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Politik

Blick Romandie: Porchet zu Versicherungsschutz bei chemischer Unterwerfung und «Dutzenden vergleichbaren Dossiers»

In einem Interview aus «L'illustré», das Blick Romandie übernommen hat, sagt die Waadtländer Grünen-Nationalrätin Léonore Porchet: Opfer, die nach der Gabe von Substanzen an Amnesie leiden, fielen nicht unter die Definition, die den Versicherungsschutz begründet. Nach ihren Worten hat ihre Interpellation eine Gesetzesänderung ausgelöst; der Bundesrat plane eine Reform, die den Versicherungsschutz verbessern soll. Porchet fordert mehr Prävention, besseren Zugang zur Justiz, eine Reform des Strafverfahrens, die Ausbildung von Fachpersonen und Magistratspersonen, kantonale Koordination, Sexualbildung und eine stärkere Kontrolle digitaler Plattformen. Zum Aargauer Fall Frei sagt sie, es gebe in der Schweiz bereits «Dutzende vergleichbare Dossiers». Der Artikel erwähnt zudem, dass Nationalrat Thomas Bläsi (SVP GE) den Zugang zu Medikamenten stärker einschränken will, die zum Betäuben missbraucht werden. Im Fall Frei waren zwei polnische Frauen zeitweise von einer Wegweisung bedroht.

Der Verfahrensstand folgt den Quellen, nicht einer eigenen Prüfung der Akten.

Beteiligte

NameRolleFunktionPartei
Léonore PorchetInterpellantinNationalrätin VDGrüne
Thomas BläsiNationalratNationalrat GESVP

Namen erscheinen nur bei öffentlicher Funktion oder rechtskräftiger, namentlich berichteter Verurteilung. Für alle Personen ohne rechtskräftiges Urteil gilt die Unschuldsvermutung.

Einordnung der Redaktion, keine Tatsachenbehauptung aus den Quellen

Dass die Interpellation die Gesetzesänderung ausgelöst hat, ist Porchets eigene Darstellung im Interview. Ob es um den Unfallbegriff im UVG geht, sagt der Artikel nicht. Das ist am Geschäft auf parlament.ch und an der Vernehmlassungsvorlage zu prüfen. Die Geschäftsnummer fehlt. Die Zahl «Dutzende vergleichbare Dossiers» ist eine nicht belegte Einschätzung Porchets.

Verbindungen

RSI zur UVG-Vernehmlassung; Fall Frei (Aargau, laufendes Strafverfahren).

Zusammenhänge

Vom Urteil 8C_548/2023 über die Interpellation zur UVG-Revision

belegt, Urteil führt zu Vorstoss und Gesetzesrevision

Das Bundesgericht verneinte bei einem betäubten Opfer einen Unfall. Porchet nahm das Urteil in der Interpellation 25.3072 auf, und der Bundesrat sagte zu, eine Anpassung zu prüfen. Am 1.4.2026 eröffnete er die Vernehmlassung zu Art. 6 Abs. 3 UVG. Die SP nennt 8C_548/2023 als Auslöser, die Suva unterstützt die Anpassung. Porchet bezeichnet ihre Interpellation selbst als Anstoss. Belegt ist die ganze Kette, vom Urteil bis zur Vorlage.

Weitere Einträge: Keine UVG-Leistungen nach Schändung unter Betäubung: Bundesgericht verneint Schreckereignis, Interpellation 25.3072 Porchet: Opfer sexueller Gewalt im UVG nach BGer-Urteil 8C_548/2023, Bundesrat will Folgen sexueller Übergriffe auf Betäubte als Unfall versichern («Nach Fall Pelicot»)

Quellen

  1. Vaud: Léonore Porchet s'attaque à la soumission chimiqueBlick Romandie (Interview aus L'illustré), 2026-08-27

Eintrag 2026-08-27_blick-romandie-porchet-zu-versicherungsschutz-bei-chemischer-unterwerfung-und-du. Letzte Prüfung der Quellen am 29.10.2026. Fehler oder fehlende Quellen bitte über Korrektur melden.