K.O.-Tropfen in der SchweizDas journalistische Gewissen

Politik

Waadt: Interpellation Thalmann fordert Freiburger Modell; Staatsrat lehnt eigene Weisung ab

Grossrätin Muriel Thalmann (SP) reichte am 18. Dezember 2024 die Interpellation 24_INT_183 ein. Sie fragt, ob der Kanton wie Freiburg eine Weisung erlässt, die sofortiges Eingreifen der Polizei erlaubt. Weiter fragt sie, ob er bei Zufallsfunden anderer verbotener Substanzen auf Verfahren nach Betäubungsmittelgesetz verzichtet und ob Betroffene keine Kosten tragen müssen; diese sollen die Krankenversicherung und subsidiär der Staat übernehmen. Sie verweist auf Prozesse in Frankreich, der Schweiz und Deutschland. In seiner Antwort vom 28. Mai 2025 (25_REP_24) beschreibt der Staatsrat die bestehenden Abläufe der Strafverfolgung und hält eine eigene Weisung nicht für nötig. Meldungen zu soumission chimique und Nadelstichen werden prioritär behandelt, weil GHB nur wenige Stunden nachweisbar ist. Zuständig ist die Brigade des mœurs der Police de sûreté. Einen generellen Verzicht auf die Verfolgung von Betäubungsmittel-Übertretungen der Opfer per Weisung hält er für unzulässig und verweist dazu auf BGer 7B_853/2023. Ordnet die Staatsanwaltschaft Analysen an, trägt der Staat die Kosten. Für Opfer sexueller Übergriffe besteht eine gemeinsame Betreuung durch eine Fachärztin und einen Rechtsmediziner des CURML mit constat médico-légal und Probenahme. Diese finanziert das Gesundheitsdepartement oder die Staatsanwaltschaft. Bei einer Probenahme auf der Notfallstation aus klinischer Indikation zahlt die Krankenversicherung.

Der Verfahrensstand folgt den Quellen, nicht einer eigenen Prüfung der Akten.

Beteiligte

NameRolleFunktionPartei
Muriel ThalmannInterpellantinGrossrätin VDSP
nicht genanntAntwortConseil d'Etat VD

Namen erscheinen nur bei öffentlicher Funktion oder rechtskräftiger, namentlich berichteter Verurteilung. Für alle Personen ohne rechtskräftiges Urteil gilt die Unschuldsvermutung.

Einordnung der Redaktion, keine Tatsachenbehauptung aus den Quellen

Zeigt unterschiedliche kantonale Praxis: Freiburg hat das Vorgehen in einer Weisung festgelegt, die Waadt verzichtet darauf und stützt sich auf die bestehenden Abläufe. Das Bundesgerichtsurteil 7B_853/2023 ist nur so wiedergegeben, wie der Staatsrat es zitiert; im Original wurde es nicht geprüft.

Verbindungen

Freiburger Weisung 1.17 des Generalstaatsanwalts vom 24. Juni 2022 (separater Eintrag).

Zusammenhänge

Freiburger Weisung 1.17 als Vorbild in der Waadt

belegt, Vorbild und Vorstoss

Thalmann verlangt in ihrer Interpellation das Freiburger Modell. Der Staatsrat lehnt eine eigene Weisung ab (25_REP_24). Graff verweist 2026 ihrerseits auf die Interpellation Thalmann.

Weitere Einträge: Freiburg: Koordiniertes Verfahren und Weisung 1.17 bei Verdacht auf GHB-Intoxikation, VD 26_INT_136 Interpellation Graff: Chemische Unterwerfung im Privaten, Kontrolle zweckentfremdeter Medikamente

Spurensicherung ohne Anzeige: Flickenteppich, Kosten, Bundesrevision hängig

Muster über die Jahre

Zum Muster

Quellen

  1. Interpellation 24_INT_183Grand Conseil VD, 2024-12-18
  2. Réponse à l'interpellation Thalmann (suspicion d'intoxication au GHB)Etat de Vaud, Décisions du Conseil d'Etat, 2025-05-28
  3. Réponse du Conseil d'Etat à l'interpellation Muriel Thalmann et consorts (25_REP_24)Grand Conseil VD, 2025-05-28
  4. Registre des intérêts, Muriel ThalmannGrand Conseil VD

Eintrag 2025-05-28_waadt-interpellation-thalmann-fordert-freiburger-modell-staatsrat-lehnt-eigene-w. Letzte Prüfung der Quellen am 29.10.2026. Fehler oder fehlende Quellen bitte über Korrektur melden.