Politik
Bundesrat will Folgen sexueller Übergriffe auf Betäubte als Unfall versichern («Nach Fall Pelicot»)
Der Bundesrat eröffnete am 1. April 2026 eine Vernehmlassung zur Änderung des Unfallversicherungsgesetzes (Art. 6 Abs. 3 UVG). Gesundheitsschäden nach Vergewaltigung, sexueller Nötigung oder sexuellem Übergriff sollen künftig als Unfall gelten, auch wenn das Opfer urteils- oder widerstandsunfähig war, etwa durch K.O.-Tropfen. Nach geltender Rechtsprechung fehlt in solchen Fällen teilweise das Merkmal der Plötzlichkeit. Die SP nennt in ihrer Vernehmlassungsantwort das Bundesgerichtsurteil 8C_548/2023 vom 21. Februar 2024 als Auslöser. SRF übernahm am 7.4.2026 einen RTS-Beitrag (La Matinale, 2.4.2026) unter dem Titel «Nach Fall Pelicot: Folgen einer Vergewaltigung sollen als Unfall gelten». Laut SRF/RTS würden Übergriffe wie jene auf Gisèle Pelicot nach geltendem UVG nicht als Unfall anerkannt. Der Bundesrat rechnet mit 40 bis 150 zusätzlich anerkannten Fällen pro Jahr (SRF) und mit Mehrkosten von 300'000 bis 1 Million Franken pro Jahr (Beobachter). Nationalrätin Léonore Porchet (Grüne, VD), die früher eine Interpellation zum Thema eingereicht hatte, nannte die bisherige Lage gegenüber RTS «inakzeptabel». Die Vernehmlassung endete am 7. Juli 2026. FDP, Mitte und die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren unterstützen die Änderung. Die Mitte spricht von einer «inakzeptablen Lücke», die SP von einer «längst überfälligen Korrektur». Die SVP lehnt die Vorlage als systemwidrige Speziallösung ab und will keine Leistungen ohne Strafanzeige (RSI, Beobachter).
Der Verfahrensstand folgt den Quellen, nicht einer eigenen Prüfung der Akten.
Beteiligte
| Name | Rolle | Funktion | Partei |
|---|---|---|---|
| Léonore Porchet | zitiert, frühere Interpellation zum Thema | Nationalrätin VD | Grüne |
| nicht genannt | Bundesrat, Vorlage (EDI) | ||
| nicht genannt | Befürworter | SP, FDP, Mitte | |
| nicht genannt | Gegner | SVP |
Namen erscheinen nur bei öffentlicher Funktion oder rechtskräftiger, namentlich berichteter Verurteilung. Für alle Personen ohne rechtskräftiges Urteil gilt die Unschuldsvermutung.
Einordnung der Redaktion, keine Tatsachenbehauptung aus den Quellen
Formal beruht die Vorlage auf einem Bundesgerichtsurteil (8C_548/2023), nicht auf dem Fall Pelicot. Die Medienmitteilung des Bundesrats erwähnt Pelicot nicht. Die Verknüpfung stammt aus der Berichterstattung von RTS und SRF. Die Vorlage schliesst eine Lücke bei der Entschädigung, nicht beim Nachweis. Anders als Frankreich (Analysen ohne Anzeige) regelt sie keine Kostenübernahme für toxikologische Abklärungen. Darin zeigt sich ein Muster der Schweizer Rezeption: Das Ausland liefert den medialen Anlass, die Lösung beschränkt sich auf eine Detailkorrektur im Sozialversicherungsrecht. Das Publikationsdatum des RSI-Berichts ist nicht verifiziert.
Verbindungen
Mediale Verknüpfung mit dem Fall Pelicot; Bundesgerichtsurteil 8C_548/2023; Vergleich mit der französischen Kostenübernahme 2026; Interpellation Porchet.
Zusammenhänge
Fall Pelicot als ausdrücklicher Auslöser von Schweizer Vorstössen und Berichten
belegt, Fall führt zu Vorstoss
Jeder der späteren Einträge stützt sich in seiner Quelle ausdrücklich auf den Fall Pelicot (Mazan): die Solothurner Kleine Anfrage, die Zürcher Anfrage 86/2025, die Begründung von Postulat 24.4607, Blick Romandie zur Motion Bläsi (Anlass Mazan-Prozess), SRF/RTS zur UVG-Vorlage («Nach Fall Pelicot»), SRF DOK sowie die Berichte von blue News und Nau. Für die Berner Interpellation ist der Bezug wegen des fast gleichen Wortlauts nur mittelbar.
