Ermittlungen
Zweiter Aargauer Fall: Mann soll minderjährige Freundin jahrelang mit GBL betäubt und gefilmt haben
Ein Mann soll zwischen 2017 und 2022 seine damals minderjährige Freundin mit GBL oder K.O.-Tropfen betäubt, im bewusstlosen Zustand sexuell missbraucht und dabei gefilmt haben. Sie entdeckte später eine versteckte Videokamera. Der Staatsanwaltschaft sind mindestens drei weitere Opfer bekannt; sie spricht von einem «serientatmässigen Vorgehen» und schliesst weitere Opfer nicht aus, da nicht alles Bildmaterial zugeordnet werden konnte. Aufnahmen soll der Mann auf Pornoplattformen hochgeladen haben. Er ist unter anderem wegen mehrfacher sexueller Nötigung und sexueller Handlungen mit Kindern vorbestraft. Das Obergericht wies seine Beschwerde gegen die verlängerte Untersuchungshaft ab (Verdunkelungsgefahr, laut Gutachten zudem Wiederholungsgefahr).
Der Verfahrensstand folgt den Quellen, nicht einer eigenen Prüfung der Akten.
Beteiligte
| Name | Rolle | Funktion | Partei |
|---|---|---|---|
| nicht genannt | Beschuldigter | Mann, Alter nicht genannt, einschlägig vorbestraft | |
| nicht genannt | Opfer | damals minderjährige Freundin und mindestens drei weitere Personen | |
| nicht genannt | Behörde | Staatsanwaltschaft Aargau, Obergericht Aargau |
Namen erscheinen nur bei öffentlicher Funktion oder rechtskräftiger, namentlich berichteter Verurteilung. Für alle Personen ohne rechtskräftiges Urteil gilt die Unschuldsvermutung.
Einordnung der Redaktion, keine Tatsachenbehauptung aus den Quellen
Öffentlich wurde der Fall nur über einen Haftentscheid des Obergerichts. Dass laut Staatsanwaltschaft nicht alles Bildmaterial zugeordnet werden konnte, lässt weitere, noch unbekannte Betroffene möglich erscheinen.
Verbindungen
Beide Quellen verweisen auf den Vergleichsfall eines ehemaligen SVP-Grossrats aus Untersiggenthal AG.
Zusammenhänge
Aargau 2026: Haftentscheid zu selbst hergestelltem GBL und «zweiter Aargauer Fall»
Arbeitshypothese, Mögliche Verfahrensidentität
Arbeitshypothese. Gemeinsam sind der Kanton AG, GBL, Videoaufnahmen bewusstloser Frauen, Untersuchungshaft, eine abgewiesene Haftbeschwerde vor dem Obergericht, einschlägige Vorstrafen wegen sexueller Nötigung und weitere mutmassliche Opfer. Das geschilderte Opfer ist aber verschieden: Im Haftentscheid wird ein Bananenmilchshake genannt, im Medienfall eine minderjährige Freundin von 2017 bis 2022. Eine Personenidentität ist nicht belegt. Für beide Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.
Weitere Einträge: Haftverlängerung bestätigt: Vorwurf selbst hergestellter KO-Tropfen aus GHB-haltigem Gel-Entferner
Anklage gegen Patrick Frei als Anlass für Berichte und politische Reaktionen
belegt, Fall führt zu Berichterstattung und Politik
Auf die Anklage vom 20.7.2026 beziehen sich in ihren Quellen ausdrücklich: Experteninterviews von SRF und 20 Minuten mit IRM Basel, IRM Zürich und der Fachstelle Frauenberatung, die Berichte zur Nachfrage nach Tests, die Aussagen von Bundesrätin Baume-Schneider, Porchets Interview sowie der zweite Aargauer Fall. Das Verfahren ist hängig, es gilt die Unschuldsvermutung.
Weitere Einträge: Aargau 2023 bis 2026: Anklage gegen früheren SVP-Grossrat Patrick Frei, u.a. wegen mehrfach versuchten Mordes durch K.O.-Tropfen, SRF 2026: Fachstelle zu Nachweisfenstern, endogenem GHB und neuem Protein-Marker, SRF 2026: IRM Basel zu Gesundheitsrisiken hoch dosierter K.O.-Mittel, 20 Minuten 2026: IRM Zürich zu GHB-Nachweis und Symptomen, Bundesrätin Baume-Schneider: Prävention und Information gegen chemische Unterwerfung verbessern, Blick Romandie: Porchet zu Versicherungsschutz bei chemischer Unterwerfung und «Dutzenden vergleichbaren Dossiers», Nachfrage nach K.O.-Tropfentests steigt, keine Schweizer Statistik (Nau.ch, Ticinonline)
Aargau: Regierungsantwort 2025 und Gerichtsakten
belegt, Gleicher Kanton, Behördenantwort und Gerichtsakten im Vergleich
Im Mai 2025 schrieb der Regierungsrat, der Kantonspolizei sei in den letzten Jahren nur ein Fall bekannt geworden, und nannte K.O.-Tropfen ein «seltenes Phänomen». Asservate ohne Anzeige werden nach einem Jahr entsorgt, eine Statistik gibt es nicht. Die Gerichtsakten zeigen mehrere Verfahren mit GHB/GBL, die zwischen 2016 und 2018 beurteilt wurden (Taten 2010 bis 2013). Zwei 2026 hängige Verfahren sagen über die Häufigkeit nichts aus; die Anklage gegen Frei wurde erst im Juli 2026 öffentlich, und für beide gilt die Unschuldsvermutung.
Weitere Einträge: AG 25.76 Interpellation Hunziker/Müller: Chemische Unterwerfung im Kanton Aargau, Beobachter 2025: Kantonsvergleich Aargau, Basel-Stadt, Zürich, GBL im Milchshake: Bundesgericht bestätigt Verurteilung wegen versuchter Vergewaltigung, GHB gegen Ex-Partnerin, heimlich gefilmt: Verurteilung wegen mehrfacher Vergewaltigung bestätigt, Aargau 2023 bis 2026: Anklage gegen früheren SVP-Grossrat Patrick Frei, u.a. wegen mehrfach versuchten Mordes durch K.O.-Tropfen
Nachgewiesene Fälle spielen meist im Nahraum und mit Medikamenten, oft auf Video
Muster über die Jahre
Quellen
- Mann soll im Aargau mehrere Frauen betäubt und missbraucht habenSRF, 2026-08-06
- K.-o.-Tropfen-Fall im Aargau: Mann in U-Haft wegen Missbrauch und Filmaufnahmen20 Minuten, 2026-08-06
Eintrag 2026-08-06_zweiter-aargauer-fall-mann-soll-minderjahrige-freundin-jahrelang-mit-gbl-betaubt. Letzte Prüfung der Quellen am 29.10.2026. Fehler oder fehlende Quellen bitte über Korrektur melden.