K.O.-Tropfen in der SchweizDas journalistische Gewissen

Berichte

STRG_F-Recherche: Telegram-Netzwerk, in dem Männer das Betäuben von Frauen besprechen

Das Recherchekollektiv STRG_F (funk/NDR) infiltrierte ab Sommer 2023 Dutzende Telegram-Gruppen mit teils Zehntausenden Mitgliedern. Dort tauschen Nutzer Anleitungen zum heimlichen Betäuben aus und teilen Bilder und Videos betäubter Frauen, oft aus dem eigenen Umfeld. Die Recherche erschien am 17.12.2024. STRG_F bestellte ein als Haarserum getarntes K.O.-Mittel. Laut dem Toxikologen Volker Auwärter (Universitätsklinikum Freiburg) enthielt es Medetomidin, Flualprazolam und Scopolamin. Gelöschte Gruppen entstehen über neue Einladungslinks wieder. Blick übernahm die Recherche am 18.12.2024. Der Beitrag hält fest, dass in der Schweiz der Missbrauch Bewusstloser nach Art. 191 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren bedroht ist. Beim Besitz solcher Aufnahmen Erwachsener bestehe zumindest teilweise eine Lücke.

Der Verfahrensstand folgt den Quellen, nicht einer eigenen Prüfung der Akten.

Beteiligte

NameRolleFunktionPartei
Volker AuwärterAnalyse des MittelsToxikologe, Universitätsklinikum Freiburg
Isabell BeerRechercheReporterin STRG_F
Isabel StröhRechercheReporterin STRG_F

Namen erscheinen nur bei öffentlicher Funktion oder rechtskräftiger, namentlich berichteter Verurteilung. Für alle Personen ohne rechtskräftiges Urteil gilt die Unschuldsvermutung.

Einordnung der Redaktion, keine Tatsachenbehauptung aus den Quellen

Die Recherche erschien zwei Tage vor dem Urteil von Avignon. Sie zeigt, dass das Muster aus dem Fall Pelicot online organisiert vorkommt: Täter aus dem nahen Umfeld betäuben Frauen, teilen Aufnahmen und stacheln sich gegenseitig an. Für die Schweiz ist die Recherche relevant, weil die Foren grenzüberschreitend funktionieren und der Blick-Beitrag die Lücke beim Besitz von Aufnahmen erwachsener Opfer benennt.

Verbindungen

Thematisch verwandt mit der Europol-Operation Medusa 2026. Ein direkter Zusammenhang ist durch die geprüften Quellen nicht belegt.

Zusammenhänge

STRG_F-Recherche, Medusa und die Strafbarkeit von Aufnahmen

Arbeitshypothese, Thematische Nähe, zeitliche Folge

Arbeitshypothese. Am 18.12.2024 berichtete Blick, beim Besitz solcher Aufnahmen Erwachsener bestehe teilweise eine Lücke. Zwei Tage später, am 20.12.2024, fragte Suter nach der Strafbarkeit von Vergewaltigungsvideos. Einen direkten Bezug zwischen der Recherche und Medusa belegen die geprüften Quellen nicht. In Österreich forderten die Grünen 2026 einen Tatbestand gegen den Besitz solcher Aufnahmen.

Weitere Einträge: Anfrage 24.1063 Suter: «Sind der Besitz und die Verbreitung von Vergewaltigungsvideos und Videos von chemischen Unterwerfungen in der Schweiz strafbar?», Europol «Project Medusa»: erste europäische Operation gegen Online-Netzwerke für betäubungsgestützte Sexualgewalt, Österreich tritt Medusa bei; Grüne fordern Tatbestand für Besitz und Verbreitung von Vergewaltigungsvideos

Quellen

  1. Das Vergewaltiger-Netzwerk auf Telegramfunk / STRG_F, 2024-12-17
  2. Perfides Netzwerk aufgedeckt: Bewusstlose Frauen als TrophäeBlick, 2024-12-18
  3. Violences sexuelles: Un réseau de violeurs a été découvert sur TelegramBlick Romandie, 2024-12-22

Eintrag 2024-12-17_strg-f-recherche-telegram-netzwerk-in-dem-manner-das-betauben-von-frauen-besprec. Letzte Prüfung der Quellen am 29.10.2026. Fehler oder fehlende Quellen bitte über Korrektur melden.