K.O.-Tropfen in der SchweizDas journalistische Gewissen

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Mythos «K.-o.-Tropfen nicht nachweisbar, also nicht passiert»

Im Zuger Fall schrieb der «Blick» am 6.1.2015, laut Testergebnis seien «keine K.-o.-Tropfen in Blut und Urin» festgestellt worden. Der Presserat hiess eine Beschwerde gegen diesen Artikel 2016 teilweise gut (Wahrheitspflicht, Anhörung bei schweren Vorwürfen, Privatsphäre), ohne die K.O.-Frage selbst zu beurteilen. Die SDA meldete am 2.3.2015, auch die Haarprobe von Jolanda Spiess-Hegglin enthalte keine GHB-Spuren. Sie hielt fest, GHB sei in Blut oder Urin nur rund acht Stunden nachweisbar, und die Strafuntersuchung laufe weiter. Der Kanton Basel-Stadt gibt für K.O.-Tropfen eine Nachweisbarkeit von höchstens zwölf Stunden an. Laut der Website von Jolanda Spiess erfolgte die Blutabnahme rund zwanzig Stunden nach dem Ereignis (Parteiangabe). Die Strafverfahren wurden später eingestellt.

Der Verfahrensstand folgt den Quellen, nicht einer eigenen Prüfung der Akten.

Beteiligte

NameRolleFunktionPartei
Jolanda Spiess-HegglinBetroffenedamals Kantonsrätin Zug

Namen erscheinen nur bei öffentlicher Funktion oder rechtskräftiger, namentlich berichteter Verurteilung. Für alle Personen ohne rechtskräftiges Urteil gilt die Unschuldsvermutung.

Einordnung der Redaktion, keine Tatsachenbehauptung aus den Quellen

Ein negativer Befund ausserhalb des Nachweisfensters ist kein Gegenbeweis. Medien, die «keine K.-o.-Tropfen» als Entlastung titelten, verkürzten den Befund. Gute Beispiele nennen das Zeitfenster und den offenen Verfahrensstand ausdrücklich.

Verbindungen

Einstellungen 2015/2018; BGer 6B_747/2025.

Zusammenhänge

Berichterstattung: Identifizierung bei Verdacht, späte Korrektur, Expertenwellen nach Anklagen

Muster über die Jahre

Zum Muster

Quellen

  1. Stellungnahme 10/2016 (Blick vom 6.1.2015)Schweizer Presserat, 2016-05-19
  2. Keine K.-o.-Tropfen in der Haarprobeswissinfo.ch (Keystone-SDA), 2015-03-02
  3. Informationen zu K.O.-TropfenKanton Basel-Stadt
  4. Video Blick-Schlagzeilen und K.o.-Tropfenjolandaspiess.ch (Parteiquelle)

Eintrag 2015-01-06_mythos-k-o-tropfen-nicht-nachweisbar-also-nicht-passiert. Letzte Prüfung der Quellen am 29.10.2026. Fehler oder fehlende Quellen bitte über Korrektur melden.