Politik
Interpellation 26.3482 Porchet: Versuchte chemische Unterwerfung. Wie können Betroffene besser geschützt werden?
Geschäftsnummer 26.3482, Interpellation von Nationalrätin Léonore Porchet (Grüne, VD), eingereicht im Nationalrat am 20.03.2026. Anlass gemäss Vorstoss: Ein Mann soll einer Frau bei einem Treffen in einer Bar eine Tablette mit sedierendem Wirkstoff ins Glas gegeben haben. Das Strafgericht Lausanne sprach ihn frei, weil ein eindeutiger Vorsatz nicht nachgewiesen werden konnte und die Handlung als blosse Vorbereitung, nicht als Versuch sexueller Nötigung, gewertet wurde. Der Entscheid ist laut Bundesrat erstinstanzlich und nicht rechtskräftig; es gilt die Unschuldsvermutung. Die Interpellation fragt, ob das geltende Recht versuchte chemische Unterwerfung ausreichend erfasst, wie die Prävention verbessert werden kann und ob eine Änderung des StGB vorgesehen ist. Antwort des Bundesrats (20.05.2026): Erstinstanzliche, nicht rechtskräftige Einzelentscheide liessen nicht ohne Weiteres Rückschlüsse auf Gesetzeslücken zu. Mit Verweis auf seine Stellungnahme zum Postulat 24.4607 Jaccoud hält er fest, dass eine Bestrafung gestützt auf Art. 189 und 190 StGB möglich und auch der blosse Versuch strafbar ist. Prävention liege primär bei den Kantonen; das Thema werde in der nationalen Strategie zur Prävention und Bekämpfung häuslicher, sexualisierter und geschlechtsbezogener Gewalt aufgegriffen, die 2027 lanciert wird. Stand per 28.10.2026: Stellungnahme liegt vor.
Der Verfahrensstand folgt den Quellen, nicht einer eigenen Prüfung der Akten.
Beteiligte
| Name | Rolle | Funktion | Partei |
|---|---|---|---|
| Léonore Porchet | Urheberin | Nationalrätin VD | Grüne |
| ein Mann (nicht namentlich) | Beschuldigter im Anlassfall | gemäss Vorstoss erstinstanzlich freigesprochen, nicht rechtskräftig |
Namen erscheinen nur bei öffentlicher Funktion oder rechtskräftiger, namentlich berichteter Verurteilung. Für alle Personen ohne rechtskräftiges Urteil gilt die Unschuldsvermutung.
Einordnung der Redaktion, keine Tatsachenbehauptung aus den Quellen
Der Vorstoss zeigt die Beweis- und Abgrenzungsprobleme zwischen strafloser Vorbereitung und strafbarem Versuch. Der Bundesrat verweist auf seine bisherige Linie (Postulat 24.4607) und sieht keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf.
Verbindungen
24.4607 (Postulat Jaccoud, chemische Unterwerfung); 20.5521 (Fragestunde Porchet, Angriffe mit GHB)
Zusammenhänge
Léonore Porchet: sechs Jahre Vorstösse
belegt, Gleiche Person
Porchet ist in allen Einträgen als Urheberin oder Zitierte namentlich genannt. Ihre Vorstösse reichen von der Frage zu GHB in Lausanne 2020 über Laborkosten und UVG 2025 bis zum versuchten Delikt 2026. In der Interpellation 26.3482 verweist sie selbst auf 20.5521 und 24.4607.
Weitere Einträge: Fragestunde 20.5521 Porchet: Angriffe mit GHB. Welche Anpassung des gesetzlichen Rahmens?, Interpellation 25.3070 Porchet: Zugang zur Justiz für Opfer chemischer Unterwerfung, Interpellation 25.3072 Porchet: Opfer sexueller Gewalt im UVG nach BGer-Urteil 8C_548/2023, Bundesrat will Folgen sexueller Übergriffe auf Betäubte als Unfall versichern («Nach Fall Pelicot»), Blick Romandie: Porchet zu Versicherungsschutz bei chemischer Unterwerfung und «Dutzenden vergleichbaren Dossiers»
Politik reagiert auf Einzelfälle, der Bundesrat hält das geltende Recht für ausreichend
Muster über die Jahre
Quellen
- 26.3482 Versuchte chemische Unterwerfung. Wie können Betroffene besser geschützt werden?Curia Vista, parlament.ch, 2026-05-20
Eintrag 2026-03-20_interpellation-26-3482-porchet-versuchte-chemische-unterwerfung-wie-konnen-betro. Letzte Prüfung der Quellen am 29.10.2026. Fehler oder fehlende Quellen bitte über Korrektur melden.