K.O.-Tropfen in der SchweizDas journalistische Gewissen

Urteile

Schwere Analverletzungen, kein GHB-Nachweis: Obergericht Zürich bestätigt Schuldspruch wegen Schändung

In der Nacht vom 11. auf den 12. Mai 2022 erlitt ein männlicher Privatkläger in der Wohnung des Beschuldigten mehrfache Perforationen des Analkanals, des Rektums und des Dickdarms. Laut Gutachten ist eine lebenslange Einschränkung der Stuhlfunktion nicht ausgeschlossen. Beide standen unter Alkohol- und Kokaineinfluss, der Privatkläger hat keine Erinnerung an die Nacht. Der Beschuldigte machte Einvernehmlichkeit geltend und bestritt, K.O.-Tropfen verwendet zu haben. Laut Haaranalyse des Instituts für Rechtsmedizin hatte der Privatkläger wenige Stunden bis Tage vor der Probenahme vom 15. Mai 2022 Kokain eingenommen. GHB und seine Vorläuferverbindung wurden nicht festgestellt. Das Bezirksgericht Zürich hatte den Beschuldigten am 14. September 2023 schuldig gesprochen und vom Vorwurf der Unterlassung der Nothilfe freigesprochen. Dieser Freispruch ist rechtskräftig. Das Obergericht Zürich bestätigte die Schuldsprüche wegen schwerer Körperverletzung (Art. 122 Abs. 1 aStGB) und Schändung (Art. 191 aStGB): 42 Monate Freiheitsstrafe, eine Busse von Fr. 200 und eine Genugtuung von Fr. 70'000.

Der Verfahrensstand folgt den Quellen, nicht einer eigenen Prüfung der Akten.

Beteiligte

NameRolleFunktionPartei
nicht genanntBeschuldigter
nicht genanntPrivatklägermännliches Opfer

Namen erscheinen nur bei öffentlicher Funktion oder rechtskräftiger, namentlich berichteter Verurteilung. Für alle Personen ohne rechtskräftiges Urteil gilt die Unschuldsvermutung.

Einordnung der Redaktion, keine Tatsachenbehauptung aus den Quellen

Fall mit männlichem Opfer. Das Gericht bejahte die Widerstandsunfähigkeit ohne GHB-Nachweis. Es stützte sich auf den Alkohol- und Kokaineinfluss, den erstmaligen Kokainkonsum des Privatklägers und den Filmriss. Der Fall zeigt, dass ein negativer K.O.-Tropfen-Befund einen Schändungsschuldspruch nicht ausschliesst.

Verbindungen

Vorinstanz: Bezirksgericht Zürich, 7. Abteilung, DG230099 vom 14. September 2023

Zusammenhänge

Die Haaranalyse verlängert den Nachweis, beweist aber keinen Zeitpunkt

Muster über die Jahre

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Männer als Betroffene, oft bei Vermögensdelikten

Muster über die Jahre

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Quellen

  1. Obergericht des Kantons Zürich, Urteil SB240042 vom 27. Januar 2025gerichte-zh.ch, 2025-01-27

Eintrag 2025-01-27_schwere-analverletzungen-kein-ghb-nachweis-obergericht-zurich-bestatigt-schuldsp. Letzte Prüfung der Quellen am 29.10.2026. Fehler oder fehlende Quellen bitte über Korrektur melden.