Weitere Einträge: Urteil von Avignon im Fall Pelicot (Mazan): 51 Schuldsprüche, 20 Jahre für den Hauptangeklagten, Berufungsprozess Nîmes: Letzter Mitangeklagter erhält 10 statt 9 Jahre, SRF DOK «Betäubt und missbraucht: Der Fall Pelicot», Kantonale Vorstösse zur «chemischen Unterwerfung» mit ausdrücklichem Bezug auf Pelicot, ZH Anfrage 86/2025 Abou Shoak: Was tut der Kanton Zürich gegen chemische Unterwerfung? Antwort mit Haaranalysen 2020 bis 2025, Postulat 24.4607 Jaccoud: Chemische Unterwerfung. Definition und Handlungsspielraum der Justiz, Motion 24.3836 Bläsi: Medikamentenmissbrauch zur chemischen Unterwerfung von Opfern, Schweiz beteiligt sich nicht an Medusa; Petition auf Campax mit über 30'000 Unterschriften, Nachfrage nach K.O.-Tropfentests steigt, keine Schweizer Statistik (Nau.ch, Ticinonline)
Vom Urteil 8C_548/2023 über die Interpellation zur UVG-Revision
belegt, Urteil führt zu Vorstoss und Gesetzesrevision
Das Bundesgericht verneinte bei einem betäubten Opfer einen Unfall. Porchet nahm das Urteil in der Interpellation 25.3072 auf, und der Bundesrat sagte zu, eine Anpassung zu prüfen. Am 1.4.2026 eröffnete er die Vernehmlassung zu Art. 6 Abs. 3 UVG. Die SP nennt 8C_548/2023 als Auslöser, die Suva unterstützt die Anpassung. Porchet bezeichnet ihre Interpellation selbst als Anstoss. Belegt ist die ganze Kette, vom Urteil bis zur Vorlage.
Weitere Einträge: Keine UVG-Leistungen nach Schändung unter Betäubung: Bundesgericht verneint Schreckereignis, Interpellation 25.3072 Porchet: Opfer sexueller Gewalt im UVG nach BGer-Urteil 8C_548/2023, Blick Romandie: Porchet zu Versicherungsschutz bei chemischer Unterwerfung und «Dutzenden vergleichbaren Dossiers»
Léonore Porchet: sechs Jahre Vorstösse
belegt, Gleiche Person
Porchet ist in allen Einträgen als Urheberin oder Zitierte namentlich genannt. Ihre Vorstösse reichen von der Frage zu GHB in Lausanne 2020 über Laborkosten und UVG 2025 bis zum versuchten Delikt 2026. In der Interpellation 26.3482 verweist sie selbst auf 20.5521 und 24.4607.
Weitere Einträge: Fragestunde 20.5521 Porchet: Angriffe mit GHB. Welche Anpassung des gesetzlichen Rahmens?, Interpellation 25.3070 Porchet: Zugang zur Justiz für Opfer chemischer Unterwerfung, Interpellation 25.3072 Porchet: Opfer sexueller Gewalt im UVG nach BGer-Urteil 8C_548/2023, Blick Romandie: Porchet zu Versicherungsschutz bei chemischer Unterwerfung und «Dutzenden vergleichbaren Dossiers», Interpellation 26.3482 Porchet: Versuchte chemische Unterwerfung. Wie können Betroffene besser geschützt werden?
Politik reagiert auf Einzelfälle, der Bundesrat hält das geltende Recht für ausreichend
Muster über die Jahre
Quellen
- Eröffnung Vernehmlassung UVG-ÄnderungBundesrat (Medienmitteilung), 2026-04-01
- Nach Fall Pelicot: Folgen einer Vergewaltigung sollen als Unfall geltenSRF (RTS), 2026-04-07
- Vernehmlassungsantwort UVG: Einheitliche Leistungserbringung für VergewaltigungsopferSP Schweiz, 2026-07-02
- SVP bremst bessere Hilfe für K.-o.-Tropfen-OpferBeobachter, 2026-07-16
- Droga dello stupro: più tutele per le vittimeRSI
Eintrag 2026-04-07_bundesrat-will-folgen-sexueller-ubergriffe-auf-betaubte-als-unfall-versichern-na. Letzte Prüfung der Quellen am 29.10.2026. Fehler oder fehlende Quellen bitte über Korrektur melden.