K.O.-Tropfen in der SchweizDas journalistische Gewissen

Presserat

Presserat 36/2022 und 37/2022: Beschwerden von Netzcourage gegen «20 Minuten» und «Tages-Anzeiger» abgewiesen

Der Presserat wies zwei Beschwerden des Vereins Netzcourage ab (Sitzung der 3. Kammer vom 6.7.2022). Zu «Berner Reitschule köpft Journalistin in Meme» in «20 Minuten» (6.7.2021): Der Like von Jolanda Spiess-Hegglin habe den ganzen Tweet der Reitschule betroffen. Wesentliche Informationen seien nicht unterschlagen worden, und weil kein schwerer Vorwurf vorlag, bestand keine Anhörungspflicht. Zum Kommentar «Das ist eine Grenzüberschreitung» im «Tages-Anzeiger» (7.7.2021): Der Text sei als Meinung gekennzeichnet, der Schlusssatz richte sich allgemein an einen «Teil der politischen Linken» und nicht an eine bestimmte Person. Eine Anhörungspflicht habe deshalb nicht bestanden. Ein NS-Vergleich im Kommentar wurde kurz nach der Online-Publikation gestrichen. Der Presserat hätte begrüsst, dass die Redaktion diese Streichung für die Leserschaft kenntlich macht. Allgemein empfiehlt er, wesentliche nachträgliche Änderungen auszuweisen.

Der Verfahrensstand folgt den Quellen, nicht einer eigenen Prüfung der Akten.

Beteiligte

NameRolleFunktionPartei
Verein NetzcourageBeschwerdeführer
«20 Minuten»; «Tages-Anzeiger»Beschwerdegegner
Arthur RutishauserAutor Kommentardamaliger Chefredaktor Tamedia

Namen erscheinen nur bei öffentlicher Funktion oder rechtskräftiger, namentlich berichteter Verurteilung. Für alle Personen ohne rechtskräftiges Urteil gilt die Unschuldsvermutung.

Einordnung der Redaktion, keine Tatsachenbehauptung aus den Quellen

Der Presserat sah in der Berichterstattung und Kommentierung zum Meme keinen berufsethischen Verstoss. Zu einer anderen Einschätzung kommt die Republik-Analyse. Die Empfehlung zur Transparenz bei nachträglichen Änderungen bleibt als Hinweis bestehen.

Zusammenhänge

Reitschule-Meme Juli 2021: Presserat und Republik

belegt, Gleicher Anlass

Beide Einträge behandeln das Meme der Reitschule-Zeitung vom Juli 2021 und die Berichterstattung von «20 Minuten» und «Tages-Anzeiger» darüber. Der Presserat wies die Beschwerden von Netzcourage ab. Die Republik analysierte acht TX-Artikel und hielt fest, dass der laufende Buchstreit in keinem davon offengelegt wurde. Auf die Presserat-Verfahren verweist die Republik nicht.

Weitere Einträge: Republik: «Die Zerstörungsmaschine», Analyse von acht TX-Artikeln zum Reitschule-Meme

Medienhaus TX Group / Tamedia

belegt, Gleiches Medienhaus

In mehreren Einträgen treten Titel von Tamedia beziehungsweise der TX Group (Tages-Anzeiger, 20 Minuten, SonntagsZeitung) oder ihre Journalistinnen auf. Laut WOZ übernahm «20 Minuten» 2015 das «Techtelmechtel» ungeprüft. Weiter dazu gehören die Meme-Berichterstattung 2021 und die Beschwerde einer Tamedia-Journalistin gegen CH Media 2022. Michèle Binswanger, Journalistin bei Tamedia, wurde 2026 wegen eines eigenen Tweets von 2020 rechtskräftig verurteilt; diese Verurteilung betrifft sie persönlich, nicht das Medienhaus.

Weitere Einträge: WOZ-Medientagebuch «Sex, Gift und Galle»: Rund 390 Artikel bei dünner Faktenlage, Republik: «Das Zögern und Zaudern um eine Medienaffäre», Presserat 61/2020: «das Lamm» verletzt Wahrheitspflicht gegenüber Michèle Binswanger, Gegendarstellung nicht Sache des Presserats, Bundesgericht tritt nicht auf Beschwerde im Buchstreit ein (5A_824/2021), Presserat 28/2022: CH Media hätte Tamedia-Journalistin anhören müssen, Republik: «Die Zerstörungsmaschine», Analyse von acht TX-Artikeln zum Reitschule-Meme, Michèle Binswanger wegen Verleumdung rechtskräftig verurteilt (BGer 6B_747/2025)

Quellen

  1. Stellungnahme 36/2022Schweizer Presserat, 2022-07-06
  2. Stellungnahme 37/2022Schweizer Presserat, 2022-07-06

Eintrag 2022-07-06_presserat-36-2022-und-37-2022-beschwerden-von-netzcourage-gegen-20-minuten-und-t. Letzte Prüfung der Quellen am 29.10.2026. Fehler oder fehlende Quellen bitte über Korrektur melden.