Urteile
GHB gegen Ex-Partnerin, heimlich gefilmt: Verurteilung wegen mehrfacher Vergewaltigung bestätigt
Das Obergericht des Kantons Aargau (Urteil vom 6. September 2017) hielt für erwiesen, dass der Beschuldigte seine damalige Partnerin am 8. Juni 2010 mittels GHB widerstandsunfähig machte, sexuelle Handlungen vornahm und dies heimlich filmte. Am 30./31. Januar 2011 machte er sie mittels GHB und Alkohol erneut widerstandsunfähig und vollzog Geschlechts- und Analverkehr. Dazu kamen sexuelle Handlungen mit einem damals 9-jährigen Kind. Das Obergericht verurteilte ihn unter anderem wegen mehrfacher Vergewaltigung, mehrfacher sexueller Nötigung und mehrfacher sexueller Handlungen mit einem Kind zu 5 Jahren Freiheitsstrafe und ordnete eine ambulante Massnahme an. Der Beschuldigte bestritt die GHB-Verabreichung und rügte die Würdigung des Videos. Das Bundesgericht verneinte Willkür. Die Vorinstanz stützte sich auf die glaubhaften Aussagen der Geschädigten, die keine Erinnerung an die sexuellen Handlungen hatte, auf die Videoaufnahme, auf Verletzungen nach dem zweiten Vorfall und darauf, dass sich der Beschuldigte mit K.O.-Tropfen befasst hatte. Die Beschwerde wurde abgewiesen, soweit darauf einzutreten war.
Der Verfahrensstand folgt den Quellen, nicht einer eigenen Prüfung der Akten.
Beteiligte
| Name | Rolle | Funktion | Partei |
|---|---|---|---|
| nicht genannt | Beschwerdeführer | Verurteilter (anonymisiert) | |
| nicht genannt | Geschädigte | frühere Partnerin, Privatklägerin (anonymisiert) |
Namen erscheinen nur bei öffentlicher Funktion oder rechtskräftiger, namentlich berichteter Verurteilung. Für alle Personen ohne rechtskräftiges Urteil gilt die Unschuldsvermutung.
Einordnung der Redaktion, keine Tatsachenbehauptung aus den Quellen
Beispiel für einen Indizienbeweis ohne toxikologischen Nachweis: Video, Recherche- und Beschaffungsverhalten des Täters und Aussagen der Geschädigten tragen die Verurteilung.
Zusammenhänge
Bundesrat zitiert 6B_1274/2017 vom 24.09.2018 (GHB)
Arbeitshypothese, Mögliche Entscheididentität
Arbeitshypothese. In seiner Stellungnahme zu 24.4607 stützt sich der Bundesrat auf BGer 6B_1274/2017 vom 24.09.2018 (GHB, K.O.-Tropfen). Der Eintrag zur Ex-Partnerin betrifft einen Bundesgerichtsentscheid vom selben Datum zu GHB, die Geschäftsnummer nennt er nicht. Die Zuordnung ist anhand der Nummer zu prüfen.
Weitere Einträge: Postulat 24.4607 Jaccoud: Chemische Unterwerfung. Definition und Handlungsspielraum der Justiz
Aargau: Regierungsantwort 2025 und Gerichtsakten
belegt, Gleicher Kanton, Behördenantwort und Gerichtsakten im Vergleich
Im Mai 2025 schrieb der Regierungsrat, der Kantonspolizei sei in den letzten Jahren nur ein Fall bekannt geworden, und nannte K.O.-Tropfen ein «seltenes Phänomen». Asservate ohne Anzeige werden nach einem Jahr entsorgt, eine Statistik gibt es nicht. Die Gerichtsakten zeigen mehrere Verfahren mit GHB/GBL, die zwischen 2016 und 2018 beurteilt wurden (Taten 2010 bis 2013). Zwei 2026 hängige Verfahren sagen über die Häufigkeit nichts aus; die Anklage gegen Frei wurde erst im Juli 2026 öffentlich, und für beide gilt die Unschuldsvermutung.
Weitere Einträge: AG 25.76 Interpellation Hunziker/Müller: Chemische Unterwerfung im Kanton Aargau, Beobachter 2025: Kantonsvergleich Aargau, Basel-Stadt, Zürich, GBL im Milchshake: Bundesgericht bestätigt Verurteilung wegen versuchter Vergewaltigung, Aargau 2023 bis 2026: Anklage gegen früheren SVP-Grossrat Patrick Frei, u.a. wegen mehrfach versuchten Mordes durch K.O.-Tropfen, Zweiter Aargauer Fall: Mann soll minderjährige Freundin jahrelang mit GBL betäubt und gefilmt haben
Nachgewiesene Fälle spielen meist im Nahraum und mit Medikamenten, oft auf Video
Muster über die Jahre
Quellen
- BGer 6B_1274/2017 vom 24. September 2018opencaselaw (Bundesgericht), 2018-09-24
Eintrag 2018-09-24_ghb-gegen-ex-partnerin-heimlich-gefilmt-verurteilung-wegen-mehrfacher-vergewalti. Letzte Prüfung der Quellen am 29.10.2026. Fehler oder fehlende Quellen bitte über Korrektur melden.