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Langstrasse: 59-Jähriger gibt an, nach Bordellbesuch betäubt und um 9000 Franken gebracht worden zu sein
Ein 59-jähriger Unternehmer gibt an, er sei in der Nacht auf den 9. Juni 2024 an der Zürcher Langstrasse in einer Wohnung mit zwei Frauen betäubt, ausgeraubt und missbraucht worden. Er vermutet ein Betäubungsmittel in einem angebotenen Getränk. Zwischen 23.43 und 7.02 Uhr wurden mit seiner Karte in sechs Transaktionen 9'087.80 Franken abgebucht. Er hatte einen Bluterguss am Bauch und eine Verbrennung im Mund; die Ursache der Verbrennung ist nicht belegt. Eine Urinprobe innerhalb der Nachweisfrist von zwölf Stunden war nicht mehr möglich. Ein ehemaliger Mitarbeiter einer Bar sagte aus, der Mann habe selbst mit seiner Karte bezahlt und normal gewirkt. Am Montag nach der Tat erstattete er bei der Stadtpolizei Zürich Anzeige. Die Staatsanwaltschaft Zürich teilte am 11. Juli 2024 mit, mangels Beweisen seien die Voraussetzungen für eine Untersuchung nicht gegeben. Er hat diesen Entscheid nicht angefochten.
Der Verfahrensstand folgt den Quellen, nicht einer eigenen Prüfung der Akten.
Beteiligte
| Name | Rolle | Funktion | Partei |
|---|---|---|---|
| nicht genannt | Betroffener | 59-jähriger Unternehmer (in der Quelle unter Pseudonym) | |
| nicht genannt | Beschuldigte | zwei Sexarbeiterinnen, nicht identifiziert; Unschuldsvermutung |
Namen erscheinen nur bei öffentlicher Funktion oder rechtskräftiger, namentlich berichteter Verurteilung. Für alle Personen ohne rechtskräftiges Urteil gilt die Unschuldsvermutung.
Einordnung der Redaktion, keine Tatsachenbehauptung aus den Quellen
Der Fall zeigt das typische Beweisproblem bei Verdacht auf K.O.-Tropfen: Ohne Probe innerhalb von zwölf Stunden lässt sich eine Betäubung nicht nachweisen, und das Verfahren endet ohne Untersuchung. Die Darstellung stammt aus einer einzigen Quelle und beruht auf den Angaben des Betroffenen.
Verbindungen
Interner Verweis, noch nicht geprüft: Mario-T.-Fall Juli 2025 (Langstrasse, Vermögensschaden).
Zusammenhänge
Langstrasse: zwei Schilderungen von Männern mit Vermögensschaden
belegt, Gleicher Ort, ähnliche Schilderung
Blick verweist im Oktober 2025 im Fall des 46-Jährigen ausdrücklich auf den Fall des 59-Jährigen vom Juni 2024. In beiden Fällen war kein Substanznachweis mehr möglich, beide betreffen hohe Kartenabbuchungen. Für Club und Personal gilt die Unschuldsvermutung, der Club bestreitet die Vorwürfe.
Weitere Einträge: Zürcher Club an der Langstrasse: Gast meldet Betäubung und 5000 Franken Abbuchungen
Quellen
- Im Bordell: «Ich wurde betäubt, ausgeraubt und missbraucht»Blick, 2025-09-18
Eintrag 2025-09-18_langstrasse-59-jahriger-gibt-an-nach-bordellbesuch-betaubt-und-um-9000-franken-g. Letzte Prüfung der Quellen am 29.10.2026. Fehler oder fehlende Quellen bitte über Korrektur melden.