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Urteile

Wallis: GHB-Verdacht am Arbeitsplatz, Haaranalyse negativ, Freispruch von Vergewaltigung bestätigt

Eine Reinigungsangestellte warf dem Concierge, der für ihre Arbeitseinteilung zuständig war, sexuelle Übergriffe zwischen Dezember 2010 und Mai 2011 vor. Die meisten davon sollen sich in Arbeitsräumen ereignet haben. Ihr Ehemann vermutete, sie sei mit GHB betäubt worden; die Privatklägerin selbst sprach allgemein von Medikamenten oder Drogen. Im Verfahren lag ein handschriftlicher «lettre d'aveux» des Beschuldigten mit dem Ausdruck «drogue du violeur» und einem Zahlungsversprechen (CHF 20'000 sowie CHF 1'000 monatlich). Der Beschuldigte gab an, das Schreiben unter Druck verfasst zu haben; die Privatklägerin bestritt dies. Laut CURML-Bericht vom 22. August 2011 enthielten die Haarproben keine der typischen Substanzen einer chemischen Unterwerfung, und der GHB-Wert im Urin lag im physiologischen Bereich. Eine einmalige Einnahme konnten die Experten nicht ausschliessen. Wegen dieser Befunde nahm die Anklage die chemische Unterwerfung nicht auf. Das Kantonsgericht Wallis (Cour pénale II) wies die Berufung der Privatklägerin ab und bestätigte den Freispruch von sexueller Nötigung und Vergewaltigung nach dem Grundsatz in dubio pro reo. Mögliche Taten nach Art. 193 StGB waren verjährt. Die Genugtuungsforderung von CHF 30'000 verwies das Gericht auf den Zivilweg.

Der Verfahrensstand folgt den Quellen, nicht einer eigenen Prüfung der Akten.

Beteiligte

NameRolleFunktionPartei
Christian ZuberGerichtPräsident Cour pénale II, Kantonsgericht VS
nicht genanntBeschuldigterConcierge mit Weisungsbefugnis, freigesprochen, anonymisiert
nicht genanntPrivatklägerinReinigungsangestellte, anonymisiert

Namen erscheinen nur bei öffentlicher Funktion oder rechtskräftiger, namentlich berichteter Verurteilung. Für alle Personen ohne rechtskräftiges Urteil gilt die Unschuldsvermutung.

Einordnung der Redaktion, keine Tatsachenbehauptung aus den Quellen

Der Fall zeigt, dass ein schriftliches «Geständnis» wenig Gewicht hat, wenn objektive Befunde dagegen sprechen und der Beschuldigte geltend macht, es sei unter Druck entstanden. Er macht zudem auf physiologische GHB-Grundwerte und die Beweisgrenzen toxikologischer Analysen aufmerksam. Ein Medienbericht wurde nicht gefunden. Es ist der einzige gefundene Walliser Fall.

Verbindungen

CURML.

Zusammenhänge

Die Haaranalyse verlängert den Nachweis, beweist aber keinen Zeitpunkt

Muster über die Jahre

Zum Muster

Quellen

  1. Tribunal VS P1 19 103 du 15 décembre 2021opencaselaw (Entscheid Kantonsgericht VS), 2021-12-15

Eintrag 2021-12-15_wallis-ghb-verdacht-am-arbeitsplatz-haaranalyse-negativ-freispruch-von-vergewalt. Letzte Prüfung der Quellen am 29.10.2026. Fehler oder fehlende Quellen bitte über Korrektur melden.