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Urteile

Waadtländer Berufungsgericht: Täter anerkennt Schuld, Massnahme statt Verwahrung

Laut Medienmitteilung des Kantonsgerichts Waadt vom 17. Oktober 2025 erschien der Hauptverurteilte im Lausanner Fall von Vergewaltigung unter chemischer Unterwerfung am 13. Oktober 2025 vor der Cour d'appel pénale. Die Verhandlung fand zum Schutz des Opfers unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Konfrontiert mit den von ihm gefilmten Taten anerkannte er die volle Verantwortung und seine Schuld für alle Delikte und beschränkte die Berufung auf die Verwahrung. Gestützt auf die Gutachten, wonach die Behandlung seiner psychischen Störung nicht aussichtslos sei, ordnete das Gericht statt der Verwahrung eine stationäre therapeutische Massnahme an. Die erstinstanzliche Freiheitsstrafe von 20 Jahren, unter anderem wegen versuchter Tötung und Vergewaltigung mit grausamem Vorgehen, bleibt bestehen. Das Urteil wird zum Schutz des Opfers nicht online publiziert.

Der Verfahrensstand folgt den Quellen, nicht einer eigenen Prüfung der Akten.

Beteiligte

NameRolleFunktionPartei
nicht genanntBerufungsführer, verurteiltnicht namentlich genannt
nicht genanntGerichtCour d'appel pénale, Tribunal cantonal VD

Namen erscheinen nur bei öffentlicher Funktion oder rechtskräftiger, namentlich berichteter Verurteilung. Für alle Personen ohne rechtskräftiges Urteil gilt die Unschuldsvermutung.

Einordnung der Redaktion, keine Tatsachenbehauptung aus den Quellen

Die Nichtpublikation des Urteils erschwert die juristische Auswertung; einzige amtliche Quelle ist die Medienmitteilung.

Verbindungen

Erstinstanzliches Urteil des Tribunal criminel Lausanne vom Januar 2025; der Mittäter erhielt laut Blick 42 Monate Freiheitsstrafe und eine stationäre Massnahme im geschlossenen Rahmen.

Zusammenhänge

Lausanne 2025: erste Instanz und Berufung

belegt, Folgegeschäft (Instanzenzug)

Das Tribunal criminel verurteilte den Täter im Januar 2025 zu 20 Jahren und ordnete die Verwahrung an. Die Cour d'appel pénale ersetzte die Verwahrung im Oktober 2025 durch eine stationäre Massnahme. Beide Einträge verweisen aufeinander.

Weitere Einträge: Waadt: 20 Jahre Freiheitsstrafe für Vergewaltigung einer chemisch betäubten Frau

Quellen

  1. Affaire de viol par soumission chimique: l'auteur admet finalement le verdict de culpabilitéEtat de Vaud, Ordre judiciaire (Communiqué), 2025-10-17
  2. VD: Une affaire de viol par soumission chimique choque la justiceBlick Romandie, 2025-10-17

Eintrag 2025-10-17_waadtlander-berufungsgericht-tater-anerkennt-schuld-massnahme-statt-verwahrung. Letzte Prüfung der Quellen am 29.10.2026. Fehler oder fehlende Quellen bitte über Korrektur melden.