Politik
Fragestunde 20.5521 Porchet: Angriffe mit GHB. Welche Anpassung des gesetzlichen Rahmens?
Geschäftsnummer 20.5521, Frage von Nationalrätin Léonore Porchet (Grüne, VD), eingereicht am 07.09.2020. Inhalt: In Lausanne häufen sich Fälle, in denen Getränken unbemerkt GHB beigemischt wird. Porchet fragt, ob eine Zunahme auch anderswo bekannt ist und wie der Bundesrat den gesetzlichen Rahmen anpassen will, weil Betroffene ihre Rechte nur schwer durchsetzen und die Polizei Beweise nur schwer sichern kann. Antwort des Bundesrats vom 14.09.2020 auf Französisch: Die Strafverfolgung liegt bei den Kantonen, deshalb kann er sich zu einer Zunahme nicht äussern. Die Taten fallen unter die bestehenden Strafbestimmungen zum Schutz von Leben, körperlicher und sexueller Integrität. Betroffene können Anzeige erstatten und sich an die Opferhilfe-Beratungsstellen wenden. Die StPO bietet die nötigen Mittel, etwa Einvernahmen, Sicherstellung von Aufnahmen sowie medizinische und DNA-Gutachten. Dass Täter schwer zu identifizieren sind, liegt laut Bundesrat am Vorgehen der Täterschaft und nicht an Lücken im Gesetz. Eine Gesetzesrevision hält er nicht für nötig.
Der Verfahrensstand folgt den Quellen, nicht einer eigenen Prüfung der Akten.
Beteiligte
| Name | Rolle | Funktion | Partei |
|---|---|---|---|
| Léonore Porchet | Urheberin | Nationalrätin VD | Grüne |
Namen erscheinen nur bei öffentlicher Funktion oder rechtskräftiger, namentlich berichteter Verurteilung. Für alle Personen ohne rechtskräftiges Urteil gilt die Unschuldsvermutung.
Einordnung der Redaktion, keine Tatsachenbehauptung aus den Quellen
Der Bundesrat verneint gesetzgeberischen Handlungsbedarf und verweist auf das geltende Straf- und Strafprozessrecht. Vergleiche die späteren Vorstösse 24.4607 und 26.3482.
Verbindungen
24.4607; 26.3482
Zusammenhänge
Léonore Porchet: sechs Jahre Vorstösse
belegt, Gleiche Person
Porchet ist in allen Einträgen als Urheberin oder Zitierte namentlich genannt. Ihre Vorstösse reichen von der Frage zu GHB in Lausanne 2020 über Laborkosten und UVG 2025 bis zum versuchten Delikt 2026. In der Interpellation 26.3482 verweist sie selbst auf 20.5521 und 24.4607.
Weitere Einträge: Interpellation 25.3070 Porchet: Zugang zur Justiz für Opfer chemischer Unterwerfung, Interpellation 25.3072 Porchet: Opfer sexueller Gewalt im UVG nach BGer-Urteil 8C_548/2023, Bundesrat will Folgen sexueller Übergriffe auf Betäubte als Unfall versichern («Nach Fall Pelicot»), Blick Romandie: Porchet zu Versicherungsschutz bei chemischer Unterwerfung und «Dutzenden vergleichbaren Dossiers», Interpellation 26.3482 Porchet: Versuchte chemische Unterwerfung. Wie können Betroffene besser geschützt werden?
Lausanne 2020: Porchet in Bern, Genoud im Grossen Rat
Arbeitshypothese, Möglicher gleicher Anlass
Arbeitshypothese. Im September 2020 schreibt Porchet von einer Häufung in Lausanne. Genoud nennt Verdachtsfälle, die im Sommer 2020 in sozialen Netzwerken und Medien diskutiert wurden. Dass beide sich auf dieselben Fälle beziehen, belegen die Quellen nicht.
Weitere Einträge: Waadtländer Staatsrat: seit 2017 zwei bestätigte Fälle unfreiwilliger GHB-Intoxikation
Politik reagiert auf Einzelfälle, der Bundesrat hält das geltende Recht für ausreichend
Muster über die Jahre
Quellen
- https://ws.parlament.ch/odata.svc/Business(ID=20205521,Language='FR')?$format=jsonOpen Data Parlamentsdienste (OData), französische Fassung
- https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20205521Curia Vista, parlament.ch
Eintrag 2020-09-07_fragestunde-20-5521-porchet-angriffe-mit-ghb-welche-anpassung-des-gesetzlichen-r. Letzte Prüfung der Quellen am 29.10.2026. Fehler oder fehlende Quellen bitte über Korrektur melden.