K.O.-Tropfen in der SchweizDas journalistische Gewissen

Urteile

GBL im Milchshake: Bundesgericht bestätigt Verurteilung wegen versuchter Vergewaltigung

Ein Mann, der sich als Handwerker ausgab, mischte am 4. Oktober 2013 in Oftringen einer jungen Frau GBL in den Milchshake; im Glas wurden 14,3 Gramm GBL festgestellt. Das Bezirksgericht Zofingen verurteilte ihn am 15. Januar 2015 wegen versuchter vorsätzlicher Tötung zu viereinhalb Jahren Freiheitsstrafe, dazu eine vollzugsbegleitende ambulante Massnahme und 5000 Franken Genugtuung. Das Obergericht Aargau sprach ihn am 17. Dezember 2015 vom Vorwurf der versuchten vorsätzlichen Tötung frei und verurteilte ihn wegen versuchter Vergewaltigung, versuchter qualifizierter einfacher Körperverletzung sowie Transports und Aufbewahrung von Betäubungsmitteln zu zweieinhalb Jahren Freiheitsstrafe; Massnahme und Genugtuung blieben bestehen. Das Bundesgericht wies am 16. November 2016 die Beschwerden des Verurteilten und der Oberstaatsanwaltschaft ab (6B_355/2016, 6B_429/2016).

Der Verfahrensstand folgt den Quellen, nicht einer eigenen Prüfung der Akten.

Beteiligte

NameRolleFunktionPartei
nicht genanntVerurteilterMann, der sich als Handwerker ausgab
nicht genanntOpferjunge Frau

Namen erscheinen nur bei öffentlicher Funktion oder rechtskräftiger, namentlich berichteter Verurteilung. Für alle Personen ohne rechtskräftiges Urteil gilt die Unschuldsvermutung.

Einordnung der Redaktion, keine Tatsachenbehauptung aus den Quellen

Fall zur Frage, ob eine hohe GBL-Dosis als versuchte Tötung zu werten ist: Die erste Instanz bejahte dies, Obergericht und Bundesgericht nicht. Die Frage stellt sich im Untersiggenthaler Verfahren 2026 erneut. Aktenzeichen und Datum des Bundesgerichtsentscheids aus der Quelle übernommen, nicht im Entscheidregister geprüft; ob der Entscheid amtlich publiziert ist, ist nicht geprüft.

Verbindungen

Vgl. Anklage gegen einen ehemaligen SVP-Grossrat 2026 wegen versuchten Mordes durch Betäubung; das Verfahren ist hängig, es gilt die Unschuldsvermutung.

Zusammenhänge

GBL im Milchshake: Oftringen 2013 und Haftentscheid 2026

Arbeitshypothese, Gleiche Substanz und gleiches Tatmittel

Beide Fälle stammen aus dem Aargau, in beiden ist GBL in einen Milchshake gemischt. Der Haftentscheid 2026 nennt als Vorstrafe SST.2022.79 und nicht das Verfahren Oftringen (6B_355/2016). Dass es sich um dieselbe Person handelt, ist nicht belegt. Ohne weiteren Beleg ist das nicht anzunehmen.

Weitere Einträge: Haftverlängerung bestätigt: Vorwurf selbst hergestellter KO-Tropfen aus GHB-haltigem Gel-Entferner

Aargau: Regierungsantwort 2025 und Gerichtsakten

belegt, Gleicher Kanton, Behördenantwort und Gerichtsakten im Vergleich

Im Mai 2025 schrieb der Regierungsrat, der Kantonspolizei sei in den letzten Jahren nur ein Fall bekannt geworden, und nannte K.O.-Tropfen ein «seltenes Phänomen». Asservate ohne Anzeige werden nach einem Jahr entsorgt, eine Statistik gibt es nicht. Die Gerichtsakten zeigen mehrere Verfahren mit GHB/GBL, die zwischen 2016 und 2018 beurteilt wurden (Taten 2010 bis 2013). Zwei 2026 hängige Verfahren sagen über die Häufigkeit nichts aus; die Anklage gegen Frei wurde erst im Juli 2026 öffentlich, und für beide gilt die Unschuldsvermutung.

Weitere Einträge: AG 25.76 Interpellation Hunziker/Müller: Chemische Unterwerfung im Kanton Aargau, Beobachter 2025: Kantonsvergleich Aargau, Basel-Stadt, Zürich, GHB gegen Ex-Partnerin, heimlich gefilmt: Verurteilung wegen mehrfacher Vergewaltigung bestätigt, Aargau 2023 bis 2026: Anklage gegen früheren SVP-Grossrat Patrick Frei, u.a. wegen mehrfach versuchten Mordes durch K.O.-Tropfen, Zweiter Aargauer Fall: Mann soll minderjährige Freundin jahrelang mit GBL betäubt und gefilmt haben

Quellen

  1. K.-o.-Tropfen im Milchshake: Falscher Handwerker will Frau vergewaltigenAargauer Zeitung, 2016-11-24
  2. Versuchte Vergewaltigung: Er mixte ihr K.O-Tropfen in den Erdbeer-ShakeAargauer Zeitung, 2015-12-17

Eintrag 2016-11-24_gbl-im-milchshake-bundesgericht-bestatigt-verurteilung-wegen-versuchter-vergewal. Letzte Prüfung der Quellen am 29.10.2026. Fehler oder fehlende Quellen bitte über Korrektur melden.