Politik
AG 25.76 Interpellation Hunziker/Müller: Chemische Unterwerfung im Kanton Aargau
Geschäftsnummer 25.76, Interpellation von Grossrätin Lelia Hunziker (SP, Aarau, Sprecherin) und Grossrat Stephan Müller (SVP, Möhlin), eingereicht am 04.03.2025. Fragen zu Fallzahlen, spezialisierten Stellen, Prävention, Sensibilisierung und Schulung. Antwort des Regierungsrats vom 07.05.2025 (versandt am 16.05.2025): Die Strafverfolgungsbehörden führen keine Statistik. Der Kantonspolizei ist in den letzten Jahren nur ein Fall mit Bezug zum Thema bekannt geworden: 2024 wurde eine geringe Menge K.O.-Tropfen sichergestellt, die nicht zur chemischen Unterwerfung eingesetzt, sondern von Süchtigen konsumiert wurde. Nach Erfahrung der Strafverfolgungsbehörden ist die gezielte Verabreichung selten. Bei Polizei und Staatsanwaltschaft gibt es keine Spezialisierung. Das IRM am KSA untersucht rund um die Uhr. Asservate werden aber nur bei einer Anzeige im Auftrag der Staatsanwaltschaft ausgewertet, ohne Anzeige werden sie nach einem Jahr entsorgt. Die Opferhilfe übernimmt die Kosten der rechtsmedizinischen Untersuchung als Soforthilfe. Spezifische Präventionsangebote gibt es keine und sie sind nicht geplant. Der Regierungsrat verweist auf die SKP-Kampagne «Gut Ausgegangen». Eine separate Schulung bei der Kantonspolizei ist nicht vorgesehen. Behandlung im Grossen Rat am 24.06.2025 (GRB 2025-0209). Die Aargauer Zeitung berichtete am 13.06.2025 über die Antwort.
Der Verfahrensstand folgt den Quellen, nicht einer eigenen Prüfung der Akten.
Beteiligte
| Name | Rolle | Funktion | Partei |
|---|---|---|---|
| Lelia Hunziker | Urheberin | Grossrätin AG | SP |
| Stephan Müller | Mitinterpellant | Grossrat AG | SVP |
Namen erscheinen nur bei öffentlicher Funktion oder rechtskräftiger, namentlich berichteter Verurteilung. Für alle Personen ohne rechtskräftiges Urteil gilt die Unschuldsvermutung.
Einordnung der Redaktion, keine Tatsachenbehauptung aus den Quellen
Die Entsorgung der Asservate nach einem Jahr ohne Anzeige ist ein konkreter Ansatzpunkt für die OHG-Revision (Aufbewahrungsfristen). Die Aussage, der Polizei sei nur ein Fall bekannt, steht in Kontrast zu den Anklagen, die 2026 in Aargauer Fällen erhoben wurden. Für die Angeschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.
Verbindungen
25.080; BS 25.5131; ZH 86/2025; Anklage gegen einen ehemaligen SVP-Grossrat (Juli 2026); zweiter Aargauer Fall (August 2026). Die Bezüge zu 2026 sind durch die Quellen dieses Eintrags nicht belegt.
Zusammenhänge
Kantonale Vorstösse 2025 derselben Partei: Überschneidungen
belegt, Gleiche Partei, gleiche Welle
Abou Shoak (ZH), Brandenburger (BS) und Hunziker/Müller (AG), alle SP, erscheinen je in mehreren Einträgen, die sich auf dieselben Antworten stützen; es sind verschiedene Personen. Grundlage sind Blick vom 22.4.2025, Beobachter vom 17.7.2025 und die Regierungsantworten. Abou Shoak ist zudem als Einreicherin der Anfrage zum ADFN genannt. Zwischen diesen Einträgen gibt es inhaltliche Überschneidungen.
Weitere Einträge: SP-Vorstösse in Zürich, Basel-Stadt und Aargau zu K.O.-Tropfen, ZH Anfrage 86/2025 Abou Shoak: Was tut der Kanton Zürich gegen chemische Unterwerfung? Antwort mit Haaranalysen 2020 bis 2025, BS 25.5131 Interpellation Brandenburger: Chemische Unterwerfung, Ausprägung, Massnahmen, Sensibilisierung und Opferschutz, Beobachter 2025: Kantonsvergleich Aargau, Basel-Stadt, Zürich, Kantonale Vorstösse zur «chemischen Unterwerfung» mit ausdrücklichem Bezug auf Pelicot, Zürich: Aufsuchender Dienst Forensic Nurses (ADFN), Spurensicherung ohne Anzeige
Aargau: Regierungsantwort 2025 und Gerichtsakten
belegt, Gleicher Kanton, Behördenantwort und Gerichtsakten im Vergleich
Im Mai 2025 schrieb der Regierungsrat, der Kantonspolizei sei in den letzten Jahren nur ein Fall bekannt geworden, und nannte K.O.-Tropfen ein «seltenes Phänomen». Asservate ohne Anzeige werden nach einem Jahr entsorgt, eine Statistik gibt es nicht. Die Gerichtsakten zeigen mehrere Verfahren mit GHB/GBL, die zwischen 2016 und 2018 beurteilt wurden (Taten 2010 bis 2013). Zwei 2026 hängige Verfahren sagen über die Häufigkeit nichts aus; die Anklage gegen Frei wurde erst im Juli 2026 öffentlich, und für beide gilt die Unschuldsvermutung.
Weitere Einträge: Beobachter 2025: Kantonsvergleich Aargau, Basel-Stadt, Zürich, GBL im Milchshake: Bundesgericht bestätigt Verurteilung wegen versuchter Vergewaltigung, GHB gegen Ex-Partnerin, heimlich gefilmt: Verurteilung wegen mehrfacher Vergewaltigung bestätigt, Aargau 2023 bis 2026: Anklage gegen früheren SVP-Grossrat Patrick Frei, u.a. wegen mehrfach versuchten Mordes durch K.O.-Tropfen, Zweiter Aargauer Fall: Mann soll minderjährige Freundin jahrelang mit GBL betäubt und gefilmt haben
«Alkohol statt K.O.-Tropfen»: Entwarnung in Behörden und Medien, Ersatzbegründung vor Gericht
Muster über die Jahre
Spurensicherung ohne Anzeige: Flickenteppich, Kosten, Bundesrevision hängig
Muster über die Jahre
Quellen
- 25.76 Interpellation betreffend Chemische Unterwerfung: Ausprägung, Massnahmen, Sensibilisierung und Opferschutz im Kanton AargauGrosser Rat Aargau, GR-Web
- 25.76 Interpellation Hunziker/Müller; BeantwortungRegierungsrat Aargau, Beantwortung, 2025-05-07
- So verbreitet ist die «chemische Unterwerfung» im AargauAargauer Zeitung, 2025-06-13
Eintrag 2025-03-04_ag-25-76-interpellation-hunziker-muller-chemische-unterwerfung-im-kanton-aargau. Letzte Prüfung der Quellen am 29.10.2026. Fehler oder fehlende Quellen bitte über Korrektur melden.