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Politik

Interpellation 25.3072 Porchet: Opfer sexueller Gewalt im UVG nach BGer-Urteil 8C_548/2023

Interpellation 25.3072 von Nationalrätin Léonore Porchet (Grüne, VD), eingereicht am 10.03.2025. Anlass ist das Urteil 8C_548/2023 des Bundesgerichts vom 21.02.2024. Darin verneinte das Bundesgericht bei der Schändung einer urteils- oder widerstandsunfähigen Person einen Unfall im Sinne von Art. 4 ATSG, weil die Betroffene den Vorgang nicht bewusst wahrgenommen hatte. Die Folge: keine Taggelder und keine Vergütung der medizinischen Untersuchungen nach Art. 10 UVG. Die Interpellation stellt fünf Fragen: zur Gleichbehandlung der Opfer sexueller Gewalt in UVG und UVV, zur Praxis seit dem Urteil, zur Berücksichtigung der Traumatisierung, zur Einstufung chemischer Unterwerfung als Unfall und zu einer Änderung von UVG oder UVV. Antwort des Bundesrats vom 21.05.2025: Das Urteil bestätige die ständige Rechtsprechung zu schreckbedingten psychischen Einwirkungen, eine Praxisänderung sei nicht festgestellt worden. In den meisten Fällen sexueller Gewalt seien die Merkmale eines Unfalls erfüllt. Eine chemische Unterwerfung schliesse einen Unfall nicht generell aus. Der Bundesrat werde prüfen, ob und wie die Rechtsgrundlagen angepasst werden können, damit eine Vergewaltigung bei chemischer Unterwerfung immer als Unfall gilt.

Der Verfahrensstand folgt den Quellen, nicht einer eigenen Prüfung der Akten.

Beteiligte

NameRolleFunktionPartei
Léonore PorchetUrheberinNationalrätin VDGrüne

Namen erscheinen nur bei öffentlicher Funktion oder rechtskräftiger, namentlich berichteter Verurteilung. Für alle Personen ohne rechtskräftiges Urteil gilt die Unschuldsvermutung.

Einordnung der Redaktion, keine Tatsachenbehauptung aus den Quellen

Die im Auftrag genannte «UVG-Revision nach BGer-Urteil 2024» ist auf Bundesebene bisher nur als Prüfzusage des Bundesrats belegt, nicht als Gesetzgebungsprojekt. Bei einer Suche per 28.10.2026 fand sich in Curia Vista keine konkrete Revisionsvorlage zu UVG oder UVV. Das Aktenzeichen und das Urteilsdatum stammen aus dem Text des Vorstosses.

Verbindungen

25.3070 (Interpellation Porchet vom gleichen Tag: Zugang zur Justiz für Opfer chemischer Unterwerfung)

Zusammenhänge

Vom Urteil 8C_548/2023 über die Interpellation zur UVG-Revision

belegt, Urteil führt zu Vorstoss und Gesetzesrevision

Das Bundesgericht verneinte bei einem betäubten Opfer einen Unfall. Porchet nahm das Urteil in der Interpellation 25.3072 auf, und der Bundesrat sagte zu, eine Anpassung zu prüfen. Am 1.4.2026 eröffnete er die Vernehmlassung zu Art. 6 Abs. 3 UVG. Die SP nennt 8C_548/2023 als Auslöser, die Suva unterstützt die Anpassung. Porchet bezeichnet ihre Interpellation selbst als Anstoss. Belegt ist die ganze Kette, vom Urteil bis zur Vorlage.

Weitere Einträge: Keine UVG-Leistungen nach Schändung unter Betäubung: Bundesgericht verneint Schreckereignis, Bundesrat will Folgen sexueller Übergriffe auf Betäubte als Unfall versichern («Nach Fall Pelicot»), Blick Romandie: Porchet zu Versicherungsschutz bei chemischer Unterwerfung und «Dutzenden vergleichbaren Dossiers»

Politik reagiert auf Einzelfälle, der Bundesrat hält das geltende Recht für ausreichend

Muster über die Jahre

Zum Muster

Quellen

  1. https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20253072Curia Vista, parlament.ch, 2025-05-21
  2. https://ws.parlament.ch/odata.svc/Business(ID=20253072,Language='DE')Open Data Parlament, ws.parlament.ch, 2025-05-21

Eintrag 2025-03-10_interpellation-25-3072-porchet-opfer-sexueller-gewalt-im-uvg-nach-bger-urteil-8c. Letzte Prüfung der Quellen am 29.10.2026. Fehler oder fehlende Quellen bitte über Korrektur melden.