinen nur bei öffentlicher Funktion oder rechtskräftiger, namentlich berichteter Verurteilung. Für alle Personen ohne rechtskräftiges Urteil gilt die Unschuldsvermutung.

Einordnung der Redaktion, keine Tatsachenbehauptung aus den Quellen

Der Bezug zu Drogen blieb ein Verdacht, dass K.O.-Tropfen verabreicht wurden. Die Tests bestätigten ihn nicht. Beide Verfahren endeten ohne Schuldspruch. Medial wirkte der Fall stark nach: Spätere Berichte führten zu eigenen Verfahren, darunter ein Strafbefehl wegen Verleumdung gegen eine Journalistin, der 2021 noch nicht rechtskräftig war. Für die Darstellung zwingend: Der Abschluss gegen Hürlimann und die Widerlegung des Vorwurfs gegen Spiess-Hegglin werden gleichrangig genannt. Medienbegriffe wie «Sex-Affäre» (SRF 2015) nur als gekennzeichnetes Zitat.

Verbindungen

Gleiche K.O.-Tropfen-Thematik wie in einem Aargauer Fall (2023 bis 2026), dort mit Anklage; Unschuldsvermutung, in dieser Prüfung nicht verifiziert.

Zusammenhänge

Abweichende Daten zur Einstellung im Zuger Fall

belegt, Datenabweichung zwischen Einträgen

Für die Einstellung des Schändungsverfahrens nennen die Einträge drei Daten. SRF und RSI berichten, die Staatsanwaltschaft habe die Einstellung am 14.8.2015 angekündigt. Laut BGer 6B_747/2025 und dem Urteil des Bezirksgerichts Zürich erging die Einstellungsverfügung am 27.8.2015. Der Eintrag zu Presserat 9/2016 nennt dagegen den 28.8.2015. Der 27.8.2015 ist doppelt belegt. Den Eintrag zu Presserat 9/2016 sollte man deshalb prüfen.

Weitere Einträge: Einstellung der Strafverfahren: Kein Nachweis, aber auch keine Falschbeschuldigung, Bezirksgericht Zürich verurteilt Weltwoche-Vizechef Philipp Gut wegen übler Nachrede, Presserat 9/2016: «Blick» verletzt Opferschutz und Intimsphäre (Beschwerde Spiess-Hegglin)

Zuger Fall 2014 und Aargauer Fall Frei: keine belegte Verbindung

Arbeitshypothese, Abgrenzung

Die beiden Einträge nennen sich zwar gegenseitig unter den Verbindungen, aber in keiner Quelle ist ein Bezug belegt. Gemeinsam ist nur das Thema. Die Verfahren unterscheiden sich grundlegend: In Zug fehlte jeder Substanznachweis und das Verfahren wurde eingestellt. Im Aargau ist eine Anklage hängig, und es gilt die Unschuldsvermutung. Eine Parallelisierung trägt nicht.

Weitere Einträge: Aargau 2023 bis 2026: Anklage gegen früheren SVP-Grossrat Patrick Frei, u.a. wegen mehrfach versuchten Mordes durch K.O.-Tropfen

Polizeiliche Kriminalstatistik Zug 2014

Arbeitshypothese, Mögliche Zuordnung einer Statistikzahl

Arbeitshypothese mit grosser Vorsicht. Für Zug weist die PKS 2014 eine registrierte Straftat nach Art. 191 StGB aus. Über die Umstände sagt die PKS nichts, die Zahl kann also keinem Fall zugeordnet werden. Das Zuger Verfahren wurde eingestellt.

Weitere Einträge: Polizeiliche Kriminalstatistik: Art. 191 StGB nach Kantonen 2009 bis 2025

Quellen

  1. Keine K.-o.-Tropfen in der Haarprobe von Jolanda Spiess-Hegglinswissinfo.ch (Keystone-SDA), 2015-03-02
  2. Neue Ergebnisse im Zuger K.-o.-Tropfen-FallSRF, 2015-08-14
  3. Ci fu sesso ma non violenzaRSI, 2015-08-14
  4. Binswanger wegen Verleumdung von Spiess-Hegglin verurteiltNau.ch, 2021-07-21

Eintrag 2014-12-21_zug-2014-landammannfeier-verdacht-auf-k-o-tropfen-verfahren-ohne-verurteilung-ab. Letzte Prüfung der Quellen am 29.10.2026. Fehler oder fehlende Quellen bitte über Korrektur melden.