Ermittlungen
Bern und Lyss: Zwei Frauen sollen Opfer betäubt und ausgeraubt haben
Laut Kantonspolizei Bern lernte ein Mann in Bern am 6. November 2025 kurz zuvor eine Frau kennen; in seiner Wohnung soll sie ihm ein verschreibungspflichtiges Medikament ins Getränk gegeben und Wertgegenstände entwendet haben, unterstützt von einer zweiten Frau. Am 18. November 2025 soll sich in Lyss eine Frau unter dem Vorwand einer Notlage Zutritt zu einer Wohnung verschafft, die Bewohnerin oder den Bewohner nach derselben Methode betäubt und Wertsachen mitgenommen haben; die Polizei geht von derselben Person aus. Im Februar 2026 wurden zwei Frauen angehalten; sie sitzen seit 19. Februar 2026 in Untersuchungshaft und sind teilgeständig. Sie und mutmasslich weitere Personen aus ihrem Umfeld stehen im Verdacht weiterer Vermögensdelikte im Kanton Bern zwischen Anfang November 2025 und Anfang Februar 2026.
Der Verfahrensstand folgt den Quellen, nicht einer eigenen Prüfung der Akten.
Beteiligte
| Name | Rolle | Funktion | Partei |
|---|---|---|---|
| nicht genannt | Beschuldigte | zwei Frauen (Alter und Herkunft nicht genannt) | |
| nicht genannt | Opfer | ein Mann in Bern, eine weitere Person in Lyss (Geschlecht nicht genannt) |
Namen erscheinen nur bei öffentlicher Funktion oder rechtskräftiger, namentlich berichteter Verurteilung. Für alle Personen ohne rechtskräftiges Urteil gilt die Unschuldsvermutung.
Einordnung der Redaktion, keine Tatsachenbehauptung aus den Quellen
Mutmassliche Vermögensdelikte mit Betäubung durch Medikamente, verübt durch Frauen; mindestens ein Opfer ist ein Mann.
Zusammenhänge
Quellen
- Bern/Lyss: Opfer unter Medikamente gesetzt und ausgeraubt, Täterinnen angehaltenKantonspolizei Bern, 2026-06-23
- Medikamente ins Getränk gemischt: Raubserie im Kanton Bern aufgedeckt20 Minuten, 2026-06-23
- Zwei Frauen sollen Opfer mit Medis betäubt und ausgeraubt habenPlattform J, 2026-06-23
Eintrag 2026-06-23_bern-und-lyss-zwei-frauen-sollen-opfer-betaubt-und-ausgeraubt-haben. Letzte Prüfung der Quellen am 29.10.2026. Fehler oder fehlende Quellen bitte über Korrektur melden.