K.O.-Tropfen in der SchweizDas journalistische Gewissen

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Mythos «Alkohol statt K.-o.-Tropfen» in der Zuger Berichterstattung

Die «Schweizer Illustrierte» veröffentlichte am 5.1.2015 ein Interview mit einem Psychologen unter dem Titel «Sex unter Alkohol geht nie gut». Der «Blick» titelte am 6.1.2015 «Küsse und Schnaps, aber kein Sex?». Laut einem Video auf jolandaspiess.ch erschien im Tages-Anzeiger die Schlagzeile «Wenn ein Vorwurf K.O. geht»; ein Datum ist dort nicht angegeben. Die WOZ kritisierte am 12.3.2015, dass bei kaum gesicherten Fakten massenhaft spekuliert werde, und hielt fest, dass keine K.O.-Tropfen nachgewiesen werden konnten.

Der Verfahrensstand folgt den Quellen, nicht einer eigenen Prüfung der Akten.

Einordnung der Redaktion, keine Tatsachenbehauptung aus den Quellen

Mit der Verschiebung von «K.-o.-Tropfen» zu «Alkohol» wurde aus einem ungeklärten Verdacht eine Geschichte über das Trinkverhalten der Frau. Alkohol kann selbst ein Tatmittel sein. Wer Alkohol und K.O.-Tropfen als Entweder-oder gegenüberstellt, entlastet implizit und verkürzt den Sachverhalt fachlich. Die Tages-Anzeiger-Schlagzeile ist nur über eine Parteiquelle belegt.

Zusammenhänge

Vom Medienbericht zum Presserat: drei Beschwerden zum Zuger Fall

belegt, Medienbericht führt zu Presserat

Zur Blick-Frontseite vom 24.12.2014 stellte der Presserat in 9/2016 eine Verletzung von Ziffer 7 fest. Bei der Blick-Serie bis 6.1.2015 hiess er die Beschwerde in 10/2016 teilweise gut. Auf die Beschwerde gegen das Interview der Schweizer Illustrierten vom 5.1.2015 trat er in 11/2016 nicht ein, alle drei Stellungnahmen datieren vom 19.5.2016. Die Medieneinträge und die Presserat-Einträge nennen sich jeweils gegenseitig.

Weitere Einträge: Blick-Frontseite «Hat er sie geschändet?» mit Namen und Bildern beider Beteiligten, Presserat 9/2016: «Blick» verletzt Opferschutz und Intimsphäre (Beschwerde Spiess-Hegglin), Blick-Serie Dezember 2014 bis Januar 2015: K.O.-Verdacht, Gerücht und Dementi in Folge, Presserat 10/2016: Blick verletzt Wahrheitspflicht, Anhörungspflicht und Privatsphäre (Beschwerde Hürlimann), Presserat 11/2016: Schweizer Illustrierte, Interview «Sex unter Alkohol geht nie gut», nicht eingetreten

«Alkohol statt K.O.-Tropfen»: Entwarnung in Behörden und Medien, Ersatzbegründung vor Gericht

Muster über die Jahre

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Berichterstattung: Identifizierung bei Verdacht, späte Korrektur, Expertenwellen nach Anklagen

Muster über die Jahre

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Quellen

  1. Stellungnahme 11/2016Schweizer Presserat, 2016-05-19
  2. Stellungnahme 10/2016Schweizer Presserat, 2016-05-19
  3. Video Blick-Schlagzeilenjolandaspiess.ch (Parteiquelle)
  4. Sex, Gift und GalleWOZ, 2015-03-12

Eintrag 2015-01-05_mythos-alkohol-statt-k-o-tropfen-in-der-zuger-berichterstattung. Letzte Prüfung der Quellen am 29.10.2026. Fehler oder fehlende Quellen bitte über Korrektur melden.