Urteile
Obergericht Zürich bestätigt Verurteilung von Philipp Gut wegen übler Nachrede, Urteil rechtskräftig
Das Obergericht des Kantons Zürich bestätigte am 18.6.2019 den Schuldspruch gegen Philipp Gut wegen übler Nachrede für einen Artikel vom 24.9.2015. Gemäss der Wiedergabe im Bundesgerichtsurteil 6B_747/2025 (E. 3.4.4) hielt das Obergericht fest, die Aussagen erweckten beim unbefangenen Durchschnittsleser den Eindruck unehrenhaften Verhaltens. Der Wahrheitsbeweis misslang, weil die Verfahren gegen die betroffene Frau eingestellt worden waren. Der Gutglaubensbeweis misslang, weil Gut hätte in Betracht ziehen müssen, dass die Frau möglicherweise überzeugt war, Opfer eines Sexualdelikts geworden zu sein. Das Bundesgericht nennt den Verurteilten anonymisiert; die Zuordnung zu Gut stammt aus der Medienberichterstattung. Gemäss SDA-Bericht: bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 130 Franken, Genugtuung von 2500 Franken. Gut verzichtete auf einen Weiterzug ans Bundesgericht. Die Weltwoche-Verlags AG war nicht Partei.
Der Verfahrensstand folgt den Quellen, nicht einer eigenen Prüfung der Akten.
Beteiligte
| Name | Rolle | Funktion | Partei |
|---|---|---|---|
| Philipp Gut | Verurteilter (rechtskräftig) | damaliger stellvertretender Chefredaktor Weltwoche |
Namen erscheinen nur bei öffentlicher Funktion oder rechtskräftiger, namentlich berichteter Verurteilung. Für alle Personen ohne rechtskräftiges Urteil gilt die Unschuldsvermutung.
Einordnung der Redaktion, keine Tatsachenbehauptung aus den Quellen
Rechtskräftige Feststellung, dass die im Artikel erhobenen Vorwürfe einer planmässigen Falschbeschuldigung ehrverletzend waren und weder bewiesen noch in gutem Glauben verbreitet wurden.
Zusammenhänge
Einstellungsverfügungen als Grundlage der Ehrverletzungsurteile
belegt, Strafverfahren führt zu Folgeurteilen
Im Fall Gut stützte sich das Bezirksgericht Zürich 2017 auf die Einstellungsverfügung vom 27.8.2015 und liess den Entlastungsbeweis scheitern. Das Obergericht Zürich bestätigte das 2019. Für die Verurteilung von Michèle Binswanger wegen Verleumdung (BGer 6B_747/2025) zog das Bundesgericht die Einstellung vom 7.5.2018 heran, die wie ein Freispruch wirkt, ebenso die Einstellung vom 27.8.2015 und das Urteil gegen Gut.
Weitere Einträge: Einstellung der Strafverfahren: Kein Nachweis, aber auch keine Falschbeschuldigung, Bezirksgericht Zürich verurteilt Weltwoche-Vizechef Philipp Gut wegen übler Nachrede, Michèle Binswanger wegen Verleumdung rechtskräftig verurteilt (BGer 6B_747/2025)
Berichterstattung: Identifizierung bei Verdacht, späte Korrektur, Expertenwellen nach Anklagen
Muster über die Jahre
Quellen
- BGer 6B_747/2025, E. 3.4.4Bundesgericht, 2026-06-02
- Zug affair: Weltwoche author acknowledges verdictm&k / Werbewoche (SDA), 2019-10
- Weltwoche / Philipp Gutjolandaspiess.ch (Parteiquelle)
Eintrag 2019-06-18_obergericht-zurich-bestatigt-verurteilung-von-philipp-gut-wegen-ubler-nachrede-u. Letzte Prüfung der Quellen am 29.10.2026. Fehler oder fehlende Quellen bitte über Korrektur melden.