K.O.-Tropfen in der SchweizDas journalistische Gewissen

Politik

Anfrage 24.1063 Suter: «Sind der Besitz und die Verbreitung von Vergewaltigungsvideos und Videos von chemischen Unterwerfungen in der Schweiz strafbar?»

Geschäftsnummer 24.1063, Anfrage von Nationalrätin Gabriela Suter (SP, AG), eingereicht am 20.12.2024, zuständig ist das EJPD. Die Fragen: Wie ist die Rechtslage zum Besitz und zur Verbreitung von Aufnahmen, die Vergewaltigungen Erwachsener zeigen? Gilt chemische Unterwerfung als Vergewaltigung? Welche Gesetzesänderungen wären für ein Verbot nötig? Antwort des Bundesrats vom 19.02.2025: Einschlägig ist vor allem Art. 179quater StGB. Er erfasst die Aufnahme, das Aufbewahren beziehungsweise den Besitz und das Zugänglichmachen gegenüber Dritten. Je nach Umständen kommen Art. 197, Art. 197a, Art. 173 ff. und Art. 135 StGB hinzu. Sexuelle Handlungen an einem betäubten Opfer gelten je nach Art als Vergewaltigung (Art. 190 Abs. 2 und 3 StGB) oder als sexuelle Nötigung (Art. 189 Abs. 2 und 3 StGB). Gesetzgeberischen Handlungsbedarf sieht der Bundesrat nicht. Stand: erledigt.

Der Verfahrensstand folgt den Quellen, nicht einer eigenen Prüfung der Akten.

Beteiligte

NameRolleFunktionPartei
Gabriela SuterUrheberinNationalrätin AGSP

Namen erscheinen nur bei öffentlicher Funktion oder rechtskräftiger, namentlich berichteter Verurteilung. Für alle Personen ohne rechtskräftiges Urteil gilt die Unschuldsvermutung.

Verbindungen

24.4607 Jaccoud; 26.7982; 26.4076

Zusammenhänge

STRG_F-Recherche, Medusa und die Strafbarkeit von Aufnahmen

Arbeitshypothese, Thematische Nähe, zeitliche Folge

Arbeitshypothese. Am 18.12.2024 berichtete Blick, beim Besitz solcher Aufnahmen Erwachsener bestehe teilweise eine Lücke. Zwei Tage später, am 20.12.2024, fragte Suter nach der Strafbarkeit von Vergewaltigungsvideos. Einen direkten Bezug zwischen der Recherche und Medusa belegen die geprüften Quellen nicht. In Österreich forderten die Grünen 2026 einen Tatbestand gegen den Besitz solcher Aufnahmen.

Weitere Einträge: STRG_F-Recherche: Telegram-Netzwerk, in dem Männer das Betäuben von Frauen besprechen, Europol «Project Medusa»: erste europäische Operation gegen Online-Netzwerke für betäubungsgestützte Sexualgewalt, Österreich tritt Medusa bei; Grüne fordern Tatbestand für Besitz und Verbreitung von Vergewaltigungsvideos

Gabriela Suter: Aufnahmen 2024, GBL 2026

belegt, Gleiche Person

Von Suter stammen die Anfrage zur Strafbarkeit von Aufnahmen und die Interpellation zu GBL und 1,4-Butandiol. In beiden Einträgen ist sie namentlich genannt.

Weitere Einträge: Interpellation 26.4661 Suter: «Reinigungsmittel als ‹K.-o.-Tropfen›. Welche Massnahmen ergreift der Bundesrat?» (GBL, 1,4-Butandiol)

Politik reagiert auf Einzelfälle, der Bundesrat hält das geltende Recht für ausreichend

Muster über die Jahre

Zum Muster

Quellen

  1. https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20241063Curia Vista, parlament.ch
  2. https://ws-old.parlament.ch/affairs/20241063?lang=deWebservices des Schweizer Parlaments

Eintrag 2024-12-20_anfrage-24-1063-suter-sind-der-besitz-und-die-verbreitung-von-vergewaltigungsvid. Letzte Prüfung der Quellen am 29.10.2026. Fehler oder fehlende Quellen bitte über Korrektur melden.