Urteile
Berufungsprozess Nîmes: Letzter Mitangeklagter erhält 10 statt 9 Jahre
Von den 51 in Avignon Verurteilten hielt nur Husamettin Dogan an der Berufung fest. Die Cour d'assises d'appel du Gard in Nîmes verurteilte ihn nach einem Prozess vom 6. bis 9. Oktober 2025 wegen schwerer Vergewaltigung zu 10 Jahren Freiheitsstrafe, ein Jahr mehr als in erster Instanz, sowie zu fünf Jahren Behandlungsauflage; die Anklage hatte 12 Jahre verlangt. Dominique Pelicot sagte am 7. Oktober 2025 als Zeuge aus, er habe eine Person gesucht, um seine Frau ohne ihr Wissen zu missbrauchen, und dabei Dogan gefunden. Dogan machte geltend, er habe an ein einvernehmliches Spiel geglaubt. Laut seinem Anwalt akzeptiert Dogan das Urteil, bestreitet aber weiterhin, jemanden vergewaltigt zu haben.
Der Verfahrensstand folgt den Quellen, nicht einer eigenen Prüfung der Akten.
Beteiligte
| Name | Rolle | Funktion | Partei |
|---|---|---|---|
| Husamettin Dogan | Berufungskläger, rechtskräftig verurteilt | ||
| Dominique Pelicot | Zeuge, in erster Instanz rechtskräftig zu 20 Jahren verurteilt | ||
| Jean-Marc Darrigade | Verteidiger von Husamettin Dogan | Rechtsanwalt |
Namen erscheinen nur bei öffentlicher Funktion oder rechtskräftiger, namentlich berichteter Verurteilung. Für alle Personen ohne rechtskräftiges Urteil gilt die Unschuldsvermutung.
Einordnung der Redaktion, keine Tatsachenbehauptung aus den Quellen
Das Berufungsgericht folgte der Verteidigung nicht, wonach der Angeklagte an ein Einverständnis des betäubten Opfers geglaubt habe, und erhöhte die Strafe. Für die Schweiz relevant, weil das revidierte Sexualstrafrecht (seit 1.7.2024) mit der Ablehnungslösung arbeitet und sexuelle Handlungen an widerstandsunfähigen Personen über Art. 191 StGB erfasst.
Verbindungen
Folgeverfahren zum Urteil von Avignon (2024-12-19).
Zusammenhänge
Fall Pelicot als ausdrücklicher Auslöser von Schweizer Vorstössen und Berichten
belegt, Fall führt zu Vorstoss
Jeder der späteren Einträge stützt sich in seiner Quelle ausdrücklich auf den Fall Pelicot (Mazan): die Solothurner Kleine Anfrage, die Zürcher Anfrage 86/2025, die Begründung von Postulat 24.4607, Blick Romandie zur Motion Bläsi (Anlass Mazan-Prozess), SRF/RTS zur UVG-Vorlage («Nach Fall Pelicot»), SRF DOK sowie die Berichte von blue News und Nau. Für die Berner Interpellation ist der Bezug wegen des fast gleichen Wortlauts nur mittelbar.
Weitere Einträge: Urteil von Avignon im Fall Pelicot (Mazan): 51 Schuldsprüche, 20 Jahre für den Hauptangeklagten, SRF DOK «Betäubt und missbraucht: Der Fall Pelicot», Kantonale Vorstösse zur «chemischen Unterwerfung» mit ausdrücklichem Bezug auf Pelicot, ZH Anfrage 86/2025 Abou Shoak: Was tut der Kanton Zürich gegen chemische Unterwerfung? Antwort mit Haaranalysen 2020 bis 2025, Postulat 24.4607 Jaccoud: Chemische Unterwerfung. Definition und Handlungsspielraum der Justiz, Motion 24.3836 Bläsi: Medikamentenmissbrauch zur chemischen Unterwerfung von Opfern, Bundesrat will Folgen sexueller Übergriffe auf Betäubte als Unfall versichern («Nach Fall Pelicot»), Schweiz beteiligt sich nicht an Medusa; Petition auf Campax mit über 30'000 Unterschriften, Nachfrage nach K.O.-Tropfentests steigt, keine Schweizer Statistik (Nau.ch, Ticinonline)
Quellen
- Appel des viols de Mazan: face-à-face très attendu entre l'accusé et Dominique PelicotLa Libre Belgique (Agenturmeldung), 2025-10-07
- Fin du chapitre judiciaire pour Gisèle Pelicot: l'accusé accepte sa condamnationRTBF, 2025-10-10
- French court ups jail term for man in Pelicot rape case appealeNCA (AFP), 2025-10-10
Eintrag 2025-10-09_berufungsprozess-nimes-letzter-mitangeklagter-erhalt-10-statt-9-jahre. Letzte Prüfung der Quellen am 29.10.2026. Fehler oder fehlende Quellen bitte über Korrektur melden.