Urteile
Schwere Analverletzungen, kein GHB-Nachweis: Obergericht Zürich bestätigt Schuldspruch wegen Schändung
In der Nacht vom 11. auf den 12. Mai 2022 erlitt ein männlicher Privatkläger in der Wohnung des Beschuldigten mehrfache Perforationen des Analkanals, des Rektums und des Dickdarms. Laut Gutachten ist eine lebenslange Einschränkung der Stuhlfunktion nicht ausgeschlossen. Beide standen unter Alkohol- und Kokaineinfluss, der Privatkläger hat keine Erinnerung an die Nacht. Der Beschuldigte machte Einvernehmlichkeit geltend und bestritt, K.O.-Tropfen verwendet zu haben. Laut Haaranalyse des Instituts für Rechtsmedizin hatte der Privatkläger wenige Stunden bis Tage vor der Probenahme vom 15. Mai 2022 Kokain eingenommen. GHB und seine Vorläuferverbindung wurden nicht festgestellt. Das Bezirksgericht Zürich hatte den Beschuldigten am 14. September 2023 schuldig gesprochen und vom Vorwurf der Unterlassung der Nothilfe freigesprochen. Dieser Freispruch ist rechtskräftig. Das Obergericht Zürich bestätigte die Schuldsprüche wegen schwerer Körperverletzung (Art. 122 Abs. 1 aStGB) und Schändung (Art. 191 aStGB): 42 Monate Freiheitsstrafe, eine Busse von Fr. 200 und eine Genugtuung von Fr. 70'000.
Der Verfahrensstand folgt den Quellen, nicht einer eigenen Prüfung der Akten.
Beteiligte
| Name | Rolle | Funktion | Partei |
|---|---|---|---|
| nicht genannt | Beschuldigter | ||
| nicht genannt | Privatkläger | männliches Opfer |
Namen erscheinen nur bei öffentlicher Funktion oder rechtskräftiger, namentlich berichteter Verurteilung. Für alle Personen ohne rechtskräftiges Urteil gilt die Unschuldsvermutung.
Einordnung der Redaktion, keine Tatsachenbehauptung aus den Quellen
Fall mit männlichem Opfer. Das Gericht bejahte die Widerstandsunfähigkeit ohne GHB-Nachweis. Es stützte sich auf den Alkohol- und Kokaineinfluss, den erstmaligen Kokainkonsum des Privatklägers und den Filmriss. Der Fall zeigt, dass ein negativer K.O.-Tropfen-Befund einen Schändungsschuldspruch nicht ausschliesst.
Verbindungen
Vorinstanz: Bezirksgericht Zürich, 7. Abteilung, DG230099 vom 14. September 2023
Zusammenhänge
IRM Zürich und die Haaranalyse als Standardinstrument
belegt, Gleiche Institution
In Zürcher Verfahren erstellt das IRM Zürich die Haaranalysen, ebenso im Zuger Fall. Nach dem Regierungsrat ist die Haaranalyse in der Regel der Ersatz, wenn Blut und Urin zu spät kommen: 2020 waren es 9 Analysen, 2023 dann 23. Die Gerichte gewichten die Befunde unterschiedlich.
Weitere Einträge: Zuger Fall 2015: Haaranalyse des IRM Zürich ohne GHB-Nachweis, Obergericht ZH: 12 Jahre wegen mehrfacher Schändung, GHB-Hinweise im Haar, GHB im Getränk: Zürcher Obergericht verurteilt wegen sexueller Nötigung, Haaranalyse als zentrales Indiz, Party, GHB im Haar, Verabreichung nicht erstellt: Schändung trotzdem bejaht, K.O.-Tropfen im Club: Einstellung bestätigt, Haaranalyse zeigt GHB, Verabreichung keiner Person zuordenbar, ZH Anfrage 86/2025 Abou Shoak: Was tut der Kanton Zürich gegen chemische Unterwerfung? Antwort mit Haaranalysen 2020 bis 2025, 20 Minuten 2026: IRM Zürich zu GHB-Nachweis und Symptomen
Die Haaranalyse verlängert den Nachweis, beweist aber keinen Zeitpunkt
Muster über die Jahre
Quellen
- Obergericht des Kantons Zürich, Urteil SB240042 vom 27. Januar 2025gerichte-zh.ch, 2025-01-27
Eintrag 2025-01-27_schwere-analverletzungen-kein-ghb-nachweis-obergericht-zurich-bestatigt-schuldsp. Letzte Prüfung der Quellen am 29.10.2026. Fehler oder fehlende Quellen bitte über Korrektur melden.