Politik
Interpellation 25.3070 Porchet: Zugang zur Justiz für Opfer chemischer Unterwerfung
Interpellation 25.3070 «Wie kann für Opfer chemischer Unterwerfung der Zugang zur Justiz verbessert werden?» von Nationalrätin Léonore Porchet (Grüne, VD), eingereicht im Nationalrat am 10.03.2025. Die Interpellantin hält fest: Die Substanzen werden rasch abgebaut und lassen sich nur im Labor nachweisen. Ist der Befund negativ, tragen die Opfer die Laborkosten. Fachpersonen raten deshalb häufig von Analyse und Anzeige ab. Sie fragt nach Massnahmen für einen besseren Justizzugang, nach einer systematischen Vergütung der Laborkosten und nach der Beratungspraxis. Antwort des Bundesrats vom 14.05.2025 (EJPD): Er verweist auf den Forschungsauftrag zu den Postulaten 22.4565 und 22.4566. Neue Massnahmen zur chemischen Unterwerfung sollen gegebenenfalls in die Prüfung zum NAP-IK-Schlussbericht 2026 einfliessen. Der Vorentwurf zur OHG-Revision sah ein Recht aller Opfer auf eine kostenlose rechtsmedizinische Dokumentation vor, auch ohne Strafverfahren, etwa mit toxikologischen Proben. Die Kosten kann die Opferhilfe subsidiär als Soforthilfe übernehmen (Art. 4 OHG). Zur Beratungspraxis von Fachpersonen äussert sich der Bundesrat nicht. Stand per 28.10.2026: Die Stellungnahme liegt vor, im Rat ist das Geschäft noch nicht behandelt.
Der Verfahrensstand folgt den Quellen, nicht einer eigenen Prüfung der Akten.
Beteiligte
| Name | Rolle | Funktion | Partei |
|---|---|---|---|
| Léonore Porchet | Urheberin | Nationalrätin VD | Grüne |
Namen erscheinen nur bei öffentlicher Funktion oder rechtskräftiger, namentlich berichteter Verurteilung. Für alle Personen ohne rechtskräftiges Urteil gilt die Unschuldsvermutung.
Einordnung der Redaktion, keine Tatsachenbehauptung aus den Quellen
Die Antwort verlagert die Kostenfrage auf die laufende OHG-Revision (25.080) und auf die Prüfung zum NAP-IK. Eine systematische Vergütung negativer Laborbefunde sagt der Bundesrat nicht zu.
Verbindungen
22.4565; 22.4566; 24.4567; 25.080; 25.3072
Zusammenhänge
Anzeigehürden: Postulate 22.4565 und 22.4566 sowie Interpellation 25.3070
belegt, Folgegeschäft (Bund)
Die beiden gleichlautenden Postulate lösten einen Forschungsauftrag aus. Darauf verweist der Bundesrat in seiner Antwort zur Interpellation 25.3070 über Laborkosten und den Zugang zur Justiz.
Weitere Einträge: Postulat 22.4565 von Falkenstein: Was brauchen Opfer von sexualisierter Gewalt?, Postulat 22.4566 Funiciello: Was brauchen Opfer von sexualisierter Gewalt?
Léonore Porchet: sechs Jahre Vorstösse
belegt, Gleiche Person
Porchet ist in allen Einträgen als Urheberin oder Zitierte namentlich genannt. Ihre Vorstösse reichen von der Frage zu GHB in Lausanne 2020 über Laborkosten und UVG 2025 bis zum versuchten Delikt 2026. In der Interpellation 26.3482 verweist sie selbst auf 20.5521 und 24.4607.
Weitere Einträge: Fragestunde 20.5521 Porchet: Angriffe mit GHB. Welche Anpassung des gesetzlichen Rahmens?, Interpellation 25.3072 Porchet: Opfer sexueller Gewalt im UVG nach BGer-Urteil 8C_548/2023, Bundesrat will Folgen sexueller Übergriffe auf Betäubte als Unfall versichern («Nach Fall Pelicot»), Blick Romandie: Porchet zu Versicherungsschutz bei chemischer Unterwerfung und «Dutzenden vergleichbaren Dossiers», Interpellation 26.3482 Porchet: Versuchte chemische Unterwerfung. Wie können Betroffene besser geschützt werden?
Spurensicherung ohne Anzeige: Flickenteppich, Kosten, Bundesrevision hängig
Muster über die Jahre
Quellen
- 25.3070 Wie kann für Opfer chemischer Unterwerfung der Zugang zur Justiz verbessert werden?Curia Vista, parlament.ch, 2025-03-10
- Geschäftsdaten 25.3070Webservice der Parlamentsdienste, parlament.ch, 2025-05-14
Eintrag 2025-03-10_interpellation-25-3070-porchet-zugang-zur-justiz-fur-opfer-chemischer-unterwerfu. Letzte Prüfung der Quellen am 29.10.2026. Fehler oder fehlende Quellen bitte über Korrektur melden.