Ermittlungen
Österreich tritt Medusa bei; Grüne fordern Tatbestand für Besitz und Verbreitung von Vergewaltigungsvideos
Das österreichische Bundeskriminalamt bestätigte gegenüber ORF am 11.8.2026, den Beitritt zur Europol-Operation «Medusa» eingeleitet zu haben, nachdem «Der Standard» darüber berichtet hatte. Es spricht von einem «äusserst perfiden Kriminalitätsphänomen», will Informationen bündeln, die internationale Zusammenarbeit ausbauen und setzt auf eine «strategisch präventive Herangehensweise». Laut BK haben die Datensätze der Operation keinen Österreich-Bezug. Ein Mann aus Niederösterreich, der bereits im Vorjahr verurteilt wurde, stand jedoch in Verbindung mit einem inzwischen verstorbenen Mann aus Niedersachsen, der mit vielen mutmasslichen Tätern Kontakt hatte; auf ihn aufmerksam gemacht hatten deutsche Behörden. Die Grünen hatten die Nichtteilnahme Österreichs kritisiert. Ihre Frauensprecherin Meri Disoski fordert einen eigenen Straftatbestand für Besitz und Verbreitung von Vergewaltigungsvideos. Im Justizministerium wird laut ORF eine Verschärfung des Sexualstrafrechts geprüft. Bereits am 4.8.2026 hatte der Falter unter dem Titel «Gisèle Pelicot ist überall. Auch in Österreich» über Fälle in Österreich berichtet.
Der Verfahrensstand folgt den Quellen, nicht einer eigenen Prüfung der Akten.
Beteiligte
| Name | Rolle | Funktion | Partei |
|---|---|---|---|
| Meri Disoski | Forderung nach neuem Straftatbestand | Nationalratsabgeordnete, Frauensprecherin | Grüne (Österreich) |
| nicht genannt | Bundeskriminalamt Österreich |
Namen erscheinen nur bei öffentlicher Funktion oder rechtskräftiger, namentlich berichteter Verurteilung. Für alle Personen ohne rechtskräftiges Urteil gilt die Unschuldsvermutung.
Einordnung der Redaktion, keine Tatsachenbehauptung aus den Quellen
Der naheliegendste Vergleich für die Schweiz: Wie die Schweiz hat Österreich nach Angaben des BK keine eigenen Fälle in den Medusa-Daten und ist der Operation dennoch beigetreten, nach politischem Druck und Medienberichten. Die österreichische Debatte über einen eigenen Tatbestand für den Besitz von Vergewaltigungsvideos betrifft eine Lücke, die auch für die Schweiz diskutiert wird (Bezug zum Blick-Bericht 2024; in diesem Eintrag nicht separat belegt). Eine Schweizer Medienrezeption des österreichischen Beitritts liess sich nicht belegen.
Verbindungen
Kontrast zur Schweizer Nichtbeteiligung; Bezug zur STRG_F-Recherche.
Zusammenhänge
Project Medusa: Operation, Schweizer Nichtbeteiligung und Vorstösse
belegt, Gleicher Anlass
Alle Einträge beziehen sich auf die Europol-Operation Medusa. Darauf folgten in der Schweiz eine Petition, ein Postulat und vier Fragen in der Fragestunde, alle eingereicht im September 2026. Österreich trat der Operation bei. In seinen Antworten hält der Bundesrat fest, eine Teilnahme setze aktuelle Fälle voraus, und fedpol erstelle dafür ein Lagebild. Zwei Einträge stützen sich auf dieselben Quellen (SRF 3.7., Blick 31.7., blue News 1.8.2026); es liegt also eine Doppelerfassung vor.
Weitere Einträge: Europol «Project Medusa»: erste europäische Operation gegen Online-Netzwerke für betäubungsgestützte Sexualgewalt, Project Medusa: SRF, Blick und blue News zu Betäubungs-Missbrauchsnetzwerken, Schweiz nicht beteiligt, Schweiz beteiligt sich nicht an Medusa; Petition auf Campax mit über 30'000 Unterschriften, Postulat 26.4076 Schmaltz: Beteiligung am Europol-Projekt MEDUSA, Fragestunde 26.7982 Gantenbein: Bekämpfung von DFSA-Täternetzwerken (Projekt MEDUSA), Fragestunde 26.8022 Bally: Rechtsgrundlagen der Kantone gegen Täter in Online-Netzwerken, Fragestunde 26.8024 Portmann: Zugang zu Therapie, Beratung und Betreuung bei DFSA-Fällen, Fragestunde 26.8031 Funiciello: Statistiken in Zusammenhang mit Medusa
STRG_F-Recherche, Medusa und die Strafbarkeit von Aufnahmen
Arbeitshypothese, Thematische Nähe, zeitliche Folge
Arbeitshypothese. Am 18.12.2024 berichtete Blick, beim Besitz solcher Aufnahmen Erwachsener bestehe teilweise eine Lücke. Zwei Tage später, am 20.12.2024, fragte Suter nach der Strafbarkeit von Vergewaltigungsvideos. Einen direkten Bezug zwischen der Recherche und Medusa belegen die geprüften Quellen nicht. In Österreich forderten die Grünen 2026 einen Tatbestand gegen den Besitz solcher Aufnahmen.
Weitere Einträge: STRG_F-Recherche: Telegram-Netzwerk, in dem Männer das Betäuben von Frauen besprechen, Anfrage 24.1063 Suter: «Sind der Besitz und die Verbreitung von Vergewaltigungsvideos und Videos von chemischen Unterwerfungen in der Schweiz strafbar?», Europol «Project Medusa»: erste europäische Operation gegen Online-Netzwerke für betäubungsgestützte Sexualgewalt
Quellen
- Vergewaltigungsvideos: Österreich nun bei «Operation Medusa»ORF, 2026-08-11
- Gisèle Pelicot ist überall. Auch in ÖsterreichFalter, 2026-08-04
Eintrag 2026-08-11_osterreich-tritt-medusa-bei-grune-fordern-tatbestand-fur-besitz-und-verbreitung-. Letzte Prüfung der Quellen am 29.10.2026. Fehler oder fehlende Quellen bitte über Korrektur melden.