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Urteile

GHB im Getränk: Zürcher Obergericht verurteilt wegen sexueller Nötigung, Haaranalyse als zentrales Indiz

Laut Anklage nahm der Beschuldigte am Abend des 22. Dezember 2021 eine alkoholisierte, ihm fremde Frau unter einem Vorwand in seine Wohnung mit, gab ihr ohne ihr Wissen GHB in einer Teetasse und nahm sexuelle Handlungen an ihr vor. Das Obergericht Zürich hielt fest, dass er ihr ein Getränk mit GHB zu trinken gab. «Ganz wesentlich» belastend waren zwei Haarproben der Privatklägerin. Sie zeigten Hinweise auf eine GHB-Einnahme im tatrelevanten Zeitraum, die über die körpereigene Menge hinausging. Das belege zwar nicht «hieb- und stichfest», dass der Beschuldigte die Substanz verabreichte, lasse ihre Aussagen aber «umso valider» erscheinen. Hinweise auf eine Selbstintoxikation fand das Gericht keine. Mit den rechtsmedizinischen und toxikologischen Gutachten, einem Telefonat mit der Taxizentrale und einem zerrissenen Büstenhalter ergebe sich ein «fest verflochtenes Mosaik» von Indizien. Das Gericht sprach den Beschuldigten der sexuellen Nötigung, der Freiheitsberaubung und der Veruntreuung schuldig. Es verhängte 3½ Jahre Freiheitsstrafe als Zusatzstrafe zu einem Strafbefehl vom 28. April 2023 und eine Landesverweisung von sieben Jahren. Der Privatklägerin sprach es eine Genugtuung von CHF 12'000 zu.

Der Verfahrensstand folgt den Quellen, nicht einer eigenen Prüfung der Akten.

Beteiligte

NameRolleFunktionPartei
nicht genanntBeschuldigter und Berufungskläger25 Jahre älter als die Geschädigte und ihr fremd
nicht genanntPrivatklägerin

Namen erscheinen nur bei öffentlicher Funktion oder rechtskräftiger, namentlich berichteter Verurteilung. Für alle Personen ohne rechtskräftiges Urteil gilt die Unschuldsvermutung.

Einordnung der Redaktion, keine Tatsachenbehauptung aus den Quellen

Ein Musterfall für die Rolle der segmentierten Haaranalyse: Sie ist kein Alleinbeweis, stützt aber die Glaubhaftigkeit der Aussagen der Geschädigten. Im Tatverschulden gewichtete das Gericht GHB ausdrücklich als «gefährliches Betäubungsmittel».

Verbindungen

Vorinstanz: Bezirksgericht Zürich, 2. Abteilung, Urteil vom 19. April 2023 (DG220202)

Zusammenhänge

Die Haaranalyse verlängert den Nachweis, beweist aber keinen Zeitpunkt

Muster über die Jahre

Zum Muster

Quellen

  1. Obergericht ZH, I. Strafkammer, SB230390-O vom 16. Dezember 2024opencaselaw (Obergericht ZH), 2024-12-16

Eintrag 2024-12-16_ghb-im-getrank-zurcher-obergericht-verurteilt-wegen-sexueller-notigung-haaranaly. Letzte Prüfung der Quellen am 29.10.2026. Fehler oder fehlende Quellen bitte über Korrektur melden.